Grauer ohne Ring und Papiere

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Sahib

Neuling
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Hallo zusammen,

unsere Nachbarn möchten einen ca. 40 Jahre alten Graupapagei ohne Ring und ohne Papiere abgeben, -
ist ein Erbstück der verstorbenen Tante, - laut Nachbar - .. der Papagei ist im sehr gutem Zustand !
Da wir früher so einen hatten, möchte meine Mutter ihn nehmen, - sind in NRW, was müssen wir tun, und die Nachbarn wollen Geld für den Vogel, was wäre da angemessen oder ist das illegal ??

LG und Danke im voraus !
 
Da der Vogel keinen Ring und keine Papiere hat, ist die Haltung illegal. Es könnte die Möglichkeit bestehen ihn zu legalisieren wenn das Amt mitmacht ihn zu behalten aber mit einem Pflegvertrag. Eigentum dann der Behörde. Im schlimmsten Fall könnte er auch beschlagnamt werden.
Was das Geld angeht ist eine Absprache zwischen den Parteien, Dazu möchte und kann ich nichts sagen.
Ferner darf er nicht alleine gehalten werden, die Grauen stehen auf Liste 1 a Artenschutzgesetz.
Vielleicht könnte der Nachbar die Daten aufschreiben und an Sie weitergeben, wäre evtl. eine Möglichkeit , um überhaupt eine Grundlage zu schaffen. So wie das zur Zeit ist, ist nicht in Ordnung und illegal.
 
Papagei hat recht. Da der Vogel vermutlich auch nicht angemeldet ist, muss dies nachgeholt werden. Sonst macht sich der Verkäufer aber auch der Käufer strafbar. Und es ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit!

Der Vogel muss dann nachträglich gekennzeichnet werden, also legalisiert. Vermutlich wird das Tier beschlagnahmt, darf aber beim Halter bleiben. Weitergabe dann nur mit Genehmigung des Amtes unter Auflagen (Wie z.Bsp. ein Partner und artgerechte Unterbringung).
 
@sunwind:

Woher entnimmst du das, dass es eine Straftat ist, die Tiere ohne Papiere zu halten?
Ich denke, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. - Nicht, dass ich das gut finde, aber die Straftaten sind ja im TierschG einzeln aufgezählt.....?

Lg
 
Saviya, es geht nicht um das Halten, sondern um den Verkauf bzw. den Erwerb. Was das Halten angeht, weiß ich es nicht. Kann sein, dass dies noch eine Ordnungswidrikeit ist. Zumal es sich in diesem Fall um einen ca. 40jährigen Papagei handelt, dessen Erwerb wahrscheinlich so weit zurück liegt, dass es die jetzigen Gesetze noch gar nicht gab.

Link Suche ich jetzt nicht :D. Ich weiß es nach Jahren hier im Forum und gefühlten Hunderten von Beiträgen gerade das Thema betreffend. Es wurde nach Änderung des Gesetzes bzw. Änderung des Status der Grauen oft thematisiert.
 
"...Gibt der Züchter ein geschütztes Tier oder eine Pflanze ohne diese Papiere an den Käufer weiter, bzw. erwirbt und hält ein Käufer ein solches Tier oder eine Pflanze ohne gültige Papiere, ist das strafbar..."

"...Verstöße gegen das Artenschutzgesetz werden mit bis zu 50.000€ oder 5 Jahre Gefängnis bestraft...."


"....Der Besitz von Tieren besonders geschützter Arten ist grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen ist er erlaubt, wenn das Tier nachweislich: rechtmäßig gezüchtet wurde rechtmäßig aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft gelangt ist rechtmäßig aus der Natur entnommen wurde als Altbesitz anzusehen ist (der erstmalige Erwerb erfolgte vor Unterschutzstellung) Wer Besitzer bzw. Eigentümer solcher Tiere ist oder mit diesen Tieren handelt, kann sich deshalb auf eine Besitzberechtigung nur berufen, wenn er der unteren Naturschutzbehörde auf Verlangen nachweist, dass die Tiere rechtmäßig erworben worden sind. Der rechtmäßige Erwerb bezieht sich dabei nicht auf den Nachweis, dass z. B. ein offizieller Kauf bei einem Großhändler oder Privathalter erfolgte, sondern dass der Ersterwerb (z. B. Zucht, Import) legal erfolgt ist. Grundsätzlich kann jedes zur Nachweisführung geeignete Beweismittel (z. B. Einfuhrdokumente, CITES-/EG-Bescheinigungen, behördliche Bescheinigungen, Zuchtbelege) als Besitzberechtigungsnachweis anerkannt werden. Soweit der rechtmäßige Besitz schon zum Zeitpunkt des Erwerbs nur aufgrund von Genehmigungen oder Ausnahmen möglich war, ist der Nachweis nur mit diesen Dokumenten (z. B. Einfuhrgenehmigungen, Vermarktungsbescheinigungen oder Ausnahmegenehmigungen) zu führen. Bei Bescheinigungen und Belegen ist für eine stichhaltige Nachweisführung entscheidend, dass diese eindeutig den jeweils bezeichneten Exemplaren zugeordnet werden können..."
 
Ah, vielen Dank für die Zitate !
@Ingo: Hast Du noch eine Quellenangabe? Ich habe jetzt ca eine Stunde das TierschutzG und die Bundesartenschutzverordnung durchforstet....evtl. bin ich blind und sehe den dazugehörigen § nicht .....

Die Original CITES Verordnung packe ich nicht....dafür reicht mein Englisch nicht.

p.s. Ich finde nur wichtig, dass bei solchen Fragen möglichst auch die Normen genannt werden, aus denen sich das ergibt.

Schönen Montag Euch allen,
lg
 
Danke erstmal für die Infos...
hab gerade nochmal mit der der Nachbarin gesprochen, der Graue ist von der vor 3 Monaten verstorbenen Tante, und Papiere wurden nicht gefunden,
der Ring soll vom Tierarzt mal entfernt worden sein, in der Essener Taubenklinik.
Da werde ich jetzt mal fragen, ob die noch Daten haben !
 
Dann müsste er eigentlich statt Ring gechippt worden sein. Soweit ich informiert bin ist das Vorschrift, wenn der Ring weg kommt.
 
Hallo,

darf die Tierklinik Informationen an Dritte herausgeben?

Wenn die Dame den Papagei vor 40 Jahren erworben hat, hat er wahrscheinlich gar keine Papiere. Die Frage wäre jetzt, ob er angemeldet ist.

Viele Grüße
 
Thema: Grauer ohne Ring und Papiere

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