Graupapageien meldepflichtig?

Diskutiere Graupapageien meldepflichtig? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo an alle :) , ich bins mal wieder und habe da mal eine Frage. :? Zur Zeit beschäftige ich mich intensiv mit Gesetztestexten und...
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Haselang

Guest
Hallo an alle :) ,

ich bins mal wieder und habe da mal eine Frage. :?

Zur Zeit beschäftige ich mich intensiv mit Gesetztestexten und Vorschriften in Bezug auf die Zucht. Möchte eine Genehmigung beantragen sobald es bei meinen beiden ernst werden sollte :bier: .

Dabei habe ich in Bezug auf meldepflicht gelesen, das Graupapageien meldepflichtig sind - Stimmt das???? Als ich den ersten Vogel in einer Zoohandlung erwarb (1999) wurde mir gesagt, das dies nicht notwendig wäre. Was ist nun richtig?

Welche Literatur könnt ihr für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehlen? :zustimm:

Für Eure Hilfe besten Dank im Voraus.
 
hi,

was in der zoohandlung gesagt wurde, kann ich leider nicht prüfen.
fakt ist jedoch, genau wie du es schon gelesen hast, dass es eine meldepflicht gibt.
es ist egal, ob der vogel gechipt ist, papiere und meldepflicht sind klar geregelt

auch in der novellierung der bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) im dezember 2004 steht klar und deutlich: artenschutzkennzeichen erforderlich seit 2001 (anlage 6 BArtSchV)
herkunftsbestätigung, meldepflicht, kennzeichnung mit psittakose- oder artenschutzkennzeichen (z.b. verbandsringe) entsprechend den vorgaben


gruß
uwe ;)
 
Hallo,

> Dabei habe ich in Bezug auf meldepflicht gelesen, das Graupapageien meldepflichtig sind - Stimmt das????

Ja. Dein Zoohändler hat dich falsch informiert :-(

> Welche Literatur könnt ihr für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehlen?

Ruf' einfach mal unverbindlich deinen zuständigen Amtstierarzt an. Manche Kommunen halten dazu entsprechende Merkblätter oder andere Unterlagen bereit, an denen du dich orientieren kannst. Ansonsten halt Tierschutzgesetz, Psittakose-Verordnung, Tierseuchengestz, und ein gutes Buch über Papageien-Zucht und -Krankheiten.

Aber keine Sorge - die Sachkundeprüfung ist halb so wild. Wenn es bei der Zuchtgenehmigung Probleme gibt, dann nach meiner Erfahrung (von mir, Bekannten und dem, was die Leute in den Vogelforen schreiben) eher wegen räumlicher / baulicher Fragen (Quarantäneraum usw.).

Viele Grüße, Stefan
 
Hallo an alle,

vielen Dank für die Infos. Werde mich also nun erst mal beim Amtstierarzt erkundigen welche Stelle für die Meldung bei uns im Kreis zuständig ist :idee: . Soll ja unterschiedlich gehandhabt werden.

Bei der Gelegenheit kann ich ja gleich mal wegen möglicher Merkblätter nachfragen. Psittakoseverordnung und anderes habe ich ja schon aus dem Internet.

Hoffe nur, das es keine Probleme gibt, da ich die Grauen ja schon seit 1999 bzw. 2001 im Besitz habe.
 
Hallo,

Haselang schrieb:
Bei der Gelegenheit kann ich ja gleich mal wegen möglicher Merkblätter nachfragen. Psittakoseverordnung und anderes habe ich ja schon aus dem Internet.

Hoffe nur, das es keine Probleme gibt, da ich die Grauen ja schon seit 1999 bzw. 2001 im Besitz habe.
Was auch nicht schadet, ist ein Blick in die Anhänge des WA. Zumindest von den Arten, die du züchten willst, solltest du den aktuellen Schutzstatus kennen und über Meldepflicht Bescheid wissen.

Dass es Ärger wegen der verspäteten Anmeldunng gibt, glaube ich weniger. Es gibt so viele Tierhalter, die ihre Vögel gar nicht angemeldet haben, dass einem die Behörden wegen einer verspäteten Anmeldung normalerweise keine Probleme machen. Nach dem Motto: Besser spät als gar nicht...

