Gibt es eine 100% Sicherheit vor Raubsäugern?

Diskutiere Gibt es eine 100% Sicherheit vor Raubsäugern? im Forum Wasserziergeflügel im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo Habe hier eine sehr wichtige Frage,eigentlich mehr eine Streitfrage.Kann man eine Wassergeflügelzuchtanlage 100% gegen Marder,Mink,Ratten...
Nyroca

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Hallo

Habe hier eine sehr wichtige Frage,eigentlich mehr eine Streitfrage.Kann man eine Wassergeflügelzuchtanlage 100% gegen Marder,Mink,Ratten usw.sichern?
Möchte dazu noch sagen,wenn man in einem sehr kleinem Dorf wohnt und dieses von Acker und Wald umgeben ist.
Über Antworten von Euch wäre ich sehr dankbar und eine große Hilfe wäre es auch.Sage schon jetzt vielen Dank.

Wolfgang
 
Hallo Wolfgang!

ja, ich glaube schon. es kommt aber vorallem darauf an, wie gross die Anlage ist! ich weiss nicht, ob man deine gesammte Anlage absichern könnte! ich könnte mir aber vorstellen, das man mit kombination aus Gutem Zaun, tiefem Fundament und Strom eine 99% sicherheit hinbekommt! aber deine ganze Anlage 100%...ich wüsste nicht wie. irgendwo kommt doch immer was rein..

MFG David
 
Hallo,
ich denke die 99%ige sicherheit sollte man vor den meisten so wie David es beschrieben hat schon hinbekommen.

Nur ich vor Ratten und mäusen kann man sich nicht schützen. Wo Tierzucht/haltung betrieben wird kann man diese schädlinge nur schlecht fern halten.

mfg chris
 
Ist dieses auch in einer Anlage von etwa 2500-3000 qm machbar? Wenn Alte Bäume unmittelbar an der Anlage stehen die ein Marder beklettern und dann springen kann.
Der Marder springt mit Leichtigkeit 2 Meter und ist dazu noch ein sehr guter kletterer.
Ein Mink kann klettern,springen und scheut kein Wasser.

wolfgang
 
ich denke auch 99% sicherheit ist nicht möglich. wie will man das auch beurteilen? weil vielleicht über jahre kein verlust durch ein raubtier zu verzeichnen ist? vielleicht hat man einfach glück gehabt.....ich frage mich auch oft ob wohl überhaupt schonmal ein marder, fuchs etc mit meinem elektrozaun kontakt hatte....interessant wäre es das mal zu erfahren aber leider fehlen mir die überwachungskameras:p
 
ja genau Ambos, ich glaube, Glück ists auch oft.

und eben, Wolfgangs Anlage ist warscheinlich kaum möglich. ich denke eben an kleinere Anlagen. ich glaube meine 60qm Anlage ist relativ sicher. Aber Wolfgang, deine Anlage ist ja, so weit ich mich erinnern kann, mit Wildniss umgeben. das machts ja noch schwiriger.

jemand den ich kenne hält einen Hund bei seinen Hühnern usw. er hat eine weile gebraucht, ihm das Hühnerjagen abzugewöhnen aber jetzt geht das ohne probleme.

MFG David
 
Ja Ambos,so sehe ich es ja auch das es keine 100% Sicherheit für unsere Tiere gibt.Sicher ist relativ.Aber es gibt Menschen,die der Ansicht sind es gäbe eine 100% Sicherheit.
Was nutzt zum Beispiel eine Kamera,wenn das Raubzeug dann kommt,wenn man schläft und am anderen Tag die Tiere tod sind?? Zurück bleiben die toten Tiere und eine Erinnerung.
Ratten sind wohl die schlimmsten.
 
Eine 100% Sicherheit ist wohl kaum zu erreichen. Zuviele Faktoren spielen eine Rolle.
Ohne die Anlage zu kennen ist es kaum möglich vernünftige Tipps zu geben. Außerdem weiß deshalb ein Außenstehender nicht welche Maßnahmen überhaupt möglich sind.
Arbeitsaufwand, Kosten, und ständige Kontrollen entstehen zwangsläufig.
Deshalb will ich versuchen allg. gültige Tipps zu geben wo Du selbst entscheiden mußt was machbar ist.

