Hallo,
also mal Zuchgenehmigung hinten an, die bekommst Du wenn Du Deine Grauen angemeldet hast auch als Ausnahmezuchtgenehmigung. Sag nur schon mal dem Amtstierarzt in Deinem Bereich Bescheid. Irgendwie geht es hier mehr darum, als zu helfen:-((
Viel wichtiger ist es, das die Eltern und die Jungtiere vernünftig gefüttert werden. Kannst Du die Nisthöhle einsehen? Falls sie nicht füttern oder etwas schiefgeht, hast Du Dir schon mal eine Dose
Aufzuchtfutter bereit gestellt?
Weißt Du überhaupt etwas über die Aufzucht, worauf Du achten solltest? Was fütterst Du, wann?
Laß Dich nicht verwirren, es nicht nicht zwingend notwendig eine Zuchtgenehmigung zu haben, der Amtstierarzt wird das genau so sehen. Ansonsten kannst Du diese auch "nachholen".
Ich weiß manchmal nicht, ob es hier nur um den erhobenen Zeigefinger geht, den man mal gerne zeigt. Ein Hinweis hätte doch genügt. Wenn man nicht weiß, das man so etwas überhaupt braucht und das kann ja sein, soll man dann die Küken, falls welche in der Eiern sind in den Müll schmeißen, nur weil man diese ZG nicht hat?
Zudem schiert man die Eier am 28. Tag nicht mehr, das wäre unter Umständen Mord. Die Eier werden ab einem bestimmten Zeitpunkt auch von der Mutter nicht mehr gedreht, geschweige denn auf den Kopf gestellt!
Berichte mal weiter...
lg
Anita