Grauer ohne Ring

Diskutiere Grauer ohne Ring im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo zusammen, mein Grauer (Jahrg. 4/95) trägt seit 7/95 keinen Ring mehr. Sein Füßchen ist durch ständiges knibbeln im Ringbereich sehr stark...
@ elelmeier: Salomonen-Kakadu; Cacatua ducorpsii ist ein Anhang B Vogel. Ob er im Juli hoch gestuft wurde, kann ich noch nicht sagen, aber eher unwahrscheinlich. Wenn du einen Kaufvertrag hast und einen geschlossenen Ring, dürfte es in Deutschland keine großen Probleme geben. Solltet ihr den Züchter rausbekommen, würde ich an ihn trotzdem herantreten und um eine Kopie bitten. Die sind zwar nicht verpflichtet dazu, aber ein anständiger Züchter hat damit keine Probleme. Ansonsten hat noch das zuständige Amt die Möglichkeit, eine Kopie anzufordern. Ist aber in der Regel nicht notwendig, solange es ein B Anhang ist.

@wind hexe: ist ja unglaublich, was da gelaufen ist!!!!!! Da kennt sich das Amt nicht mal mit den eigenen Vorschriften aus! Wenn ein Tierarzt die Notwendigkeit zur Ringabnahme bestätigt, gibt es doch überhaupt keine Frage mehr!

Ich drücke alle Daumen!

LG Petra
 
@petrarobby.....wieso kennt sich das Amt nicht mit den eigenen Vorschriften aus?Das Amt hat das richtige getan,denn dem Tier MUSS wenn ihm der Ring entfernt wird gleichzeitig ein Chip eingesetzt werden(kennzeichnungspflicht)....wenn die Userin dieses nicht getan hat,ist der Vogel nun somit illegal!

Und zu dem Ursprungsthema mal,ich finde es schon erstaunlich wieviel der userin raten etwas illegales zu tun?Denn nix anderes ist es den Ring zu entfernen und den Vogel zu belassen!Dann sagt der Fragestellerin was sie machen soll wenn sie in ein paar Jahren den Vogel vielleicht nicht mehr halten kann?!
Sie sollte gleich morgen früh beim zuständigen Amt anrufen,behaupten das sie heute den Ring abmachen musste,dann soll sie mind. 2 Leute als Zeuge angeben die dabei waren und das bestätigen können das es notwendig war,und dann mit dem Amt das weitere Vorgehen absprechen!
Denn das schlimmste was dir geschehen kann ist das der Vogel beschlagnahmt wird,nur wenn du den dann nicht mehr irgendwann halten kannst,so kann er wenigstens weiter gegeben werden,was in der momentanen Situation nicht möglich ist!
Auch ist es quatsch das man mit beschlagnahmten Tieren nicht züchten darf,man darf sogar deren Nachkommen,selbst sogar Anhang A tiere,veräussern!
 
Sie sollte gleich morgen früh beim zuständigen Amt anrufen,behaupten das sie heute den Ring abmachen musste,dann soll sie mind. 2 Leute als Zeuge angeben die dabei waren und das bestätigen können das es notwendig war,und dann mit dem Amt das weitere Vorgehen absprechen!

*loool*

Und DAS ist legal ??
 
Es muss ja nicht bei jedem Tier mit Bußgeld und Beschlagnahme enden. Im Gesetzestext steht "...KANN beschlagnahmt werden..." kann heißt aber auch, muß nicht, wie der Richter in meinem Fall so schön gesagt hat...
 
@dullkopp: Grundaussage ist nicht falsch. Aber sie hat es dem Amt, so wie ich es verstanden habe, mit Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit vom Tierarzt unverzüglich gemeldet.
Möglicherweise ist der Tierarzt nicht in der Lage gewesen, sofort einen Chip zu setzen (w.z.B. keinen auf Lager) und der Halter musste dies erst über das Amt beantragen. Der Tierarzt jedoch nicht mehr zögern konnte, um den Fuß nicht amputieren zu müssen.
Sicherlich hätte man dies eleganter organisieren sollen, aber dies rechtfertigt „für meine Begriffe“ keine Beschlagnahmung des Vogels, es ist eine Kann-Bestimmung!, vor allem bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit, wenn schnell gehandelt werden muss und sollte.

LG Petra
 
*loool*

Und DAS ist legal ??

Genau das hab ich mir auch gedacht!

@dullkopf ,wie willst du mit einem Vogel der Eigentum des Amtes ist,und nur bei demjenigen zur Plege verweilen darf, wo er Beschlagnamt wurde, legale Nachzuchten haben? Du hast keinerlei Angaben zu den Elterntieren des Vogel,du kannst nicht Beweisen das es eine legale Nachzucht ist,oder ein legaler Wildfang. Die Papiere zu deinen Nachzuchten würd ich gerne mal sehen! Oder is das auch wieder Auslegungssache bei dir?

Ps:Ich weis das es so ist,weil ich selbst so einen Vogel hier sitzen habe!
 
huhu.... nur mal so am Rande...... ihr wisst schon das einige Amts.Vets hier auch lesen??????
 
