Gebühren für Genehmigungen im Artenschutz

Diskutiere Gebühren für Genehmigungen im Artenschutz im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Liebe Leser, vielleicht hat der Eine oder die Andere schonmal an sein Amt für Artenschutz oder die Untere Naturschutzbehörde Gebühren...
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Henry

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Liebe Leser,

vielleicht hat der Eine oder die Andere schonmal an sein Amt für Artenschutz oder die Untere Naturschutzbehörde Gebühren entrichtet für artenschutzrechtliche Genehmigungen. Ich habe das mehrfach getan, für die Genehmigung vom Absehen der Kennzeichnung mit Geschlossenem Ring. Bis zum Jahre 2010 erging der Genehmigungsbescheid völlig gebührenfrei. Ab diesem Zeitpunkt wurden in Leipzig über 80 €uro angerechnet. Vor wenigen Tagen erhielt ich aus Sachsen-Anhalt eine ebensolche Genehmigung zu exakt den selben Tieren, die dort zum Preis von 30,60 €uro und zwar auch noch als Dauergenehmigung zu haben war. Bitte antwortet mir mal, was bei Euch die gleiche Leistung, also das Absehen von der als vorrangig angegebene Kennzeichung, kostet.

Ich beabsichtige eventuell gerichtlich feststellen zu lassen, daß der zu Grunde gelegte Aufwand im Sächsischen Kostenverzeichnis zu hoch gegriffen oder der getriebene Aufwand zu teuer bewertet ist. Falls Ihr die Gebührenbescheide noch zur Hand habt, wär's nett, wenn Ihr das vermerken könntet.

Danke, schon jetzt.
 
wie hoch die Gebühren für die einzelnen Genehmigungen sein dürfen, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Verhält sich ähnlich wie mit der Hundesteuer. Die ist auch nicht einheitlich festgelegt.
 
Ich beabsichtige eventuell gerichtlich feststellen zu lassen, daß der zu Grunde gelegte Aufwand im Sächsischen Kostenverzeichnis zu hoch gegriffen oder der getriebene Aufwand zu teuer bewertet ist.
Wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung und zu viel Zeit hast, mach das. Sinnlos ist es in jedem Fall.

wie hoch die Gebühren für die einzelnen Genehmigungen sein dürfen, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Das ist nicht richtig. Die ausstellende Behörde hat eine Gebührenrechtsverordnung, an die sie sich halten muss. Ich gehe aber davon aus, dass die dort genannten Gebühren angewendet wurden.

VG
Pere ;)
 
Die Gebührenverzeichnisse und die Ausschöpfung der Gebührenrahmen sind von Bundesland und Behörde abhängig. In Sachsen-Anhalt ist der Rahmen beispielsweise 10-33 Euro. In Sachsen liegt er bei 20-100 Euro. (SächsKV lfd. Nr. 71 Tarifstelle 9.) Für exakt die gleiche Leistung.
 
Die Gebührenverzeichnisse und die Ausschöpfung der Gebührenrahmen sind von Bundesland und Behörde abhängig. In Sachsen-Anhalt ist der Rahmen beispielsweise 10-33 Euro. In Sachsen liegt er bei 20-100 Euro. (SächsKV lfd. Nr. 71 Tarifstelle 9.) Für exakt die gleiche Leistung.
Da habe ich keine Zweifel daran, dass das so ist. Aber glaube mir, da hast Du gerichtlich Null Chance.

VG
Pere ;)
 
Das ist nicht richtig. Die ausstellende Behörde hat eine Gebührenrechtsverordnung, an die sie sich halten muss. Ich gehe aber davon aus, dass die dort genannten Gebühren angewendet wurden.

VG
Pere ;)

Habe mich blöd ausgedrückt.
Natürlich gibt es diese Gebührenordnung. ;) Nur hat jede Behörde eine "eigene" Gebührenordnung
 
Natürlich gibt es diese Gebührenordnung. ;) Nur hat jede Behörde eine "eigene" Gebührenordnung
Genau so ist es. :zustimm:

Und da kann es schon mal sein, dass die eine Behörde doppelt so viel für einen Vorgang verlangt wie eine andere. Und das wird vor Gericht auch alles schön begründet und entsprechend für rechtmäßig erklärt. Das ist für den Betroffenen tierisch ärgerlich und nicht wirklich nachvollziehbar, aber es ist eben leider so.

VG
Pere ;)
 
vor allem weil man ja gar nicht die Möglichkeit hat, sich eine billigere Behörde auszusuchen.
 
?????

Wenn man einen Vogel bei der Behörde anmeldet nachdem man ihn erworben hat, das kostet doch nichts. ????
 
