Geld zurück bei Krankheit?

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Pico

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Hallo Maika,

Haben wir überhaupt Recht auf Rückforderung,falls sich eine Krankheit herausstellt?

Auf jeden Fall. Allerdings kann dies auch in Form eines neuen Vogels sein.
Und.......kann ein beschwerlicher (ohne Anwalt kaum machbar) Weg werden. Einschüchterungsversuche erfolgen ja bereits.
Nicht davon unterkriegen lassen. ;)

Nach dem neuem Tierkaufsrecht ist eigentlich der Verkäufer in der Beweispflicht.
Trotzdem ist es nicht verkehrt die Todesursache pathologisch abklären zu lassen.

Weiterhin sollte aber bei einer ansteckenden Krankheit auch der zurückgebliebene Partnervogel untersucht werden.
Würde einen evtl. Ersatzvogel im Vorfeld untersuchen lassen und(!!!) nicht wieder zusenden lassen.
Persönlich abholen!
 
bitte erst mal abwarten was der untersuchungsbericht sagt,

es kann ja eine "ganz blöde" sache sein, ich kenne deine haltungsbedingungen ja nicht, ich mutmase jetzt also nur:

der vogel stand in der küche, ihr habt eine neue teflonpfanne benutzt und schon ist es passier, der vogel geht ein weil er die dämpfe nicht vertragen hat.
oder der käfig stand nah an einer zimmerpflanze, desse blätter durch die stäbe reichten, an denen er geknabbert hat und sich so selbst vergiftet hat
oder er hat schlechtes futter bekommen (z. b. schimmelndes keimfutter).
vielleicht hat er den transport nicht gut überstanden => zug bekommen oder ähnliches was ihn dahin geraff hat.



was hatte er den für symthome? was hat der TA gesagt?
vielleicht war der vogel schon krank als ihr ihn bekommen habt, oder er ist erst bei euch krank geworden. das kann ja beides durchausmöglihc sein, also eins davon auf jedenfall! man kann ja dann auch nicht von dem züchter verlangen, das er vogel frühestens nach 3 monaten krank werden darf... ist ja kein neuwagen, der erst nach 10.000 km zur inspektion brauch.....

allerdings finde ich es von dem züchter sehr schlecht sofort mit einem anwalt zu drohen....!

du schreibst ihr seit mit dem "züchter, händler" in kontakt. ist es den jetzt ein händler oder ein züchter????
 
Hallo Maika

warum gehst du denn nicht auf die >Fragen ein die dir gestellt wurden?
Haltungsbedingungen usw.Symtome währen ganz wichtig dadurch könnte man mutmaßen.Aber wenn man alles so allgemein hält wie du dann kommt für mich die mutmaßung auf das du nur dein Geld zurück haben willst.Allso eigendlich die gleiche reaktion wie der Züchter an den Tag legt.Währe schön wenn du mehr darüber erzählen würdest.Würde mich interessieren.
Milka
 
Hi Maika

kannst ja mal http://ww.vogelforen.de/showthread.php?t=97437 handelt sich praktich ums gleiche thema.
muss aber auch mal fragen warum du an dich gestellte fragen nicht beantwortest.

@ Heike

Nach dem neuem Tierkaufsrecht ist eigentlich der Verkäufer in der Beweispflicht.
Trotzdem ist es nicht verkehrt die Todesursache pathologisch abklären zu lassen.
geb mal ein link dazu an, das interessiert mich auch mal. danke
 
Hallo Zusammen,

@Jörg,

die Richtlinien bzw. Gesetzesänderungen zur Änderung des Tierkaufsrechtes standen erstmalig in der Papageien 04/02 drin.

Auszug:

"Erkrankt ein Vogel kurz nach den Kauf, soltte genau geprüft werden, ob er nicht schon vor dem Kauf latent krank war; dann nämlich kann der Verkäufer an den Tierarztkosten beteiligt werden."

So, im Falle des Todes kurz nach dem Kauf sieht die Rechtsprechung mit aller größter Wahrscheinlichkeit so aus, das der Verkäufer die "Ware" (Tiere zählen nach deutscher Rechtsprechung leider immer noch dazu) auf seine Kosten ersetzen muß, d.h. in Form des Kaufpreises oder "Ersatzware" sprich einen anderen gleichwertigen Vogel.

Wie es sich mit der Übernahme der anfallenden Kosten im Vorfeld verhält, weiß ich nicht genau.
Das kann man nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären und hängt mit Sicherheit auch vom Obduktiosergebnis ab.
.
Kann mir aber vorstellen, das hier auch ein gewisser Schadensersatz erfolgen könnte.

