Geflügelpest: Taubenflug nicht verboten

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Vogelfreund

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Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium in Düsseldorf teilt mit, dass das Reisen von Brieftauben durch die jetzt erlassene "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ nicht verboten wird.
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Die Brieftaubenhalter werden aber dringend gebeten Flüge, wenn überhaupt, nur äußerst eingeschränkt durchzuführen. Als Auflassorte sollten die westlichen Nachbarländer wie Holland, Belgien usw. vermieden werden.
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Thema: Geflügelpest: Taubenflug nicht verboten
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