Viele Grüße, Stefan
 
frühlingsgefühle

hallo haselang,
schön von dir mal wieder was zu hören.so wie ich das rauslese,verstehen sich deine beiden ja wohl bestens?freue mich für dich,dass es da "ernst" wird mit deinen zwei.bei woody habe ich einen dna-test machen lassen und er ist ein hahn,wo wir ja dann richtig mit unserer vermutung gelegen haben.aber bei meinen zwei funkt es nicht.
die vorschreiber haben alle recht,die grauen mußt du anmelden,auch die timneh.hoffentlich hast du noch den kassenbon von dem zoogeschäft,denn du mußt nachweisen,woher du die vögel hast.auch wenn ein grauer stirbt,mußt du es melden.bei jacko wollten sie für das abmelden sogar noch den kassenbon und den hatte ich ,trotz 18 jahren noch.
freue mich weiter von dir zu hören.wie ist deine voliere denn geworden?hast du bilder davon?
liebe grüße beate
 
Hallo Beate,

die Kaufbelege hab ich noch. Hatte mir sie aufgehoben, falls ich mal die Ringnummern brauchen sollte und nicht erst die Tierchen mardern muß um sie zu ergattern :+party: .

Die Schrankvoliere ist fertig. Nur leider in Einzelteilen auf dem Boden. Denn nach wie vor steht leider das Vogelzimmer für die Grauen noch nicht zur Verfügung. Hoffe innigst, daß es im September wird, aber wer weis. Hängt eben davon ab, ob mein Sohn während des Studiums eine eigene Wohnung mietet, oder im Studentenwohnheim wohnen wird. :? Alles noch unklar.

Dann ist aber auch erstens: das Vogelzimmer Ein- bzw. Vorzurichten
zweitens: das Wohnzimmer generalüberholen
und erst drittens: Aufbau und Einrichtung der Schrankvoliere :bier:

Es kann also noch dauern. Bilder kommen auf jeden Fall (auch vom Vogelzimmer) :zustimm: .

Habe mich nun fest entschlossen als Neuzugänge dann 3 Pärchen Katharinasittiche anzuschaffen. Deshalb surfe ich jetzt viel bei www.katharinasittiche.de und für das hiesige Forum bleibt weniger Zeit.

Bei meinen Grauen habe ich seit längerer Zeit die Nisthöhle in der Voliere, aber so richtig scheinen die sich noch nicht dafür zu interessieren. Vielleicht lässt sich auch der Hahn noch etwas länger Zeit (er wird im September 4 Jahre). Streitereien gibt es trotzdem noch, mal mehr, mal weniger. Die Züchterin, wo die beiden im Urlaub untergebracht sind, ist der Meinung, daß gewisse Reibereien "normal" sind.

Mit den Gesetzestexten und der Zuchtgenehmigung befasse ich mich jetzt schon um bei Bedarf vorbereitet zu sein. Konkret beantragen tue ich sie erst, wenn es richtig Ernst wird. Kathis schreiten bereitwilliger zur Brut, da wäre es schon ein Kunststück sie davon abzuhalten.

Das wars erst mal wieder
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Haselang,
wann willst du dir denn die 3 Paare Kathas zulegen ? Auch erst im September ? Oder schon eher ? Auch für die Kathas brauchst du die Zuchtgenehmigung. Und die hängt, wie schon oben erwähnt, auch ziemlich von den räumlichen Gegebenheiten ab (richtige Größe der Voliere, Quarantäneraum etc.). Ich glaube mal, der Amtstierarzt wird sich nicht darauf einlassen, wenn du ihm sagst, dass die endgültige Voliere etc. erst in einem halben Jahr fertig ist, und das auch nur eventuell. :+klugsche
 
Hallo Gouldi,

selbstverständlich kommen die Kathis erst, wenn die Schrankvoliere fix und fertig mit allem eingerichtet ist.

Die Größe der Voliere liegt dann über den Mindestangaben für die Haltung entsprechender Art. Gerade der Kathis wegen befasse ich mich jetzt schon mit den Formalitäten für eine Zuchtgenehmigung. Ich denke fast, daß von denen vielleicht eher Nachwuchs kommt, als bei meinen Grauen.

Ist mir schon klar, das ein Amtstierarzt keine Zuchtgenehmigung erteilt bei "vorläufiger Käfighaltung".

Das wars erst mal wieder.
 
hallo,

um mal klarzustellen. der zoohändler hat ihn nicht falsch informiert.

so wie ich das lese hat er 1999 diese auskunft erhalten und damals war sie richtig, da die beringungspflicht mit artenschutzringen und die meldepflicht erst seit 2001 besteht.

wenn nachher dies geändert wird, ist das nicht ein problem des zoohändlers.
 
Hallo Lothar,

lotko schrieb:
die meldepflicht erst seit 2001 besteht.
Bist du dir da ganz sicher? Meiner Erinnerung nach besteht die Meldepflicht bei Grauen schon 'ewig' (das mag in Bayern aber anders sein als in Berlin / Brandenburg). Ich werde morgen mal Interesse halber bei unserer Artenschutzbehörde nachfragen, wie das hier (Bbg.) ist / war.

