Gesetzesbestimmungen-Indigovogel

Diskutiere Gesetzesbestimmungen-Indigovogel im Forum Körnerfresser im Bereich Wildvögel - hallo, ich stelle eine frage für jemand bekannten der mir diesbezüglich eine email schrieb weil er meinte ich kenne mich damit aus,aber in diesem...
S

Sagany

Guest
hallo,
ich stelle eine frage für jemand bekannten der mir diesbezüglich eine email schrieb weil er meinte ich kenne mich damit aus,aber in diesem fall kenn ich nichtmal den vogel wirklich.
er würde gerne indigovögel kaufen,also diese bläulichen,ich glaube sie dürften dem papstfink ähnlich sein.(so hat er sie mir zumindest beschrieben)
er will wissen ob man genehmigungen braucht um sie halten zu dürfen und wenn man sie kauft welche herkunftsnachweise vorhanden sein müssen?
 
Hallo Sagany!

Indigofinken sind nicht meldepflichtig und brauchen keine Genehmigung! Sie sind dagegen Papstfink einfarbig blau. Papstfink hat grünen Rücken und roten Unterseite. Die Weibchen von diese beide Arten sind sehr ähnlich. 0,1 Indigofink ist mehr braun als 0,1 Papstfink (mehr grau).
 
hallo,
danke für deine antwort denn dadurch dass du mir den richtigen namen genannt hast konnte ich jetzt über google den lateinischen name ermitteln Passerina cyanea richtig?
habe mir die bilder angesehen,der ist ja wirklich klasse,kein wunder das er die haben will
nun habe ich den namen aber bei wisia.de angegeben und er wird unter einem schutzanhang geführt VSR Art.1 dh. doch dass aber zumindest ein geschloßener ring am Bein vorhanden sein muss um auszuschliessen das es ein wf ist.
 
Hallo

Lt. Wisia ist er besonders geschützt und somit meldepflichtig.

Viele Grüße
 
sagany schrieb:
dass du mir den richtigen namen genannt hast konnte ich jetzt über google den lateinischen name ermitteln Passerina cyanea richtig?

Hallo Sagany!

Ja, das ist richtig!

soay schrieb:
Lt. Wisia ist er besonders geschützt und somit meldepflichtig.

Hallo Soay!

Seit wann und woher hast Du gefunden? :?

Herzliche Glückwunsch nachträglich!
 
hallo,

der indigofink ist in der vogelschutzrichtlinie aufgeführt.
(richtlinie 79/409/EWG 2.4.79, zuletzt geändert am 29.7.97)

alle diese vögel sind als nachzuchten frei handelbar, sind aber meldepflichtig und man benötigt einen herkunftsnachweis. eine beringungspflicht besteht für den indigofink nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hallo,
und wie soll der herkunftsnachweis aussehen wenn der vogel nicht beringt werden muss?ich meine wie soll man das papier dann dem tier zuordnen,der nachweis könnte ja dann zu irgent einem tier x gehören bloß nicht zu dem einen
 
Hallo Danny

iskete schrieb:
...Seit wann und woher hast Du gefunden? :?

Unter wisia.de findet man das was Lotko bereits gesagt hat:
VSR besonders geschützt

@sagany

Darin sehe ich auch ein Problem.

Die Tiere müssen nicht mit den Pflichtringen beringt werden. Ich würde aber, u. a. aus dem von dir genannten Grund nur beringte Tiere kaufen.
Aber das steht jedem frei. Genauso wie die Entscheidung ob man (bei anderen Arten) Wildfänge kauft oder Nachzuchten.

Viele Grüße
 
Thema: Gesetzesbestimmungen-Indigovogel
Zurück
Oben