Geschossener Mäusebussard

Diskutiere Geschossener Mäusebussard im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Moin, gestern meldete mir eine Dame das ein Schrebergartennachbar (Taubenbesitzer)einen Bussard geschossen hat. Ich mich natürlich sofort ans...
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tellingstedt

Guest
Moin, gestern meldete mir eine Dame das ein Schrebergartennachbar (Taubenbesitzer)einen Bussard geschossen hat. Ich mich natürlich sofort ans Telefon und die zuständigen Stellen benachrichtigt. Ergebniss: Die Zeugin möchte unerkannt bleiben wegen Nachbarn usw und deshalb kann die Polizei nichts unternehmen. Obwohl Sie gemeldet hat das der Bussard in der Truhe wartet auf den Präparierer.
Was nun? Habt Ihr eine Idee?
Gruss Christian
 
Was nun? Habt Ihr eine Idee?
Gruss Christian
Da der zwingende Verdacht einer Straftat vorliegt, haben die zuständigen Behörden Kraft Amtes Ermittlungen einzuleiten (Legalitätsprinzip), auch wenn der Informant anonym ist. So ist zumindest meine Rechtsauffassung.

VG
Pere ;)
 
Da der zwingende Verdacht einer Straftat vorliegt, haben die zuständigen Behörden Kraft Amtes Ermittlungen einzuleiten (Legalitätsprinzip), auch wenn der Informant anonym ist. So ist zumindest meine Rechtsauffassung.

Das stimmt natürlich. Werden allerdings keine Beweise oder Zeugen gefunden, wird bei diesem Verfahren auch nicht herumkommen. Und wenn die Hauptzeugin sagt, sie hätte nichts gesehen, dann schauts halt schlecht aus. Auch für weitere Ermittlungsschritte.

mfg

kadl
 
Schon, Kadl, aber wenn die Zeugin sagt, der Bussard läge in der Gefriertruhe, dann könnte man ja mal nachschauen. Bei dringendem Verdacht auf eine Straftat müßte das ja möglich sein. Wenn der Typ auf einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß besteht, dann weißte bescheid. Klar, der schafft den corpus delicti dann weg, aber bei einer Straftat kann sich dann die anonyme Dame nicht auf ein Schweigerecht berufen und muß aussagen.

Ich weiß, bei "nur" einem Bussard würde man den Fall vielleicht vorzeitig einstellen.

VG
Pere ;)
 
Genau das sagte mir der Polizist auch. Der Staatsanwalt muss eine Hausdurchsuchung beantragen. Das dauert Tage-und kaum ein Richter stimmt dem zu wegen einem toten Bussard.
Ja so ist das mit unseren Gesetzen.
 
Da könnte es doch Sinn machen, ein Strafverfahren zu beantragen wegen einer Straftat nach § 19 BJG - Schonzeitvergehen in einem besonders schweren Fall, weil begangen mit einer Schußwaffe. Eventuell in Tateinheit mit illegalem Waffenbesitz und weiterer Delikte; Schußwaffengebrauch in Ortslage usw.

Bei uns ist die Polizei schon für viel weniger tätig geworden.

idS Daniel

P.S.: Wenn die Dame diese Tat geahndet haben möchte, dann muss sie als Zeugin zur Verfügung stehen. Tut sie das nicht, ist ihr der Bussard egal.
 
Moin, gestern meldete mir eine Dame das ein Schrebergartennachbar (Taubenbesitzer)einen Bussard geschossen hat. Ich mich natürlich sofort ans Telefon und die zuständigen Stellen benachrichtigt. Ergebniss: Die Zeugin möchte unerkannt bleiben wegen Nachbarn usw und deshalb kann die Polizei nichts unternehmen. Obwohl Sie gemeldet hat das der Bussard in der Truhe wartet auf den Präparierer.
Was nun? Habt Ihr eine Idee?
Gruss Christian
Hallo,
Die Dame, welche dich angerufen hatte und dir den Sachverhalt geschildert hatte, ist diese die Zeugin, welche nun keine Angaben mehr machen möchte ?
Und der Mäusebussard liegt beim angebl. Täter in der Tiefkühltruhe... ?
Egal, sie kann die Angaben nur verweigern, wenn sie sich selbst in dem anstehenden Ermittlungsverfahren belasten, oder nahestehende Verwandte belasten würde. Notfalls müsste man sie in der Zeugenvernehmung darüber belehren, dass in einem Verfahren ein Richter ein Zwangsgeld erlassen kann. Als Zeugin vorgeladen wird sie allemal, der Beamte könnte sie mit etwas Geschick befragen und das Ergebnis dann als Vermerk formlos niederschreiben. Wie gesagt, die Zeugin muss noch nicht einmal unterschreiben. Mit viel Einfühlungsvermögen als vernehmender Beamter kann man schon mal Aussagen bekommen. :D
Da hier eine Straftat vorliegt, Verdacht des Verstosses gegen das Waffengesetz und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, muss die Polizei tätig werden, egal was dabei rauskommt. Vielleicht überlegt es sich die Zeugin ja doch nochmal, ausserdem, Christian, bist du auch Zeuge. Du hast die Aussage der Zeugin doch mitbekommen. Dich würde ich sogar zuerst vorladen, die andere Zeugin kann noch warten, sie würde im Fall eines anstehenden Durchsuchungsbeschlusses sowiso nur Gefahr laufen, den Nachbarn zu warnen.
Mit dem Durchsuchungsbeschluss ist das so eine Sache. Wenn man die Anzeige fertigt und dann über den Postweg laufen lässt, dann dauerts natürlich Tage, wenn nicht Wochen, bis der zuständige StA den Fall auf den Tisch bekommt. Ich finde hier liegt Gefahr im Verzuge bezüglich des Beweissstückes ( toter Mäusebussard ) vor. Also ans Telefon, kurz mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt telefoniert, hingefahren und Beschluss abgeholt. Wenn du dass der Polizei gemeldet hast, dann werden die bestimmt auch so vorgehen. Denn, es steht der Polizei nicht zu, im Vorfeld zu entscheiden, ob eine Anzeige einen Täter bringt oder nicht. In den wenigsten Fällen findet man einen Täter sofort, viele Anzeigen werden als sog. Unbekannte abgelegt. Es kann aber sein, dass nach einiger Zeit sich doch Zeugen finden oder ein ganz anderer Sachverhalt durch Zufall dabei später herauskommt und dann könnte man den Fall klären.

