(G) - WICHTIG!! Post von der Tierseuchenkasse! Geht das ALLE Geflügelhalter an???

Diskutiere (G) - WICHTIG!! Post von der Tierseuchenkasse! Geht das ALLE Geflügelhalter an??? im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Wir haben vor einiger Zeit Post von der Tierseuchenkasse:+klugsche bekommen. Und da steht drinn dass man den Geflügelstall nur noch in...
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zwerghuhn123

Guest
Wir haben vor einiger Zeit Post von der Tierseuchenkasse:+klugsche bekommen. Und da steht drinn dass man den Geflügelstall nur noch in Schutzkleidung betreten darf etc...
Das kann ich aber irgendwie nicht glauben. Gilt das auch für Private Hühnerhalter die weniger als 4 Stück (ich hab 3 Zwerghüner) haben??? oder nur für welche die das beruflich machen und mit den Hünern auch handeln?

Diese Frage is jetzt wirklich wichtig, weil wenn das so is wird mein Pappa meine lieben tierschen gnadenlos ...schlachten :traurig:
 
zwerghuhn123 schrieb:
Wir haben vor einiger Zeit Post von der Tierseuchenkasse:+klugsche bekommen. Und da steht drinn dass man den Geflügelstall nur noch in Schutzkleidung betreten darf etc...
Das kann ich aber irgendwie nicht glauben. Gilt das auch für Private Hühnerhalter die weniger als 4 Stück (ich hab 3 Zwerghüner) haben??? oder nur für welche die das beruflich machen und mit den Hünern auch handeln?

Diese Frage is jetzt wirklich wichtig, weil wenn das so is wird mein Pappa meine lieben tierschen gnadenlos ...schlachten :traurig:

Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte
 
Karin schrieb:
Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte

Tja.. mordsökonomisches Wirtschaftssystem hierzulande.. :k

Übrigens.. wenn man will, dass einem das eigene Stallgeflügel einen Vogel zeigt, empfiehlt sich gleich sowas:
 

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Mensch, richtig schick :D
Mal was anderes, wie dieses eintönige Desinfektionsweiss
 
Karin schrieb:
Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte

Also sind das keine sicherheitsmaßnahmen sondern dadurch wird nur gewäleistet dass man dann geld bekommt (bei einer möglichen SChlachtung vom staat..) oder?
 
Wenn ich mit so nem Anzug auftreten würde, würde meine Gans wohl ins Koma fallen...

Schon möglich, daß sie von der Tierseuchenkasse das gern so hätten, würd ich allerdings nicht machen... also ich so ganz persönlich ;)

lg lagri
 
lagrima schrieb:
Schon möglich, daß sie von der Tierseuchenkasse das gern so hätten, würd ich allerdings nicht machen... also ich so ganz persönlich ;)

lg lagri

dann muss ich jetz wohl nur noch meinen vater davon überzeugen... ach klappt schon hoffentlich :bier:
 
Karin schrieb:
Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte
Ich dachte es sei Pflicht in die Tierseuchenkasse einzuzahlen auch wenn man nur einige Hühner hat.Oder bin ich jetzt falsch informiert?

Grüße von Tatti
 
Tierseuchenkasse ist eine Pflichtversicherung!!!!!!!

Karin schrieb:
Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte
Meldepflichten

Grundsätzlich sind alle Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Pferden meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der o.a. Tierarten.
...
Weiterhin kann bei Nichterfüllung der Meldepflicht ein Zwangsgeld bis zu 50.000 € bei festgesetzt werden.
http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=1&topic_id=7
So oder ähnlich sieht es in jedem Bundesland aus.
Es ist keine "wenn ich entschädigt werden will" Versicherung, wie es Karin aus unwissenheit behauptet, es ist eine Pflichtversicherung!
 
