Ich war heute Vormittag in einem Falkner Verein (habe mich erkundigt wie die ihre Rechte durchsetzen) und kann erst jetzt antworten...
Der
Tierschutzbund schreibt hier
https://www.azvogelzucht.de/content/gesetze/HaltungPapageien.pdf weiter: Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1 - 2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.
für 1 - 2 Flugschwünge braucht ein Gelbbrust Ara nur 6 Meter und das ist noch lange nicht die normale Fluggeschwindigkeit! Ich weiß, dass dazu 2,5 Meter Raumhöhe genügen - wenn aber der Österreichische Gesetzgeber mindestens 3 Meter Raumhöhe fordert, die in üblichen Bauten nicht gegeben ist, dann kann ich das nicht ändern.
Die zwei wichtigsten Dinge im gesunden Vogel-leben sind:
DIE FUTTERSUCHE und DAS FLIEGEN ganz besonders DAS FLIEGEN.
Die FUTTERSUCHE ist die normale natürliche Beschäftigung und ein Vogel ist zum Fliegen geboren. Neben der Kräftigung der Muskulatur werden NUR BEIM FREIFLUG die Lungen-säcke ordentlich durchlüftet, gereinigt und entstaubt. Das hatte ich ich meinen 4 Aras (die ich vor 40 bis vor 30 Jahren gehalten habe) geboten. All das rundherum, erforderliche - vor allem zahm und üben - damit sicher möglich (ohne Entfliegen) ist mit enormen Zeitaufwand verbunden - Verzeihung Leute - scheiß drauf, wenn der Vogel ab und zu im Bett meiner Frau schlafen will - es das Vertrauen fördert, dass er im Freiflug sicher zurück kommt, dann soll´s halt so sein.
Und wenn was der Tierschutzbund fordert (Freiflug) der Gesetzgeber mit "jede Veränderung des Aufenthaltsortes ist zu melden" verbietet, dann werden die Vögel nicht angeschafft. Punkt!
Hier noch mal wie ich mir die richtige Haltung vorstelle:
https://drive.google.com/file/d/1YJYuvXadVjz1fJykZy2g-kfgwXlrZQ41/view?usp=sharing
Das müsste dann für alle Tierarten gelten.
die Raum (Volieren-) Größe der Unterbringung sollte für alle flugfähigen Vögel gleicher Länge und gleichen Gewichtes gleich sein.
Aber den Grund für die Diskusion verstehe ich immer noch nicht
Zum Grund: Ich habe rund 10 Jahre (vor 40 bis 30 Jahren) 4 Aras gehalten - diese musste ich aus beruflichen Gründen abgeben (weiter vorne genauer geschildert warum). In der Zwischenzeit haben sich die Gesetze so weit verändert, dass ich nun prüfen muss ob ich das wieder mache. Und wenn ja in welchen Land eine Haltung wie ich sie mir vorstelle (mit Freiflug) überhaupt möglich ist.
Ich plane in den nächsten Jahren Aras anzuschaffen und habe den Eindruck, die einzige Kontrollinstanz ist der Züchter, der mir die Vögel verkauft oder eben nicht
So wie sich der Amtstierarzt angehört hat, dürfte das in Österreich anders sein! Auch ich plane wieder Aras anzuschaffen - allerdings kommt das bei mir ohne langfingeriger Möglichkeit des Freifluges - und falls Jungtiere, ohne Sozialisierung mit Artgenossen - nicht in Frage.
Auch sind auch die (geänderten) Gesetze zu beachten und die daraus resultierenden (geänderten) Haltungsbedingungen ...welche es immer schwieriger machen Papageien zu halten - bis der Wunsch der Tierschutzvereine in Österreich und Deutschland erfüllt ist. Dieser Wunsch ist:
Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.
wissenschaftlich geführte Einrichtungen ... sind z. B. Versuchslabore, das Testen von Medikamenten
Es werden zig Gesetzte und Regeln niedergeschrieben, die teilweise (!) völlig überzogen und zu streng sind, aber wirkliche Kontrolle gibt's eher selten bis gar nicht...
Ja, bei Euch in Deutschland vielleicht - der Amtstierarzt in Österreich macht da einen ganz anderen Eindruck - ob es wirklich so ist??? Weil der Österreichische Tierschutzverein die Papageien Abteilung mit den beschlagnahmten Vögel nicht mehr im Haus haben will dürfte das so sein.