Fragen zur Sachkunde für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen

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nicolaus

Guest
Hallo miteinander,

nachdem immer wieder einige Forennutzer verunsichert fragen, was wohl bei der Prüfung zum Sachkundenachweis alles auf sie zukommt, möchte ich zur besseren Vorbereitung einfach mal die Fragen aufführen, die unser Veterinär als Prüfungsvorbereitung verteilt:



Fragen zur Sachkunde für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen


Welche Sachkenntnisse müssen Händler und Züchter von Papageien und Sittichen besitzen?

Biologie der Papageien und Sittiche

Aufzucht, Haltung (einschl. Käfigung), Fütterung und allgemeine Hygiene

Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittacien-Arten

Psittakose:
Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen; Schutzmaßnahmen und Desinfektion

Gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und bei Papageien und Sittichen; einschlägige Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes, der tierseuchenrechtlichen Vorschriften (Tierseuchengesetz, Bekämpfungsverordnungen, Einfuhrverordnungen)

Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Warum ist der Handel mit Papageien und Sittichen beschränkt?

Welches Gesetz enthält die einschränkenden Bestimmungen?

Welche Einschränkungen gelten?

Ist die Nichtbestimmung der gesetzlichen Bestimmungen strafbar?

Was ist beim Verkauf von Papageien und Sittichen zu beachten?

Was müssen Sie von einem Ihnen unbekannten Käufer verlangen?

Was ist beim Kauf von Papageien und Sittichen zu beachten?

Woher erhalten Sie die zur Kennzeichnung der Tier nötigen Materialien?

Woran erkennen Sie, ob ein Vogel krank ist?

Was tun Sie, wenn mehrere Vögel erkranken?

Was veranlassen Sie, wenn ein Vogel oder mehrere Vögel ohne erkennbare Ursache verenden?

Was ist beim Reinigen der Käfige zu beachten?

Wie sind die Käfige kranker oder verendeter Vögel zu behandeln?

Wo sind die Volieren mit den Vögeln unterzubringen?

Was haben Sie im Falle des Ausbruches odes des Verdachts der Psittakose in Ihrem Bestand schon vor der amtlichen Feststellung zu veranlassen?

Ist die Behandlung eines verseuchten Papageien- oder Sittichbestandes möglich?



Fragen anderer Veterinäre in den umliegenden Landkreisen:

Aus welchen Gebieten und Biotopen stammen Papageien und Sittiche?

Welche Arten der Haltung kennen Sie?

Gibt es einheitliche klimatische Anforderungen (Kleinklima) für die Haltung?

Welche besonderen Haltungsbedingungen dienen der Gesunderhaltung von Psittacien und Sittichen?

Welche Futtermittel sind zur Ernährung von Psittaciden/Sittichen geeignet?

Was halten Sie von der Bodenfütterung insbesondere bei der Gruppenhaltung?

Nennen Sie typische Merkmale im Brut- und Aufzuchtverhalten!

Warum ist die Zucht oder der Handel genehmigungspflichtig?

Welche Angaben muss das Kontrollbuch erhalten?

Wie äußert sich die Papageienkrankheit beim Tier?

Wie äußert sich die Papageienkrankheit beim Menschen?

Können auch gesund erscheinende Tiere Ausscheider von Erregern sein?

Wie lange beträgt in der Regel die Zeitspanne von der Ansteckung bis zum Ausbruch?

Maßnahmen im Falle des Seuchenverdachts?

Maßnahmen im Falle gegen Federrupfer?

Welche ansteckenden Vogelkrankheiten kennen Sie?

Was verstehen Sie unter Quarantäne?

Was muss bei Desinfektionsmaßnahmen beachtet werden?

Welche Forderungen stellt das Tierschutzgesetz?

Welche Anforderungen sind beim tierschutzgerechten Handel zu erfüllen?

Wann ist der Handel mit Tieren bei der zuständigen Behöre anzeigepflichtig?