Also um zu seinem Recht zu kommen bleibt die Mithilfe eines Anwaltes wohl kaum unumgänglich.
Aber dies muß jeder für sich selber entscheiden.

@jacky82,

Teflondämpfe und giftige Zimmerpflanzen halte ich für ein schlechtes Beispiel, da hiervon mit 99%iger Wahrscheinlichkeit auch der Partnervogel mitbetroffen sein muß.

"Sich beim Transport etwas eingefangen haben könnte" hm.......halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, das dies auch mit größter Wahrscheinlichkeit gleich im Anschluß an den Transport erfolgt wäre.

Sind die Vögel in den transportüblichen Kisten versendet worden, was eigentlich Vorschrift ist, so ist "Zug bekommen" auch recht unwahrscheinlich.
Die Außentemperaturen waren bisher nicht so niedrig, als sie Schaden bei einem Tier verursachen konnten.
Voraussetzung der Transport erfolgte ordnungsgemäß nach Vorschrift.

Hierzu wäre aber dann im Anschluß schon etwas aufgetreten. Ein Vogel braucht keine 14 Tage bis die Krankheit ausbricht, falls er ein labiles Immunsystem besitzt.

Meine Vermutung liegt eher darin, das der Vogel eine bakterielle und/oder viruelle Infektion hatte, die evtl. nicht entsprechend erkannt oder behandelt wurde.

Hierzu stellt sich die Frage, ob der Vogel von einem vogelkundigen TA behandelt wurde, was aber dann nichts an der Tatsache ändern würde, das der Vogel bereits krank war.
Auch stellt sich die Frage ob der Vogel nicht sowieso gestorben wäre, die Behandlung es nur verzögert hat.

Deshalb sind Mutmaßungen eigentlich der falsche Weg, bringen uns nicht weiter und kann im Grunde nur mit dem Obduktionsergebnis weitgehend geklärt werden.

Und.....die neue Rechtsprechung sagt auch hier ganz klar, das Gewährleistungsrechte nicht automatisch 3 Monate nach Kauf/Erwerb erloschen sind.
Handelt es sich um eine Krankheit die eine längere Inkubatioszeit hat, wie z.B. PBFD, dann werden die Gewährleistungsansprüche auch verlängert bzw. wird wohl auch zu Gunsten des Käufers gesprochen.

Und mal ganz ehrlich, eine Haltung kann nicht so schlecht sein, das bereits nach 14 Tagen(!) der Vogel dadurch so extrem erkrankt.
Selbst bei einem "schlechten" Futter.

Was mich aber doch interessiert..........handelte es sich um Jungvögel oder bereits ältere Tiere?
Die Symptome würden mich auch interessieren, die der Vogel zeigte. ;)

Dem anderen Vogel geht es unverändert gut?
 
maika schrieb:
Es ging ja auch nicht um die Todesursache,sondern um den Rechtsweg!
Was nützt der Rechtsweg wenn die Todesursache nicht geklärt ist?
Es hängt ja zusammen.

Ansonsten finden ich Ferndiagnosen schon etwas makaber.

Tam
 
tamborie schrieb:
Was nützt der Rechtsweg wenn die Todesursache nicht geklärt ist?
Es hängt ja zusammen.

Man kann sich doch wohl im Vorfeld informieren!?
 
@maika,

zu den beschriebenen Symptomen denke ich mir jetzt meinen Teil...........

Deshalb warten wir auf das Ergebnis der Obduktion.

Versuch zu verstehen, das auch wenn Du nur nach einem Rechtsweg fragst, auch andere Fragen auftauchen um sich ein besseres Bild zu machen. ;)
 
Hi

wenn ich richtig informiert bin, sind wildfänge nach wie vor citespflichtig. auf der cites müssen herkunft, einfuhrdatum usw. aufgeführt sein. und dann müssen sie eine gewisse zeit in quarantäne bleiben.
 
@Maika,

ich habe Dir dazu ne pn geschickt. Es bringt nichts zuviel Spekulationen in den Raum zu stellen.
Verwirrt nur. Außerdem ich bin kein TA, habe nur so ne Vermutung.......

Denke wirklich, das es das Beste ist das Ergebnis der Obduktion abzuwarten. ;)

@Jörg,

Cites müßte der Händler/Züchter haben.
I.d.R. stehen ja mehrere Tiere (WF) auf so einer Cites. Nicht jeder gibt somit die Cites (auch in Kopie) beim Verkauf mit.

Aber einen Herkunftsnachweis müßte es geben, worauf alle wichtige Details vermerkt sind.

