Genehmigung zur Haltung von Wildvögeln!

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corvusmonedula

Guest
Hallo!
Ich habe hier im Forum gelesen dass man zur Haltung von Wildvögeln eine Genehmigung braucht. Habe seit Jahren schon ein Buchfinkweibchen, welches ich per Hand aufgezogen habe (Nestlingsfund). Gehe regelmässig mit ihm zum Tierarzt. Dieser hat nie etwas gesagt. Sollte ich dennoch nachträglich so eine Genehmigung beantragen? Was wenn ich sie nicht bekomme? Kann man mir dann mein Tier wegnehmen?

MfG, corvusmonedula
 
Haltegenehmigung

Du mußt den Buchfink bei der Naturschutzbehörde melden. Leider ist die Gesetzesgebung nicht Bundesweit einheitlich.

In Baden - Württemberg reicht es z.B. wenn Du den Vogel bei der Höheren Naturschutzbehörde anmeldest. Normal muß die Herkunft bescheinigt werden,
in Deinem Fall gibst Du an, dass Du ihn als Findling "aufgepäppelt" hast.

Ich denke das man ihn Dir nicht wegnimmt, da er schon zu lange in Gefangenschaft gehalten wurde und er nicht mehr ausgewildert werden kann.

Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht!

Mehr Infos findest Du hier!


Gruss

Konni
 
Thema: Genehmigung zur Haltung von Wildvögeln!
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