Nicht mehr als nötig füttern, nichts offen liegenlassen...Nager haben einen sehr guten Geruchssinn.

Überhängende Zweige stutzen, Evt. Marderstacheln um Bäume legen. Giftfreie ABwehr (Vergrämungsmittel) einsetzen wo nötig und machbar. LogoRep ist ein solches, welches auch Ratten und Mäuse abwehrt. Das kann man um Regenrohre, Bäume, Zugangs-und Laufwege versprühen. Hält bei richtiger Anwendung wochen-bis monatelang, auch bei Regen.

Keine Bodendeckerpflanzen benutzen. Maschenweiten beachten, Ratten brauchen zum durchschlüpfen 1,2 cm, Mäuse o,6 cm.

Türen,Fenster,Schutzwände und Mauerrisse sind Stellen, an denen Nager leichten Zugang zu Gebäuden erhalten. Öffnungen in Dachnähe, Dachluken,Traufen,Speicherfenster, Vorsprünge erleichtern den Zugang zu Hohlräumen in Wänden und anderen Gebäudebereichen. Dachrinnen sowohl an oberen wie am unteren Ende müssen mit Gittern versehen werden.

Entfernen von Futterquellen, Müll. Nahrungs oder Futtermittel in fest verschlossene Behälter aufbewahren. Schutt und Vegetation sollten entfernt werden da sie Unterkunftsmöglichkeiten bieten.

Checkliste:

1.) Unkraut auf der Außenseite von Gebäuden (o.ä) entfernen und einen unkrautfreien Perimeter von mind. 1m ums Gebäude herum vorsehen.

2.) Baumzweige die über Gebäude ragen, abschneiden.

3.) Schutt, Abfälle, Maschinen, Bretter, Rohre, Holzstöße entfernen. Diese werden von Schadnagern zum verstecken oder einnisten benutzt.

4.) (in deinem Fall nicht machbar) Mögliche Wasserquellen wie Gräben, stehende Tümpel, Springbrunnen, Teiche berücksichtigen. Wasser ist ein wesentlicher Bestandteil der Nagerumwelt.

Falls finanziell möglich (verhandeln) evtl. einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer zu Rate ziehen. Schädlingsbekämpfer sind nicht nur zum bekämpfen ausgebildet, sondern auch für vorbeugende Maßnahmen.

Ansonsten scheint es sinnvoll vorbeugend Rattensicherheitsboxen mit einem ungiftigen Köderblock (anfüttern, um sie vom anderen Futter fernzuhalten,auch wegen der Umweltsicherheit. Warum Gift auslegen, wenn evtl. keine Nager vorhanden sind?) im Abstand von 10 m (im Befallsfall auf 5m verkürzen) um die Anlage zu plazieren und und regelmäßig zu kontollieren ob überhaupt Schadnager vorhanden sind. Stellt man an-oder weggefressene Köder fest, diese sofort gegen giftigen Köder austauschen.

Wichtig ist das "Dranbleiben". Nur weil man keine Ratten sieht, heißt das längst nicht das nun keine mehr da sind. Die einzige verlässliche Kontrolle sind die angebotenen Köder. Werden die nicht mehr gefressen ist der Befall wenigstens vorübergehen getilgt. Angefressene Köder sind sofort gegen frische auszutauschen. Leere Boxen sofort aufzufüllen.

KEINE SCHALLGERÄTE o.ä aufschwätzen lassen. Seit den späten 50er Jahren wird daran geforscht und bis heute wurden keine nennenswerten Erfolge damit erzielt. Allenfalls wurden vorübergehende Ergebnisse erzielt (Gewöhnungseffekt). Trotzdem werden die dinger weiterhin hergestellt und in Massen dem Verbraucher aufgeschwatzt. Die meisten davon wurden nicht einmal in der Realität vom Hersteller erprobt.