Eingeführt wurden sie lt. Maika '04. Somit ist die Quarantäne längst erledigt gewesen.
 
Pico schrieb:
Man kann sich doch wohl im Vorfeld informieren!?
Das ist doch Eulen nach Athen tragen, was soll mir eine Rechtsweg bringen wenn ich die Todesursache überhaupt nicht weiß.
Klar kann ich schon mal nach 1000 Seiten abklären was wäre wenn...........!
Sinn macht dies allerdings überhaupt keinen.

Die beschriebenen Syntome lassen auf viele Ursachen schliessen, daher muss man abschliessend auf die Diagnose bzw. Todesursache warten.

Da es sich hierbei allerdings um Wildfänge handelt, sehe ich große Probleme auf den Halter zukommen, wenn die Todesursache schwammig oder vom Verkäufer nicht gesehen werden konnte.
Das dürfte ein langer Rechtsweg werden.

Tam
 
tamborie schrieb:
Da es sich hierbei allerdings um Wildfänge handelt, sehe ich große Probleme auf den Halter zukommen, wenn die Todesursache schwammig oder vom Verkäufer nicht gesehen werden konnte.

Wieso? Es handelt sich ja nicht um frisch importierte WF, sondern aus dem Jahr '04.
 
Pico schrieb:
Wieso? Es handelt sich ja nicht um frisch importierte WF, sondern aus dem Jahr '04.
Das Importjahr sagt nichts darüber aus, wielange er diese Tiere in seinen Besitz hatte.
War es eine schleppende Krankheit wird es schwer im da was anzulasten.
Wie gesagt Spekulationen helfen da nicht viel, wobei der Transportweg auch eine Rolle spielt, da die Syntome auch darauf hindeuten "könnten".

Gruß
Tam
 
ja stimmt.......spekulieren bringt uns nicht weiter.

Also abwarten...........:+klugsche
 
na prost mahlzeit...

ich nehme an man hat dir auch gleich gesagt, wie du mit dem partner verfahren muss?! bitte tu es so schnell als möglich und rede mit dem ata!
 
Hallo Maika,

zum Einen: Psittacose ist meldepflichtig!!!

Das heißt, Du wirst vom Veterinäramt aufgesucht und dann wirst Du bzw. alle im Haushalt lebende Personen mit unter Quarantäne gestellt. Du dürftest keinen Besuch empfangen!
Dafür sorgt nun das Pathologische Institut bzw. der TA wo der Vogel obduziert wurde.

Es wird vom verbliebenen Vogel eine Kotprobe genommen.
Dieser müßte normal jetzt (bis zur Entwarnung) so gehalten werden, das seine Umgebung leicht desinfizierbar ist und nicht für Jedermann zugänglich.

Du darfst bis zur Entwarnung den Vogel nicht veräußern, geschweige denn einen Neuen hinzuholen.

Diese Auflage erhälst Du zusätzlich von Amtswegen.

Ist der Vogel infiziert wird er mit Baytril behandelt und Du mußt bestimmte Hygienevorschriften einhalten.
Dies kann bereits z.T. schon im Vorfeld verlangt werden. Wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt.

Das heißt: Hygienevorschriften jetzt schon einhalten, Baytrilgabe erst bei Festsstellung.

Weiterhin geht die Meldung auch an das zuständige Amt den besagten Händler/Züchter da der Vogel aus seinem Bestand ist.

Auch hier greifen die Psittacosvorschriften. Und sicherlich verschärfter, da er handelt.

Hierzu werden alle Leute aufgesucht die 3 Monate vorher (habe schon 6 Monate erlebt) ab Feststellung der Psittacose a.) einen Vogel von ihm erworben haben und b.) die an ihn Vögel abgegeben haben.

Auch die werden unter Quarantäne gestellt!!!!

Das Alles erledigt das Amt von sich aus.

Da Psittacose auf den Menschen übertragbar ist, solltest Du bei Dir verstärkt auf grippeähnliche Symptome achten und vielleicht eher einen Arzt aufsuchen, falls Du dahingehend etwas verspürst.
Hierzu dem Arzt gleich mitteilen, was mit dem Grauen passiert ist bzw. woran er verstorben ist.

Und.........wo ein Vogel mit Psittacose ist, der daran auch verstirbt, da sind mit Sicherheit noch mehr!!!


Psittacoseverordnung
 
Hallo Maika!

