Fragen zum Verkauf

Diskutiere Fragen zum Verkauf im Forum Langflügelpapageien im Bereich Papageien - Hallo, ich habe mal ein paar Fragen bezüglich des Verkaufs von Papageien. Ich bin gezwungen einen von meinen Mopas zu verkaufen, da sie sich...
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A.Bockrath

Neuling
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Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen bezüglich des Verkaufs von Papageien.
Ich bin gezwungen einen von meinen Mopas zu verkaufen, da sie sich nicht verstehn und habe keine Ahnung was ich beachten muss.
Muss der Vogel eventuell umgemeldet werden?
Wenn ja, wer muss den Vogel ummelden, der Käufer oder ich oder beide?
Freue mich auf jede hilfreiche Antwort!

Anke
 
Hallo Anke,

der Verkäufer stellt einen Herkunftsnachweis (Kaufvertrag) aus und meldet den Vogel bei der zuständigen Naturschutzbehörde ab.

Der Käufer meldet den Vogel mit dem Herkunftsnachweis bei seiner zuständigen Behörde wieder an.

Also haben Beide Arbeit:)

Sollte evtl. noch eine Cites vorhanden sein gehört die unbedingt zum Vogel. Trotzdem aber den Kaufvertrag nicht vergessen.
 
Hallo,
danke für deine schnelle Antwort.
Bei uns in Nrw werden die Vögel beim Veterinäramt angemeldet. Als ich meine Vögel dort anmelden wollte, haben die Leute mir da gesagt, dass das bei Mopas nicht nötig ist. Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Und können die Leute mir vom Veterinäramt vielleicht sagen, wie alt mein Vogel ist, ich weiß zwar wie alt er ist, aber ich habe keinen Kaufvertrag vom Züchter, also auch keine Möglichkeit das Alter nachzuweisen?.

Viele Grüße Anke :0-
 
Hallo Anke,

wir wohnen auch in NRW, bei uns werden die Mopas bei der unteren Naturschutzbehörde angemeldet. Kaufvertrag oder noch besser Cites mitnehmen hat gereicht. Abmelden geht ebenfalls über das gleiche Amt.

Welche Unterlagen hast du denn bei der Anmeldung mitgenommen? Jedenfalls ist der Mopa in der Akte unter deinem Namen aufgeführt.

Eigentlich müßte der Züchter den Mopa ja in seinem Nachweisbuch haben, mit Ringnummer und Beringungsdatum.....da Papas ja nur eine gewisse zeit nach dem Schlupf geschlossen beringbar sind, könnte man den Schlupftermin ca. um 1 Woche vorverlegen. (Bite berichtigen wenn ich da falsch liege)

Ist er geschlossen beringt?

Wenn ja, dann müßte auch der Jahrgang des Schlupfes im Stempel auf dem Ring sein....
 
Hallo,
man, da ist ja wohl einiges bei mir schief gelaufen. Das war nämlich so:
Mein erster Mopa Michel habe ich von einem Züchter, der aus Niedersachsen kam, der hat mir damals gesagt, ich soll meinen Vogel beim Veterinäramt melden. Da bin ich dann auch mit einem Kaufvertrag und einem Vogelpass, den ich vom Züchter gekregt habe , hingegangen. Die beim Veterinäramt haben mir gesagt, dass es nicht nötig ist, einen Mopa anzumelden.
Tja, da dachte ich mir, als ich meinen 2. Mopa gekauft habe, dass ich ihn dann wohl auch nicht anmelden muss. Der Züchter hat mir damals auch keinen Kaufvertrag angeboten, mit dem ich den papagei hätte anmelden können. ch weiß aber, dass der Züchter mich angemeldet hat, weil er meine Adresse haben wollte, um mich anzumelden.

Ich habe in letzter zeit viel darüber nachgedacht und habe dann kurzer Hand den Züchter angerufen, der schreibt mir jetzt nachträglich einen Kaufvertrag, wo das geaue Schlüpfdatum, die Papageienart und die Ringnummer drin steht.Dann kann ich doch noch nachträglich den Vogel anmelden, oder? Und dann natürlich ummelden, wenn ich einen Käufer gefunden habe.

Mir ist noch eine Frage eingefallen, die mich sehr beschäftigt, und zwar, wenn ich mit meinen Vögeln umziehe, muss ich dann die Vögel auch ummelden? :?

Viele dankende Grüße
Anke
 
Hallo Anke,

Dann kann ich doch noch nachträglich den Vogel anmelden, oder?

Mußte eben so tun, als hättest du es nicht gewußt....:zwinker:

wenn ich mit meinen Vögeln umziehe, muss ich dann die Vögel auch ummelden?

Wenn du in der gleichen Stadt oder Kreis bleibst, reicht normalerweise ein Anruf oder ne Mail für die neue Adresse....ziehst du aber weiter weg und es ist ein anderes Amt für dich zuständig, solltest du ab und wieder neu anmelden. Sicher ist sicher:D
 
Bea schrieb:
Mußte eben so tun, als hättest du es nicht gewußt....:zwinker:


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das Thema wurde in "Recht und Gesetz" schon mehrfach ausgiebig diskutiert.

Es ist immer wieder erschreckend wie wenig sich die Ämter an ihre Vorschriften halten.
 
Hallo Maja,

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Stimmt, kommt aber immer drauf an, wie man mit den Leutchen vom Amt redet....ich weiß jedenfalls von keinem, der ne Strafe aufgebrummt bekommen hat, weil er seinen Vogel zu spät angemeldet hat.

Sicherlich wäre die Sachlage eine andere, wenn es sich nicht um einen Mopa sondern um einen Hyazinthara handeln würde.