Der Aktionsradius von Nagern auf der Suche nach Futter ist nur schwer einzuschätzen. Sicher ist, das die kurzen Wege bevorzugt werden. Man fand aber auch Entfernungen von mehreren hundert Metern.

Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen.

MfG
 
hallo Escarabajo

auch dir sage ich mal ,vielen dank für deine antwort.doch wenn man dieses beachtet was du geschrieben hast,ist man da 100 % sicher mit seiner anlage?
was soll man machen,wenn eine alte kastanie neben der anlage steht,diese aber nicht mehr zum eigenem grundstück gehört und die äste weit in die anlage heinein wachsen? der baum hat zwar eine folie um den stamm,doch gleich daneben steht eine weitere.der nachbar eine ökomensch ist und nicht gerade viel von ordnung auf seinem grundstück hält? obwohl dieser weiß,das sich ratten auf seinem grundstück befinden und nichts dagegen unternimmt? kann man da noch etwas machen in fragen sicherheit?

mfg
wolfgang
 
Hallo Wolfgang,
eine 100%ige Sicherheit bei einer Größe wie Deiner ist fast unmöglich. Es kann immer etwas passieren! Wir hatten 4 Jahre lang Glück, obwohl wir auch dicht am Wald und umgegeben von Feldern wohnen. Dann hat im Winter 2006 der Fuchs zu geschlagen von 6 Laufis, 5 getötet und von 3 Gänsen eine gerissen.
Dann ist der Hund unseres Nachbarns frei umhergelaufen bei uns übern Zaun und Enten gerissen. Und aus der Luft droht auch immer Gefahr. Man kann versuchen die Gefahren einzudämmen, aber ganz verhindern kann man sie nie.

Gruß
Hoppel und die wilden Racker
 
Nein Nyroca, erreicht man kaum bei so einer Größe. Dann müßte man Gebäude komplett aus Glas oder Metall bauen.

Aber man sollte den Raubtieren oder Schadnagern das Leben auch nicht all zu leicht machen.

In Deinem Fall sehe ich nur die Möglichkeit einer Befallsbegrenzung bzw. die Verhinderung einer Einnistung (Ratten,Mäuse).

Mein Problem ist eben das ich die Anlage nicht kenne. Fiktiv stellte ich mir eine eingezäunte Anlage vor.
Vielleicht ist das hinzuziehen eines Fachmannes der beste Rat. Er kann Schwachstellen aufdecken und Dir sagen wie man diese abstellt.

Hier noch die Aussage eines Forschers und Experten (Hier ist zwar vom Haus die Rede, läßt sich aber auf Stallungen und Außenanlagen umsetzen):

Vorbeugende Maßnahmen bei der Bekämpfungvon Schädlingen im Haus
W. Stein/Ch. Reichmuth


Die Möglichkeit, das Auftreten von Schädlingen überhaupt zu verhindern, wäre zweifellos die ideale Lösung, doch wird das nur selten gelingen. In manchen Fällen genügt es sicher schon, ein Massenvorkommen einzudämmen, wenn eine Vernichtung der ganzen Population nicht oder nur unter Einsatz unvertretbarer Mittel und Methoden möglich ist. Ein paar Silberfischchen oder
Ohrwürmer irgendwo in einem kaum benutzten Raum eines Hauses rechtfertigen sicher nicht eine Großaktion. - Für echte Vorratsschädlinge, die also nur in Lebensmitteln leben, gilt allerdings die Forderung nach totaler Beseitigung. Hier können schon wenige Tiere ausreichen, ein Le-
bensmittel unbrauchbar zu machen oder eine Massenvermehrung in Gang zu setzen.
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, einem Befall weitgehend vorzubeugen. Es sei aber nicht
verschwiegen, dass es oft schwierig ist, solche Maßnahmen durchzusetzen. Es fehlt dann die Einsicht, Geld und Arbeit für Schädlinge aufzuwenden, die (noch) nicht vorhanden sind. Den Nachweis zu erbringen, dass eine vorbeugende Maßnahme Schädlinge tatsächlich abgehalten hat, ist
darüber hinaus nur selten zu erbringen. Es ist daher eine wichtige Aufgabe eines Schädlingsbekämpfers, seinen Kunden die Wichtigkeit von vorbeugenden Maßnahmen überzeugend klar-
zumachen. Das setzt aber voraus, dass er das ganze Spektrum der Möglichkeiten kennt und von Fall zu Fall sinnvoll einsetzen kann.
In der Kette Aktion (des Menschen) - Reaktion (des Schädlings) wird es letzteren sicher oft gelingen, trotz bester Vorkehrungen Erfolg zu haben und in den Lebensbereich des Menschen einzudringen. Diese Erfolgsquote zu reduzieren, soll Aufgabe der hier zu besprechenden prophy-
laktischen Maßnahmen sein.

