geerbte Präparate

Diskutiere geerbte Präparate im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo! Ich hoffe, ich werde hier ernstgenommen... Vor etwas mehr als einem Jahr verstarb mein Vater, er war Biologie-Lehrer und ein aktiver...
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uralkauz

Neuling
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Hallo!

Ich hoffe, ich werde hier ernstgenommen...

Vor etwas mehr als einem Jahr verstarb mein Vater, er war Biologie-Lehrer und ein aktiver und geschätzter Ornithologe.

Er hinterließ mir 2 präparierte Eulen:
Einen Uralkauz (Habichtskauz) von 1908 und einen Bartkauz.
Die Daten entnehme ich den handgeschriebenen Tafeln am Präparat.

Als ich die Tiere von meinem Vater bekam, sagte er mir, dass ich die Kinder nicht an die Präparate lassen soll, da diese Tiere seinerzeit wohl noch mit Arsen (???) vor Milben etc. geschützt wurden.
Das zeigt mir, dass die Präparate wohl tatsächlich sehr alt sein müssen.
Es existieren keinerlei Papiere, ich habe auch nie danach gefragt.

Ich weiß, dass die Präparate wertvoll sind, und wenn ich kann, will ich sie verkaufen.
Allerdings will ich nicht irgendein Gesetz brechen.

Ich wende mich an dieses Forum, weil ich hoffe, vielleicht etwas schlauer zu werden.
 
Hallo,
grundsätzlich ist es so :Präparate die aus der Zeit vor 1945 stammen, dürfen frei gehandelt werden. Dieses verstößt nicht gegen geltendes Recht oder gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen.

(Das müsste so seine richtigkeit haben wie ich es da geschrieben hab wenns falsch ist meldet sich einer aber es sollte so sein.)

Also verstößt du nicht gegen das Gesetz denn wen die Präparate von VOR 1945 stammen was deine ja tun sind sie so zu sagem BEFREIT.




LG Diamantfasan
 
Vor 1945 benötige ich keine Papiere?
Nun, ich nehme an, dass sie so alt sind, aber wie soll ich das nachweisen?
Außerdem habe ich keine Ahnung, wo ich sie anbieten soll. Vielleicht Museen?
Aber danke für Deine Antwort!!!
 
Also in Museueen wirst du kaum glück haben die haben ihre eigenen Präparate und ihre eigenen Präparatoren.

Du bekommst von mir mal eine PN da erkläre ich den Rest :zwinker:


LG
 
Es gilt immer noch die Nachweispflicht/Glaubhaftmachung für den Besitz/Verkauf dieser Exponate wenn sie unter Schutz stehen. Da die "Übergangsfrist" bei weitem Überschritten ist um sie anzumelden ;)
Du brauchst also eine Freistellung, beglaubigt, das heißt vom Amt.
Da kann ja sonst jeder kommen und sagen die hier sind steinalt und fallen nicht unter das Gesetz.
Also:
Nachlaßauflistung!
Evtl. Fotos aus denen hervorgeht, das sie damals schon existierten (als Beweis)

Ob Du für sie ein Freistellung bekommst ( zum weiteren Verkauf ) das weiß ich nicht, manche Tiere, Exponate dürfen nur für den privaten Gebrauch verwendet werden (das kommt auf die unterschiedlichen Gesetze an).
Wer dir dazu exakt Auskunft geben kann ist deine zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Oder ganz extrem BMU in Bonn Abteilung Artenschutz.

Wenn Du sie ein Museum z.B. schenken würdest, müßtest du auch eine Bescheinigung erhalten; über deren Verbleib sozusagen.
 
Zu diesem Thema hätt ich auch eine Frage und Diamantfasan kann mir vielleicht helfen?

Auf einem Flohmarkt sah ich eine präparierte Elster und ein Eichhörnchen. Die Elster sollte 10,00 Euro kosten; mit Papieren konnte man nicht dienen ...

Da ich nun in keinem Fall solche Verkäufe fördern möchte, ich aber für Aufklärungsarbeiten die Tiere hätte gebrauchen können, fragte ich bei meiner Kreisverwaltung nach. Leider hab ich bis heute keine Antwort, ob der Erwerb strafbar ist.
LG Drea
 
Danke, Tiffani!
Das war ja eine aussagekräftige Antwort!
Ich kann zwar nachweisen, dass mein Vater Orni und Biologe war, aber dass er die Präparate besaß, könnten höchstens seine Freunde bezeugen. Papiere gibt´s nicht und Fotos existieren nur von lebenden Vögeln...
Danke für Deine Antwort!!!
 
@ Drea:

Das ist schwierig zu sagen es gibt so viele Genehmigungen usw...

