Gleichheitsgrundsatz, Zweifel an Identität

Diskutiere Gleichheitsgrundsatz, Zweifel an Identität im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Moin, fast schon theoretisch mutet folgender Sachverhalt an: Ein Anhang-B-Tier schlüpft und wird später mit Genehmigung mit Chip...
Ja, und ich stehe dazu. Ich kann nicht alles lesen und wenn's wichtig oder interessant wäre, dann würde wohl jemand das hier posten.

Naja, was der eine wichtig findet, ist für den anderen vielleicht nicht wichtig. Außerdem: Gepostet wird hier im Forum schon lange nichts Interessantes oder Wichtiges mehr außer das hier gerade. :D

Im Gegenzug könntest Du etwas wichtig finden, was gerade in der GW steht, wie z.B. Aufruf an die Züchter von Sperlingspapageien zu Bildung eines gemeinsamen Züchterpools.
 
Im Gegenzug könntest Du etwas wichtig finden, was gerade in der GW steht, wie z.B. Aufruf an die Züchter von Sperlingspapageien zu Bildung eines gemeinsamen Züchterpools.

Das steht aber auch hier im Forum, im Unterforum Sperlingspapageien. :)
 
Naja, was der eine wichtig findet, ist für den anderen vielleicht nicht wichtig.
So ist es. Aus Umweltgründen finde ich es gar nicht so gut alles lesen zu "müssen" - es wird schon genug Wald für den heutgen Wahnsinnspapierverbrauch vernichtet. Außerdem ist es ja auch eine Kostenfrage ob ich mir jedes "Käseblättchen" zulege.

Gepostet wird hier im Forum schon lange nichts Interessantes oder Wichtiges mehr außer das hier gerade. :D
Und das gerade kann ich immer noch nicht zuordnen und stufe es daher, weil ich keine Gw1/14 vorliegen habe, als nicht wirklich wichtig ein.

Im Gegenzug könntest Du etwas wichtig finden, was gerade in der GW steht, wie z.B. Aufruf an die Züchter von Sperlingspapageien zu Bildung eines gemeinsamen Züchterpools.
Wenn es um die Vögel ginge, dann würde die Info sicherlich weiter gestreut und über andere Kanäle publik gemacht werden. So ist es vielleicht auch nur ein Werbegag der "GW".

Der Hinweis von svenson65 ist gut - danke dafür - doch weiß ich nicht ob die beiden Sachen zusammenhängen. Vielleicht ist hier nur ein Trittbrettfahrer unterwegs. Auch ist ein anonymer Aufruf wenig erfolgversprechend. Entweder man hat einen "Arsch in der Hose" und steht dazu, oder man muß sich nicht wundern, wenn nichts daraus wird. Ich finde auch, daß solche "Alleingänge" von Haus aus zum Scheitern verurteilt sind, einfach weil keine Masse dahinter steht. Und wenn man Klasse (Vögel) hätte, dann müßte man sich nicht hinter einem Pseudonym verbergen und könnte sich auch outen.
 
Vielleicht ist hier nur ein Trittbrettfahrer unterwegs. Auch ist ein anonymer Aufruf wenig erfolgversprechend. Entweder man hat einen "Arsch in der Hose" und steht dazu, oder man muß sich nicht wundern, wenn nichts daraus wird. Ich finde auch, daß solche "Alleingänge" von Haus aus zum Scheitern verurteilt sind, einfach weil keine Masse dahinter steht. Und wenn man Klasse (Vögel) hätte, dann müßte man sich nicht hinter einem Pseudonym verbergen und könnte sich auch outen.
Geht das hier noch um das Ursprungsproblem?
 
Nunja, so ganz unberechtigt ist die Andeutung nicht. Denn ich warte immer noch auf eine Antwort zu Post #16 8)
 
So ist es. Aus Umweltgründen finde ich es gar nicht so gut alles lesen zu "müssen" - es wird schon genug Wald für den heutgen Wahnsinnspapierverbrauch vernichtet. Außerdem ist es ja auch eine Kostenfrage ob ich mir jedes "Käseblättchen" zulege.


nur mal so.
ich hab dieses käseblättchen schon zig jahre,ich find es ist im Moment 1 der wenigen das uns über Gesetze,zucht u. Haltung verschiedener Vogelarten informiert.
wer es als käseblatt bezeichnet, hat da sicher noch nicht reingeschaut.
mfg willi
 
