Frage zur Stieglitzen und Kanar

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hans.5

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Hallo,

ich bin neu im Forum. Habe mal eine Frage. Ich habe ein Außenvoliere mit je einem paar Stieglitz und Erlenzeisigen. Bin neu in der Waldvogelzucht. HAbe dazu noch 4 Kanarienhenne in der Voliere. Nun habe ich seit 1 Woche zwei
Nester mit Eier. Einmal das Stieglitzpaar und eine Kanarienhenne mit je 4 Eier.
Kann bei Kanarienhenne was schlüpfen oder sind die Eier unbefruchtet? Und wenn es Junge gibt, mit was muß ich die Beringen. Es ist ausgeschloßen das ein Kanarienhahn in der Voliere ist.
Auch die Erlenzeisinge sind mit dem Nestbau beschäftigt. Welcher Hahn ist nun der Vater?

Danke für die Antworten

MfG

Hans
 
hans.5 schrieb:
Hallo,
ich bin neu im Forum. Habe mal eine Frage. (..) Einmal das Stieglitzpaar und eine Kanarienhenne mit je 4 Eier.
Kann bei Kanarienhenne was schlüpfen oder sind die Eier unbefruchtet? (..)Welcher Hahn ist nun der Vater?
Danke für die Antworten
MfG
Hans
Wenn der Stieglitzhahn die Kanarienhenne beflogen hat, was ja öfters vorkommt, dann wirst du auch Mischlinge kriegen. Ob die Eier brfuchtet sind und welcher Vogel der Vater ist wirst du dann an den Jungen sehen.
VG, YW
 
Ich dachte Waldvögel befliegen nicht 2 Hennen sonder immer nur den "Partner".
Wenn der Hahn zwei Hennen befliegt,muß ich die übreigen Hennen extra Sperren?
Die Gelege sind beide Befruchtet. Habe gerade mit einer Lampe nachgeschaut.

Mfg

Hans
 
Ich würde die anderen Hennen separieren.
In der Mischlingszucht mit Cardueliden nutzt man den Umstand das Kanarienhennen früher in Brutstimmung auch aus. So kann man zB den Stieglitzhahn zuerst zu dieser setzen und danach zu einer Stieglitzhenne und erhält praktisch zweimal Nachwuchs von ihm.
In freier Natur beginnt ja die Brutzeit des Stieglitz erst Ende April / Anfang Mai. Und so hat man die Wartezeit bis dahin auch überbrückt.
YW

PS.: Aber mal abwarten wie die Meinung von anderen hier ist.;)
 
Hallo,

so Monogam sind Vögel garnicht!
Wenn sich die Gelegenheit bietet, geht es schon nach dem Motto "Seitensprung hält lange jung!"... und wenn die Kanariendame sich in Anbetracht des Partnermangels ihm zu Füssen wirft, wer kann es da dem Stieglitz/Zeisig verübeln.

gruß tobi
 
Hallo Hans,

sollte der Stieglitz oder der Erlenzeisig der Vater sein, müssen die Jungen mit Artenschutzringen beringt werden, genau wie die Jungen der Cardueliden auch.
 
Hallo Hans!

Ich denke, dass der Zeisighahn der Vater der Jungen sein wird. Denn Zeisige sind richtige Draufgänger und befliegen so ziemlich alles was sich lässt. Auch wenn ein eigener Parnter in der Voliere ist. Der Stieglitz ist da ein treuerer Partner.
Wer letztendlich wirklich der Vater ist, wirst du, wie Y.W. schon sagte, bestimmt an den Jungen erkennen.
Solltest du mit deiner Frage bezüglich Beringung die Ringgröße meinen, dann gilt folgendes:

Mischlinge, bei denen die Elterntiere einen unterschiedlichen Ringdurchmesser haben, sind, soweit vorhanden, mit einer zwischenliegenden Ringgröße zu beringen.
z.B.:
Erlenzeisig (2,5 mm) x Kanarie (3 mm) = Ringgröße 2,8 mm

Ist keine zwischenliegende Ringgröße vorhanden, kann der größere Ring verwendet
werden. Z.B.:
Kanarie (3 mm) x Stieglitz (2,8 mm) = Ringgröße 3 mm

Ich hoffe ich habe die bei euch in Deutschland geltenden Ringgrößen genannt.