Karin schrieb:
Du weisst sehr gut, dass das völliger Quark ist, um nicht zu sagen Käse ! *kopfschüttel*
Ach Karin, reagier doch nicht wieder so schmollent, nur weil dein persönliches Rechtsempfinden zum wiederholten mal nicht mit der Rechtslage übereinstimmt. Wie ich dir schon wiederholt versucht habe zu erklären, wäre es gut sich vorab zu Informieren und nicht falsche Dinge zu behaupten. Es gibt auch noch andere die diese Beiträge von dir lesen und dann vielleicht auch noch deinen Aussagen vertrauen und hinterher in Schwierigkeiten geraden.
Kennst du den Ausspruch:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
 
Hallo

also da kann man ja nur mehr den kopf schütteln aday

zieh bloss dein ding durch..erklär dem jungen nicht was los ist und nimm gerne in kauf das sein vater seine paar tiere schlachtet..du bist mir ein held..da könnt man nur mehr kotzen

aber es gibt vor dem gesetzt ja keinen unterschied ob es nun ein kleiner hobbyhalter ist (jaja die sind solchen wie dir ja eh ein dorn im auge) oder ein grosser betrieb..immer nur schön druff um recht zu behalten

Tina
fassungslos
 
hallo,

natürlich hat aday recht.

für denjenigen, der darunter fällt, ist es eine pflichtversicherung.

sie ist nur in den einzelnen bundesländern unterschiedlich ausgestaltet.

manche bundesländer haben sogar reine hobbyhaltungen darunter fallen lassen,
bei anderen hängt es von der anzahl der gehaltenen tiere ab usw.
 
lotko schrieb:
hallo,

natürlich hat aday recht.

für denjenigen, der darunter fällt, ist es eine pflichtversicherung.

sie ist nur in den einzelnen bundesländern unterschiedlich ausgestaltet.

manche bundesländer haben sogar reine hobbyhaltungen darunter fallen lassen,
bei anderen hängt es von der anzahl der gehaltenen tiere ab usw.


Und weswegen hat Aday dann Recht, wenn er sagt, dass jeder, der Geflügel hält dort einzahlen muss ????

Ich kann mich Tina nur anschliessen. Bevor ich jemanden sage, dass er gesetzteswidrig handelt und er lieber seine Tiere schlachten soll, erkundige ich mich lieber, wieviel Tiere gehalten werden und vor allem wo, bevor ich pauschalisiere und damit eventuell ein Todesurteil ausspreche, denn nicht jeder erkundigt sich an passenderer Stelle, als ausgerechnet in einem Forum, wo mindestens 50 % der Aussagen Halbwahrheiten sind.
 
aday schrieb:
Ach Karin, reagier doch nicht wieder so schmollent, nur weil dein persönliches Rechtsempfinden zum wiederholten mal nicht mit der Rechtslage übereinstimmt.

Schmollent ? Was ist das denn ? Sowas wie ein Erekker ?

Hör endlich auf, Deine Halbwahrheiten an den Mann bringen zu wollen. Du scheinst keine Skrupel zu haben, selbst wenn das Leben von einigen Tieren davon abhängt :k

Und mein persönliches Rechtsempfinden bringe ich übrigens mit keiner Rechtslage in Verbindung. Ich halte mich dsbzgl. lieber an Fakten.
 
@ aday, der junge mann, (zwerghuhn123)der hier hilfe suchte, sollte schon richtig informiert werden und nicht mit halbwahrheiten verunsichert werden.

es ist so, dass in verschiedenen bundesländern auch verschiedenste beitragssatzungen gültig sind und wie hier in diesem fall, (lebenswichtig FÜR SEINE ZWERGHÜHNER), auch bei bestimmten geflügelhaltungsbedingungen.
da kommt es auch darauf an, ob es legehennen sind oder eine gewisse beitragshöhe nicht überstiegen wird.

in bayern geht es anscheinend nicht nur um enten, sondern auch um hühner.

und so variiert die beitragsermessensgrundlage von land zu land. also bitte vorsicht mit deinen pauschalurteilen, die tieren das leben kosten könnten.

wichtig wäre, hier in diesem fall, in welchem bundesland zwerghuhn, seine 3 hühner hält. das konnte ich nicht enträtseln.
 
