Greifvogelfedern und Recht

Diskutiere Greifvogelfedern und Recht im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Guten Tag alle miteinander, ich bräuchte in einer bestimmten Sache etwas Rat und habe mich gefragt, ob vielleicht die Falkner unter euch...
P

Passerine

Neuling
Beiträge
6
Guten Tag alle miteinander,


ich bräuchte in einer bestimmten Sache etwas Rat und habe mich gefragt, ob vielleicht die Falkner unter euch diesbezüglich besser Bescheid wissen (ich bin etwas unschlüssig, ob das Thema besser hier oder im Rechts/Gesetz-Forum besser aufgehoben ist, da thematisch beides in Frage kommt).

Nun denn, es geht um folgendes:
Ein Freund hat sich von einem Bekannten aus der Schweiz ein paar Greifvogelfedern schicken lassen (der Bekannte hatte das Angebot gemacht, ihm die Federn zu schenken. Er selbst hat die Federn von einem Tierpfleger während eines Praktikums in einem Tierpark geschenkt bekommen).

Da die Federn weder Papiere noch sonst etwas dabei hatten, wurden sie vom deutschen Zoll eingezogen. Danach geschah erstmal nichts und man dachte, dass die Sache "erledigt" sei. Bis dann kürzlich (also, ca. drei Monate später) ein Brief von der Polizei bei meinem Freund eingetroffen ist - er möge doch bitte als Beschuldigter zur Vernehmung erscheinen. Bei dem Tatvorwurf handelt es sich um den Import der geschützen Greifvogelfedern.

Die Frage ist nun: Wie soll er sich jetzt verhalten, was kann er tun? Er selber ist in dieser Sache ja nur insofern "schuldig", dass er eingewilligt hat, sich die Federn schenken zu lassen und steht trotzdem jetzt entsprechend dumm da (während der eigentliche Besitzer der Federn im übrigen überhaupt nicht belangt wird).

Ich würde ihm gern beratend unterstützen, werde aber absolut nicht schlauer dabei (außer, dass er das Recht hat, die Aussage zu verweigern und sich wohl Hilfe von einem Anwalt dazuziehen soll). Je mehr ich zum Thema recherchiere, desto verwirrender wird es. Wisst ihr viellecht Rat oder hat irgendjemand Erfahrung mit etwas ähnlichem gemacht? (ich weiß, dass diese Frage in einem Rechtsforum vermutlich besser aufgehoben wäre, aber ich dachte mir, fragen schadet trotzdem nicht).

Liebe Grüße,
Passerine
 
Erst mal herzlich willkommen im Forum. Mit dem Zoll hatte ich schon mal Probleme und wegen cites auch, allerdings in unterschiedlichen Fällen, kann dir deshalb nicht wirklich helfen.
Ich verlinke dir mal die Zusammenfassung über die Rechtslage in Deutschland und Schweiz.
Sammeln/Verkauf/Erwerb von Federn

Ich denke die einzige Möglichkeit da glimpflich rauszukommen ist wenn ihr nachweisen könnt das die Federn aus einem Zoo stammen (Teile von BIC Tieren sind legal).
Weiß man um welche Art es sich bei den Federn handelt?
Ich bin mir aber sicher es melden sich noch die Leute die wirklich Ahnung haben.
Ich wünsche euch starke Nerven und drücke die Daumen das es zu einem guten Ende kommt.
 
Hallo,

um Federn von welchen Vögeln handelt es sich denn überhaupt und wie ist deren Schutzstatus?

Ich denke dein Freund hat hier zwei Möglichkeiten: Entweder er nimmt sich einen Anwalt und versucht dagegen anzugehen (keine Ahnung ob da überhaupt eine Chance besteht). Ich persönlich würde das aber nicht machen. Hier besteht das Risiko das nachher der Tierpfleger sowie der Freund der die Federn verschickt hat auch noch einen auf den Deckel bekommen. Der Tierpfleger durfte die Federn vermutlich ohne die benötigten Dokumente auch nicht verschenken, hat es dann aber aus gutem Willen gemacht und bekommt dafür auch noch Ärger nur weil die beiden Spezialisten meinen die Federn ohne Dokumente europaweit zu verschicken.

