Frage an die Züchter...

Diskutiere Frage an die Züchter... im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Hallo, ich hab mal eine Frage an die User mit Zuchtgenehmigung. Ist bei Euch das Zuchtbuch vorgegeben? Oder könnt ihr ein eigenes gestalten...
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Levania

Guest
Hallo,
ich hab mal eine Frage an die User mit Zuchtgenehmigung.
Ist bei Euch das Zuchtbuch vorgegeben? Oder könnt ihr ein eigenes gestalten.

Wir sind dabei uns als Züchter von Artgeschützen Tieren eintragen zu lassen und haben deswegen beim BNA ein Nachweisbuch beantragt. In disem steht auch einiges zu Psittaciden und zu den Ringen. Müsst oder solltet ihr dieses Nachweisbuch verwenden?

Würd mich einfach mal interessieren. :)
 
man muss oder sollte gar nichts dergleichen verwenden. Laut neuester Verordnung ist es erlaubt die Datenerfassung auch elektronisch vorzunehmen. Heißt nichts anderes du legst dir eine Datenbank (meinetwegen mit Ms Access) an und trägst da alles ein. Du kannst aber auch ein eigenes gebundenes Büchlein verwenden und da die erforderlichen Eintragungen machen.
Wichtig sind nur die Eintragungen Name, Adresse, (eventl. Telefonnr.) der Lieferanten/Abnehmers, Informationen über Krankheiten und Behandlung, Ringnummer, bei selbstgezüchtet: wann beringt. hab ich was vergessen?
du kannst natürlich so ein vorgedrucktes Nachweisbuch verwenden ;)
Die eintragungen musst du mit Kuli machen und falsche Eintragungen durchstreichen. killern is nich erlaubt
 
Wir wollen Geckos züchten, oder besser gesagt die wollen sich vermehren *gg* Deswegen haben wir das Nachweisbuch beantragen müssen.

Mich hat jetzt in dem Zusammenhang nur interessiert ob das bei den Psittaciden auch benutzt werden muss. Bei unseren Geckos ist das Pflicht!
 
Hallo Nicole,

soweit ich weiß, kann die Sache, wer wie was eintragen darf vom ATA vorgegeben werden. Es gibt wohl auch noch ettliche ATAs, die keine elektronische Erfassung des Bestandes haben wollen, sondern ein Büchlein. Soweit ich weiß ist es beim Büchlein egal, was für ein Heft/Büchlein das ist, einzige Bedingung ist wohl, dass es gebunden ist und ne fortlaufende Seitennummerierung hat.
 
Das sagt die Psittacoseverordnung
§4 Abs(3) Die zuständige Behörde kanngenehmigen, daß die Buchführung mittels elektronischer Datenverarbeitung vorgenommen wird.


Ich pers. habe mir ein Nachweisbuch bei der Bird Box bestellt und nutze dieses.
Es kommt sicherlich auf den Umfang an in welcher Zahl man züchten will und ob es da viellt einfacher wäre das elektronisch mit einem Proggramm durchzuführen.
 
Thema: Frage an die Züchter...

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