Viele Grüße, Stefan
 
Meldepflicht...

Hallo, also die besteht eigentlich seit vor 1999.... Was sich geändert hat, ist, dass bei WF nicht mehr zwingend eine Cites erforderlich ist, sondern eine Abgabebeschienigung durch den Verkäufer ausreicht... So wurds mir mitgeteilt...

Liebe Grüße

Hans und Geier
 
hallo,

ich muss nochmals nachsehen.
vielleicht habe ich auch etwas durcheinander gebracht.
 
Hallo Lothar,

lotko schrieb:
ich muss nochmals nachsehen. vielleicht habe ich auch etwas durcheinander gebracht.
Ich habe gerade mit unserer Artenschutzbehörde telefoniert - und muss das schnell aufschreiben, bevor ich alles wieder vergesse; ist so kompliziert ;-)

Also, die Meldepflicht für Graue besteht nach BArtSchV schon lange (wußte die Frau auch nicht genau, aber sicher seit irgendwas um 1990). Zu Papieren und Ringen: seit 1997 benötigen Tiere aus dem Anhang B des WA (dazu gehören Graue) keine CITES-Papiere mehr. Weder für Wildfänge noch für Nachzuchten. Die CITES-Papiere benötigt man wohl seither nur noch für Tiere aus dem Anhang A des WA.

Sie brauchen aber folgendes: Als hiesige Nachzuchten einen geschlossenen Ring, eine Kaufrechnung und eine Nachzuchtbescheinigung. Letztere bekommt der Züchter, der eine Zuchtgenehmigung haben muss, von - ja von wem, schon wieder vergessen. Entweder von seinem Zuchtverband wie ZZF oder von der zuständigen Behörde. Anhand der Ring-Nr. ist die Herkunft des Vogels jederzeit rekonstruierbar.

Importierte Vögel benötigen neben Ring (kann offen sein) und Kaufrechnung eine Import-Nummer (die muss dem Käufer schriftlich mitgegeben werden). Das ist die Nummer, die von der BfN an den Importeur vergeben wird, der bei der BfN vorher den Import von Tieren beantragen muss. Ohne diese Nr. ist das Tier trotz Ring illegal hier. Anhand der Import-Nr. läßt sich der Importeur halt immer ermitteln.

Was ich jetzt aber schon wieder vergessen habe: ob die Regelung mit der Import-Nr. für alle importierten Tiere aus WA Anhang B gilt, oder nur für Tiere, die aus Ländern importiert werden, die nicht zur EU gehören.

Viele Grüße, Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Was kann man eigentlich machen, wenn ein meldepflichtiger Vogel, denn man mit Herkunftsbescheinigung gekauft hat, nicht von dem Vorbesitzer gemeldet wurde?
Es wurde angedroht, dass der Vogel dann beschlagnahmt wird. :traurig:
 
Hallo Richard,

Richard schrieb:
Was kann man eigentlich machen, wenn ein meldepflichtiger Vogel, denn man mit Herkunftsbescheinigung gekauft hat, nicht von dem Vorbesitzer gemeldet wurde?
Es wurde angedroht, dass der Vogel dann beschlagnahmt wird. :traurig:
Das kann ich mir nicht vorstellen. Bist du sicher, dass da kein Mißverständnis vorliegt? Wenn der Vogel nach Ring und Papieren 'legal' ist, wird man ihn bei dir lassen - auch wenn er um x Jahre zu spät angemeldet wird. Was meinst du, wie viele geschützte Tiere niemals angemeldet werden - und das wissen die Behörden auch genau.

Beschlagnahmt werden eigentlich nur Tiere, die keinen Herkunftsnachweis besitzen - und auch die verbleiben im Falle der 'Beschlagnahmung' oft beim Halter.

Viele Grüße, Stefan
 
hallo,

hab noch mal meine unterlagen durchgesehen, dabei habe ich gesehen, dass der gp schon tatsächlich um 1990 meldepflichtig wurde und seit 2001 mit pflichtringen (artenschutzringe) zu beringen ist. hab mich wohl in der zeile geirrt.
ein verbandsring reicht alleine nicht aus.

cites gibt es seit 1997 nicht mehr. bei wildfängen ist die importnummer wichtig.
auch dann, wenn sie innerhalb der eu gehandelt werden, da ja immer ein herkunftsnachweis zu erbringen ist.

innerhalb der eu staaten gibt es keinen import, da es als inland gilt.

bei gezüchteten tieren zucht- und handelsgenehmigung nur in deutschland wegen psittacose. wird nach ablegung einer prüfung durch den amtstierarzt erteilt.
 
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Thema: Graupapageien meldepflichtig?

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