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aday
Guest
Aufgrund der Tatsache das einige User in diesem Forum hier falsche Dinge behaupten, wie z.B. das man bei der Tierseuchekasse nur ammelden muß, wenn man etschaädigt werden will, hier einige Hinweise:
So oder ähnlich sieht es in jedem Bundesland aus.
Es ist keine "wenn ich entschädigt werden will" Versicherung, wie es Karin usw. aus unwissenheit behaupten, es ist eine Pflichtversicherung!
http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=1&topic_id=7Meldepflichten
Grundsätzlich sind alle Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Pferden meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der o.a. Tierarten.
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Weiterhin kann bei Nichterfüllung der Meldepflicht ein Zwangsgeld bis zu 50.000 € bei festgesetzt werden.
So oder ähnlich sieht es in jedem Bundesland aus.
Es ist keine "wenn ich entschädigt werden will" Versicherung, wie es Karin usw. aus unwissenheit behaupten, es ist eine Pflichtversicherung!