Fußringe bald abgeschafft???

Diskutiere Fußringe bald abgeschafft??? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Zusammen, habe folgende Frage: Ist es richtig das zur Kennzeichnungspflicht von Vögeln die dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen...
Pico

Pico

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Hallo Zusammen,

habe folgende Frage:

Ist es richtig das zur Kennzeichnungspflicht von Vögeln die dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen ein Transponder ausreicht und somit ein gesetzlich vorgeschriebener Fußring nicht mehr unbedingt notwendig ist???

Meines Wissens ist ein Transpondor NUR in Verbindung mir dem vorgeschriebenen Fußring legitim bzw. entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Aussage eines Züchters auf Anfrage: "Fußringe werden in absehbarer Zeit ganz wegfallen und die Zukunft liegt bei den Transpondern".

Ich kann dies nicht ganz glauben, da die Vorschriften bzw. gesetzlichen Regelungen (bisher) aussagen, das ein Fußring zur eindeutigen und SOFORTIGEN Identifizierung vorgeschrieben ist.

Was ist nun richtig????
 
Hallo Pico,

Ein ganz klares Nein !

Um einen Transponder zu setzen müssen Vögel eine bestimmte Mindestgröße voraussetzen.

Das heißt in Zukunft sind drei Arten der Kennzeichnung erlaubt!

Der geschlossene Ring.
Der offene Ring.
Und der Transponder,der aber nur an Großpapageien,Eulen und Greifvögel gesetzt werden kann.

Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte?
 
Danke

ja, das hat mir schon ein wenig weitergeholfen.

Ich stelle wieder mal fest das auch diese Sache nicht bundeseinheitlich geregelt ist.
 
Hallo Pico,

Nach Aussage des BNA ,ist eine Novellierung dieses Gesetzes im Gange was die Kennzeichnung von Vögeln regelt,und wird dieses Jahr noch verabschiedet.

Im übrigen regelt dieses Gesetz alles Bundesweit !

Es wird keine Transponder für Wellensittiche und andere Kleinvögel geben,auch nicht in der Zukunft.

Wer sowas behauptet,soll sich vielleicht mal erkundigen.

Man kann unter den bisherigen Kennzeichnungen auswählen,aber trotzdem kann kein Wellensittich einen Transponder bekommen,weil er nicht die Mindestgrößenanforderungen erfüllt.
 
Kennzeichnung

Hallo,

hatte ein ähnliches Problem mit einer Testuto hermanii. Vorgeschrieben war und ist der Transponder. Aber!!!

Da eine neue Novellierung bereits seit Jahren "geplant" ist, aber scheinbar niemand in Berlin/Bonn in die Pötte kommt, gibt es bereits im Vorgriff (auch schon seit Jahren) einige "Anwendung findente geplante Änderungen / Durchführungen". Bei mir z.B. reicht jetzt z.B. Fotos neben der Cites-Bescheinigung aus.

Es Lohnt sich also vieleicht mal bei der Oberern Naturschutzbehörde oder aber bei einem vergleichbaren Amt, je nach Bundesland nachzufragen.

viel Spaß bei dem Verwaltungswirrwar

aday
 
Hab mich wohl blöd ausgedrückt

:s :s

Mit nicht "Bundesweit einheitlich" meinte ich, das nicht in allen Bundesländern nur der Transponder ausreicht, sondern zusätzlich ein Ring, Pedigramm (falls dort anerkannt) vorhanden sein muß.
 
Hallo Pico und alle anderen,

so einfach ist es nicht, es ist alles komplizierter! :D

In unserem Bereich der Vögelei :) greifen nämlich im wesentlichen zwei Gesetze mit den entsprechenden Verordnungen: das Bundesnaturschutzgesetz mit der Bundesartenschutzverordnung und das Tierseuchengesetz mit der Psittakoseverordnung.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Fragen des Artenschutzes, dementsprechend sind in Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung alle aus Artenschutzgründen zu kennzeichnenden Tierarten aufgeführt. Dort ist auch detailliert vorgeschrieben, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Laut § 8 dieser Verordnung sind alle dem Artenschutz unterliegenden gezüchteten Vögel mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen. Ist das nicht oder nicht mehr möglich, sind offene Ringe zu verwenden. Wenn das aus irgendwelchen Gründen auch nicht geht, darf erst der Transponder zum Einsatz kommen, bei vielen Vögeln ist dann auch eine Dokumentation möglich. Es gibt noch einige Bestimmungen zur Kennzeichnungspflicht aus Artenschutzgründen, aber das war das wesentliche.

Bei nicht dem Artenschutz unterliegenden Psittaciden besteht ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht, jetzt aber nach der Psittakoseverordnung, die Züchtern und Händlern vorschreibt, daß die gezüchteten bzw. gehandelten Tiere einen Fußring (keinen Transponder!) tragen müssen. Bei der mir vorliegenden Fassung gibt es noch keine Aussage, ob diese Ringe offen oder geschlossen sein müssen. Sie müssen aber so beschaffen sein, daß sie nur einmal verwendet werden dürfen.

Alle diese Vorschriften sind bundeseinheitlich und müßten eigentlich auch so befolgt werden.

@aday: das gilt auch für Reptilien! Hier sind eigentlich Transponder vorgeschrieben. Da das aber erst ab einem bestimmten Alter überhaupt möglich ist (Chippe mal 'ne frisch geschlüpfte Griechische Landschildkröte, die hat dann nur noch sehr wenig Überlebenschancen), ist hier eine Dokumentation möglich, eben als Vorgriff auf zu erwartende Gesetzesänderungen.

So. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen oder "durcheinandergehauen" und wünsche Euch dann viel Spaß im Paragraphendschungel!
:D

Viele Grüße

Gert
 
Thema: Fußringe bald abgeschafft???

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