Also kein Streitthema, sondern alles bereits erforscht:zwinker:

MfG
 
Hier noch ein paar Bilder:
 

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Und noch ein paar:
 

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danke für deine fotos.zum glück gibt es noch leute,die einen helfen und ratschläge geben.
es soll aber leute geben,die der ansicht sind,man könnte eine solche anlage 100% sicher machen gegen alles.wo die tiere auch 100% sicher sein würden.na ja,da kann man nichts machen,zumal es leute sind,die wohl kaum mit solchem wasserziergeflügel je etwas zutun haben,noch hatten.

mfg
wolfgang
 
Naja, Wolfgang. Ich habe auch nichts mit Wasserziergeflügel am Hut. Aber dafür jede Menge Verständnis für die Sorgen anderer.

Möglich ist es sicherlich.....aber dann müßtest Du im Geld schwimmen. Dann stellt sich aber schnell die Frage des Kosten-Nutzeneffektes. Die Schwelle ist da schnell erreicht...auch wenn man es selber macht.

Also versuche ein mögliches Befallsrisiko so gut wie möglich zu begrenzen.

Bei weiteren Fragen; mich einfach anschreiben. Vielleicht sind ja Deinerseits auch Bilder möglich.

MfG
 
Hallo Wolfgang,

Ich habe Eure Seite gefunden und bin über alle Maßen begeistert.
Allerdings habe ich bzw. meine Sicherheitseinrichtungen einen Wermutstropfen gefunden:

Schau mal in diesen Link:

http://www.heise.de/security/Neue-Bedrohung-durch-Clickjacking--
/news/meldung/116170

Diese Meldung über Clickjacking zusammen mit dem Versuch einer UI-Umadressierung erhielt ich bei anklicken des Button "Säger von A-Z" durch mein Programm für Firefox "NoScript".

Solltet ihr vielleicht mal überprüfen. "NoScript" hat den Button sofort geblockt.

Zurück zur Anlage: Wenn ich es richtig erkannt habe , habt ihr gegen "Luftangriffe" bereits etwas unternommen.

Um zu verhindern das Marder (auch Katzen u.ä) über außenstehende Bäume und überhängende zweige sich Zutritt verschaffen solltet ihr den bereits von mir empfohlenen Marderabwehrgürtel anbringen.

Um keinen Verdacht zu erwecken auf meine Seiten zu lenken (ich habe zwar keine, aber man könnte es ja denken) google mal nach einer Rattenköderstation namens "Protecta Landscape". Diese ist wie ein Stein geformt, bruchsicher, keine Gefährdung eurer Tiere und läßt sich unauffällig in eure herrliche Landschaft integrieren.

MfG
Georg
 
Hallo Wolfgang,
ich denke auch es ist schwierig bei dem großen Gelände mit 100%iger Sicherheit.:nene: Allerdings kenne ich das auch, daß man von Leuten gute Ratschläge bekommt die keine Ahnung von Wassergeflügel haben und das sich die Tips meist gar nicht umsetzen lassen. Die Hinweise und Tips von Escarabajo sind super. Er hat uns auch sehr geholfen. Wir hatten eine Zeit lang Probleme mit Ratten. Ich denke mal ganz weg bekommt man sie nie, wenn man Geflügel hält, aber wir haben sie auf Grund seiner Tips sehr gut eindämmen können. :zustimm: Vielen Dank noch mal an Escarabajo.