Zuletzt bearbeitet:
südwind schrieb:
@ aday, der junge mann, (zwerghuhn123)der hier hilfe suchte, sollte schon richtig informiert werden und nicht mit halbwahrheiten verunsichert werden.
Genau und deshalb habe ich dies in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema geantwortet:
aday schrieb:
http://www.ndstsk.de/index.php?bereich=1&topic_id=7
So oder ähnlich sieht es in jedem Bundesland aus.
Es ist keine "wenn ich entschädigt werden will" Versicherung, wie es Karin aus unwissenheit behauptet, es ist eine Pflichtversicherung!
Südwind schrieb:
es ist so, dass in verschiedenen bundesländern auch verschiedenste beitragssatzungen gültig sind und wie hier in diesem fall, (lebenswichtig FÜR SEINE ZWERGHÜHNER), auch bei bestimmten geflügelhaltungsbedingungen.
da kommt es auch darauf an, ob es legehennen sind oder eine gewisse beitragshöhe nicht überstiegen wird.
Über die Unterschiede je nach Bundesland habe ich bereits in meinem ersten Beitrag hingewiesen.
Aber:
Ich bin gerne bereit dazuzulernen Südwind. In Welchem Bundesland wird denn zwischen Legehennen (wie wird diese definiert) und sonstige Hühner unterschieden?

südwind schrieb:
und so variiert die beitragsermessensgrundlage von land zu land. also bitte vorsicht mit deinen pauschalurteilen, die tieren das leben kosten könnten.
Ich weiß auch nicht, in welchem Bundesland zwerghuhn123 wohnt. Fakt ist:
Tierseuchenkasse ist eine Pflichtversicherung, auch wenn Karin natürlich voll informiert und total alle rechtlichen vorgaben scheinbar kennt und sagt:
Karin schrieb:
Das gilt wohl nur für die, die auch in die Tierseuchenkasse einzahlen, weil sie entschädigt werden wollen, wenn die Bestände gekeult werden. Auflagen gibt´s ja bei jeder "Versicherung", das gilt aber nicht für Nichtversicherte
Karin schrieb:
Hör endlich auf, Deine Halbwahrheiten an den Mann bringen zu wollen. Du scheinst keine Skrupel zu haben, selbst wenn das Leben von einigen Tieren davon abhängt

Wer hier jetzt halbwahrheiten verzapft, südwind und Karin, das lasse ich doch mal die User entscheiden, die vielleicht ein interesse daran haben ordentlich informiert zu werden und das mit dem hinweis auf Gesetze usw., oder vielleicht gibt es ja auch einige, die sich auf eure Aussagen berufen möchten und dabei aufgrund eurer falsch-Informationen sogar am ende bei einer Kontrolle auch noch bestraft werden.
 
dieses habe ich in unterschiedlichen ländern zur tierseuchenkasse gelesen.
Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt 2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein
Beitrag erhoben.


7. Geflügel
7.1 Legehennen über 18 Wochen.........................................................je Tier 0,010 Euro
7.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken.......................je Tier 0,005 Euro
7.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken..................................je Tier 0,015 Euro
7.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken....................je Tier 0,050 Euro

schliesst also nichtlegende hühner aus. ich gehe davon aus, dass es nichtlegende hühner gibt und die somit ausgeschlossen sind aus der beitragspflicht in diesem land.. und wenn zwerghuhn123, 3 zwerghühner hält, dann sicher nicht, damit sie ständig eier legen müssen. aber ob zwerghuhn in diese kategorie fällt weiss ich ja nicht, da mir das bundesland nicht bekannt ist.

was legehennen sind, werd ich jetzt nicht erklären müssen.

und du aday, hast zum massstab "niedersachsen" genommen und hast behauptet so ähnlich sei es auch in anderen bundesländern. und das stimmt vielleicht schon bei zwerghuhn eben nicht.

es ist wohl ein unterschied, ob ich beiträge zahlen muss und so forderungen stellen kann oder ob ich ausgeschlossen bin und nicht im seuchenkanzug meinen hühnern im stall begegnen muss, worauf es ja zwerghuhn123 ankommt..
 
