Futterbezugsadressen

Diskutiere Futterbezugsadressen im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - halli hallo! ich suche nach guten adressen, wo man futter beziehen kann. (saker falke) könnt ihr da was empfehlen? lg, katharina
Cassidy87

Cassidy87

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halli hallo!
ich suche nach guten adressen, wo man futter beziehen kann. (saker falke)

könnt ihr da was empfehlen?

lg, katharina
 
Hallo!

Was willst Du denn als Atzung haben?

Tauben (welche mit zur besten Atzung gehören) kannst Du über Taubenzüchter beziehen,
d.h. du musst selbst in Kontakt mit ihnen treten.

Unsere Eintagsküken bekommen wir aus einer ehem. Brüterei, die sie nur noch in gefrorenen 100/200Stück - Päckchen abgibt. Allerdings weiß ich nicht wo du herkommst, kann natürlich viel zu weit für dich weg sein.

Nebenbei könntest Du noch Ratten züchten, darüber würd sich dein Saker bestimmt auch "freuen".

Bei einem Vogel ist das ganze ja noch überschaubar und kein zu großer Aufwand.

LG
 
danke für deine antwort.
ich hatte mal so an alles gedacht, was in frage kommen würde.
ich hab im internet schon viele möglichkeiten gefunden, wie man zb an eintagsküken ran kommen kann, allerdings weiß ich nicht, wie qualitativ hochwertig die ware ist.

ich wohne übrigens in münchen.

lg
 
hab mir die Preisliste von Frofu angesehen. 2kg Futterküken (ca. 50 Stück) kosten 8 Euro.
Dafür bekommst Du bei einem "normalen" Lieferanten 200 Stück.

Grüsse,
toxamus
 
Bitte nicht vergessen: eine Genehmigung zur Verfütterung von toten Eintagsküken, und Hühnerstücken usw., des Landratsamtes, muß vorliegen.
 
Bitte nicht vergessen: eine Genehmigung zur Verfütterung von toten Eintagsküken, und Hühnerstücken usw., des Landratsamtes, muß vorliegen.

Natürlich nicht!

Lediglich beim füttern im Freien.
Sonst würden 100 000 Frettchenbesitzer und Reptilienhalter ihre Tiere illegal füttern.
 
Hallo,

@tamborie
das stimmt da bist du wohl falsch informiert jeder Falkner benötigt diese Genehmigung ( bei uns) vom Veterinäramt.
Diese Genehmigung erlaubt den transport und das Verfütter und Lagern von Futterküken und ist zwingend erforderlich bei der Haltung von Greifen.
Gruß
Marco
 
@tamborie
das stimmt da bist du wohl falsch informiert jeder Falkner benötigt diese Genehmigung ( bei uns) vom Veterinäramt.
Diese Genehmigung erlaubt den transport und das Verfütter und Lagern von Futterküken und ist zwingend erforderlich bei der Haltung von Greifen.
Für Baden-Württemberg ist mir diese Regelung gänzlich unbekannt. Auch wurde es nicht im Falknerkurs erwähnt, sollte also auch für Bayern nicht gelten.

Kann mir jemand die Rechtsgrunslage hierfür nennen?

VG
Pere ;)
 
Hallo zusammen!

Jetzt bin ich aber hellhörig geworden.
Diese "Genehmigung" kenne ich hier (Österreich) nicht. Was aber natürlich nicht bedeutet das diese nicht nötig wäre....
Ich würde mich freuen falls wer dazu mehr weiß. Irgendwo müsste ja stehen, dass eine solche Gehmigung erforderlich ist, ansonsten wäre es ja nur hörensagen....
Falls also wer eine solche Genehmigung hat kann er/sie vielleicht mehr dazu schreiben, bitte.

Danke,
Peter
 
Vollzug der Verordnung (EG)Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Nebenprodukte und des Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte Nebenprodukten (TierNebG);(Nebenprodukteverordnung) wurde es erforderlich, die Verfütterung von Material der Kat. 2 der VO(EG) an Greifvögel,
Falken u. Eulen durch die zuständige Behörde genehmigen zu lassen............
@ Pere in unserem Vorbereitungskurs zur Falknerprüfung wird das vermittelt

Die Genehmigung wird mit vielen Nebenbestimmungen verbunden
 
Oh Gott, nimmt das mit den speziellen Genehmigungen denn nie ein Ende?
Wann kommen die Detail Bestimmungen für die Lederqualität der Geschühriemen, die Belastungsvorschriften für Drahlen, die Beseitigungsgenehmigung für Gewölle , die Ausbildungsbestimmung für das Auswaschen einer Brente.......
 
Die Hygieneanforderung für die Beschaffung, Lagerung und Behandlung toter Futtertiere sind erforderlich, um die Gefahr einer Übertragung und Ausbreitung von Tierseuchen durch das verwendete Material der Kat. 2 zu vermeiden.
Nach gutachtlicher Stellungnahme des Veterinäramtes werden die geforderten Voraussetungen zur Erteilung der Genehmigung erfüllt...oder nicht erfüllt.
 
Was soll denn der Schwachsinn 8o ?
Erwarten die allen Ernstes, dass diese kaum einen Tag alten Küken, die bis zu ihrem Tod den Brüter nicht länger als 10 Minuten verlassen haben, ja Vogelgrippe übertragen und das Land mit Pandemien überschwemmen könnten?
Die Legehennen- Industrie soll doch froh sein, dass sie mit dem Abfallprodukt Hahnenküken noch ein paar hundert Euro zusätzlich verdienen kann und sie die loswerden...

Junge, es fehlen mir langsam ehrlich die Worte... Wo leben wir denn? Und ich verstehe Dich, Eric, so von Herzen gut, dass Du langsam bedient, bedienter, am bedientesten bist :k!

Verstehe ich das also richtig: Wenn ich zB einen Raben oder eine Krähe hätte (die erforderlichen Genehmigungen etc. pp. vorausgesetzt), die ich draußen in einer Voliere halte (die erforderlichen Genehmigungen etc. pp. vorausgesetzt), dann bräuchte ich, wenn ich denen Küken verfüttern will, dafür die erforderlichen Genehmigungen etc. pp. ?

Ja, und wer bitte, will das kontrollieren? Gesetzt dem Falle, ich kaufe mir bei frofu.de 2000 Küken, oder bei so einem Falknerei- Futterhändler, weils da billiger ist, 5000 Küken, und gebe an, ich habe eine Schlangenzucht... Kommt da dann einer kucken, ob ich wirklich Schlangen habe? Oder ob beim Raben gelber Flaum drin liegt?
Und wenn ich da eine Ratte reinlege, solange der Kontroletti da ist, und wenn er weg ist, wieder Küken?

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
ja wo leben wir denn?.....Vollzug der Verordnung (EG) 2002 des Europäischen Parlaments.....
das betrifft unsere Schweizer nicht.....(noch nicht)
 
Leider werden aber solche Verordnungen, die irgendwo einmal aufgestellt wurden, liebend gerne übernommen. Dürfte nur eine Zeitfrage sein.
 
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