Die andere Möglichkeit wäre einfach zu der Anhörung zu gehen, seinen Fehler einzugestehen und gut ists. Er hat ja einen Fehler gemacht, Unwissenheit schützt nunmal nicht vor Strafe. Ich denke so riesig wird die Strafe auch nicht ausfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Antworten! Das sind ja schon einmal etwas bessere Anhaltspunkte, an denen man sich weiterhangeln kann (mit etwas Glück sollte es tatsächlich möglich sein, sich den Nachweis zu holen, dass die Federn aus dem hiesigen Zoo stammen). Die Arten sind auch bekannt; zwei der Federn fallen unter Anhang B und eine unter Anhang A.

Die Frage, die sich des weiteren stellt: Soll er sich nun wirklich einen Anwalt dazunehmen? Der Fall ist halt dermaßen absurd/abstrakt, dass die Frage um einen Anwalt sich entsprechend übertrieben anfühlt (aber andererseits - er hat nunmal eine Anzeige am Hals). Oder würde es eventuell ausreichen, der Polizei den entsprechenden Nachweis bezüglich der Herkunft der Tiere zukommen zu lassen? (ich selber würde ihm tatsächlich abraten, zur Vernehmung zur erscheinen, da man erstens zum Erscheinen tatsächlich gar nicht verpflichtet ist und einem zweitens überall geraten wird, tunlichst vom Recht des Schweigens Gebrauch zu machen und jegliche Aussage zu verweigern (da alles, was man sagt, später gegen einen verwendet werden kann). Recherchiert man zum Thema "Was tun bei Vorladung und Vernehmung als Beschuldigter" bekommt man sehr schnell Zweifel bezüglich des Sprichworts "Polizei: Dein Freund und Helfer"...)

Ich persönlich würde das aber nicht machen. Hier besteht das Risiko das nachher der Tierpfleger sowie der Freund der die Federn verschickt hat auch noch einen auf den Deckel bekommen.
Das mag sein, aber - wäre das nicht schlichtweg fair/gerecht? Nicht, dass ich Freude an den Gedanken hätte, anderen Leuten Probleme aufzuhalsen, es geht mir dann eher vielmehr ums reine Prinzip. Was mich an der ganzen Sache mitunter sehr stutzig macht ist der Umstand, dass nur der Rezipient belangt wird - nicht aber der Absender. Wie kann sowas sein?
 
Das mag sein, aber - wäre das nicht schlichtweg fair/gerecht? Nicht, dass ich Freude an den Gedanken hätte, anderen Leuten Probleme aufzuhalsen, es geht mir dann eher vielmehr ums reine Prinzip. Was mich an der ganzen Sache mitunter sehr stutzig macht ist der Umstand, dass nur der Rezipient belangt wird - nicht aber der Absender. Wie kann sowas sein?

Ich sehe das anders. Ich bin aber auch kein Jurist oder sonstwas. Es handelt sich hierbei um meine persönliche Meinung. Der Tierpfleger schenkt seinem Praktikanten ein paar Federn und soll jetzt mitbelangt werden nur weil der meint die ohne Dokumente nach Deutschland zu schicken? Das finde ich unfair. Natürlich hätte er die garnicht erst verschenken dürfen ohne Papiere oder sonst was. Hätte er gewusst das sein Praktikant auf die Idee kommt die nach DE zuschicken hätte er die vermutlich eher weggeschmissen.

Ich verstehe nicht warum dein Freund nicht einfach dazu steht und es gut sein lässt. Ich würde vermutlich auch nicht zu der Anhörung gehen und einfach mal abwarten. Eventuell wird es dann eh eingestellt. Aber die andern beiden da jetzt auch noch reinzuziehen finde ich total unnötig.
 