Gruß
Alario
 
Tja Hans,

da du warscheinlich beim Beringen noch nicht weißt ob es nun Stieglitz- oder Zeisigmischlinge sind (hast ja angeblich erst neu mit den Waldvögeln begonnnen), würde ich dir die Ringe 2,8 empfehlen. Alario hat es ja bereits erläutert. Aus eigener Erfahrung tippe ich nahezu 100% auf den Zeisighahn. Stieglitze sind da etwas treuer.
Deine Vögel brüten aber verdammt früh. Aus welcher Sonnengegend kommst du denn ?

Gruß Jens
 
Habe noch was vergessen,

in Niedersachsen sind die Mischlinge und Mutationen von Wildvögeln nicht Kennzeichungspflichtung (kann auch im Internet nachgelesen werden). Falls du also aus Ni kommst, die Vögel nicht ausstellen willst und möglicherweise nicht an Personen anderer Bundesländer weiterveräußern willst, kannst du auf eine Beringung gänzlich verzichten.

Gruß Jens
 
@Eumo:
Danke für Deine Erklärung.
Ich habe mich beim Lesen schon gewundert, warum Mischlinge beringt werden müssen. Ich komme nämlich aus Nds und habe auch noch nichts davon gehört. Ich konnte mir auch nicht vorstellen, daß ich so falsch informiert bin. Ich kenne sogar ein Zoogeschäft, wo Stieglitz-Kanarienmischungen (allerdings beringt) ganz normal wie Kanarienvögel verkauft werden. Die müßten doch dann aber mit Herkunftsnachweis abgegeben werden, oder? Könnte ja schließlich sein, daß z.B. ein Hesse oder Nordrhein-Westfale einen solchen Vogel kauft.
Ich wollte den Händler nicht selbst fragen, da ich nicht den Klugsch...er machen will. Weiß einer von Euch da mehr drüber?
 
Hallo,

ich komme aus Bayern.Weiß jemand zufällig ob, Mischlinge auch in Bayern beringt sein müßen?

Mfg

Hans
 
Hi Köbes,

ich denke du wirst die Mischlinge in NI im Zoogeschäft gesehen haben. Man sieht aber auch noch Mischlinge (sowohl mit normalen Ring, Artenschutzring als auch gänzlich ohne) in Zoogeschäften anderer Länder.
Offiziell sind ja auch die Mischlinge in den meisten Ländern Kennzeichnungspflichtig, jedoch sehen das viele Behörden nicht so eng. Ich denke mal wegen dem Verwaltungsaufwand. Es ist auch zu vermuten, dass Mischlinge nur deshalb in der Verordnung aufgenommen wurden, weil ja zumindest ein Elternteil Kennzeichnungspflichtig ist. Würde somit eher der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Elterntiere dienen.
Mit ist auch noch nicht zu Ohren gekommen, dass jemand Ärger wegen Besitz eines Mischlings hatte, nur weil er keine Bescheinigung dafür vorweisen konnte. Es mag aber auch andere Fälle geben.
Ich meine aber auch gehört zu haben, dass die Kennzeichnungsflicht für Mischlinge wieder aus der BundesartenschutzVO gestrichen werden soll.
Man bedenke nur den Kapuzenzeisig. Zuerst war er kennzeichnungs- und meldepflichtig, dann nur noch kennzeichnungspflichtig und mitlerweile brauch er überhaupt keinen Ring mehr. Das könnte demnächst auch für andere Arten gelten. Deshalb sind Nachzuchtstatistiken gar nicht schlecht. Hieraus war ersichtlich, dass der Kapuzenzeisig massig nachgezüchtet wurde. Vielleicht kann auch bald bei Stieglitzen, Dompfaffen, Birkenzeisigen, etc. anhand hoher Nachzuchtzahlen zumindest irgendwann die Meldepflicht fallen.
Wäre ja schon eine Erleichterung.
Nochmal zu Niedersachsen: Unter der Seite www.nlwkn.niedersachsen.de
(Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) kann unter der Rubrik -Naturschutz-Kennzeichnungspflicht-Information zur Kennzeichnung lebender Wirbeltiere nach § 12 BArtschVO- nochmal schwarz auf weis nachgelesen werden, dass Mutationen und Mischlinge heimischer Waldvögel in Ni. nicht beringt werden müssen. Die Sache hat aber einen kleinen Haken. Die Mischlinge müssen bereits von einem Laien auch als solché erkannt werden. Ansonsten müssen sie wieder beringt werden. Das könnte bei einem Mischling aus Hänfling x Kanarien, insbesondere wenn die Kanariendame aus der Reihe schwarzrot oder schwarzgrün stammt schon ganz schön schwierig werden.