Gruss Cornelia
 
Ja schönen Dank für Eure Tipps. Ich setzt mich jetzt ans Telefon. Berichte wenn ich was erreicht habe.
Gruss Christian
 
Der Vogel wartet auf den Präparierer?
Präparator meinst du sicher?
Will mal wissen welcher tierpräparator den annimmt. Denn der macht sich dann mit strafbar. Vermutlich wirst du den Vogel bei euren nächsten Tierpräparator wiederfinden, schau dich doch mal um.
 
Genau das sagte mir der Polizist auch. Der Staatsanwalt muss eine Hausdurchsuchung beantragen. Das dauert Tage-und kaum ein Richter stimmt dem zu wegen einem toten Bussard.
Ja so ist das mit unseren Gesetzen.

Ja, dass ist normal, dass der das so zu dir sagt. Du hast wahrscheinlich mit einem Beamten vom Einzeldienst, einem Streifenbeamten ( das sind die mit der Uniform ) gesprochen. Die haben schon ein sehr grosses Rucksackwissen, es sind die Allrounder, die jeden Tag mit anderen Sachverhalten konfrontiert werden. Wenn es aber in Spezialgesetze geht, kann er dir auch nur rein intuitiv Auskunft geben. Der gibt den Sachverhalt an seinen Dienstgruppenleiter weiter und dieser leitet das weiter an die Dienststelle, welches sich nur mit solchen Fällen auseinandersetzt, in dem Fall ein meistens speziell ausgebildetet Kripobeamter / Sachbearbeiter, der sich mit Tierschutz -oder Umweltfällen auskennt. Die Streifenbeamten an der "Front" können und sollen das auch gar nicht im einzelnen alles wissen.
 
Das wissen wir nicht. Es besteht nur ein Verdacht. Wir wissen es erst dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

VG
Pere ;)

Ein rechtskräftiges Urteil haben wir auch nur dann, wenn wir der Tat auch einen Täter zuordnen können und dieser dann zu irgendwas rechtskräftig verurteilt wird.... Viele Straftaten / Anzeigen schmoren in der " Unbekannt " - Ablage und müssen auch bearbeitet werden :D
Aber du hast schon recht, hier eine Ferndiagnose zu stellen, ist etwas übereilt.
 
Das wissen wir nicht. Es besteht nur ein Verdacht. Wir wissen es erst dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Stimmt. Wir brauchen ja auch nur den Anfangsverdacht einer Straftat. Und wir haben hier ja gleich mehrere. Leider verhalten sich Staatsanwaltschaften nicht überall gleich. Mancherorts zieren sie sich ganz schön.

Einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bräuchte man hier nicht einmal, da Gefahr im Verzug vorliegt. Daher könnte die Durchsuchung auch die STA anordnen.

Aber wie Cornelia schon sagt, es ist kein alltäglicher Sachverhalt. Das ist schon manchmal nicht so leicht für die Beamten vor Ort. Und wenn die Zeugin nun sagt, dass sie nichts gesehen hat, dann wirds halt problematisch. Dann sagt sie bei der Vernehmung im Zweifel, dass Christian sie falsch verstanden hat. Und dann stehn wir wieder blöd da. Und ich befürchte mal, auf so eine Aussage hin, wird kaum ein Staatsanwalt eine Wohnungsdurchsuchung anordnen.

mfg

kadl
 
Da hast du Recht Kadl...
Auch wenn man nur einen Anfangsverdacht hat, der Sache nachgeht und es kommt hinterher wegen evtl. Missverständnisse nichts bei rum, kann man sich die Finger an einem Vermerk wund schreiben....:D
 
Ja doch ich habe schon mit einem Beamten vom Fach gesprochen. Umso größer war ja meine Enttäuschung. Nun gehe ich einen anderen Weg. Hab mich mit der Umweltbehörde der Stadt in Verbindung gesetzt. Aber ist ja Freitag.....Na ja weiter geleitet ist es schon.
PS::+klugsche
Ich weiß das der Präparierer nicht so heisst-für mich manchmal schon wenn ich seh was bei rauskommt.
 
