Genehmigung Außenvoliere?

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anuschka

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Hallo,

wir besitzen 6 Nymphensittiche und möchten für diese nun in unserem Garten eine Außenvoliere bauen. Höchstwahrscheinlich ohne Schutzhaus, so dass sie nur im Sommer draußen sind. Wir müssen da erst einmal abwägen, was sich da von der Größe her ergibt.
Nun würde ich vorab allerdings gerne in Erfahrung bringen, wie verhalte ich mich mit den Nachbarn? Die Nachbarn, welche unmittelbar betroffen sind, kann ich fragen und da sehe ich auch keine Probleme. Aber muss ich eigentlich überhaupt fragen? Wie kann ich mich absichern, damit ich auch im nachhinein keine Probleme bekomme? Bedarf es da einer Genehmigung? Wenn ja, Vorteile, Nachteile?
Ich würde mich ganz riesig freuen, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet. Vielleicht hat ja doch der eine oder andere bereits Erfahrung damit machen können.

Lieben Gruß von anuschka
 
Hallo anuschka!

Also es kommt ganz auf die Größe der Voliere an. Soweit ich informiert bin brauchst Du bis 5 Kubikmeter keine Genehmigung. Zumindest ist das in NRW so.

Ich habe ähnliches geplant. Und zwar würde ich gern meine 15qm Terrasse vollkommen vergittern, damit sie da frei fliegen können aber ob das geht weiß ich auch noch nicht. Wahrscheinlich brauch ich dafür eine Genehmigung.

Meine Nachbarn sind auch nicht grad Frohnaturen. Da muß ich mal schauen aber das wär echt ein Traum.

Vielleicht können mir ja auch Katzenhalter dazu was sagen, viele vergittern ja auch ihren Balkon, damit die Katzen nicht runterspringen.

Also helft uns bitte :)

Lieben Gruß
 
Hallo!
Am besten ist es,sich mal eben mit der Baubehörde kurz zu schließen denn Gemeinde ist nicht gleich Gemeinde.
Sobald etwas vergittert ist,wird es wie ein Zwinger betrachtet und da heißt es :30kubik darf man ohne Genehmigung.(hier in meinem Kreis-NRW)
Die Nachbarn sind vorher zu fragen und die Erlaubnis schriftlich einzuholen.Hierbei spielt das Amt für Emissionsschutz eine Rolle.
Ich hab dann gleich noch eben mit dem zuständigen ATA gesprochen,welche Mindestanforderungen er erwartet.
Abgesehen von der Vogelgrippe steht unserer AV nun nichts mehr im Wege.:(
Liebe Grüße,BEA
 
Als ich gestern unsere beiden Grauen bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet habe wurde ich auch gefragt ob wir vor hätten, eine Voliere im Garten zu errichten. Da wir dieses Jahr oder spätestens nächstes Jahr dieses vor haben, wurde ich darauf hingewiesen, das dieses vorher genehmigt werden muß. Sie gab mir einen Antrag auf Genehmigung eines Tiergeheges mit, den ich in 4-facher Ausführung mit einem Flächennutzungsplan sowie einer Grundrisszeichnung einreichen muß. Ferner teilte sie mir mit, das wir eine Mindestgröße von 4x2x2 Metern sowie einen beheizten Schutzraum mit Wasserzufuhr haben müßten. Der Schutzraum muß pro Vogel 1m2 Grundfläche haben. Sie würden sogar rauskommen um die Voliere zu begutachten und zu überprüfen ob wir alles eingehalten haben.

Ist das nicht toll! :k
 
Murmelline schrieb:
Ist das nicht toll! :k

Ganz ehrlich?Ja,das ist toll!:D
Ich finde es für mich persönlich sehr lästig-das gebe ich zu.
Aber für all diejenigen,die einfach einen kleinen Pirk dahin setzten wollen, ohne Schutzhaus,ist das die einzige Möglichkeit,ihnen das zu vermiesen.:zwinker:
Liebe Grüße,BEA
 
Stimmt ja irgendwie schon, aber mit der Zeichnung wird bei uns ein Problem! :D
Mein Mann ist Tischler und wir werden dafür das Material benutzen was wir in seiner Werkstatt "rumliegen" haben. Und mit den Maßen ist das auch immer so eine Sache! :D Ach hier noch ein Stück und dann da noch ein Stück! :D Haben wir bei unserem Teichbau letztes Jahr auch gemerkt, nu haben wir einen Teich von ca. 25 m3 wobei wir so 15 m3 angestrebt hatten! :D
Verstehst du wie ich das meine??? :D
 