Wozu gibt es die Ringe?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo nicole,
find ich klasse das du dir die mühe gemacht hast und die einzelnen fragen die in der sachkundprüfung gestellt werden KÖNNEN hier aufgeführt hast.Die betonung liegt bei KÖNNEN.bei mir zb mußte ich auf die fragen allesamt antworten.natürlich kann ess auch sein das bei anderen weniger gefragt wird.das liegt wohl immer an fragenden person.grundsätzlich schadet es aber nicht sich für diese fragen schlau zu machen auch wenn es für die prüfung dann(im nachhinein)nicht nötig war.so lernt man auch noch was.
gruß stephan
 
Hallo Nicole,

Vielen Dank für deine Fragenaufstellung !

Ich finde das sehr informativ und habe deshalb deinen Beitrag oben festgehalten.

Nochmals Danke !
 
Hallo,

Ich finde die idee auch super.
Habe nur eine Frage wo findet man am besten die Antworten auf die ganzen Fragen, da ich auch die Zuchtgenehmigung beantragen möchte.
Habe aber noch nicht alle antworten auf die Fragen.

Könntet ihr mir vielleicht weiterhelfen?

Danke
 
Antwort auf die Fragen.....

Hallo,
einfach www.bna-ev.de eingeben und unter Gesetze nach sehen, da findest du einen Großteil der Antworten. Der BNA hält auch komplette Unterlagen für die Erlangung der Sachkundeprüfung bereit( gegen Entgeld).
mfg Werner Kiene
 
Hallo!
Also bei mir war das so, das ich den Fragenkatalog samt Antworten beim Amtstierarzt mit bekommen habe!
Gruß Lazi Bande
 
einfach www.bna-ev.de eingeben und unter Gesetze nach sehen, da findest du einen Großteil der Antworten. Der BNA hält auch komplette Unterlagen für die Erlangung der Sachkundeprüfung bereit( gegen Entgeld).
mfg Werner Kiene[/QUOTE]

Hallo,
bin neu hier und suche dringend den $ mit Verordnung, der die Dauer der Verkaufstellung eines Aras in der Zoohandlung begrenzt.
Es geht um einen Ara, der seit über 10 Jahren in einer Zoo- u. Blumenhandlung mehr oder weniger zur Show im Käfig sitzt.

Die o.g. HP hatte ich schon ohne Erfolg durchforstet.

Grüsse
Julia
 
Zuchtgenehmigung und Sachkundeprüfung

Hallo!!!
Ich glaube man muss immer noch zwischen Zuchtgenehmigung und Sachkundeprüfung unterscheiden.
Soweit ich informiert bin,ist es noch keine Pflicht den Sachkundenachweis zu machen.Die Bundesregierung und der BNA sind immer noch zu keiner Bundeseinheitlichen Regelung gekommen.
Der Sachkundenachweis für "gewerbsmässige Züchter" soll Ab Ende des Jahres 2005 Pflicht werden.
Bei der Zuchtgenehmigung wurden mir einige Fragen über die Psittakose gestellt,die mir schon sehr geholfen haben.Die Fragen bekam ich damals von meinem ATA.
Also erst mal nach der Zuchtgenehmigung auf dem zuständigen Amt fragen und sich dort richtig informieren.
 
Hallo! Muss man für die Zuchtgenehmigung eine Prüfung ablegen und wirklich alle diese Fragen wissen, oder ist das nur ein zusätzlicher Sachkundenachweis den man machen kann!



Wie läuft denn überhaupt so eine Zuchtgenehmigung ab? was muss ich machen? was kostet das?



danke für die Antworten!
 
Hallo Ziegensittichma

Was es genau kostet, hängt von der Amtsstelle ab und wo du wohnst.
Irgendwo im Forum gabs mal einen Thread, da schrieben einige, was sie bezahlen mussten und es gab Unterschiede.
Auf meinem Bescheid steht, dass die Gebührenverordnung eine Summe zwischen 17 € und 110 € erheben darf.
Ich musste 64 € beim Veterinäramt und 13 € fürs Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt bezahlen.