@Petrarobby....ja das hört sich ja schlüssig an,nur wenn der TA keinen chip da hat,kann er ihn spätestens in 1-2 Tagen bekommen/bestellen,und dann muss er unverzüglich das chippen nachholen!Wie oben schon gesagt,keine Kennzeichnung wird dann richtig zum Problem wenn das Tier den Halter wechselt!Denn wen man bedenkt wieviel illegal gefangene Papageien noch in Wohnzimmern ihr dasein fristen,wie soll man die von denen,denen der Ring entfernt wurde,unterscheiden?Aber es ist richtig das man das alles erstmal nicht wissen kann,und von daher wäre das Amt besser gefahren etwas aufklärender und hilfreicher zu sein!

@Lordnecro....dann scheint es zwischen Bayern und Niedersachsen/Bremen da Unterschiede geben....denn erstens wird der Vogel durch die Beschlagnahmung bzw danach legalisiert und zweitens verstehe ich deine Aussage nicht das das bei dem Halter wo das Tier beschlagnahmt wurde nicht ginge?Was hat das damit zu tun?Ich kann da nur aus Erfahrungen mit zwei Hyazinthara´s reden,die nicht bei mir beschlagnahmt wurden sondern woanders,und deren Nachzuchten dürfte ich laut Übernahmevertrag "frei vermarkten" und dieses ohne irgendwelche Auflagen!!!Die beschlagnahmten Tiere mussten gechippt werden ,bekamen Papiere wo nur hervorgeht das die Tiere im Eigentum des Amtes bleiben,und gerade Anhang A tiere sollen vorzugsweise sogar in die Zucht....erkundige die lieber erstmal bei deiner Behörde,denn lt meinem Wissenstand ist das Bundeseinheitlich so geregelt!
So auf tel Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeiterin mal,das gilt natürlich auch für Anhang B tiere,denn vom Amts wegen wird die Nachzucht natürlich nicht verboten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was Dullkopp zur Vermarktungsgenehmigung der Jungvögel sagt stimmt , die Beschlagnahme der Elterntiere hat damit nichts zu tun .

Ich selber kann zur Kennzeichnung nur soviel sagen . Bei mir haben sich auch 2 Vögel die Edelstahlringe abgebissen . Letztlich mußte ich nur nachweisen das bei diesen Vögeln mal ein Ring am Fuß war ( mittels Foto ) , gemeldet waren diese ja ohnehin schon bei der Behörde .
Darüber hinaus ( chipen ) giebt es auch noch weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten .

MFG Jens
 
Hallo, ich kann auch bestätigen, was Dullkopp und Jensen schreiben. Das Amt hier hätte keine Probleme damit gehabt, dem Nachwuchs meines Vogels Papiere auszustellen. Das hat die Dame vom Rechtsamt vor Gericht bestätigt. Leider gab es bislang keinen Nachwuchs, aber was nicht ist, kann ja noch werden...
 
jensen schrieb:
Darüber hinaus (chipen) gibt es auch noch weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten.

Jensen meinte sicherlich das Pedigramm und das Kraniogramm (Füße/Schnabel)

Dazu habe ich mich "schlau gemacht":

Das Pedigram und das Kraniogram sind detailscharfe Fotos von der Fußschuppung (diese ist einzigartig bei jedem Vogel), und das Kraniogram ist eine detailgetreue Aufnahme des Schnabels (auch dieser ist unverwechselbar gewachsen). Beides ist wie ein Fingerabdruck.
 
Hallo Karin,

bei Deinem letzten Posting hat sich ein Fehler eingeschlichen, den ich gern korrigieren möchte :
Das Pedigramm ist eine Identifizierung anhand der Fußschuppung.
Das Kraniogramm ist eine Identifizierung anhand bestimmter Merkmale des gesamten Kopfes.

Ihr könnt das hier nachlesen.
 
Hallo Liane ;

Fußschuppung ist Fußschuppung Beim Pedigramm ( das hatte Karin mit ihrem letzten Zitat denke ich ausdrücken wollen ) .
Bei der Portraitaufnahme ( Kraniogramm ) wird lediglich der Schnabel zur Auswertung genommen. Einige Behörden verlangen sogar das dieser poliert wird um Maserungen hervorzuheben . Warum nur der Schnabel ? Wachshaut kann unterschiedlich befiedert sein ( Graupapagei oder Gelbbrustara ----------da könnte man eingrenzen wer wer ist ) , Bei einem Hya wäre das schon schwieriger . Sehen Blaustirnamazonen immer gleich am Kopf aus ?

Liane , Du bist hoide aber auch wieder kleinlich ( schmunzel )

MFG Jens
 
Hi Jens - lies doch mal den Link, da steht was anderes über das Kraniogramm.
Z.B. Erfassung von besonderen Punkten in der Iris, Merkmale des Spiegels, etc.

Dein spezieller Erbsenzähler :D:~
 
Moin Liane ;
mach mich nicht fertich :D .
Z.B. Erfassung von besonderen Punkten in der Iris

Wie soll das bei bei einem männlichen Kakadu gehen 0l:D:D:D -------------------du nun wieder :D:D.

