entwurf der neuen vo ist da

Diskutiere entwurf der neuen vo ist da im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - von Bruno Stubenrauch am 24 Apr. 2006 11:49 Eben im Mailfach des ZEL gewesen...
Zu Deutsch und in der Praxis heißt das:
die Veterinärämter sind dazu angehalten, KEINE Ausnahmegenehmigungen an Hobbyhalter zu vergeben.
Niemand kann sich auf Dauer die Freilandhaltung von Geflügel leisten.
Nennt sich das jetzt noch freie Marktwirtschaft, wenn die Politik zugunsten einiger weniger einen ganzen Wirtschaftszweig plattmacht ??
 
Haben uns gerade nach den Kosten einer DNA- Analyse auf H5/H7 bei unserem Tierarzt erkundigt- nur das Labor würde hier 59,-Euro pro Tier kosten- und da ist noch kein tierärztliches Honorar bei!!!!
Das wären dann für unserer 6 Tiere über 350!!!!! Euro ohne Tierarztkosten!!!!
Also faktisch nicht zu bezahlen und in keinem vernünftigen Rahmen!
Also, vergesst das mit der Ausnahmegenehmigung- es sei denn, Ihr hättet in den letzten Wochen im Lotto gewonnen!!!!!!!!8o

Also-eine Möglichkeit für Hobbyhaltung ist hier gar nicht erst vorgesehen- totale Mogelpackung!
Mir reicht es jetzt wirklich gewaltig- Schluß mit lustig:+schimpf :+schimpf :
 
Also ich lese das anders.

(1) Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten.
Punkt 2 ist also erlaubt, die denken an Außenvolieren mit überstehendem Dach, Plane etc.
Die Ausnahmeregelung sagt wegen der tierärztlichen Untersuchungen ausdrücklich Betriebe. Von Privathaltern steht da kein Wort.

Alles eine Auslegungssache, ich denke daß eine Außenvoliere wie beschrieben ausdrücklich erlaubt ist und keine Untersuchungen gefordert werden solange man die Haltung nicht gewerblich betreibt.
Ich bin kein Anwalt, denke jedoch daß sogar bei einem Rechtsstreit meine Auslegung ganz gute Chancen hätte.

Punkt 2 schreibt nicht vor wie weit die Abdeckung überstehen muß!! Das kann also jeder halten wie er möchte. ;)
Diese Verordnung kann man wirklich sehr gut zerpflücken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Linny0710 schrieb:
Haben uns gerade nach den Kosten einer DNA- Analyse auf H5/H7 bei unserem Tierarzt erkundigt- nur das Labor würde hier 59,-Euro pro Tier kosten- und da ist noch kein tierärztliches Honorar bei!!!!
Das wären dann für unserer 6 Tiere über 350!!!!! Euro ohne Tierarztkosten!!!!
Also faktisch nicht zu bezahlen und in keinem vernünftigen Rahmen!
Also, vergesst das mit der Ausnahmegenehmigung- es sei denn, Ihr hättet in den letzten Wochen im Lotto gewonnen!!!!!!!!8o

Also-eine Möglichkeit für Hobbyhaltung ist hier gar nicht erst vorgesehen- totale Mogelpackung!
Mir reicht es jetzt wirklich gewaltig- Schluß mit lustig:+schimpf :+schimpf :
Also das mit den Kosten würde ich mal nicht so sehen. In Hessen sind das z.B. ca. 105€ für die Genehmigung, ca. 14€ für das vorbeischauen des TA, ca. 25€ für die Blutabnahme (10Tiere) durch den TA und 72,73€ für die Untersuchung im Labor (10 Tiere). In anderen Bundesländern ist z.B. die Genehmigung für etwas mehr als 10€ zu bekommen und auch die anderen Kosten können variieren.
Ist also überschaubar aber vielleicht einfach mal bei der zuständigen Behörde vorbeischauen und fragen.
 
Alfred Klein schrieb:
Also ich lese das anders.


Punkt 2 ist also erlaubt, die denken an Außenvolieren mit überstehendem Dach, Plane etc.
Die Ausnahmeregelung sagt wegen der tierärztlichen Untersuchungen ausdrücklich Betriebe. Von Privathaltern steht da kein Wort.

Alles eine Auslegungssache, ich denke daß eine Außenvoliere wie beschrieben ausdrücklich erlaubt ist und keine Untersuchungen gefordert werden solange man die Haltung nicht gewerblich betreibt.
Ich bin kein Anwalt, denke jedoch daß sogar bei einem Rechtsstreit meine Auslegung ganz gute Chancen hätte.