Gruß
Hoppel und die wilden Racker ;)
 
ja,ich bin sogar sehr froh darüber,das es zum einem solche foren gibt und vorallem darüber,das es so nette und hilfsbereite menschen gibt,die einem mit wirklich guten ratschlägen helfen.sage noch einmal danke.leider sind mehr leser als schreiber.wann möchte ja die meinungen von vielen hören.

wolfgang
 
Hallo wolfgang, hallo Hoppelchen,

Schön das meine Hilfe erfolgreich war, hoppelchen.

@Wolfgang:

Ich las gerade nochmal die Sache mit Deinem Nachbarn durch. Auch wenn es einigen Ökos nicht schmecken wird. Dagegen geibt es Gesetze.
Als Beispiel setze ich Dir das Gesetz der Länderverordnung Berlin ein.
Fast alle anderen Länder haben ähnlich lautende Verordnungen.

1
Berlin
Bekanntmachung der Neufassung der
Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge
(SchädlingsVO)
Auf Grund des Artikels II der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bekämp-
fung tierischer Schädlinge vom 3. April 1997 (GVBl. S. 269) wird nachstehend der Wortlaut der
Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (SchädlingsVO) vom 29. Oktober 1982
(GVBl. S. 1970) in der vom 13. April 1997 an geltenden Fassung bekanntgemacht.
Berlin, den 19. August 1997
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Beate Hübner
Verordnung
über die Bekämpfung tierischer Schädlinge
(SchädlingsVO)
vom 19. August 1997
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 1979
(BGBl. I S. 2262; 1980 I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 1997 (BGBl. I S.
594), wird verordnet:
§ 1
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1. tierische Schädlinge:
a) Hausratten (Rattus rattus) und Wanderratten (Rattus norwegicus),
b) Fliegen, wenn sie zahlreich in Zusammenhang mit hygienischen Missständen auftreten.
2. Pflichtige:
a) Eigentümer von Gegenständen,
b) Nutzungsberechtigte oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt an Gegenständen,
c) Zur Unterhaltung von Gegenständen Verpflichtete.
Länderverordnungen – Berlin
2
§ 2
Anzeige und Unterrichtung
Der Pflichtige hat, wenn er den Befall mit tierischen Schädlingen feststellt, unverzüglich der zu-
ständigen Behörde Anzeige zu erstatten und eine Bekämpfung der Schädlinge nach den Vor-
schriften dieser Verordnung durchzuführen. Er ist ebenso zur Schädlingsbekämpfung verpflich-
tet, wenn die zuständige Behörde auf andere Weise Kenntnis vom Auftreten solcher Schädlinge
erlangt und deshalb eine Bekämpfungsmaßnahme anordnet. Die Maßnahme ist nötigenfalls so-
lange zu wiederholen, bis sämtliche Schädlinge erfolgreich bekämpft sind.

Länderverordnungen – Berlin
3
§ 3
Vorbeugungsmaßnahmen
Die Pflichtigen haben das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung von tierischen Schäd-
lingen durch Beseitigung von Sicherungsmängeln in Abhängigkeit von den Lebensgewohnheiten
der tierischen Schädlinge und durch Beachtung hygienischer Grundsätze zu verhindern. Insbe-
sondere sind
1. Abfälle unverzüglich und regelmäßig in der Art zu beseitigen, dass sie für tierische Schädlin-
ge unzugänglich sind, in der Regel
a) für Hausabfälle durch Verwendung von geeigneten Behältnissen,
b) bei Tierhaltung durch ausreichend häufige Reinigung von Stallungen und durch Abdecken
von Tierabfällen, bei Lagerung im Freien mit Planen, Folien und dergleichen.
2. Lebens- und Futtermittel so zu lagern, dass tierische Schädlinge keinen Zugang haben. Beim
Verzehr oder Verfüttern sind durch zeitliche Begrenzung, schnelle Beseitigung von Speise- und
Futterresten die Möglichkeiten der Anlockung und der Zugänglichkeit von tierischen Schäd-
lingen einzuschränken,
3. schadhafte Ver- und Entsorgungsleitungen unverzüglich instand zu setzen,
4. die Einschlupfmöglichkeiten zur Verhinderung des Befalls mit Ratten abzusichern.