Ich hab gerade mal in meiner Bildersammlung nachgesehen . Es wäre ziehmlich leicht daraus ne Bildergeschichte zusammenzubasteln von Vögeln , wo das erkennen Deiner oben beschriebenen Punkte von leicht erkennbar bis unmöglich zu staffeln wäre ---------------wie gesagt , wenn man dann aber das Schnabelhorn aussen vor lassen würde . Mit Schnabelhorn wäre jeder Vogel unverwechselbar .

Liane , gehe auch davon aus , das das Bild , welches mit an die Papiere kommt vieleicht so groß ist wie ein normales Bild welches Du auf Partys rumzeigst ( 15 x 10 cm ) . Wenn da jetzt noch der ganze Kopf mit zu sehen wäre , wird es immer schwieriger den Vogel eindeutig zu idendifizieren . Gehe immer davon aus , Du wirst sicherlich mit leichtigkeit Papageien auseinanderhalten können . Können das die Loide von der Naturschutzbehörde auch , das nach bspw. 3 Jahren ? Die haben andere Aufgabenschwerpunkte als in Bildern zu orakeln .

MFG Jens :0-
 
Es kommt immer wieder vor, dass Privathalter von der Melde-/Kennzeichnungspflicht von besonders geschützten Wirbeltieren keine Kenntnis haben und sehr verwundert sind.
Für meine Begriffe mangelt es da noch an Aufklärung! Vorwürfe bringen da auch nicht den Erfolg, sie verunsichern nur die Halter.

Angeblich soll es auch Personen geben, die diese Unkenntnis bei Privathaltern für ihre Interessen auszunutzen wissen und die Halter damit unter Druck setzen, bis hin zur (nicht notwendigen) Abgabe ihrer Tiere. 8(

Stellt sich später durch Unkenntnis heraus, dass man einen Fehler begangen hat, würde ich persönlich einen vernünftigen Weg suchen, um dieses Problem zu lösen und mich nicht aus Angst der möglichen Konsequenzen ständig verstecken muss. Es gibt immer eine Lösung des Problems, man sollte es nur vernünftig angehen.

LG Petra
 
Wie soll das bei bei einem männlichen Kakadu gehen 0l:D:D:D -------------------du nun wieder :D:D.
:D Ich nun wieder :
Wer hat denn gesagt, daß bei JEDEM Vogel die Iris für ein Kraniogramm herangezogen werden kann ???
Aber bei einem Graupapagei mit einem schwarzen Punkt in der Iris geht das !
Meine Jocky hat eine kahle Stelle auf dem Kopf (wahrscheinlich von einer Leimrute), das könnte ich auch für ein Kraniogramm verwenden.

Wichtig ist die Kennzeichnung ja nicht nur für die Behörden.
Wenn ein Papagei mal ausbüchsen sollte, dann ist es von Vorteil, wenn man ihm unverwechselbare Merkmale zuordnen kann :
Ring- oder Chipnummer, aber auch individuelle Merkmale. Bei Jocky müßte ich nur nach der kahlen Stelle fragen und wüßte, ob sie im TH xy sitzt.

Übrigens, Jens - "cranio" kommt aus dem Lateinischen "cranium" und heißt "Schädel" und nicht "Schnabel". :+pfeif:
So - jetze mach mich fertich. :baetsch:
 
Hi Liane ;

von mir aus kann das heißen wie es will :D , auf Volieren steht ja auch Volieren :D .
Liane , warum soll ich dich fertich machen , nö , warum ,sowas macht man nicht .
Ich habe lediglich das wiedergegeben was unsere und z.t. auch andere Naturschutzbehörden verlangen , bzw. auf was es ankommt . Und wenn die bei euch in Bavaria den ganzen Vogel knipsen wollten , ja mein gott , dann ist das eben so --------------ist doch nicht weiter tragisch :~

Ich denke mal Inhaltlich wurde die ganze acktion ( Kranio/Pedigramm ) verstanden , wobei ein Iridogramm etwas ganz anderes ist wie ein Kraniogramm .

Aber , ich will mich jetzt mir dir nicht streiten oder sonstdergleichen .
Liane , du hast natürlich in allen Punkten der Anklage recht ---------------Du Alphaweibchen :D

MFG Jens :0-
 
Liane , du hast natürlich in allen Punkten der Anklage recht ---------------Du Alphaweibchen :D
Kicher - jetzt mußt Du auch noch darauf rumreiten...ist mir eh mittelpeinlich. :D
Aber Du hast natürlich recht, daß es auch noch das Iridogramm gibt.
Ist das jetzt die Unterabteilung des Kraniogramms ? :~
Tja - in Bavaria gehen die Uhren anders...
Frau Dr. Reball bietet in ihrer Praxis alle Kennzeichnungsmethoden an.
Bei ihr könnte ich mich mal schlau machen, wie die Dinge laufen (in Bayern).

Ich scharmützele mich doch sooo gern mit Dir ! :0-
 
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