Wie wäre es in folgendem Fall?
Jeden Winter fahren wir nach Tirol zum Skifahren. Ist zwar Österreich aber trotzdem interessiert es mich. Wir sind da bei einer netten Familie auf nem Bauernhof und der Mann ist Jäger, hat auch oben am Berg eine eigene Alm. Wenn er jetzt auf dem Gebiet einen toten Bussard findet dann darf er den also präparieren lassen? Dürfte ich den dann haben, wenn er mir eine schriftliche Bestätigung gibt? Dürfte er mir den nur schenken oder auch verkaufen.
Also z. B. lässt er den Bussard in seinem Namen präparieren aber ich hole ihn beim Präparator ab und bezahle dafür. So war es bei meinem Marder auch (ok da ist das eh kein Problem). Ist das rechtens? Weil er wird wohl kaum Geld fürs Präparieren bezahlen und ihn danach verschenken.