EU hat wieder getagt

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corinna2508

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http://finanzen.tiscali.de/tiscali2/news.htm?u=0&k=0&id=24154376

20.12.2005 18:14:18
EU aktualisiert Richtlinie im Kampf gegen Vogelgrippe
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die EU-Länder haben am Dienstag eine Aktualisierung der Vorkehrungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe beschlossen. Ein wesentlicher Aspekt der neuen EU-Richtlinie ist die Einführung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung von Viren mit geringer Pathogenität, teilte die EU-Kommission mit. Dadurch soll deren Mutation zu hoch pathogenen Formen - wie beispielsweise dem auch für den Menschen gefährlichen H5N1-Virus - verhindert werden. Die Richtlinie muss bis zum 1. Juli 2007 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Allerdings kann die EU-Kommission bereits Anfang 2006 entsprechende Übergangsregelungen erlassen, die für die EU-Länder bindend wären. Die alte Richtlinie enthielt lediglich Maßnahmen zur Bekämpfung hoch pathogener Vogelgrippen. Da es aber Anzeichen gebe, dass diese gefährlichen Viren oftmals aus Mutationen weniger pathogener Formen entstünden, sei die Aktualisierung der Richtlinie notwendig gewesen, erklärte EU-Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou nach dem Beschluss der Agrarminister.

So müssen die EU-Länder künftig bei einem Ausbruch der Vogelgrippe sicherstellen, dass bis zur Virustilgung kein Geflügel in infizierte Betriebe oder aus diesen verlegt wird. Alle Vögel des betroffenen Bestands müssen dann geschlachtet werden. Bisher habe sich die Bekämpfung von Vogelgrippeseuchen in der EU als sehr kostspielig erwiesen, erklärte Kyprianou. "Diese Richtlinie wird dazu beitragen, unsere Kräfte zur Abwehr der Vogelgrippe zu stärken, Ausbrüche umgehend zu bekämpfen und deren negative Folgen so gering wie möglich zu halten", sagte der EU-Kommissar abschließend.

-Von Ali Ulucay, Dow Jones Newswires; +32 2 7411490, **********

DJG/aul/hab
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http://www.animal-health-online.de/...tiere.animal-health-online.de/20051220-00003/




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Vogelgrippe: EU will neue Maßnahmen zur Seuchenprävention
- 20.12.2005


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Brüssel (aho) - Die EU-Länder haben am Dienstag eine neue Richtlinie
zur Bekämpfung der Vogelgrippe beschlossen. Die Richtlinie soll
sicherstellen, dass die EU über optimale Maßnahmen zur Überwachung und
Bekämpfung der Vogelgrippe verfügt und dass die Gesundheitsrisiken und
wirtschaftlichen Kosten im Falle eines Ausbruchs so gering wie möglich
ausfallen. Ein wesentlicher Aspekt der Richtlinie ist die Einführung
weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung von Viren mit geringer Pathogenität,
um deren Mutation zu hoch pathogenen Formen zu verhindern, welche für
die schlimmsten Seuchen bei Geflügel und anderen Vögeln verantwortlich
sind und sogar die menschliche Gesundheit gefährden können.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz Markos Kyprianou
bemerkte dazu: "Die verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen
der Vogelgrippe wurden durch die derzeitige Epidemie in Asien und die
Ausbreitung des Virus nach Westen in den Mittelpunkt der
Aufmerksamkeit gerückt. Die EU hat auch schon beim Ausbruch der Seuche
in den Niederlanden im Jahre 2003 große Verluste hinnehmen müssen.
Diese Richtlinie wird dazu beitragen, unsere Kräfte zur Abwehr der
Vogelgrippe in der EU zu stärken, Ausbrüche, die dennoch auftreten,
umgehend zu bekämpfen und deren negative Folgen so gering wie möglich
zu halten."

