Erdbeerköpfchen Bundesartenschutzverordnung

Diskutiere Erdbeerköpfchen Bundesartenschutzverordnung im Forum Agaporniden Allgemein im Bereich Agaporniden - Ab Feb 05 gilt für Erdbeerköpfchen (als einzige der Agapornis- Arten) die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nach Bundesartenschutzverordnung: A...
P

pia

Stammmitglied
Beiträge
234
Ab Feb 05 gilt für Erdbeerköpfchen (als einzige der Agapornis- Arten) die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nach Bundesartenschutzverordnung: A. lilianae ist nun im Anhang 6 dieser Verordnung aufgeführt.

Das ist ein Ergebnis der Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 17.Dezember 2004, Inkrafttreten zum 01. 02. 2005.
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm

Das bedeutet:
- zukünftig nur noch Artenschutz- Ringe,
- Meldung an die Naturschutzbehörde.
 
Hallo

Danke für die Info . Weiß einer ob das auch für Erdbeerköpfchen gilt , die man schon vorher besaß ?
Muß man die jetzt trozdem melden ?
Gruß melanie
 
Hallo Melanie,
es ist wohl so, daß der Erdbeerköpfchen- Bestand an die Naturschutzbehörde (das ist oft das Landratsamt) zu melden ist, innerhalb e. gewissen Zeitraums (ab 01. 02. 2005).
 
pia schrieb:
Ab Feb 05 gilt für Erdbeerköpfchen (als einzige der Agapornis- Arten) die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht nach Bundesartenschutzverordnung: A. lilianae ist nun im Anhang 6 dieser Verordnung aufgeführt.

Das ist ein Ergebnis der Änderung der Bundesartenschutzverordnung vom 17.Dezember 2004, Inkrafttreten zum 01. 02. 2005.
http://www.bna-ev.de/bna_inhalt/gesetze/naturschutz/bartschv_d.htm

Das bedeutet:
- zukünftig nur noch Artenschutz- Ringe,
- Meldung an die Naturschutzbehörde.

Endlich es wurde auch ZEit das da mal was unternommen wird!
Und ich hoffe das als Nächstes die Rußköpfchen dabei sind.

Denn von beiden Arten gibt es in freier Wildbahn nicht mehr so viele bzw. ist der Bestand stark gefährdet.
 
Hallo,

nach meinen Unterlagen ist das Erdbeerköpfchen schon immer meldepflichtig gewesen, sowie kennzeichnungspflichtig nach der Psittakoseverordnung.

Nunmehr sind sie kennzeichnungspflichtig nach der Bundesartenschutzverordnung. Ringe nach der Psittakoseverordnung reichen nicht mehr aus. Auch keine Verbandsringe.


Nicht gemeldete Tiere sind nachzumelden und nachzuberingen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Lothar,
das Erdbeerköpfchen war bisher nicht im Anhang 6 zur Bundesartenschutzverordnung aufgeführt. Also war EK bisher nicht an die Naturschutzbehörde meldepflichtig.
Bei zukünftigen Beringungen sind Artenschutzringe zu verwenden.

Die ohnehin bestehende Ringpflicht nach Psittakoseverordnung ist eine andere Sache: da hat sich nichts geändert.

@Aga: da stimme ich dir voll zu!
 
Hallo pia,

das Erdbeerköpfchen war schon immer meldepflichtig.

Der von dir bezeichnete Anhang 6 betrifft nur die Kennzeichnung mit Artenschutzringen, die jetzt vorgeschrieben ist.

Eine zusätzliche Beringung mit Psittakoseringen ist nicht mehr erforderlich.
 
Hallo Lothar,

lotko schrieb:
Hallo pia,

das Erdbeerköpfchen war schon immer meldepflichtig.

Der von dir bezeichnete Anhang 6 betrifft nur die Kennzeichnung mit Artenschutzringen, die jetzt vorgeschrieben ist.

Eine zusätzliche Beringung mit Psittakoseringen ist nicht mehr erforderlich.

da hast du recht, die Artenschutzringe bei Sittichen und Papageien sind zugleich Psittakoseringe!

Also ist bei Artgeschützten Vögel keine doppel Beringung erforderlich.

@ Pia: Da hat Lothar recht, meldepflichtig waren Erdbeerköpfchen schon immer und Grauköpfchen auch und Rußköpfchen sind glaub ich auch meldepflichtig, bin mir aber nicht 100%ig sicher.

