Gerichtsurteile

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Tatjana

Guest
Hallo,

schon wieder ich ;)

Kennt jemand eine Seite mit aktuellen Gerichtsurteilen zum Thema Vögel (z. B. Lärm, wie viele darf man halten, Vögel und Mietrecht.....)

Und wieder danke für eure Hilfe.
 
Hallo Tatjana,
Ich habe Die mal einen Text von meiner HP kopiert, es geht um Tierhaltung in der Wohnung.

Tierhaltung in der Wohnung

Hund, Katze, Schwein oder Schlange: Es gibt fast keine Tierart mehr,
die in deutschen Wohnungen nicht gehalten wird. Und das sorgt für viel
Streit - sowohl zwischen Nachbarn als auch im Verhältnis Vermieter und Mieter.
Im Gesetz steht in Sachen Tierhaltung in der Wohnung nichts. Daher kommt es in erster Linie darauf an, was im Mietvertrag steht.

Rechtliche Situation:
Sieht der Mietvertrag die Zustimmung des Vermieters vor, dann steht es dem
Vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung erlaubt oder nicht.
Der Vermieter kann unter Umständen sogar verlangen, dass ein Hund,
der ohne Genehmigung angeschafft wurde, wieder weggegeben werden muss.
Sieht der Mietvertrag Tierhaltung vor, dann darf der Mieter Tiere wie etwa Hunde und Katzen halten. Ungewöhnliche Tiere wie Gift- und Würgeschlangen fallen aber nicht darunter. Und auch eine Hundezucht gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung - selbst wenn Tierhaltung prinzipiell gestattet ist.

Wichtiger Grund:
Bei einem Mietvertrag, der die Zustimmung des Vermieters im Einzelfall vorsieht, kann der Mieter allerdings in aller Regel davon ausgehen, dass der Vermieter einer Tierhaltung zustimmen wird. Es sei denn, es würden gewichtige Gründe dagegen sprechen. Ein wichtiger Grund wäre beispielsweise gegeben, wenn ein Nachbar unter einer Allergie leidet
Werden in einem Haus bereits mehrere Hunde gehalten, dann darf der
Vermieter nicht willkürlich gegen eine Mietpartei vorgehen.
Das heißt, er muss einem weiteren Mieter die Hundehaltung auch genehmigen.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei Genehmigung eines Hundes direkt der zweite angeschafft werden darf.
Kleintiere dürfen immer gehalten werden.
Sieht der Mietvertrag ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung vor,
dann ist diese Klausel unwirksam. Denn darunter würden auch Kleintiere fallen.
Kleintiere, die im Käfig leben, dürfen jedoch gehalten werden. Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung darf der Vermieter eine Hundehaltung auch nur dann verbieten, wenn er eine konkrete Störung durch das Tier nachweist.

WISO-Tipp:
Kleintiere, die im Käfig leben, darf der Mieter immer halten. Dies gehört zum
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Selbst dann, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist. In Sachen Haltung von ungiftigen Schlangen in Terrarien ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich.
Erst den Vermieter fragen.
Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung steht, sollte man auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn man ein Tier in der Wohnung halten will.
Die Frage, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört, ist nämlich äußerst umstritten. Darf ein Mieter etwa eine Katze halten, wie er einen Kühlschrank aufstellen kann, ohne das der Vermieter Einwände geltend machen kann?
Dies wird von den allermeisten Gerichten verneint.

Der Grund:
Es ist nicht auszuschließen, dass andere Mieter von Katze oder Hund belästigt werden.
Es ist also unerlässlich, dass der Mieter gerade in städtischen Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern den Vermieter um Erlaubnis bittet, bevor er sich ein Tier zulegt.
Allerdings gibt es auch vereinzelte Urteile, die in einer Katze oder einem Hund etwas ganz Normales sehen. Demnach muss der Mieter nicht um die Einwilligung des
Vermieters bitten. Aber man sollte sich im Streitfall nicht darauf verlassen, dass ein Gericht sich dieser selten vertretenen Rechtsprechung anschließt.
Duldung wird als Zustimmung gewertet.
Von einer Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung geht man auch dann aus, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.

Sonderfall Kampfhund:
Nach Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Haltung eines Bullterriers allerdings ein triftiger Grund für das Begehren des Vermieters, die Tierhaltung aufzugeben.
Die Zustimmung kann auch dann widerrufen werden, wenn die übrigen Mieter Angst vor einem Dobermann haben, so das Landgericht Hamburg.
Manchmal ist Bellen übliche Kulisse.
Wenn ein kleines Tier ruhig und friedlich ist, dann liegt in aller Regel kein triftiger Grund für ein Verbot vor. Bellt ein Hund gelegentlich, liegt ebenfalls kein Grund vor.
In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren genehmigten Hundehaltungen gehört es zur hausüblichen Geräuschkulisse, wenn tagsüber manchmal die Hunde bellen.
Wird allerdings das Treppenhaus regelmäßig verunreinigt oder dringen Tiere in fremde Wohnungen ein, dann kann die die Zustimmung zur Tierhaltung widerrufen werden.
Auch das stundenlange laute schrille Pfeifen eines Papageis ist ein triftiger Grund, um die Zustimmung zur Tierhaltung zu widerrufen.

WISO-Tipp: Blindenhunde dürfen gehalten werden.
Tiere, auf die der Mieter angewiesen ist, dürfen gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Blindenhunde, Wachhunde, die der Mieter benötigt, weil er in einer abgelegenen Gegend wohnt, sowie Tiere, die aus therapeutischen Gründen gehalten werden müssen.

Rechtsfolgen unerlaubter Tierhaltung:
Der Vermieter muss auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter unerlaubterweise Tiere hält. Kündigen kann er ihm in aller Regel nicht. Eine Kündigung droht allerdings, wenn der Mieter Tiere hält, die erheblich stören oder gefährlich sind und er trotz Aufforderung seitens des Vermieters nichts dagegen unternimmt.
Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausdrücklich untersagt ist, kann sich der Mieter laut Bundesverfassungsgericht nicht auf sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen. Verlangt der Vermieter, dass der Mieter das Tier abgibt, muss er dieser Aufforderung nachkommen.


Quelle Sendung Wiso, ZDF

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Textes übernehme ich keine Haftung.
 
Thema: Gerichtsurteile

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