Führungszeugnis und Sachkundenachweis für private Wachtelzucht?

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Widdi

Widdi

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Hallo,

Ich habe jetzt schon seit 4 Jahren Wachteln gehalten und auch in den letzten 2 Jahren ausgebrütet.
Nun kam mir der Gedanke, dass ich mit 8 Gruppen von 1.5 Tieren selbst züchte und Tiere verkaufe.
Da ich mit den Angaben im Internet zu den gesetzlichen Regelungen nicht klar gekommen bin, habe ich einen Bekannten Wachtelzüchter gefragt.
Er meinte dass es in Sachsen keine Nachweispflicht gibt.

Gleichzeitig habe ich das Veterinäramt in Görlitz angeschrieben, was ich beachten muss.
Über die gesetzlichen Mindestmaße für die Ställe habe ich mich informiert und die Ställe so geplant, dass die 6 Tiere pro Stall 1,2 qm haben.

Nun bekam ich die Antwort von einer Mitarbeiterin des Veterinäramtes.
Darin stand, dass ich eine Genehmigung nach Artikel 11 des Tierschutzgesetzes benötige, einen Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis vorlegen soll.
Genauso muss ich beschreiben wie die Tiere gehalten und gefüttert werden.

Diese Antwort habe ich meinem Bekannten geschickt und der meinte nun, dass ich die Sachlage am besten in einem Forum erklären soll, um zu erfahren, ob es Erfahrungen dazu gibt.

Ich plane wirklich keine große Wachtelzucht mit tausenden Küken.
Es ist eher so gedacht, dass ich die Kosten für das Futter und die Unterbringung meiner anderen Tiere etwas minimiere.
Und vor allem, wenn man den Artikel 11 richtig deutet, dürfte kein privater Tierhafter seine Nachzuchten an andere Privatleute verkaufen, ohne eine Genehmigung vom Veterinäramt.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.

Gruß Widdi
 
Hallo,

Es dürfte wohl so sein daß sich die Anforderungen darauf beziehen daß Du gewerblich züchten willst. Dann sind die richtig. Es hat auch sicher niemand was dagegen wenn eine Privatperson ohne gewerblichen Hintergrund mal eine Nachzucht abgibt. Das sind schon Unterschiede.
 
Für mich war immer der Gedanke, dass es gewerblich ist, wenn man Gewinn erzielen will.
Ich möchte keinen Gewinn erzielen, sondern nur einen Teil der Kosten für das Futter und Einstreu wieder reinholen. Um nicht ganz so viel minus zu machen, wie in den letzten Jahren.

Ich kann mir einfach kein Leben ohne Tiere vorstellen.
Aber wenn man immer wieder mit Mini oder Midi Jobs abgespeist wird, muss man sehr auf das Geld achten.
 
hi widdi,
ich stimme alfred zu. diese angaben beziehen sich auf gewerbliche haltung und nicht nicht privatleute.
nun leider haben die veterinärämter in der regel nicht viel ahnung von geflügel- oder vogelhaltung. gewerblich wird es erst wenn deine einnahmen aus der wachtelzucht steuerpflichtig werden. private haltung ist immer möglich du solltest dich vielleicht beim kreisamt regestrieren lassen damit du im seuchenfall gemeldet bist. aber mehr ist eigentlich nicht nötig. ansonsten würde ich es darauf ankommen lassen. wenn sich wirklich mal ein amtsarzt bei dir sehen lässt (wovon ich nicht ausgehe). kannst du höchsten mit der auflage rechnen deinen bestand zu verkleinern oder deine haltungsbedingungen zu verändern. aber wenn du lege- oder mastmachteln hälts brauchst du dir da keine gedanken machen. diese arten zählen mitlerweile zum rassegeflügel und dafür benötigst du keine kenntnisprüfung oder haltegenehmigungen.
 
Danke für die Antworten.
Ich habe jetzt noch mal eine Mail an die zuständige Bearbeiterin vom Veterinäramt verfasst.
Ich habe auch mit eingebracht, dass wenn man die Reglung auf alle Tierhafter beziehen würde, nicht mal ein Meerschwein, Hamster usw. Von Privatperson zu Privatperson verkauft werden dürfte, ohne die angegebenen Kriterien zu erfüllen.
Ich finde die könnten so ne Reglungen ruhig besser erklären.
Die haben doch sonnst nicht so viele Probleme mit überflüssigen Erklärungen.

Danke nochmal, ich bleib am Ball.
 
****
Hallo Widdi .

In der
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Absatz 12.2.1.5.1 würde stehen ;
wurde uns vom Kreis Veterinäramt mit geteilt wegen Gewerbsmäßigen Züchten von Vögeln :
=========================================================================
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und mehr als
  • 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
  • mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2000 € jährlich zu erwarten ist.

Vielleicht hilft Dir das weiter .

****
 
Ähem... Hüstel...
In Deutschland greifen leider immer unabhängig voneinander mehrere Gesetze...
:roll:
Ich liebe Deutschlands Bürokratie...
Lies dich mal hier durch, sehr schön dokumentiert...
 
Hmmm, ich werd wohl mal den Amtstierarzt anschreiben.
Der müsste wissen was zu tun ist.
Tiffani, danke für den Link. Aber in den angeführten Beispielen, ging es immer um irgend welche Vereine, Tierpflegestellen oder ähnliches. Ich bin ja nur eine Privatperson und habe auch sicher nicht vor in irgend einen Verein einzutreten ;-)
Mal sehen wie es weiter geht, ich werd mich jetzt erst mal die Ställe bauen und sehen was der Amtstierarzt sagt.

Die Bürokratie will mich erschlagen, so habe ich das Gefühl ^^
 
Thema: Führungszeugnis und Sachkundenachweis für private Wachtelzucht?

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