Die Bekämpfung früherer Vogelgrippeausbrüche in der EU hat sich als
äußerst kostspielig erwiesen und Tierschutzbedenken wegen der
Massenschlachtungen hervorgerufen. Darüber hinaus muss die EU
angesichts der derzeitigen globalen Vogelgrippesituation
sicherstellen, dass sich die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse
über die Prävention und den Umgang mit Ausbrüchen dieser Seuche in
ihren Rechtsvorschriften niederschlagen. Die heute angenommene
Richtlinie stützt sich auf die aus den jüngsten Epidemien gezogenen
Lehren und die neuesten Erkenntnisse über die Pathogenese der Seuche,
die Art und Weise ihrer Ausbreitung und die Risiken für die
menschliche Gesundheit.

Bekämpfung der weniger pathogenen Stämme

Die alte EU-Richtlinie enthielt lediglich Maßnahmen zur Bekämpfung der
hoch pathogenen Vogelgrippeviren, d. h. derjenigen, die größere
Seuchenausbrüche bei Geflügel hervorrufen und den Menschen infizieren
können. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, dass diese hoch pathogenen
Viren oftmals aus Mutationen weniger gefährlicher Viren mit geringerer
Pathogenität entstehen.

Aus diesem Grund verlangt die neue Richtlinie von den Mitgliedstaaten,
Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung der weniger pathogenen Viren
einzuführen und zu verschärfen, um die Virusmutation und die
Entwicklung hoch pathogener Formen der Seuche zu verhindern, wie
beispielsweise derjenigen des in Asien grassierenden H5N1-Stamms, der
zur Zeit weltweit Alarm auslöst. Bei einem Ausbruch mit geringer
Pathogenität müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis zur
Virustilgung kein Geflügel in die infizierten Betriebe oder aus diesen
verbracht wird. Alle Vögel des betroffenen Bestands müssen normal
geschlachtet oder, wenn erforderlich, "getilgt" werden, um eine
Übertragung von einem Betrieb zum anderen zu vermeiden.

Flexiblere Impfbestimmungen

Es gibt immer mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Impfung als
zusätzliches Instrument für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung
erfolgreich eingesetzt werden kann, wenn Hausgeflügel mit gering
pathogenen Viren von frei lebenden Vögeln in Kontakt kommt. Die
Richtlinie führt deshalb eine größere Flexibilität bei der Impfung
ein. Die Impfung ist weiterhin streng zu überwachen, und nach den
EU-Rechtsvorschriften müssen geimpfte Vögel von infizierten Vögeln
unterschieden werden können, was sowohl für die Seuchenbekämpfung als
auch für Handelszwecke sehr wichtig ist. Die neuen Maßnahmen werden so
gehandhabt, dass Handelsbeschränkungen für Geflügel und
Geflügelerzeugnisse aus den Impfgebieten so gering wie möglich
gehalten werden können. Beschränkungen werden nur für spezifische
Regionen gelten, in denen geimpft wird, oder für Teile dieser
Regionen, nicht aber für den gesamten Mitgliedstaat. Alle Gebiete, in
denen nicht geimpft wird, unterliegen keinerlei Handelsbeschränkungen.

Die neue Richtlinie wird in den nächsten Tagen im Amtsblatt
veröffentlicht und muss von allen Mitgliedstaaten bis zum 1. Juli 2007
in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden. Die Kommission kann
allerdings bereits zwanzig Tage nach der Veröffentlichung der
Richtlinie entsprechende Übergangsmaßnahmen annehmen, die für die
Mitgliedstaaten bindend wären.






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diesen Satz möchte sich jeder Federtierhalter nochmal gesondert durchlesen:

Alle Vögel des betroffenen Bestands müssen dann geschlachtet werden.

nicht wie immer angenommen, nur das Geflügel!!

Jedoch frage ich mich, was ist neu an dieser Verordnung. War jemals etwas anders an unserer Geflügelpestverordnung?

Wenn die EU-Staaten zusätzlich noch die Maßnahme der Schweiz, jährlich aus 200 Geflügelhaltungen Proben zu ziehen, ausgewählt nach dem Zufallsprinzip, übernehmen, na dann prost Mahlzeit, irgend ein Bestand wird schon Antikörper gegen irgend einen, auch noch so niedrig pathogenen Keim haben.

Grüße Corinna
 
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