A
Axel Steiner
Guest
Unterstellungen
HAllo Allerseits,
ich habe die Beiträge jetzt gelesen und finde diverse Unterstellungen, die hier gemacht worden sind das Letzte.
1. Habe ich den Vogel natürlich nicht selber dahingehängt. Würde mir als Dipl.-Biologe auch nicht im Traum einfallen. Ich habe übrigens Zeugen.
2. Habe ich diese Fotos gemacht - nicht weil mir das Motiv so toll gefiel, sondern weil ich den Urheber anzeigen wollte und nicht wußte, ob er den Vogel vorm Eintreffen der Polizei abnahm.
3. Habe ich beim Aufgeben der Anzeige natürlich 2 DINA4 Seiten mit dem aktuellen Gesetzestext vom NABU NRW ausgedruckt und mit den Fotos abgegeben. Die wußten mit dem Begriff Kormoran nichts anzufangen und dachten wohl eher an Reptilien..
4. Ich werde heute bei der Polizei anrufen und mich erkundigen, wie es weitergegangen ist und werde das hier auch mitteilen.
5. Wenn der Besitzer der Teiche tatsächlich zugegeben hat, den Vogel dort aufgehängt zu haben werde ich das Ganze an die Presse geben und wenn der dann platt geht soll es mir recht sein.
6. Mit dem Nabu habe ich natürlich sofort Kontakt aufgenommen (bin seit über 20 Jahren Mitglied) und habe erfahren, das keinerlei Ausnahmegenehmigungen vorliegen können (habe ich der Polizei auch mitgeteilt).
Axel
HAllo Allerseits,
ich habe die Beiträge jetzt gelesen und finde diverse Unterstellungen, die hier gemacht worden sind das Letzte.
1. Habe ich den Vogel natürlich nicht selber dahingehängt. Würde mir als Dipl.-Biologe auch nicht im Traum einfallen. Ich habe übrigens Zeugen.
2. Habe ich diese Fotos gemacht - nicht weil mir das Motiv so toll gefiel, sondern weil ich den Urheber anzeigen wollte und nicht wußte, ob er den Vogel vorm Eintreffen der Polizei abnahm.
3. Habe ich beim Aufgeben der Anzeige natürlich 2 DINA4 Seiten mit dem aktuellen Gesetzestext vom NABU NRW ausgedruckt und mit den Fotos abgegeben. Die wußten mit dem Begriff Kormoran nichts anzufangen und dachten wohl eher an Reptilien..
4. Ich werde heute bei der Polizei anrufen und mich erkundigen, wie es weitergegangen ist und werde das hier auch mitteilen.
5. Wenn der Besitzer der Teiche tatsächlich zugegeben hat, den Vogel dort aufgehängt zu haben werde ich das Ganze an die Presse geben und wenn der dann platt geht soll es mir recht sein.
6. Mit dem Nabu habe ich natürlich sofort Kontakt aufgenommen (bin seit über 20 Jahren Mitglied) und habe erfahren, das keinerlei Ausnahmegenehmigungen vorliegen können (habe ich der Polizei auch mitgeteilt).
Axel