Gewerbe anmelden für Zg?

Diskutiere Gewerbe anmelden für Zg? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallöchen. ich hab heut die Unterlagen für eine Zuchterlaubnis bekommen und auf dem ersten Blatt wird neben den Personalien danach gefragt wo man...
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Yunaleska

Guest
Hallöchen. ich hab heut die Unterlagen für eine Zuchterlaubnis bekommen und auf dem ersten Blatt wird neben den Personalien danach gefragt wo man ein Gewerbe angemeldet hat.
Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich mit ein paar Wellis züchten möchte? Jemand meinte, erst wenn ich mehr als 10 Brutpaare habe oder so, dann muss ich das anmelden.
Wo ist denn nun die Grenze genau, von wo an das Finanzamt mir in die Tasche greifen will und ich das anmelden müsste?
 
Hallo Yunaleska,
eine offizielle Grenze gibt es nicht, weder was die Zuchtpaare angeht, noch die Anzahl der gezüchteten Jungvögel. Das wäre auch Quatsch. 10 verkaufte Wellis = 200 Euro oder 10 verkaufte Aras = 10.000 Euro, kann man wohl nicht gleichsetzen.
Als ich im Februar 2001 die Zuchtgenehmigung bekam (Erlaubnis zur Zucht und Handel), erhielt ich eine Woche später vom Ordnungsamt die Aufforderung, innerhalb einer Woche ein Gewerbe anzumelden. Ich habe mit der Dame vom Ordnungsamt telefoniert und ihr gesagt, dass es sich um höchstens 5-6 Jungtiere pro Jahr mit einem Verkaufswert von damals 200-300 DM handeln würde. Wir haben uns darauf geeinigt, dass sie das so in den Akten vermerkt und ich mich verpflichte, ein Gewerbe anzumelden, wenn der Umfang größer wird. Seither wollte niemand mehr was von mir.
Aber es gibt auch noch das Steuerrecht. Und das erlaubt einen Nebenverdienst, nach Abzug aller Kosten, von bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Darüber hinaus wird’s steuerpflichtig oder Steuerhinterziehung. Ich denke mal, da werden die Behörden dann auch irgendwo die Grenze sehen.
Viele Grüße Kurt
 
In wiefern ein Gewerbe bei Tierzucht angemeldet werden muß, weiß ich nicht, aber beim BNA auf der HP (Menüpunkt Sachkunde) steht folgendes:

Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

* Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
* Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
* Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.

In wiefern Dir die Info weiterhilft, bzw. ob Dir der BNA bei Deiner Frage evtl. auch weiterhelfen kann, kann ich Dir jetzt so nicht sagen, aber im Normalfall bekommt man von denen sehr kompetent Auskunft, wenn man per Mail anfragt.
Falls Du zu nem Ergebnis kommst, lass es uns wissen, denn gerade was die ZG betrifft, so ist es doch noch so, dass da die Informationen immer sehr zäh fliessen. Danke!
 
kuhischu schrieb:
Aber es gibt auch noch das Steuerrecht. Und das erlaubt einen Nebenverdienst, nach Abzug aller Kosten, von bis zu 410 Euro pro Jahr steuerfrei. Darüber hinaus wird’s steuerpflichtig oder Steuerhinterziehung. Ich denke mal, da werden die Behörden dann auch irgendwo die Grenze sehen.
Viele Grüße Kurt


hallo,

soweit ich weiss, sind das in so einem fall 2000,-- euro.
 
Hey Lothar,

heißt das also, dass man, wenn man die Pieper nicht gewerbsmäßig züchtet (zumindest nach Tierschutzrecht), man auch keinen Gewerbeschein benötigt, obwohl der Verkaufserlös über dem liegt, was normalerweise für den Gewerbeschein gilt?
Oder hab ich Dich da jetzt falsch verstanden?
 
Hi zusammen!

heißt das also, dass man, wenn man die Pieper nicht gewerbsmäßig züchtet (zumindest nach Tierschutzrecht), man auch keinen Gewerbeschein benötigt, ...

Eine Gewerbedefinition nach Tierschutzrecht gibt es nicht. Das Tierschutzrecht bietet diesbezüglich lediglich "Ergänzungen" zum Handelsrecht, um ein Tierzucht-Gewerbe definieren zu können.

Ein Gewerbe wird zum einen handelsrechtlich definiert und zum zweiten steuerrechtlich ... Wikipedia gibt da einen knappen Einblick in diese sehr komplizierte Materie, in der auch die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht eine Rolle spielt, die aber nur handelsrechtlich relevant ist. Das Finanzamt interessiert das nämlich nicht, sobald die Freigrenzen überschritten werden, sind Steuern zu zahlen. Beim Handelsrecht ist das aber ähnlich, denn selbst wenn man nur eine Hobbyzucht betreibt und gar keine Gewinnerzielungsabsicht hat, sondern nur die eigenen Kosten decken will, wird dennoch Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, wenn die genannten Jahresumsatzgrenzen überschritten werden.

Da die Materie wie gesagt sehr kompliziert ist und sogar in manchen Fällen die Gewerbeanmeldung steuerliche Vorteile mit sich bringen kann, würde ich "Betroffenen" empfehlen sich einmal von einem Steuerberater hinreichend beraten zu lassen.

Wer die Kosten scheut, sollte sich beim Ordnungs- u. Finanzamt beraten lassen.
 
Zuchtgenehmigung = Gewerbeanmeldung???

.....zur Erlangung der Zuchtgenehmigung ist definitiv keine Gewerbegenehmigung erforderlich, da diese auf einer ganz anderen gesetzlichen Grundlage basiert.
Wer trotzdem Zweifel hat, sollte beim Finanzamt vorbei schauen. Hier besteht nämlich Auskunftspflicht.
mfg Werner Kiene
 
Hallo Yunaleska,
teile dem Finanzamt doch bitte einmal deine Ausgaben mit.
Dieses sind z.B. Futterkosten, Tierarztkosten, Fahrten mit dem PKW zum Futterhändler, Arzt, zu Kundengesprächen...., die Umbaukosten bzw die laufenden Kosten für die Volierenanlage (Strom, Wasser, Versicherung...),
Tagungen (Fahrt-, Übernachtungskostem und Frühstück).

Dieses habe ich auch gemacht, und die nette Dame vom Finanzamt ist selber auf die Idee gekommen das es sich hier um eine HOBBYZUCHT handelt und keine Gewinne erwirtschaftet werden.

Grüße Ornis
 
hatte damals auch so einen Wisch von der Gemeinde bekommen, bin damit dann zu denen hin.

Was das soll? wieso ich als Gewerblicher Züchter beim Finanzamt sein soll. Hab denen das auch gesagt, daß ich nur kleine Hobbyzucht mache und nicht Massenproduktion, und das in keinster Weise in irgendeinen Verhältnis dazu steht. Und dann wurde mir mitgeteilt, das sich dann die Sache für mich erledigt hat, und ich kein Gewerbe dafür anmelden muß.

Also sprich einfach mal mit deiner Gemeinde
 
Hallo,

soweit ich infomiert bin, muss man ein Gewerbe erst ab einer bestimmten Anzahl von Küken (im Jahr) anmelden....
so wurde mir das damals zumindest mitgeteilt!!!
 
Thema: Gewerbe anmelden für Zg?

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