Eine Prüfung läuft in der Regel so ab, dass du einen Antrag beim Amtsveterinär stellst -- vorher anrufen und die Unterlagen zuschicken lassen -- der dann mit dir einen Termin bei dir vereinbart, vorbeikommt und sich deine Haltung und die Quarantäneräumlichkeiten anschaut. Ist das OK, stellt er dir einige Fragen um deinen Wissensstand über Haltung einschließlich Käfigung, Ernährung, Anatomie und Krankheiten und ganz ausführlich über die Psittakose. Zudem ein paar Fragen aus dem Tierschutzgesetz, dem Bundesseuchengesetzt und der Hygieneverordnung.

Welche Fragen genau gestelllt werden, kann dir wohl niemand vorhersagen, deshalb sollte man schon von allem was lernen, bzw. darüber etwas wissen.
 
Ach, ich glaube dass werde ihc nicht machen, da hole ich mir leichter noch zwei Ziegensittiche in nem Tierheim oder von nem anderen Züchter! Das wird mir zu viel lernerei! Einiges weiß man zwar, vor allem weil ich mal die Ausbildung zur Tierheimtierpflegerin angefangen hatte und wir in der Schule schon etwas darüber hatten, aber das ist nun auch schon 5 Jahre min. her! Bei meinen Kanarien war das einfacher, da brauchte man keine Genehmigung!
 
Unterschiede bei der ZG - "privat" / "gewerblich"

Also ich hatte mich auch schon bei uns (Landkreis HN) beim Vet-Amt erkundigt und auf die Frage, ob ich denn dann meine Tiere auch verkaufen wolle, hab ich logischerweise mit ja geantwortet und daraufhin meinte der Herr vom Amt, dass die ZG für mich 200 EUR kosten würde. Ich bin ihm dann mit ner Info die ich auf der "bna-ev.de"-Seite gefunden habe (und zwar bis 2000 EUR/anno ist noch nicht gewerblich) gekommen und er meinte, dass er nochmal nachschauen müsse. Ergebnis war folgendes:
ca. 60 EUR für die ZG gefordern Wissen über Psittacose und -verordnung
ca. 200 EUR für die Händler-ZG gefordertes Wissen: Sachkundenachweis (kann man direkt beim ATA ablegen) und Wissen über Psittacose und -verordnung

Hängt damit zusammen, nach welchen Paragraphen das ganze abläuft (sind irgendwie 11 und 17g) und zwar einmal beim Tierseuchengesetz und das andere beim Tierschutzgesetz.
Also ich werde mich - sobald ich etwas mehr Ruhe habe - um die "kleine" ZG kümmern. Die reicht allgemein aus um für sich selbst und nicht zum groß verkaufen zu züchten. Zuchtbuch, ... muß logischerweise auch geführt werden und Ringe gibts dann auch, aber das ganze ist eben keine Ausnahmegenehmigung für nur eine Brut, sondern richtig für den "Privatgebrauch", wenn man das so sagen darf.

Also nicht aus der Ruhe bringen lassen, sondern beim zuständigen Amt ganz genau nachfragen und wenns nötig ist auch zweimal, denn nicht jeder kennt sämtliche Verordnungen in- und auswendig. Ich hatte auch erst an ein paar Stellen anrufen müssen, bis ich rausgefunden habe, dass im Landkreis HN das Veterinäramt mit Sitz im Landratsamt für mich zuständig ist, denn bisher hatte ich immer gelesen, dass es übers Ordnungsamt läuft. Das Ordnungsamt war somit auch meine erste Anlaufstelle, aber die mussten sich auch erst einmal kundig machen und haben mich dann an das richtige Amt und den richtigen Ansprechpartner verwiesen.

Liebe Grüßle
Saskia
 
In meinem Schreiben steht es wie folgt:

Erlaubnis zur Zucht und zum Handel mit Papageien und Sittichen

Sehr geehrte Frau Sch........

hiermit erteile ich Ihnen gemäß § 17g Abs.1 des Tierseuchengesetzes (TierSG) vom 22.06.2004 (BGBI. I S. 1260) die Erlaubnis zur Zucht sowie zum Handel mit Papageien und Sittichen für die Räumlichkeiten .....da folgt dann noch meine Adresse.