Wenn man einen Vogel bei der Behörde anmeldet nachdem man ihn erworben hat, das kostet doch nichts. ????
Ist das tatsächlich noch in allen Bundesländern so?

Schließlich prüft die Behörde die Ausnahmsweise Besitzberechtigung auf die Anmeldung hin. In anderen Fällen kosten Prüfungen Gebühren. Auch das Absehen von der Vorrangigen Kennzeichnungsmethode war mal Gebührenfrei und ist in manchen Bundesländern noch immer billig.
 
ich habe bis dato nichts bezahlen müssen, wenn es um die Anmeldung eines Vogels ging. ;)
 
Liebe Leser,

vielleicht hat der Eine oder die Andere schonmal an sein Amt für Artenschutz oder die Untere Naturschutzbehörde Gebühren entrichtet für artenschutzrechtliche Genehmigungen. Ich habe das mehrfach getan, für die Genehmigung vom Absehen der Kennzeichnung mit Geschlossenem Ring. Bis zum Jahre 2010 erging der Genehmigungsbescheid völlig gebührenfrei. Ab diesem Zeitpunkt wurden in Leipzig über 80 €uro angerechnet. Vor wenigen Tagen erhielt ich aus Sachsen-Anhalt eine ebensolche Genehmigung zu exakt den selben Tieren, die dort zum Preis von 30,60 €uro und zwar auch noch als Dauergenehmigung zu haben war. Bitte antwortet mir mal, was bei Euch die gleiche Leistung, also das Absehen von der als vorrangig angegebene Kennzeichung, kostet.

Ich beabsichtige eventuell gerichtlich feststellen zu lassen, daß der zu Grunde gelegte Aufwand im Sächsischen Kostenverzeichnis zu hoch gegriffen oder der getriebene Aufwand zu teuer bewertet ist. Falls Ihr die Gebührenbescheide noch zur Hand habt, wär's nett, wenn Ihr das vermerken könntet.

Danke, schon jetzt.

Ich habe letztes Jahr für die Ausnahmegenehmigung zur Beringung von Sonnensittichen (offene Beringung statt Artenschutzring) 15,00 Euro bezahlt.
 
Darf ich fragen warum man eine Genehmigung für die offene Beringung benötigt? Geschieht dies aus gesundheitlichen Gründen?
Oder macht man dies den Tieren zuliebe falls mal im Alter Probleme mit dem Füßchen auftreten dass man Ring leicht ausziehen kann? Sind offene Ringe aufklappbar?
 
Sonnensitiche brauchen sogenannte Artenschutzringe. Normale geschlossene Verbandsringe z.B. von der AZ dürfen nicht übergezogen werden. Eine abweichende Beringung z.B. mit offenen Ringen muss beantragt und genehmigt werden. Ansonsten kann man ein Bußgeld bekommen. Für die Genehmigung muss man eine Gebühr bezahlen. Da meine Sonnensittiche letztes Jahr während meines Urlaubes beringt werden mussten, konnte ich nach meiner Rückkehr keine Artenschutzringe mehr überziehen.
 
Es gibt noch genügend ältere Papageien (u.a. auch Wildfänge), wo die offene Beringung -und ohne Sondergenehmigung- gestattet ist bzw. hingenommen wird.

Nicht jeder Vogel muss oder kann deshalb zwangsläufig stattdessen gechipt werden.
 
Weil ich gerade dabei bin ein Sonnensittich-Küken zu beringen. Mit einem geschlossenen Ring. Wie vorgeschrieben, dabei mag ich Ringe Nichtweiterwissen ich schon vielen Vögeln den Ring aus gesundheitlichen Gründen Abnehmen lassen musste.

Das Küken ist heute 16 Tage alt und jeden Tag ist der Ring wieder abgestreift.

Im Übrigen, ich suche einen Beitrag in dem eine Sonnensittich-Aufzucht dokumentiert wird mit Bildern. Ich meine dieser war hier im Forum kann sie aber nicht finden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
 
Hallo Birdslover,

meist du vielleicht dieses Thema ?
 
... wo die offene Beringung -und ohne Sondergenehmigung- gestattet ist bzw. hingenommen wird.
So lange bis solche Tiere in den Bereich eines Amtes verbracht werden, das bei jeder nachträglich anzubringenden Kennzeichnung den Nachweis der artenschutzrechtlichen Besitzerlaubnis, als nicht erbracht ansieht und das Tier erstmal - gebührenpflichtig - beschlagnahmt.
 
Thema: Gebühren für Genehmigungen im Artenschutz
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