Zuletzt bearbeitet:
südwind schrieb:
schliesst also nichtlegende hühner aus. ich gehe davon aus, dass es nichtlegende hühner gibt und die somit ausgeschlossen sind aus der beitragspflicht in diesem land.. und wenn zwerghuhn123, 3 zwerghühner hält, dann sicher nicht, damit sie ständig eier legen müssen. aber ob zwerghuhn in diese kategorie fällt weiss ich ja nicht, da mir das bundesland nicht bekannt ist.

was legehennen sind, werd ich jetzt nicht erklären müssen.
Ah, Hähne muß ich nach der südwindschen Meinung also nach ihrem (oder so ähnlich in anderen Bundesländern, von mir) nicht angemeldet werden. Und es gibt ja dann nach südwindscher
definitionich gehe davon aus, dass es nichtlegende hühner gibt und die somit ausgeschlossen sind aus der beitragspflicht in diesem land..
Meinung auch Hühner (also Hennen) gibt, die keine Eier legen. Zum Glück gibt es ja die Gentechnik und auch die Redordenküken, die es den Hühnern erlaubt, auf das Eierlegen zu verzichten.
Habe ich dich in die enge getrieben, das du mit so argumentationsversuchen ankommen mußt, die weit abseits von der realität sind und dann auch noch Versuchen nach dem Motto, nur wer Beitrag bezahlen müßte muß auch melden? Vielleicht solltest du mal genauer nachschauen. Änderungen gibt es darüberhinaus fast jedes Jahr.
südwind schrieb:
dieses habe ich in unterschiedlichen ländern zur tierseuchenkasse gelesen
Also mindestens 2? Für welche Jahren?
Für 2006 gab es wahrscheinlich bei allen änderungen. In Hessen z.B. waren eine bestimmte Anzahl Hühner bisher immer Beitragsfrei. Seit diesem Jahr nicht mehrt. Melden mußte man sie aber auch immer, trotz evtl. Beitragsfreiheit.

Meldepflicht hast du aber auch dort in deinem Beispiel, auch wenn man darauf verzichtet unter einem Betrag von 2,50Euro Beitrag zu fordern. Wenn die Tiere dort gemeldet sind, auch wenn kein Beitrag bezahlt werden muß, sind die trotzdem versichert.

Mit dem Lesen und dem verstehen hast du es scheinbar nicht so, vorallem bei rechtlichen dingen.

Wer lesen kann und vorallem noch verstehen, ist Klar im Vorteil.:D
 
aday du darfst deinen luftballon behalten meldepflicht einerseits und beitragsbefreiung andererseits. wobei ich davon ausgehe, dass bei einer befreiung der beiträge, wegen einzeltieren, ansprüche eher nicht erhoben werden würden. es ging ja eigentlich um den seuchenanzug, den zwerdhuhn123 vermeiden will, da sein vater die hühner sonst schlachtet. und deswegen könnte er auf den anzug wohl schon verzichten meine ich.

wie karin schon schrieb, "wer einzahlt, müchte wahrscheinlich auch entschädigt werden".

und eine strafsache kann ich schon garnicht entdecken, wie du androhst.

hier kannst du dich schlauer machen. von wegen "2"

http://www.tierseuchenkasse.de/
 
Thema: (G) - WICHTIG!! Post von der Tierseuchenkasse! Geht das ALLE Geflügelhalter an???

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