Tip für Hans: Ruf doch mal in Bayern bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde an und frag nach. Vielleicht stellst du damit sogar die Mitarbeiter der Behörde vor Probleme?

Gruß Jens
 
Köbes schrieb:
@Eumo:
Ich kenne sogar ein Zoogeschäft, wo Stieglitz-Kanarienmischungen (allerdings beringt) ganz normal wie Kanarienvögel verkauft werden. Die müßten doch dann aber mit Herkunftsnachweis abgegeben werden, oder? Könnte ja schließlich sein, daß z.B. ein Hesse oder Nordrhein-Westfale einen solchen Vogel kauft.
QUOTE]

Hallo zusammen,

also ich habe im Aquatop bzw. Zoo&Co in NRW Kanarien X Stiegling gesehen.
Das ist eine große Kette.
Die Mischlinge sind natürlich beringt, werden sogar mit dem Wort "selten" promotet;
Herkunftnachweis soll laut einen der Verkäufer nicht nötig sein.

Preis: 79,90 ,- € !!

Grüße Nicolaos
 
Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich persönlich will mir derzeit keinen Mischling zulegen, war einfach nur eine Frage. Die Mischlinge, die ich gesehen habe kann ein Laie durchaus von Wildformen unterscheiden.
Noch was zur Melde- und Kennzeichnungspflicht:
Als Carduelidenhalter würde ich ja prinzipiell auch den Wegfall der Meldepflicht für häufig nachgezüchtete Arten begrüßen, allerdings würde das dann wieder die Vogelsteller auf den Plan rufen.
Kapuzenzeisige kommen ja nicht aus Mitteleuropa, da wäre das Wildfangen und in Europa einschmuggeln zu aufwendig. Aber bei Buchfinken, Stieglitzen und Zeisigen würde sich das gegenüber der Zucht noch immer lohnen (durch das Vermarktungsverbot wäre es immerhin kein finanzieller Anreiz mehr). Deswegen findet man in alten Büchern auch wenig zur Zucht (allerdings in Sachen Haltung kann man da noch sehr viel nützliches lernen). Ein Stieglitz z.B kann ja durchaus 12-14 Jahre werden. Wenn der dann mal stirbt, wäre es einfacher einen neuen zu fangen, als mit der Zucht zu beginnen. Als ich mir von etlichen verschiedenen Züchtern meine Vögel zusammengesucht habe (nicht von jedem habe ich einen mitgenommen), mußte ich feststellen, daß selbst das Kaufen von Waldvögeln schon nicht so einfach ist. Hier würde ein Wegfall der Bürokratie vielleicht auch helfen.
Im großen und ganzen denke ich, sind die gesetzlichen Bestimmungen so schon OK. Wenn die zust. Beamten das dann nicht so ganz eng sehen, kann man damit schon ganz gut leben. Wichtig ist eigentlich dabei doch letztlich nur, daß es nicht zu Wildfängen kommt, alles andere sind positive bzw. negative Begleiterscheinungen.
 
Hi Köbes,

nochmal zur Kennzeichnung, damit es keine Missverständnisse gibt. Mit Kennzeichnung meine ich natürlich ausschließlich die geschlossene Beringung. Da ja die offene Beringung nur mit ausschließlicher Genehmigung der Behörden erfolgen darf (ist sogar auf dem Formular der Ringbestellung fett unterstrichen), bestehen somit für eventuelle Vogelfänger kaum Möglichkeiten. Wär könnte schon im großen Maß Wildvögel fangen, offen beringen und dann auch noch verkaufen, ohne das die Sache auffliegt.
Durch den geschlossenen Ring zeigt der Vogel sein Herkunft von einem Züchter. Dies könnte meines Erachtens voll ausreichen um an andere Personen weiterveräußert zu werden. Ohne das dies dann noch in Büchern unter der Angabe vom Käufer registriert wird. So könnten die Vögel (wie jetzt schon z.T. die Mischlinge) auch wieder in Geschäften angeboten werden.
Nur offen beringte Vögel sollten in den Büchern gemeldet und registriert, sowie dem Käufer auch eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Somit ist der Anreiz zur geschlossenen Beringung noch größer und es kommt eine völlig neue Käufer- Halterschicht hinzu. Und zwar die Leute, die keinen Papierkrieg erledigen wollen, aber trotzdem einen legalen, geschlossen beringten Vogel haben möchten. Vor einer Kontrolle besteht für die Leute auch keine Angst mehr, schließlich hat der Vogel durch den Ring ja den Nachweis der " Gefangenschaftszucht ".
Und um Bürokragtie abzubauen und Kosten in der Verwaltung einzusparen, wird es über kurz oder lang auch wieder so kommen. Züchter/Ringbezieher bleiben ja anhand der Ringnummer, die weitehin vom BNA und ZZF ausgegeben wird, weiterhin zurückverfolgbar.
Meines Erachtens ist dies ein guter Kompromis zwischen Artenschutz und gleichzeitiger legaler Vogelzucht mit einem Minimum an Bürokratie für Züchter und Behörde.