Bei der Antragstellung, die schriftlich erfolgen musste, habe ich auf die Frage, ob ich Handel betreiben wolle, nein angekreuzt, obwohl es ja logisch ist, dass ich bei zu erwartenden 4-6 Küken per Anno nicht alle behalten kann und somit auch verkaufen werde.

Bei uns gibt es das nicht, dass man einen Unterschied in Groß und Klein/privat oder gewerblich macht -- einheitlich für alle. Es sei denn, man will hat halt mal eine Brut, die man dann behalten möchte, dafür bekommt man dann eine Ausnahmegenehmigung, aber auch nur einmal -- will man diese Ausnahme ein zweites Mal beantragen, muss man eine Prüfung ablegen mit allem was dazugehört.

Mitten in den ganzen Texten steht dann halt noch (sinngemäß), dass diese Erlaubnis unabhängig von der Meldung eines Gewerbes ausgestellt wurde, welches in meiner Verantwortung liegt.
Heißt, komme ich über einen bestimmten Satz durch Verkaufserlös hinaus, muss ich ein Gewerbe anmelden, so wie ich es auch müsste, wenn ich Kochtöpfe oder Zahnbürsten verkaufen will.

Bezahlt habe ich beim Amt für Verbraucherschutz 64 € und die 13 € fürs Führungszeugnis.
Meine Freundin, die in Düsseldorf wohnt, brauchte kein Führungszeugnis, dafr aber auch nur mit Sitttichen züchten und handeln -- für meldepflichtige Papageien muss sie eine Zusatzgenehmigung haben, für die dann wieder extra geprüft wird.

So unterschiedlich wird das in zwei doch recht nah beieinanderliegenden Städten gemacht.
Man kann also wirklich nur bei dem für den Wohnort zuständigem Amt genau erfahren, was Sache ist.
 
find ich auch super die idee wollte auch mal züchten aber naja die pieper wollten nicht naja was soll man machen :zwinker: jetz verusch ich sie zahm zu bekommen (clickern)

MfG
krasibul
 
Hallo Krabbi,
Krabbi schrieb:
§ 17g Abs.1 des Tierseuchengesetzes (TierSG)

das ist die "kleine" Variant der ZG, denn die geht nur nach dem Tierseuchengesetz und nicht nach dem Tierschutzgesetz.

Krabbi schrieb:
Bei uns gibt es das nicht, dass man einen Unterschied in Groß und Klein/privat oder gewerblich macht -- einheitlich für alle. Es sei denn, man will hat halt mal eine Brut, die man dann behalten möchte, dafür bekommt man dann eine Ausnahmegenehmigung, aber auch nur einmal -- will man diese Ausnahme ein zweites Mal beantragen, muss man eine Prüfung ablegen mit allem was dazugehört.

Stimmt nicht ganz, denn da gibt es eben doch noch den Unterschied und wenns nach §11 Tierschutzgesetz gehen soll, dann muß ne Sachkundeprüfung abgelegt werden. Hierzu ein Auszug von http://www.bna-ev.de/bna_frames/sachkunde__fr_d.htm
www.bna-ev.de schrieb:
Was ist Sachkunde?

Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."



Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

* Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
* Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
* Der gewerbsmäßige Handel
* Gewerbsmäßige Züchter und Halter
* Wer Tiere zur Schau stellt.



Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

* Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
* Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
* Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.

Ich hatte mich sowohl mit denen vom Vet.-Amt, als auch mit denen vom BNA in Verbindung gesetzt und weiß, dass das Vet.-Amt die Sachkundeprüfung auch abnimmt (zumindest bei uns), aber eben die ca. 2000 EUR jährlich der Unterschied zwischen privat und gewerblich sind. Man darf mit der §17g-ZG auch Handeln, aber eben nur bis ca. 2000 EUR jährlich und nicht unbegrenzt. Wenn man regelmäßig stark über die ca. 2000 EUR rauskommt, muß man dann nämlich die "große" Variante nach §11 Tierschutzgesetz machen.

