Glanzfasane Nachweis führen?

Diskutiere Glanzfasane Nachweis führen? im Forum Fasane im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo, eine Frage: Seid ihr verpflichtet Glanzfasane und Mikadofasane zu beringen und Nachweis zu führen? Die Arten werden unter Anhang A...
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RollyS

Guest
Hallo, eine Frage: Seid ihr verpflichtet Glanzfasane und Mikadofasane zu beringen und Nachweis zu führen?
Die Arten werden unter Anhang A gelistet aber gleichzeitig stehen sie in der Befreiung zur Meldepflicht. Also wie ist dieses Wirrwar zu verstehen?
 
Meinst du vielleicht eine Cites? Anhang A-Tiere müssen geschlossen beringt oder gechipt sein und brauchen eine Cites.
 
Ja sie sind Anhang A, fallen aber gleichzeitig unter die Befreiung von der Meldepflicht, Tiere die von der Meldepflicht befreit sind, müssen eigendlich überhaupt nicht beringt sein , keine Papiere haben und eben auch nicht gemeldet werden. Somit ist das ganze für mich ein riesen Wiederspruch, daher meine Frage!!
 
Wo hast du das gelesen das sie nicht meldepflichtig sind? Ich denke man muss die Tiere anmelden. Bin aber wohl etwas vorbelastet durch meine Arbeit. Haben sehr viele Anhang A-Tiere und deswegen ist das für mich selbstverständlich.
 
Hat hier wirklich keiner Ahnung?
Hier wird es doch Leute mit Glanzfasanen (oder anderen die den selben Status haben) geben die das wissen MÜSSEN! Ihr könnt mir auch eine PN schreiben.
 
Meine Frage steht immer noch und eventuell könnte es ein Mod ja auch in "Recht udn Gesetz" verschieben (?) Danke.
 
Wie ich schon sagte. Melde sie am besten an, damit bist du auf der sicheren Seite. Oder du erkundigst dich bei der Naturschutzbehörde.
 
Ich habe keine glanzfasane, es war nur eine allgemeine Frage.
Sprich weil ich mir mal welche anschaffen will und die Züchter wo ich Angebote gesehen habe, die haben die Vögel auch unberingt angeboten. Da Vögel die von der Meldepflicht befreit sind ja angeblich weder beringt noch gemeldet werden müssen.
 
Hallo

Die Befreiung von der Meldepflicht ist eine nationale Bestimmung, die nur in Deutschland Gültigkeit besitzt.

Aber auch hier gilt: Der Glanzfasan ist eine Anhang-A Art und unterliegt deshalb der EG-VO.

Auf einen offiziellen Nachweis (EG-Bescheinigung) wird bei uns aber verzichtet wenn es sich um geschlossen beringte Tiere der leicht züchtbaren Arten (Anlage 5 BArtSchV) handelt, was auf den Glanzfasan zutrifft.
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/VZH-LANA-Ergebnis-090313.pdf

Ich würde mir jedenfalls nur geschlossen beringte Glanzfasane kaufen.

Viele Grüße
 
Hallo soay, Danke für deine schnelle Auskunft!
Aber da habe ich mal noch zwei Fragen die mich dann zwar nicht betreffen, was mich aber interessieren würde um in dem Wirrwarr durchzusehn:
1. Wenn es nur in Deutschland gültigkeit besitzt, dass ein Vogel wie zB. eben der Glanzfasan nicht gemeldet werden muss und nur ein Ring erforderlich ist, was ist denn mit Jemand aus zB. Frankreich der in Deutschland sich solch einen Glanzfasan kauft? In seinem Land muss er ihn dann wieder melden und Papiere haben aber in Deutschland wurden diese ja nicht gebraucht?

2. Was ist mit dem Anhang B Arten die von der meldepflicht ausgenommen wurden?
Würde das nicht automatisch alles aufheben? Sprich würde das nicht letzlich bedeuten es müssen garkeine Dokumente vorhanden sein nichtmal der ring?
 
Hallo Rolly

Hallo soay, Danke für deine schnelle Auskunft!
Schnell ist etwas Anderes. Bei mir kann so etwas schon einmal ein paar Tage dauern. Noch dazu wenn eine Frage nicht akut ist.

Aber da habe ich mal noch zwei Fragen die mich dann zwar nicht betreffen, was mich aber interessieren würde um in dem Wirrwarr durchzusehn:
1. Wenn es nur in Deutschland gültigkeit besitzt, dass ein Vogel wie zB. eben der Glanzfasan nicht gemeldet werden muss und nur ein Ring erforderlich ist, was ist denn mit Jemand aus zB. Frankreich der in Deutschland sich solch einen Glanzfasan kauft? In seinem Land muss er ihn dann wieder melden und Papiere haben aber in Deutschland wurden diese ja nicht gebraucht?

Ich weiß nicht, wie es in Frankreich ist und ob es dort eventuell auch eine Ausnahmeregelung gibt. Aber es ist auch so oder so kein Problem. Wenn ich einen Vogel an Jemanden abgebe aus einem anderen EU-Land, dann bekommt der die Papiere die er in seinem Land benötigt. Die zu besorgen ist normalerweise kein Problem und um alles andere muss er sich dann kümmern.
Das Gleiche gilt unter Umständen schon bei Verkäufen innerhalb Deutschlands in ein anderes Bundesland (oder in einen anderen Landkreis :D).

2. Was ist mit dem Anhang B Arten die von der meldepflicht ausgenommen wurden?
Würde das nicht automatisch alles aufheben? Sprich würde das nicht letzlich bedeuten es müssen garkeine Dokumente vorhanden sein nichtmal der ring?

Wieso? Du musst ein solches Tier nicht melden, aber du musst auf Verlangen der zuständigen Behörde nachweisen können, dass du es legal erworben hast.

Ansonsten schau mal HIER. Vielleicht beantwortet das auch einige deiner Fragen.

Und ansonsten kannst du ja hier deine Fragen stellen. Es kann nur manchmal ein paar Tage dauern.

Viele Grüße
 
Thema: Glanzfasane Nachweis führen?

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