Habe zufällig den Beitrag gelesen.
Tut mir Leid um den Vogel, den du krank erworben hast. Nebend dieser Trauer kommt bei dir vermutlich auch noch das Unverständnis (oder die Wut) über das Verhalten des Verkäufers. Ich kann da schon mitfühlen. Man fühlt sich spätestens nach der Reaktion mit dem Rechtsanwalt betrogen und vera....ht.
Von der Beschreibung des Händlerverhaltens her möchte ich fast sagen, dass ich den Typen kenne. Ich bin vor längerer Zeit auf einen Händler aus dem Emsland hereingefallen. Nachdem ich festgestellt hatte, dass ich belogen wurde, habe ich auf mein Recht gepocht. Nur hatte ich mich höchst unproffessionell angestellt. Der Typ hatte die Vögel in meine Voliere gesetzt, als ich nicht anwesend war und hatte die Herkunftsnachweise "leider" vergessen. Ich Idiot (!!:beifall: !!) habe gleichwohl den Kaufpreis von 850 € bezahlt, weil der "Züchter" wirklich nett und glaubwürdig war. Nach Erhalt des Herkunftsnachweises war klar, dass es WF waren. Ich wollte aber keine WF (das hatte ich auch ausdrücklich erklärt), und verlangte Wandlung des Kaufvertrages. Der Typ reagierte plötzlich schroff, abweisend und drohte nachher mit seinem Rechtsanwalt.
Ich konnte Nichts beweisen, habe dann auf meine Kosten die Vögel DNA-analysieren lassen (2,0 war das Ergebnis).
Maika, ich drücke dir die Daumen, dass du zumindest zu deinem Recht kommst.
Alle hier im Forum haben Recht, wenn sie sagen. Prüfe erst einmal, was der Vogel hat, prüfe dich und die Haltungsbedingungen und dann sehe weiter.
Die Haltungsbedingungen sind offenkundig in Ordnung und nicht ursächlich für den Tod des Vogels. Da der ATA jetzt eingeschaltet wird, kann sich der Züchter oder Hänlder (seit wann verkauft eine Züchter frisch importierte WF???) jetzt wohl nicht mehr rausreden.
Ich drücke dir die Daumen:zustimm:
 
Hallo Maika,

um Himmels Willen, es sind nicht die schwarzen Schafe aus dem Emsland. Ich gehe davon aus, das dort viele seriöse Züchter/Händler sind. Nur eben dieser Eine zählt nicht dazu. Ich drücke dir bei deinem Vorhaben die Daumen.:prima:

Ich hatte übrigens schon mal vorgeschlagen, eine Bewertung im Vogelnetzwerk einzustellen, ähnlich der Bewertung bei Ebay.
Es ist sehr schwierig und vielleicht auch nicht durchführbar. Es hat für mich aber schon einen gewissen Scharm, wenn ich dran denke, das der eine oder andere Händler/Züchter dann von der Angebotsmöglichkeit im Vogelnetzwerk ausgeschlossen werden könnte. Allein die Möglichkeit des unerfahrenen Vogelliebhabers, in der Bewertung zu erkennen, wie gut oder schlecht der "Verkäufer" bisher bewertet wurde, würde die eine oder andere Fehlentscheidung verhindern.
 
Psittakose-Inkubationszeit

maika schrieb:
Die Inkubationszeit beträgt 42 Tage , aber wenn ein Tier nur 29 beim Käufer war, da denke ich ist schon einiges zu klären.
Hallo Maika,


wie kommst Du auf 42 Tage? :?

Ich hab jetzt extra, um nix falsches zu schreiben, im net nochmal nachgeschaut und habe zum Beispiel hier gefunden:

>> Die Inkubationszeit für die akute Form liegt zwischen 3 Tagen und mehreren Wochen <<

Sorry, aber das Argument mit der Inkubationszeit wird Dir also wohl nix nützen, schätze ich...! :nene:
 
Hallo Vogelfreune,

sicherlich beträgt die Inkubationszeit ab drei Tage. Normalerweise wird die Krankheit durch Einatmung von verseuchtem Staub (Kot) übertragen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit können bis zu 100 Tage vergehen.
Also drei Tage sind unter Laborbedingungen vielleicht möglich, aber tatsächlich wohl nicht üblich.
Das scheint aber nicht das Hauptproblem zu sein. Der Händler reagiert abweisend, will sich auf keinen "Vergleich" einlassen. Was bedeutet das für den Käufer bei einer angenommenen Inkubationszeit von drei Tagen:
Nach drei Tagen ist der Vogel tot und der Händler kann alle Schuld von sich weisen.:nene: Das mag juristisch einwandfrei sein (glaube ich aber nicht). :?

Nur eins steht fest, bei dem Händler kann man als klardenkender Mensch keinen Vogel kaufen!!!!8o
 
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Thema: Geld zurück bei Krankheit?

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