Punkt 2 schreibt nicht vor wie weit die Abdeckung überstehen muß!! Das kann also jeder halten wie er möchte. ;)
Diese Verordnung kann man wirklich sehr gut zerpflücken.
Sorry, aber jeder Geflügelhalter zählt hier als Betrieb und um die Untersuchungen usw. wird man sicher nicht rumkommen, wenn man die Tiere wieder rauslassen will.
 
hallo,

Betrieb=organisatorische Einheit (Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Arbeitskräfte), in dem Waren produziert und Dienstleistungen erbracht werden.


man hätte in der tat eine bessere definition in diesem entwurf der verordnung finden können, weil bei hobbyhaltungen obige kriterien (warenproduktion und dienstleistung) sicher nicht unbedingt erfüllt werden.
 
hallo

hängt euch nicht an definitionen auf..da bleibt ihr über

jeder der seine tiere der tierseuchenkasse meldet bekommt dort meiner info nach eine betriebsnummen..und damit ist die vo gültig..punkt

und die ausnahmen..na wir werden sehen..aber mein bauchgefühl sagt das es ne farce wird..ich wünsch euch allen glück

grüsse
Tina
 
Keine Ausnahmegenehmigung in Kreis RE

Tatsächlich- gutes Bauchgefühl!

Mein Mann hat heute mal beim Kreisveterinäramt Recklinghausen angerufen, um zu fragen, wie es so in unserem Gebiet um die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung bestellt wäre- und jetzt haltet Euch fest, was er als Antwort bekommen hat:
In Absprache mit anderen Kreisveterinärämtern (leider nannten sie nicht welche!) sei man zu dem Schluß gekommen, KEINE Ausnahmegenehmigungen zu erteilen- der damit verbundene Arbeitsaufwand sei nicht zu bewältigen!!!!

Jetzt seit Ihr sprachlos, was????????????????
Habe das schon an eine nette Damen vom Tierschutzbund weitergegeben, die es auch nicht fassen konnte!
Sie erzählte auch von den katastrophalen Zuständen bei den Massentötungen in Sachsen. 2 Tage vor dem Erkranken des Bestandes ist dieser übrigens noch einmal untersucht worden- es war alles o.K.
Sie meinte auch, dass es komisch sei, daß ausgerechnet 2 Tage vor dem Kippen des Käfighaltungsverbotes dieser Fall aufgetreten sei.
Die Mitarbeiter des Hofes sind teilweise inzwischen in psychologischer Betreuung- so schrecklich muß das alles gewesen sein.

Gehen wir jetzt endlich auf die Strasse?
Ich werde informiert, wenn der Tierschutzbund Aktionen plant...
Neuigkeiten auf der BDRG Seite lassen auf sich warten...

Ich werde noch verrückt- und bin wütend!!!!!!!!!!!!!!!!!!8(
 
LadyCassandra schrieb:
jeder der seine tiere der tierseuchenkasse meldet bekommt dort meiner info nach eine betriebsnummen..und damit ist die vo gültig..punkt

grüsse
Tina


hallo,

so einfach ist es nicht. nur die vergabe einer nummer sagt nicht, dass ein betrieb vorliegt. letztendlich müssten gerichte darüber entscheiden.

aber dazu braucht man viel geld oder eine rechtsschutzversicherung um eine
gerichtliche auseinandersetzung zu riskieren.

aber ist egal, ich würds auch nicht drauf ankommen lassen.
 
Linny0710 schrieb:
Tatsächlich- gutes Bauchgefühl!

Mein Mann hat heute mal beim Kreisveterinäramt Recklinghausen angerufen, um zu fragen, wie es so in unserem Gebiet um die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung bestellt wäre- und jetzt haltet Euch fest, was er als Antwort bekommen hat:
In Absprache mit anderen Kreisveterinärämtern (leider nannten sie nicht welche!) sei man zu dem Schluß gekommen, KEINE Ausnahmegenehmigungen zu erteilen- der damit verbundene Arbeitsaufwand sei nicht zu bewältigen!!!!

Jetzt seit Ihr sprachlos, was????????????????
Habe das schon an eine nette Damen vom Tierschutzbund weitergegeben, die es auch nicht fassen konnte!
Sie erzählte auch von den katastrophalen Zuständen bei den Massentötungen in Sachsen. 2 Tage vor dem Erkranken des Bestandes ist dieser übrigens noch einmal untersucht worden- es war alles o.K.
Sie meinte auch, dass es komisch sei, daß ausgerechnet 2 Tage vor dem Kippen des Käfighaltungsverbotes dieser Fall aufgetreten sei.
Die Mitarbeiter des Hofes sind teilweise inzwischen in psychologischer Betreuung- so schrecklich muß das alles gewesen sein.

Gehen wir jetzt endlich auf die Strasse?
Ich werde informiert, wenn der Tierschutzbund Aktionen plant...
Neuigkeiten auf der BDRG Seite lassen auf sich warten...

