Hallöchen!
In ganz Österreich braucht man für WA-II Listen Vögel keine Genehmigung zum Züchten noch müssen die Tiere beringt sein oder beringt werden!
Das anmelden von Papageien aus der Wa-II Liste ,ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
So müssen z.B. Papageien der WA-II Liste im Land Salzburg nicht gemeldet werden, in Öberösterreich schon.
Man braucht dafür auch keinen Herkunftsnachweis .
Vogelarten der WA - II Liste dürfen gehandelt werden.
Dadegen sind alle WA -I Listen Vögel überall Meldepflichtig und man braucht auch eine Zuchtgenehmigung und Herkunftsnachweis für solche Tiere.
Vogelarten der WA-I Liste dürfen nur mit gültiger Cites-Bescheinigung gehalten werden.
Bei ungültiger Cites-Bescheinigungen dürfen diese Tiere weder verkauft,vertauscht oder zu kommerziellen Zwecken verwendet werden und sind bei der zuständigen Landesregierung zu melden!
Folgende Maße für
Volieren sollten bei Dauerhaltung (einzeln oder paarweise ) nicht unterschritten werden.
Bei kombinierter Innen und Außenhaltung:
Gesamtlänge LxBxH Grundfläche
des Vogels m des Schutzraumes
bis 15 cm 0,8x0,4x0,4 0,13 quadratmeter
bis 20 cm 1,2x0,5x0,5 0,3
bis 25 cm 1,0x0,8x1,0 0,5
bis 40 cm 2,0x1,0x1,5 1.0
bis 60 cm 3,0x1,0x2,0 1,0
über 60 cm 5,0x2,0x3,0 2,0
Diese Maße werden in den Bundesländern in den man Wa-II Listen Vögel anmelden muß gegutachtet!
Die Psittakose ist von dem behandelten TA anzeigepflichtig.