Auf jedem Amt sitzen auch nur Menschen und mit denen kann man reden;)
 
Hallo,
sobald ich den Kaufvertrag zugeschickt bekommen habe sofort zum Amt düsen!!!
Was könnte mich denn für eine Strafe erwarten?
Ohh man, sooo viel Theater...
Ich hoffe, dass alles recht schnell von der Bühne geht...
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße Anke
 
Hallo Anke,

normalerweise bekommst du keine Probs, in den Behörden sitzen auch keine Unmenschen, du wolltest ihn ja anmelden, wenn du da von behördlicher Seite eine falsche Auskunft bekommst kannst du ja eigentlich nichts dafür.

Und es ist nicht notwendig einen Kaufvertrag oder etwas ähnliches abzugeben, sicher ist es gut wenn du ihn hast, aber zur Anmeldung nicht notwendig.

Du kannst ein ganz formloses Schreiben aufsetzen mit den Inhalten:
Datum des Erwerbs
Vorheriger Besitzer
Ringnummer des Vogels
Art des Vogels
Wer züchtet noch die Nachweisbuchnummer
und natürlich deine Adressdaten mit deiner Unterschrift.

Diese Daten hast du ja auch jetzt schon. Somit könntest du sofort melden.
 
Hallo,

ob der zuständige Behördenmensch Geldbußen verhängt oder nicht liegt in seinem Ermessen. In unserem Kreisgebiet sind auf jeden Fall schon diverse Papageienhalter Euros losgeworden weil sie ihre Vögel zu spät gemeldet haben. Waren jeweils 25 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle zu dem Sachbearbeiter unfreundlich waren.

Tja, wenn ein Züchter sagt, dass der Vogel angemeldet werden muß kann man das glauben oder nicht...

@Moni

So wie du das schreibst, verstehe ich das, als ob kein Herkunftsnachweis gebraucht wird für Mohrenkopfpapageien und das ist nicht richtig.

Die Angaben die du aufgezählt hast sind sowieso im Herkunftsnachweis oder Kaufvertrag enthalten. Wichtig ist, dass der Verkäufer ihn unterschrieben hat.


Mohrenköpfe müssen jetzt mit Artenschutzringen gekennzeichnet werden. Sie mit Hyazinthara zu vergleichen finde ich etwas sehr weit hergeholt. Sie stehen aber immerhin auf der gleichen "Stufe" wie Graupapageien. Wer käme auf die Idee einen Graupapagei ohne Herkunftsnachweis zu melden?

@Anke

wenn du mit einem "neuen" Kaufvertrag dein Mohrchen anmeldest und etwas auf das Kaufdatum achtest:D ist er vielleicht gar nicht zu spät angemeldet:D
 
Hallo Sabine,
natürlich ist ein Kaufvertrag oder ein Herkunftsnachweis gut wenn man ihn hat.

Aber nochmal zum anmelden des Vogels benötigt man ihn nicht!
Man kann ihn abgeben und muss dann kein formloses Schreiben aufsetzen.
Es gibt sogar Behörden, weiß nicht mehr welches BUndesland, glaube HH, da gibt es Vordrucke zum Ausfüllen, sonst wollen die nichts haben.

Als Nachweis, dass der Vogel dir gehört gilt das natürlich im Zweifelsfall nicht.
Soll heissen wenn jemand Anspruch auf den Vogel erhebt und du keinen Nachweis hast dann siehst du alt aus und dafür benötigst du ihn.

Bei uns ist es so, dass es sogar reicht, wenn man die Behörden informiert welche Vögel gerade im Bestand sind und auf das jederzeit einzusehende Nachweisbuch hinweist.
Eine Tabelle mit den Angaben von oben reicht wenn man z.B. mehrere Vögel anmeldet.

Alle meine Vögel haben einen Nachweis, aber keiner wurde benötigt bei einer Meldung oder sonst wann.
Auch doch bei der Aufnahme in das Zuchtbuch war das hilfreich weil man die Elternvögel weiß und daher die Verwandtschaft nachweisen kann. Aber zwinged dafür war das auch nicht.

Die von dir neue Beringungspflicht hat mit der Meldung absolut gar nichts zu tun.

Und meine Grauen waren alle ohne Herkunftsnachweis gemeldet. (Bzw. ich hatte einen aber der lag bei mir in der Schublade, interessiert hat der kein Mensch!!!)
 
Hallo,

am besten lest ihr mal bei "Recht und Gesetz" nach wieviele Halter den Herkunftsnachweis brauchten um ihre Graupapageien und ähnl. anzumelden. Einfach mal die Suchfunktion "Herkunftsnachweis" benutzen.

Wenn ein Amt die Vorlage eines Herkunftnachweises nicht verlangt ist das eine Ausnahme und kann nicht für alle Ämter als bindend erklärt werden.

Vielleicht sind die Saarländer und die Pfälzer ja besonders streng:D
 
Bei uns geht das auch so wie von A.Casus beschrieben ab.

Bekannte von mir haben ihre Vögel sogar telefonisch angemeldet. Es wurden die Daten der Vögel abgefragt und damit war die Angelegenheit erledigt.

Viele Halter geben ihren Herkunftsnachweis mit ab, aber verlangt wird er nicht.

Es kommt immer auf die Behörde an, bzw. auf die Menschen, die dort sitzen.

Hat jemand eigentlich schon einmal eine Rückmeldung nach der Anmeldung vom Amt bekommen?
 
hallo,
ich habe jetzt einen kaufvertrag, wo alles drin steht, was man wissen muss.
Ich rufe einfach bei der Behörde an und frage wie ich das bei denen mit dem Anmelden machen soll. Dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Aber danke für die vielen Antworten! :zustimm:
Viele Grüße Anke
 
Thema: Fragen zum Verkauf
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