Aber ihr zwei wollt ja richtige Außenvolieren bauen. Ist klar, daß man dafür eine Genehmigung braucht. Anuschka und ich wollen aber ja nur Außengehegen für den Sommer. Meine sollen dann auch nur stundenweise nach draußen und abends wieder ins Haus. Ich möchte sie aber nicht mit einem Käfig nach draußen rollen sondern sie sollen schon entweder einen vergitterten Balkon bekommen oder eine große Voliere auf meiner Terrasse. Nun stelle ich mir schon so eine Voliere von 2x2x2m vor aber selbst da weiß ich nicht so genau, ob ich mir das irgendwie genehmigen lassen muß. Oder ob das vergittern des Balkons irgendeine Genehmigung braucht.
 
sorry, kann sich ja geändert haben, aber ist es nicht so, dass alles, was man abbauen kann nicht genehmigungspflichtig ist ?
 
Hm, eigentlich sollen unsere auch nur im sommer raus. Aber mir sagte man das würde keinen Unterschied machen.
Wie jetzt die genauen Bestimmungen sind weiß ich nicht. Sie gab mir eine Liste mit, mit Mindestanforderungen für die verschiedenen Vogelsorten (nach Größe gelistet). Aber es kann ja auch in jedem Bundesland anders sein!
 
Wenn du nur eine Voliere hinstellst,dann mußt du die nicht genehmigen lassen.Nur fest umbauter Raum(und da gehören auch Gitterkonstruktionen zu) müssen über 30kubik genehmigt werden.
Liebe Grüße,BEA
 
hui...zumindest bin ich nicht die einzige mit dem problem...bei uns ist es noch etwas schwieriger...wir wohnen in burghausen...dort muß jedes haus farblich zusammenpassen usw...es wird zum problem eine außenvoliere zu bauen, da diese nicht "ins bild" passt wie man uns sagte 8(
das ist doch mal nett, oder...was soll man da noch machen?! wir wollen die vögel ja auch nur im sommer, tagsüber raus setzen...
würd mich also auch interessieren wie es bei euch so ablief...
@t murmelline: hat sich bei euch schon was getan mit der voliere?
 
AV in Berlin

Hallo zusammen,

hatte schon mal gefragt, wie da mit AV mit Schutzraum in Berlin aussieht. :traurig:

Wäre schön, wenn ein paar Berliner Vogelbandenbesitzer sich dazu äußern würden. Das Amt hat sich seit sechs Wochen immer noch nicht geäußert. Es handelt sich um einen Eigentümergarten.:zwinker:

P.S. Reicht jetzt eigentlich eine völlige Überdachung wg. der Vogelgrippe oder wird reine Schutzraumbeherbergung Pflicht (habe auch Zwergwachteln)? 8o
 
Voliere

Hallo zusammen,

eine Voliere ist baurechtlich ein Gebäude, zu deren Errichtung man grundsätzlich zunächst einmal eine Baugenehmigung benötigt, ausser, es ist ein "Kleintierstall" in einer Größe von bis zu 5m³ Rauminhalt. So etwas kann man ohne Baugenehmigung bauen.
Volieren, Ställe oder Schläge, die größer, als diese 5m³ sind, werden wie Gebäude behandelt. Für diese Gebäude gelten die Grenzabstände (in den meisten Fällen 3m) von der Grundstücksgrenze eines jeden benachbarten Grundstücks. Diese zur Tierhaltung gedachten Gebäude darf man nicht mit Garagen verwechseln, die ja in den Abstandsflächen oft genehmigungsfrei errichtet werden dürfen.
Für Euer Vorhaben gilt: die zuständige Baubehörde fragen und sich die Antwort zwingend schriftlich geben lassen. Das ist wichtig, weil ansonsten u. U. eine Abrissverfügung drohen kann und Ihr auf den Kosten hängen bleibt.
So ist es mir passiert!
Im übrigen geben die entsprechenden Landesbauordnungen Aufschluss darüber, was machbar ist und was nicht.
Für die Tierhaltung als solche in den entsprechenden Gebäuden sind nicht die Baubehörden zuständig, sondern die Amtsveterinäre, oder Ordnungsbehörden. Heißt im Klartext. Ihr könnt eine Baugenehmigung für einen Stall bantragen und auch genehmigt bekommen, jedoch die Tierhaltung wird verwehrt, wenn zum Beispiel die öffentliche Ordnung durch Tiergeruch, Flügelschlagen, oder Geräusche gefährdet sein könnte. So was soll´s geben!
Also viel Glück bei Euerm Vorhaben. Sichert Euch nach allen Seiten ab, sonst gibt´s Theater ohne Ende!