Krabbi, du schreibt, du hast bei der Frage ob du Handel mit ihnen betreiben möchtest, nein angekreuzt.
Ich bin zuerst - um den Antrag zu erhalten - auch gefragt worden, ob ich mit den Tieren dann handeln möchte und da hatte ich ja gesagt und dementsprechend hat der Herr vom Vet.-Amt für mich die §11-Tierschutzgesetz-Variante rausgesucht, denn ich denke, auch wenn ich jährlich nur eine Brut habe und die Kleinen dann verkaufe, dann handle ich schon mit ihnen und da wollte ich mir eben nichts nachsagen lassen.
Auf meine Frage mit der 2000 EUR-Grenze und der Frage nach TierSCHUTZ- und TierSEUCHEN-Gesetz hab ich dann eben von den zwei unterschiedlichen Preisen und den zwei unterschiedlichen ZGs erfahren.
Heißt also als Privatperson, die nicht als extremer Vogelvermehrer auftritt, reicht die 17g-TierSeuche, aber Großzüchter und Tierhandel benötigen die 11-TierSchutz.

Übrigens die Einschränkungen, die manche ATAs machen, hängen z.B. von der größe des Quarantäneraums oder anderen Gesichtspunkten, die die ATAs sehen ab und die können von ATA zu ATA eben unterschiedlich sein.
Beispiele findet man hier im Forum immer mal wieder, manche sind in der Anzahl der Zuchtpaare eingeschränkt, andere in der Tierart dürfen also nur diese Sittiche/Papageien, die sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ZG hielten züchten, ...

Liebe Grüßle
Saskia
 
Ich habe seit kurzem eine Zuchtgenemigung. Jemand vom Veteriäramt war hier, hat meine Tiere und die Voliere begutachtet und das wars. Eine Sachkundeprüfung muste ich nicht machen, dabei hatte ich mich darauf vorbereitet. Die Frau vom Veterinäramt hat mir eine Adresse hiergelassen, wo ich die Ringe bestellen kann. Dort habe ich nun meine Zuchtgenemigung hingefaxt und die Ringe bestellt. Vorsichtshalber hab ich noch angerufen, um zu kontollieren, ob sie mein Fax erhalten haben. Die haben mir dann zugesagt, die Ringe zu schicken. Es handelt sich dabei aber um offene Ringe :?. Ich dachte, das sei nicht zulässig. Wie dir mir dort gesagt haben, haben die offenen Ringe auch keine Jahreszahlen. Find ich auch nicht so gut, dann kann man ja nicht mehr nachvollziehen, wie alt so ein Vogel ist. Was denkt ihr den darüber??
Verlieren die Vögel die offenen Ringe nicht sehr leicht??
LG Gabi
 
Hallo Gabi,

eigentlich kommt es darauf an, was Du selbst bestellt hast. Offen oder geschlossen.

Zudem kommt es darauf an, wo Du die Ringe bestellst. Über einen Züchterverband oder die Zentrale Ringstelle.
 
Hallo Gabi,

soweit ich informiert bin, bekommt man die geschlossenen Ringe nur, wenn man nem Verband angehört (dazu reicht auch ein ortsansässiger dazugehöriger Vogelverein).
Bzgl. dem Verlieren von offenen Ringen, von meinen Wellis hat bisher nur ein einziger sich nen offenen Ring selbst abgemacht, alle anderen mit offenen Ringen (mehr als 10 Wellis) haben damit keine Probleme.
 
Hallo Saskia,

das stimmt nicht. Über die Zentrale Ringstelle bekommst Du auch geschlossene Ringe. Allerdings ohne die Züchternummer, solltest Du einem Verband angehören.
Ringe mit der Züchternummer gibt es nur über den Verband.

Siehe >>>HIER unter Bestellformular.

Und auch die offenen Ringe können mit Jahreszahl bestellt werden.

Ob ein offener Ring leichter zu verlieren ist.....nun, es kommt dabei sicherlich auf die Vogelart an.
 
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