Gruß Jens
 
Hallo Eumo,
mit dem Kompromiss, den Du da vorgeschlagen hast wäre ich auch sehr einverstanden, hört sich wirklich gut an.
Vor allem bin ich auch der Meinung, daß verstärkt europäische und einheimische Vögel gehalten werden sollten. Zum einen zählen die bis auf wenige Ausnahmen zu den eher robusten Vögeln (meiner Meinung nach sind sie deswegen gerade für "Anfänger" geeignet), zum anderen wird dadurch das Verständnis für die einheimische Fauna geschult und ein besseres Umweltbewußtsein der Leute erreicht. Zum anderen halte ich es allemal für artgerechter in Deutschland einen Stieglitz oder Hänfling zu halten, der das Klima gewohnt ist, als irgendwelche Exoten, für die man zusätzliche Beleuchtung und Heizung braucht, damit sie nicht eingehen. Außerdem denke ich, ist es einfacher die "Legalität" von verkauften einheimischen Vögeln zu prüfen und einzuhalten, als die von eingeführten Arten. Darüber sollten auch mal die ganzen Schlauberger nachdenken, die immer gegen Waldvogelhaltung angehen.
 
Mischlinge und Kennzeichnungspflicht

Laut Kennzeichnungspflicht nach der Artenschutzverordnung (BArtSchVO) . sind Mischlinge nicht mit Artenschutzringen zu beringen! Es ist sogar u.U. starfbar dies zu tun!

Die Anlage 6 der BArtSchVO muß beachtet werden. Genauere Hinweise findet man hier

Gruss Kenneth
 
Kenneth schrieb:
Laut Kennzeichnungspflicht nach der Artenschutzverordnung (BArtSchVO) . sind Mischlinge nicht mit Artenschutzringen zu beringen! Es ist sogar u.U. starfbar dies zu tun!

Die Anlage 6 der BArtSchVO muß beachtet werden. Genauere Hinweise findet man hier

Gruss Kenneth

Hallo

Zitat von Deiner verlinkten Seite: Beachten Sie bitte auch, dass auch Mischlinge zu kennzeichnen sind, auch wenn nur ein Elterntier kennzeichnungspflichtig ist. Dasselbe gilt auch für Mutationen, die genau so wie die Wildformen zu kennzeichnen sind.
Wo bitte steht, daß sie nicht mit Artenschutzringen zu ringen sind ?

Gruß
Oli
 
Oli schrieb:
Dasselbe gilt auch für Mutationen, die genau so wie die Wildformen zu kennzeichnen sind.[/I]
Wo bitte steht, daß sie nicht mit Artenschutzringen zu ringen sind ?

Gruß
Oli

Das mit den Mischlingen habe ich ehrlich völlig überlesen 8o , Mutationen war mir klar. hmmmm aber verstehen kann ich's trotzdem nicht wozu mit Artenschutzringe :?
 
Kenneth schrieb:
Das mit den Mischlingen habe ich ehrlich völlig überlesen 8o , Mutationen war mir klar.
Es sei Dir verziehen ;)

Kenneth schrieb:
hmmmm aber verstehen kann ich's trotzdem nicht wozu mit Artenschutzringe :?
So wie Jens bereits schrieb, der möglichen Überprüfung auf Rechtmäßigkeit der Elterntiere. Zudem besteht die Möglichkeit, daß bei nahe verwandten Arten die Mischlinge unter sich oder in Rückkreuzung mit einer der Ausgangsarten wieder zu Vögeln führt die eben von den artenreinen Individuen nicht zu unterscheiden sind.
Daher auch in Niedersachsen die Aussage "von Laien .....".

Gruß
Oli
 
Thema: Frage zur Stieglitzen und Kanar

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