Geschossener Mäusebussard

Diskutiere Geschossener Mäusebussard im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Moin, gestern meldete mir eine Dame das ein Schrebergartennachbar (Taubenbesitzer)einen Bussard geschossen hat. Ich mich natürlich sofort ans...
Also wenn im Raum steht, dass jemand in einer Schrebergartensiedlung schießt ist das keine kleine Sache. Jedenfalls wenn die Nachbarin bei ihrer Aussage bleibt.

Ganz meiner Meinung. Dreh und Angelpunkt ist glaube ich hier die Qualität der Aussage der Zeugin, auf welches hin sich der Staatsanwalt dazu hinreissen lassen würde einen Beschluss zu erwirken. Stützt sich das Ganze nur auf Vermutungen, und die Zeugin hat nur einen Knall gehört, dann eher nein. Wenn sie aber eine Augenzeugin ist und den Vorgang beobachtet hat, dann wohl schon eher. Am Besten wäre es wenn sie noch weitere Zeugen benennen könnte, die in der Vergangenheit ebenfalls Beobachtungen gemacht haben könnten. Wenn einer selbst nur mit einem Luftgewehr in einer Schrebergartenanlage herumschiesst, bleibt das meistens nicht ganz unbemerkt.
 
Hallo!

Ich habe eure Diskusionsrunde mal durchgelesen und bin erstaunt wie hoch die Wogen schlagen !

Hier hat eine Frau etwas gesehen und möchte dabei unerkannt bleiben.Sie ist so talentiert das sie durch Wände sehen kann (der Bussard liegt im Gefrierschrank) und hört auch das Telefon ab (ein Termin bein Präparator wurde gemacht) !?!?

Ich denke das es sich hier nur um einen Nachbarschaftsstreit wegen der Tauben handelt !

Grüße schwan
 
Hallo Schwan,

dann wäre es eventuell gar nicht schlecht, der Sache mal wirklich auf den Grund zu gehen-

wenn die behauptete Straftat stattgefunden hat, wird sie geahndet; und der Herr Taubenzüchter kriegt das Instrument weggenommen, mit dem er die ungeliebten Krummschnäbel umlegt.

oder

die Dame macht sich ihrerseits straftbar nach § 145d StGB (Vortäuschung einer Straftat) und wird abgeurteilt. Das hätte einen gewissen "erzieherischen Effekt" für all die, die immer so genau wissen, wer denn all die vielen Greifvögel erschießt (oder vergiftet oder in Fallen fängt usw).

Entweder hat man was gesehen, dann steht man dazu.Auch als Zeuge.

Oder man hüte sich davor, seinen Mitmenschen vorsätzlich "was anzuhängen" .

idS Daniel
 
Die Polizei wegen eines geschossenen Vogels egal welcher Art zu rufen wenn sich der Vorfall in einem Wohngebiet ,Schrebergärten zählen dann auch dazu ,ereignet hat wenig Sinn . Was Sinn macht , ist eine Anzeige wg. Verstoss gegen das Waffengesetz.
Der Besitz einer Schießerlaubnis und eine Waffenbesitzkarte berechtigen in der Regel nicht in Wohngebieten zu schießen.
Es würde also in diesem Fall reichen , wenn jemand sprichwörtlich den Knall gehört hat.
Ist das nicht der Fall dann gibt es wieder zwei Möglichkeiten. Entweder die angebliche Zeugin hat viel Fantasie oder sie weis so genau bescheid ,weil sie mit dem"Täter"zusammenlebt und dann natürlich auch wissen kann wo der Kadaver ist und wer ihn bekommen soll.
Rosi.N
 
Christian, gibts Neuigkeiten?
 
Moin, ja da läuft was. Hatte es der Umweltbehörde gemeldet...die hat es weitergegeben...und die auch ....und die auch....und die auch usw. und nun geht es los. Ich berichte. Bin mal sehr gespannt.
Gruss Christian
 
Thema: Geschossener Mäusebussard

Ähnliche Themen

F
Antworten
68
Aufrufe
11.489
Vanellus
Vanellus
D
Antworten
3
Aufrufe
1.760
Vogelklappe
V
G
Antworten
5
Aufrufe
718
Peregrinus
Peregrinus
W
Antworten
42
Aufrufe
5.695
Motte
M
Zurück
Oben