Corneli
Stammmitglied
- Beiträge
- 153
Also wenn im Raum steht, dass jemand in einer Schrebergartensiedlung schießt ist das keine kleine Sache. Jedenfalls wenn die Nachbarin bei ihrer Aussage bleibt.
Ganz meiner Meinung. Dreh und Angelpunkt ist glaube ich hier die Qualität der Aussage der Zeugin, auf welches hin sich der Staatsanwalt dazu hinreissen lassen würde einen Beschluss zu erwirken. Stützt sich das Ganze nur auf Vermutungen, und die Zeugin hat nur einen Knall gehört, dann eher nein. Wenn sie aber eine Augenzeugin ist und den Vorgang beobachtet hat, dann wohl schon eher. Am Besten wäre es wenn sie noch weitere Zeugen benennen könnte, die in der Vergangenheit ebenfalls Beobachtungen gemacht haben könnten. Wenn einer selbst nur mit einem Luftgewehr in einer Schrebergartenanlage herumschiesst, bleibt das meistens nicht ganz unbemerkt.