4
§ 4
Maßnahmen zur Bekämpfung
(1) Der Befall mit Ratten wird von der zuständigen Behörde ermittelt und festgestellt. Sie ord-
net die Beseitigung von Sicherungsmängel und die von Fachkräften durchzuführenden Bekämp-
fungsmaßnahmen unter Bestimmung einer angemessenen Frist auf Kosten des Pflichtigen an. Der
Pflichtige hat nach Abschluss der Maßnahmen der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der
beauftragten Fachkraft mit Angabe der eingesetzten Mittel und Verfahren vorzulegen. Das in der
Bescheinigung anzugebende Ergebnis wird von der zuständigen Behörde überprüft.
(2) Maßnahmen zur Bekämpfung von Fliegen trifft der Pflichtige: sie werden andernfalls von
der zuständigen Behörde angeordnet.

5
§ 5
Großflächige Bekämpfung
Bei erheblichem Rattenbefall in einem zusammenhängenden Gebiet, kann die zuständige
Behörde für das befallene Gebiet und für die umliegenden Gebiete, von denen anzunehmen ist,
dass sie ebenfalls von Ratten befallen sind, eine allgemeine Bekämpfung der Ratten und die da-
zu notwendigen Maßnahmen anordnen. Die Anordnung ist öffentlich bekanntzumachen.

6
§ 6
Bekämpfungsmittel und -verfahren
Zur Bekämpfung tierischer Schädlinge dürfen nur solche Mittel und Verfahren angewendet wer-
den, die von der Bundesoberbehörde oder dem Umweltbundesamt geprüft und anerkannt wur-
den und im Bundesgesundheitsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt gemacht sind. Die Fach-
kraft hat die Gebrauchsanweisung zu beachten.
7
§ 7
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig nach § 69 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. entgegen § 2 die Anzeige an die zuständige Behörde unterlässt,
2. entgegen § 3 Sicherungsmängel nicht beseitigt oder Vorbeugungsmaßnahmen unterläßt,
3. entgegen § 4 angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen unterlässt oder eine Nicht-Fachkraft mit
der Bekämpfung beauftragt oder die Abschlussbescheinigung nicht vorlegt,
4. entgegen § 6 andere als von der zuständigen Bundesoberhörde oder dem Umweltbundesamt
geprüfte und zugelassene Mittel und Verfahren anwendet oder der Gebrauchsanweisung zu-
widerhandelt.
8
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für
Berlin in Kraft.
Länderverordnungen
9
Berlin
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schäd-
lingsVO)
Verordnungüber die Bekämpfung tierischer Schädlinge(SchädlingsVO)
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Anzeige und Unterrichtung
§ 3Vorbeugungsmaßnahmen
§ 4Maßnahmen zur Bekämpfung
§ 5Großflächige Bekämpfung
§ 6Bekämpfungsmittel und -verfahren
§ 7Ordnungswidrigkeiten
§ 7Inkrafttreten

Persönlich ziehe ich natürlich auch die freundliche Kommunikation vor. Aber bei Uneinsichtigkeit......

Nun mußt Du nur noch die für Dein Bundesland gültige Verordnung raussuchen.
Ich bin überzeugt die klingen ähnlich. Einige wenige Bundesländer haben keine Verordnung. Sie richten sich dann nach der Allgemeinheit.

MfG
 
Nachtrag:

Nach Deiner Beschreibung frage ich mich WER hier der Öko ist. Ich würde den Nachbarn eher als Schlampe bezeichnen.

Nachdem ich auf Bildern Teile der Anlage gesehen habe dürfte wohl zweifelsfrei belegt sein WER hier der Öko ist und was vor allem schützenswerter ist. Ich kann mir jedenfalls vorstellen das Deine Anlage nicht nur für die Vögel, sondern auch für Schmetterlinge, Molche, Frösche usw. ein herrliches Lebensbiotop darstellt.

MfG
 
Thema: Gibt es eine 100% Sicherheit vor Raubsäugern?
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