Geflügelpest: BMVEL erlässt Eil-Verordnung

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Vogelfreund

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Da die Klassische Geflügelpest in den Niederlanden bis auf drei Kilometer an die deutsche Grenze herangerückt ist, hat das Bundesverbraucherministerium am gestrigen Tage eine Eil-Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest auf den Weg gebracht, um in Deutschland auch bundeseinheitliche vorbeugende Seuchenschutzmaßnahmen zu ergreifen.
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Mit der Verordnung wird Folgendes geregelt:
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1. Die bereits bestehende Verpflichtung, die Haltung von Hühnern und Puten der zuständigen Behörde anzuzeigen, wird auf die Haltung von Enten und Gänsen ausgeweitet. Dies gilt auch für die Hobby-Haltung von Geflügel.
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2. Sofern in einem Geflügelbestand erhöhte Verluste oder eine Verringerung der Leistung auftreten, ist der Tierhalter verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und eine Untersuchung auf die Klassische Geflügelpest durchführen zu lassen.
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3. Die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen wird verboten. Ausnahmen können von den zuständigen Behörden genehmigt werden.
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4. Geflügel und Bruteier dürfen nur transportiert werden, wenn der Bestand innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport tierärztlich untersucht worden ist und keine Hinweise auf Geflügelpest vorliegen. Der Transport ist der zuständigen Behörde mindestens einen Werktag vorher anzuzeigen. Die benutzten Transportfahrzeuge sind unmittelbar vor und nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.
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5. Alle Geflügelhalter (auch Hobby-Halter) haben ein Register zu führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers einzutragen haben. Zudem ist der Besuch betriebsfremder Personen einzutragen.
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Die Eilverordung wird am 12.4. veröffentlicht und tritt am 13.4. in Kraft.<br><br><a href=""></a>
 
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