Ich werde noch verrückt- und bin wütend!!!!!!!!!!!!!!!!!!8(

Habe mit Grünen,BUND,verschiedenen Tierschutzvereinen, NABU und Freilandgeflügelhaltern sowie dem BDRG telefoniert, die würden alle eine Demo mit unterstützen. Wie's aussieht, schließen sich womöglich auch Brieftaubenhalter nicht aus und hier melden auch Tierschützer Interesse daran, sich am Protest zu beteiligen.
Wir brauchen nun nur einen clever ausgesuchten Termin für so eine Veranstaltung.:zustimm:
 
Linny0710 schrieb:
In Absprache mit anderen Kreisveterinärämtern (leider nannten sie nicht welche!) sei man zu dem Schluß gekommen, KEINE Ausnahmegenehmigungen zu erteilen- der damit verbundene Arbeitsaufwand sei nicht zu bewältigen!!!!
Moment mal, das ist keine Begründung. Damit kommen die nicht durch.
Das ist Amtsmißbrauch, dagegen kann man was machen.
Erstens zum Rechtspfleger am Amtsgericht gehen, der wird die rechtliche Seite kennen, die Beratung ist kostenlos.
Zweitens gegen das Veterinäramt, der Leiter ist verantwortlich, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Zuständig dürfte das Landwirtschaftsministerium sein.
Was meinst Du was die hopsen...
 
Mir wurde gestern morgen beim Vet-Amt gesagt: Ansage von Herrn Seehofer für die Veterinärämter ist, daß grundsätzlich KEINE Ausnahmegenehmigungen für Hobbyhalter erteilt werden. Punkt,aus.
Es war übrigens nicht die Meinung des Vet-Amts,daß das so richtig sei, aber sie haben diese Anweisung und da können sie nichts machen.
Das riecht nach einer ganz abgekarteten Sache. 8(
Andere haben übrigens exakt dieses Argument,was mir vorgebracht wurde, auch von ihren Veterinärämtern gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, es wäre wichtig, sich schriftlich vom Veterinäramt bestätigen zu lassen, daß man als Hobbyhalter keine Ausnahmegenehmigung bekommt, damit könnte man dann arbeiten, sonst will das nachher keiner gesagt haben. Vielleicht wäre es sogar möglich, daß irgendein Veterinäramt schreibt, daß es mit dieser Entscheidung auf interne Anweisung hin handelt.
Ich spiele mit dem Gedanken, meinem Veterinäramt schriftlich mitzuteilen, daß ich mich als Privatmensch mit dem Gedanken trage, mir 3 Hühner nebst Gockel fürs tägliche Frühstücksei anzuschaffen, die ich gerne in einem Gehege mit einem kleinen Stall halten würde. Und vielleicht auch noch 2 oder 3 Laufenten, weil, ich hätte da entsetzlich viele Schnecken im Gelände und die könnten die Laufis ja dann für mich "erledigen". Ein bissel hätte ich mich ja schon informiert und hätte da was von Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht gehört, die man beantragen könnte, wenn man seine Tiere gerne artgerecht halten würde, und sie für sowas zuständig wären. Aber was Genaues wüßte ich halt nicht, und wollte deshalb nachfragen, ob das stimmt, daß ich so eine Ausnahmegenehmigung auch als Privatmensch bekommen könnte, oder ob das nur für Betriebe gedacht sei? Ich würde mich gerne vorher kundig machen, bevor ich mir die Enten und die Hühner anschaffe und wäre ihnen dankbar, wenn sie mir da weiterhelfen könnten.
 
Akkas schrieb:
Mir wurde gestern morgen beim Vet-Amt gesagt: Ansage von Herrn Seehofer für die Veterinärämter ist, daß grundsätzlich KEINE Ausnahmegenehmigungen für Hobbyhalter erteilt werden. Punkt,aus.
Es war übrigens nicht die Meinung des Vet-Amts,daß das so richtig sei, aber sie haben diese Anweisung und da können sie nichts machen.
Das riecht nach einer ganz abgekarteten Sache. 8(
Andere haben übrigens exakt dieses Argument,was mir vorgebracht wurde, auch von ihren Veterinärämtern gehört.

Bingo, das Gleiche habe ich auch zu hören bekommen.
Mensch wir müssen jetzt handeln und uns nicht auf falschen Versprechungen die noch kommen ausruhen.
 
Ich habe zwar noch nichts vom Veterinäramt gehört, aber das Argument Arbeitsüberlastung ist keines. Und der schlichte Unwille, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, ist auch nicht akzeptabel. Es wird ja genau festgelegt, wo eine Ausnahmegenehmigung möglich ist und wo nicht. Da hat das Amt keine andere Entscheidungsmöglichkeit.
 
dunnawetta schrieb:
Ich denke, es wäre wichtig, sich schriftlich vom Veterinäramt bestätigen zu lassen, daß man als Hobbyhalter keine Ausnahmegenehmigung bekommt... ..

Ich probiere es, habe heute an mein zuständiges Vet.amt geschrieben.

Hallo, ich bin neu hier, hoffentlich habt Ihr nichts dagegen, dass ich keinen einzigen (lebenden) Vogel habe.

Grüsse
Lotte
 
LotteohneVogel schrieb:
Ich probiere es, habe heute an mein zuständiges Vet.amt geschrieben.

Hallo, ich bin neu hier, hoffentlich habt Ihr nichts dagegen, dass ich keinen einzigen (lebenden) Vogel habe.

Grüsse
Lotte


Ach wo...protestieren kann man auch ohne Vogel :) .
Find ich gut, daß Du mitmachst. :zustimm:
 
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