Da wir auch wieder von bUndesland zu Bundesland unterschiede gemacht.
 
das mit den Ringen sehe ich auch so, wie Lothar geschrieben hat.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind nun nur A. fischeri, A. personatus, A. taranta, A. roseicollis, siehe Anlage 5 zur Bundesartenschutzverordnung.

Allein für A. cana (?), pullarius (?) u. sicher für A. lilianae besteht somit e. Anzeigepflicht.

Da es eine Verordnung des Bundes ist, gilt sie in sämtlichen Bundesländern.
 
@pia: Und was ist mit den A. nigrigenis?

Soweit ich das mal irgendwann gelesen hatte sind die A. liliane schon immer meldepflichtig gewesen, die A. nigrigenis, fischeri, personata und roseicollis aber nicht.

Da muss ich mich wohl mal durch die Gesetze wurschteln... Will ja keinen Illegalen Unterschlupf gewären ;)
 
Es ist wohl so, wie Lothar und Katja schon anfangs sagten: lilianae sind schon immer anzeigepflichtig gewesen (genauso wie cana und pullarius).

nigrigenis sind wohl eindeutig nicht Anzeige- pflichtig (genauso wie personata, roseicollis, fischeri und taranta), siehe Anlage 5 BArtSchVO.

Ich habe mal rausgesucht (von http://www.bfn.de/08/zeet/zeet.pdf), wie die Importzahlen 2004 in die EU sind:

- cana 3500 Vögel (Madagaskar),
- lilianae 100 Vögel (Mosambik),
- pullarius 10800 Vögel (Kongo, Mali, Togo, Guinea),
- nigrigenis Importverbot,
- fischeri Importverbot,
- roseicollis Importverbot.
- zu taranta habe ich nichts gefunden.

Die Zusammenhänge sind möglicherweise so zu verstehen: im Falle von Importverboten keine Anzeigepflicht. In den anderen Fällen, nämlich bei gegebenen Importquoten, hingegen ist die Anzeigepflicht gegeben.
 
Ok dann hab ich nochmal Glück gehabt und beherberge keine illegalen Piepser :zustimm:

Ehrlich gesagt wundert es mich nicht das kaum jemand seine Papageien anmeldet, woher soll man das denn wissen wenn man sich nicht gerade durch die Gesetze wühlt oder in den Vogelforen beliest :idee:

Aber so ist es halt, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht :nene:
 
Hallo,

ich halte alle Personata Arten und es waren bisher nur die Lilianae meldepflichtig. Bei den Nigrigensis sollte es allerdnigs auch mal kommen (meine Meinung). Da ich einen Abgang im Dezember hatte (Tod) kann ich dies also nur nochmals nachträglich bestätigen.

Es grüßt Euch

Martin
 
@ Martin:
Das ist nicht nur bei den Agas so auch bei den von dir moderierten Langflügeln, wobei gerade der Kap nicht klar ist....
Alle müssen jetzt mit BNA oder ZZF Ringen beringt werden, die AZ Ringe werden auch hier nicht mehr anerkannt ab 1.2.05
Egal ob Mohr, Rüppells oder Rotbauch,........
 
Andere Ringe?

Hallo
In Österreich gibt es nur eine Art von Ringen,also egal ob für Wellensittiche oder für Cites 1 Liste Vögel.
Wie ist es nun wenn ihr zum Beispiel ein A.liliane aus dem Ausland kauft?
Die Importzahlen von Pia sind nur Exportquoten,ich glaube nicht das bei den Orangenköpfchen so viel importiert worden sind.
Mfg Gerhard
 
hallo,

aus welchem ausland? eu-länder sind nach eu-recht kein ausland.

eine nachberingung ist gem. § 9 bundesartenschutzverordnung nicht nötig.
 
Das hängt wohl von der zuständigen Behörde für dich ab.

Es kann zur Auflage gemacht werden, dass alle betr. Vögel die nicht mit diesen Ringen beringt sind, nachberingt werden müssen. :nene: was für ein Blödsinn.
 
Yera schrieb:
Das hängt wohl von der zuständigen Behörde für dich ab.

Es kann zur Auflage gemacht werden, dass alle betr. Vögel die nicht mit diesen Ringen beringt sind, nachberingt werden müssen. :nene: was für ein Blödsinn.

Nachberingt müssen alle Vögel werden, die in Anlage 6 stehen!

Grauköpfchen sind im Moment nur Meldepflichtig und das dürfte auch für den Kap gelten.
 
Thema: Erdbeerköpfchen Bundesartenschutzverordnung

Neueste Themen

Zurück
Oben