Es gibt glaub ich auch sonderfälle wo das dann befreit wird ich glaube z.B. die Eichelhäher aus Bayern unterliegen keinem verbot.


Da hättest du nachfragen müssen.



@ Tiffani:
Ob Du für sie ein Freistellung bekommst ( zum weiteren Verkauf ) das weiß ich nicht, manche Tiere, Exponate dürfen nur für den privaten Gebrauch verwendet werden (das kommt auf die unterschiedlichen Gesetze an).
Wer dir dazu exakt Auskunft geben kann ist deine zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Oder ganz extrem BMU in Bonn Abteilung Artenschutz.

Da geb ich dir auch ganz recht. Wenn du Pech hast darfst du diese Dinge nicht veräußern.
Nehmen wir als Beispiel einen Elefanten Stoßzahn: Angenommen du hast diesen Stoßzahn von deinem verstorbenen Vater geschenkt bekommen. (Und du hast z.B. einen Laden in dem du Afrikanische Handarbeiten oder irgend so n Kram verkaufst :D) und denkst dir och das passt doch schön in meinen Laden . Denkste da machen dir die Behörden n strich durch die rechnung du darfst ihn zu hause behalten aber in keinster weise veräußern oder Austellen geschweige denn verkaufen :zwinker:.

Das war wie gesagt nur ein Bsp. :D
LG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diamantfasan,
danke für die Antwort.
Ich weiß nicht, wie ich das Grinsen verstehen soll, ich beziehe es mal nicht auf mich.
Mir ist das wirklich ernst.
Die Präparate erinnern mich zwar an meinen Vater und an seine Arbeit, aber Erinnerungen an ihn gibt es genügend...
Die Eulen stehen in meinem Wohnzimmer, stauben ein, und wenn jemand danach fragt, kjann ich nicht einmal richtige Auskunft geben.
Ich werde sie verkaufen, denn das Geld kann ich zur Zeit sehr gut gebrauchen...

Sag mal, wolltest Du nicht ein PN senden?
 
Das grinsen musst du nicht ernst nehmen ich grinse immer so und ich wollte es nur nochmal bildlich veranschaulichen damit du das richtig verstehst.

Die pn hast du ja schon bekommen.


Grinsende Grüße :D
 
Verkauf mir die Dinger und kein Mensch wird jemals erfahren,wo sie her sind!
So einfach ist das!
 
Hei, ich stolpere grad über dieses Thema, und das interessiert mich auch, denn mein Schwiegervater hat eine ganze Wand voller Präparate, größtenteils Vögel die er selbst in den 70ern und 80ern in einer Voliere hielt und nach ihrem Tod ausstopfen lies. Ich habe keine Ahnung, ob es sich dabei um besonders seltene und artgeschützte Tiere handelt, aber wenn dem denn so wäre : würde es im Falle des Falles genügen, Zeugen vorzubringen ? Also meinen Mann z.B. ? Die dann bezeugen können, dass die Viecher dort schon seit 20-30 Jahren hängen ?
 
Ich würde sagen du bräuchtest es wenn auf einem papier wo geschrieben steht seit dann und dann hängen die schon da oder worden vor 1945 ausgestopft.


Du hast eine PN :D.
 
Es sind Anhang A Vögel. Du musst mit den Präparaten zur Naturschutzbehörde gehen und die Stücke dort vorstellen, es kann sein dass ein gutachter herbeigezogen wird der anhand der Machart das Alter bestimmen soll, aber auch durch alte fotos und Zeugen kannst du den Beweis erbringen dass sie schon so alt sind. Dann kannst du dir eine EG-Bescheinigung ausstellen lassen die den legalen Verkauf erlaubt. Das habe ich vor kurzem auch gemacht. Auf jeden Fall brauchst du zu erst die Ausnahmegenehmigung, sonst könnte ja jeder einfach sagen "das präparat ist so un so alt". auch wenns nicht wahr ist.
 
Hei, ich stolpere grad über dieses Thema, und das interessiert mich auch, denn mein Schwiegervater hat eine ganze Wand voller Präparate, größtenteils Vögel die er selbst in den 70ern und 80ern in einer Voliere hielt und nach ihrem Tod ausstopfen lies. Ich habe keine Ahnung, ob es sich dabei um besonders seltene und artgeschützte Tiere handelt, aber wenn dem denn so wäre : würde es im Falle des Falles genügen, Zeugen vorzubringen ? Also meinen Mann z.B. ? Die dann bezeugen können, dass die Viecher dort schon seit 20-30 Jahren hängen ?

Vieleicht sollten wir die präparate erst einmal bestimmen, wenn wir wissen was es für tiere sind können wir nachsehen ob sie überhaupt geschützt sind. nicht egschützte arten kanst du ja auch erstmal so verkaufen.
 
Thema: geerbte Präparate

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