Beste Grüße

Heinrich
 
Wobei ich nun etwas stutzig bin. Bedeutet ein Antrag zur Erstellung eines Tiergeheges nicht, das ich jedes Tiergehege beantragen muß? Muß ich unseren Kaninchenstall dann auch genehmigen lassen???? :D (blöd ausgedrückt)

Wenn ich es richtig sehe dann sprechen wir doch nicht von einer Baugenehmigung, oder?

Aber wofür brauchen die diese Zeichnungen???? Find ich persönlich blöd, können wir unserer Phantasie keinen freien Lauf lassen! :D
 
Hallo Heinrich,

Heinrich H. schrieb:
eine Voliere ist baurechtlich ein Gebäude, zu deren Errichtung man grundsätzlich zunächst einmal eine Baugenehmigung benötigt, ausser, es ist ein "Kleintierstall" in einer Größe von bis zu 5m³ Rauminhalt.
Da kenne ich in meinem Bundesland die von Bea genannten 30 m³ - 5 m³ ist doch ein Witz, kann man kaum als Aussenvoliere bezeichnen.

Aber wie du schon schriebst, ist das jeweils problemlos in den zuständigen Landesbauordnungen nachzulesen.

Für die Tierhaltung als solche in den entsprechenden Gebäuden sind nicht die Baubehörden zuständig, sondern die Amtsveterinäre, oder Ordnungsbehörden. Heißt im Klartext. Ihr könnt eine Baugenehmigung für einen Stall bantragen und auch genehmigt bekommen, jedoch die Tierhaltung wird verwehrt, wenn zum Beispiel die öffentliche Ordnung durch Tiergeruch, Flügelschlagen, oder Geräusche gefährdet sein könnte. So was soll´s geben!
Aber hallo gibt es sowas, ich kenne da einige traurige Fälle :-( Um so wichtiger finde ich deinen Hinweis darauf!

Viele Leute glauben leider immer noch, dass mit der Baugenehmigung (bzw. der Nichterfordernis dieser Genehmigung) die Sache abgehakt sei. Njet. Selbst wenn man bauen darf, darf man in diesem 'Bau' noch lange keine Viecher halten, wie du schon schriebst. Tiergehegegenehmigung, Nachbarrecht usw. sind davon halt unbeschadet...

Der Weg zur eigenen AV kann da schon lang, steinig und von §§ zugewachsen sein. So isses halt in D, wo alles 'seine Ordnung' hat...

Viele Grüße,
Stefan
 
Helft mir bitte!

Hallo,

seit Januar warte ich auf eine Antwort vom Amt in Berlin.:traurig:

Gibt es denn hier keine AV-Besitzer aus Berlin, die mir Auskunft geben können???:nene:

Bitte!
 
Ich warte immer noch auf die amtl. Nachricht!!

HILFE! Soll ich denn einfach ohne genehmigung bauen???

verzweifel:(
 
Bauen ohne Genehmigung

Hallo Sonnengöttin,

das würde ich lassen. Wahrscheinlich hast Du die Abrissverfügung schneller, als das Dach auf Deiner Voliere.
Wenn Du richtig Spaß haben möchtest, kannst Du ja noch mal nachhaken und das böse Wort "Untätigkeitsbeschwerde" mal fallen lassen.
Wirkt oft Wunder. Und. Keine Angst, deswegen wird die Genehmigung nicht versagt, wenn sie sonst rechtmäßig wäre. Ansonsten verschenkst Du eh nix dabei.
Mach die Jungs mal frisch!

Beste Grüße

Heinrich
 
Hallo Sonnengöttin!

Habe beim googeln gerade Deinen Beitrag gefunden.

Es ist ja nun schon fast ein Jahr her, daß Du das Problem hattest, vor dem wir noch stehen.

Wie ist es ausgegangen? Hast Du die Genehmigung bekommen?

Interessieren würde mich auch noch wie groß Eure AV ist und wo genau Du den Bau beantragt hast.

Ich hoffe, Du hast es geschafft und würde mich freuen, wenn Du antwortest.

MfG
 
Thema: Genehmigung Außenvoliere?

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