Nunja, so ganz unberechtigt ist die Andeutung nicht. Denn ich warte immer noch auf eine Antwort zu Post #16 8)
Warum wartest Du darauf, daß ich Dir erkläre, daß zum ausnahmsweisen Besitzrecht eines Papagei die zu diesem Papagei vorgelegten die ausnahmsweise Besitzberechtigung belegenden Dokumente eindeutig zuzuordnen sein müssen und deshalb eine Kennzeichnung mit Ring oder ausnahmsweise mit Chip oder einem Pedigram unumgänglich ist und deshalb in Anlage 6 für den Anhang-B-Papagei genauso angebeben sind? Warte nicht weiter, bitte! Ich habe mit der Angelegenheit hier wirklich genug Ärger als daß ich mich noch irgendwo rechtfertigen wollte. Mich bewegen verfahrenstaktische Überlegung und die Probleme des Ausgangsposts und wenn die Sache ganz ausgestanden ist und ich keine Vögel mehr habe, die mich erneut gängelnd angreifbar durch diesen Beamten machen könnten, werde ich den Weg hier gerne aufzeigen. Vorher muß er aber erst gegangen sein. Und wie Du sicher bemerkt hast schein der Artenschutz hier als übermächtige Geißel soweit anerkannt, daß kaum jemand gegen ihn opponiert, weil er lernen mußte, daß schon ein beizubringendes Gutachten, daß ein Vogel nicht zu einer Anhang-A-Art gehört, zwar für den Halter ein völlig sinnloses Manöver darstellt, aber vor Gericht Bestand haben kann, wenn sich die Behörde darauf beruft, daß sie nicht über entsprechendes Fachwissen verfüge. Verdächtigen darf sie trotzalledem und zahlen muß der Besitzer, der sich auf die Ausnahme beruft.

Strafe durch Aufwand. Deshalb kommt hier auch so wenig ...
 
:D
WAS glaubst DU wohl weswegen ich nachgefragt habe?
Deine Frage lautet:
...Ein Anhang-B-Tier schlüpft und wird später mit Genehmigung mit Chip gekennzeichnet.
Anhang B Tiere sind nicht kennzeichnungspflichtig (wieso also Kennzeichnen?) Anlage 6 Tiere schon (Ausnahmen der B-Tiere).
Deswegen meine Frage.

Daher hätte deine Frage besser lauten sollen:

Ein Anlage 6 Tier schlüpft....DAS wäre eindeutig gewesen. Da hätte man auch anders an die Sache rangehen können.

Dem Käseblatt opfern übrigens versierte Rechtsanwälte (zum Thema Artenschutz und Vogelhaltung) und andere Koryphäen (Biologen und Fachtierärzte/Unis) ihre Freizeit, die man auch mal anschreiben kann, wenn man gar nicht mehr weiter kommt.
Die dürften in deinem speziellen Fall der beste Ansprechpartner sein.

Nur mal so als Tip zur Selbsthilfe.
 
:D
WAS glaubst DU wohl weswegen ich nachgefragt habe?
Deine Frage lautet:

Anhang B Tiere sind nicht kennzeichnungspflichtig (wieso also Kennzeichnen?) Anlage 6 Tiere schon (Ausnahmen der B-Tiere).
Deswegen meine Frage.

Daher hätte deine Frage besser lauten sollen:

Ein Anlage 6 Tier schlüpft....DAS wäre eindeutig gewesen. Da hätte man auch anders an die Sache rangehen können.

Dem Käseblatt opfern übrigens versierte Rechtsanwälte (zum Thema Artenschutz und Vogelhaltung) und andere Koryphäen (Biologen und Fachtierärzte/Unis) ihre Freizeit, die man auch mal anschreiben kann, wenn man gar nicht mehr weiter kommt.
Die dürften in deinem speziellen Fall der beste Ansprechpartner sein.

Nur mal so als Tip zur Selbsthilfe.[/QUOTE++++++

hallo
oder sich mal an den bna wenden,bin sicher das dir da geholfen wird.
mfg willi
 
:D
WAS glaubst DU wohl weswegen ich nachgefragt habe?
Aus Selbstdarstellungsgründen. Denn Du hast auch keinen Tipp parat, wie Anhang-B-Tieren ohne Kennzeichnung rückwirkend die ihren ausnahmsweisen Besitz erlaubenden Dokumente eindeutig zuzuordnen sind. Vielleicht erschließt sich Dir im Nachdenken darüber die in vielen Hinweisen (z.B. hier Seite 2, zweiter Absatz) gemachten Empfehhlungen.

Bist Du erst mal in so einem Problem, erkennst Du's dann auch.
 
Ich habe das Thema mit Leiothrix durch. Die Dokumente konnten auch nach 18 Jahren, dank guter Buchführung, beschafft werden. Somit war die GLAUBHAFTMACHUNG kein Problem. Der andere hat mir zwar keine Dokumente gegeben, dafür aber seine Tiere ordentlich gemeldet. Somit war die Herkunft auch gesichert.
Aber bei mir ging es um Anhang B Vögel und nicht um Anlage 6 Vögel.
Du schaffst das schon :bier:
 
Thema: Gleichheitsgrundsatz, Zweifel an Identität
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