Bin sehr gespannt, was bei diesem Fall rauskommt... nach 16-jähriger Tätigkeit beim Anwalt weiß ich ja auch so n bisschen, wie die Mühlen der Justiz mahlen ;)

Gefahr im Verzug? Da bin ich mir nicht sicher.

Aber ich gehe davon aus, dass zumindest überprüft werden MUSS, ob der Mann einen Waffenschein etc. hat.

Denke auch, dass der schnellste Weg das direkte Gespräch mit einem Staatsanwalt gewesen wäre.

Was die Umweltbehörde in so einem Fall unternimmt, weiß ich nicht.

Christian, ich drück Dir die Daumen und weiß, Du lässt da nicht locker :zustimm:
 
Aber ich gehe davon aus, dass zumindest überprüft werden MUSS, ob der Mann einen Waffenschein etc. hat.
Nö, wieso sollte denn???

Weil jemand sagt, irgendeiner hätte einen Bussard geschossen? Ich glaube kaum, daß auf einen solchen Hinweis hin eine waffenrechtliche Überprüfung stattfinden wird. Erst wenn das corpus delicti sichergestellt, überprüft und nachweislich durch einen Schuß zu Tode kam, wird man in diese Richtung ermitteln. Der kann ihn auch erschlagen, in einer Faller gefangen oder sonstwie seiner habhaft geworden sein, er kann ihn tot am Straßenrand eingesammelt haben.

Den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen, wird sich wohl kaum ein Staatsanwalt getrauen.

Übrigens: Einen Waffenschein hat auch Otto-Normaljäger nicht.

VG
Pere ;)
 
Na ja ich bin ja nicht mehr 12 und weiß das täglich Greifvögel geschossen werden. Dumm nur das es diesmal jemand gesehen hat.Es hat sich leider heute keiner mehr von der Behörde bei mir gemeldet. Aber so ist das am Wochenende.
Was helfen unsere ganzen Gesetze wenn eine Umsetzung sich so schwer tut.
 
Nö, wieso sollte denn???

Weil jemand sagt, irgendeiner hätte einen Bussard geschossen? Ich glaube kaum, daß auf einen solchen Hinweis hin eine waffenrechtliche Überprüfung stattfinden wird.

Also wenn im Raum steht, dass jemand in einer Schrebergartensiedlung schießt ist das keine kleine Sache. Jedenfalls wenn die Nachbarin bei ihrer Aussage bleibt. Ein Waffenschein würde da allein garnicht genügen. Allerdings würde für sein befriedetes Besitztum auch eine Waffenbesitzkarte reichen. Der Schütze bräuchte dazu noch eine Schießerlaubnis. Diese beiden Sachen würde ich mir auf jeden Fall zeigen lasse. Wenn er die nicht vorweisen kann, kann eine erlaubnispflichtige Waffe, die evtl. bei gefunden wird, sichergestellt werden.

Und ob der direkte Gang zur Staatsanwaltschaft der bessere Weg gewesen wäre, kommt ganz auf die Sta an. Mit den Ermittlungen wird diese auch die Polizei beauftragen (bzw. dazu anweisen).

mfg

kadl
 
Na ja ich bin ja nicht mehr 12 und weiß das täglich Greifvögel geschossen werden. Dumm nur das es diesmal jemand gesehen hat.Es hat sich leider heute keiner mehr von der Behörde bei mir gemeldet. Aber so ist das am Wochenende.
Was helfen unsere ganzen Gesetze wenn eine Umsetzung sich so schwer tut.

Du hast ja schon das Richtige getan, Christian. Mit der Polizei gesprochen und mit dem Umweltamt der Stadt ( Die das dann höchstwahrscheinlich am Montag auch wiederum der Polizei melden ) Aber wie schon gesagt, wegen des Wochenendes wird da wohl kaum jemand was übers Knie brechen.
Du hast alles getan um die Sache zu melden. Wie da jetzt im einzelnen vorgegangen wird, muss man dann der jeweiligen Behörde überlassen. Kommt ja auch immer auf die jeweilige Dienstgruppe, Dienstgruppenleiter usw. an, wie die die Sache beurteilen.
Das aber von dort aus gar nichts gemacht wird und die die Sache auf sich beruhen lassen, kann ich mir nicht vorstellen.
 
Thema: Geschossener Mäusebussard

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