Ist es denn nicht weniger unfair, dass mein Freund, dessen einziger Fehler in der Sache es war das Angebot und Geschenk des Bekannten anzunehmen, die ganze Misere nun völlig alleine ausbaden muss? "Unwissen schützt vor Strafe nicht" müsste ja somit genauso auf den Bekannten anzuwenden sein, der es - ebenso aus Unwissenheit - versäumt hat, die nötigen Papiere beizulegen. Man könnte die Sache auch weiter spinnen und fragen, ob es einem Tierfpleger generell erlaubt gewesen wäre, die Federn von Anhang A/B-Tieren einfach zu verschenken, wenn das soviele offensichtliche, juristische Probleme nach sich zieht.

ABER: Um etwaige "Mitschuld" etc. ging es mir ja auch im Grunde gar nicht, sondern darum, wie mein Freund sich jetzt am besten verhalten soll, um aus dieser Sache glimpflich herauszukommen. Dass das alles ein Fehler war, dürfte er jetzt zu Genüge gelernt haben, hier geht es allenfalls darum, schlimmeres nach Möglichkeit zu vermeiden - und wie diese Möglichkeiten eben aussehen könnten.
 
Wie gesagt das ist nur meine persönliche Meinung. Ich denke nur daran wie viele Kinder täglich in Falknereien und Zoo's nach Federn fragen und keine bekommen genau wegen solchen Fällen. Man möchte jemanden eine Freude machen, verschenkt illegal Federn und bekommt nachher eine Strafe weil manche Menschen sich nicht informieren und die Federn dann ins Ausland verschicken.

Wir haben da halt unterschiedliche Meinungen was ja auch nicht schlimm ist. Ich an der Stelle deines Freundes würde einfach nichts machen. Ein Freund von mit hatte auch schonmal Ware in China bestellt die vermutlich gefälscht war. Wurde dann ach vom Zoll eingezogen und er wurde vorgeladen. Er ist einfach nicht hin gefahren und danach ist nichts mehr passiert.
 
Schaut beide bitte erst mal was die Gesetze sagen. In der Schweiz ist das sammeln und verschenken von Federn ohne Nachweis legal. Illegal wurden die Federn erst in Deutschland (besitzverbot).
Deshalb trifft das ganz nur dein Freund. Der Nachweis aus dem Zoo kann helfen ersetzt aber keine cites Papiere. Die Federn sind vermutlich weg, jetzt geht es um schadensbegränzung. Vermutlich gibt es eine Strafe von 50-300€ wie hoch die ausfällt hängt auch von ermessensspielraum der Beamten ab. Meine Erfahrung mit der Polizei ist das man am besten weg kommt wenn man kooperiert. Ich würde aber an deiner Stelle dringend Rat von einem Anwalt einholen.
 
Harris94: Zur Vernehmung hinzugehen habe ich ihm auch abgeraten (bzw. liest man auf sämtlichen einschlägigen Anwaltsseiten zum Thema, dass man das zumindest nicht alleine/ohne Anwalt tun sollte). Allerdings habe ich auch wiederum Bedenken, ob sich so ein Problem ganz einfach von selbst in Luft auflöst oder sich nur verschlimmert. Dein Freund mit der Chinaware hat da vielleicht einfach Glück gehabt.

Quert: Gut, von der Sachlage aus ist das ganze zwar nicht weniger ärgerlich, aber entsprechend nachvollziehbar. Da hat mein Kumpel dann wohl einfach, im wahrsten Sinne auf gut Deutsch Pech gehabt.

Momentan hat er sich mit dem Bekannten aus der Schweiz in Verbindung gesetzt und es bestünde Möglichkeit nicht nur den Nachweis aus dem Zoo, sondern unter Umständen auch CITES-Papiere für die Federn einzuholen. Würde es "ausreichen" , die Kopien von sowohl Nachweis als auch CITES der Polizei schriftlich zukommen zu lassen?
Oder tatsächlich doch Anwalt in jedem Fall? (wie gesagt, weder ich noch der Bekanntenkreis hat in dieser Hinsicht halt Ahnung und kann sowas nur schwer einschätzen).
 
Wenn ihr die Möglichkeit habt citespapiere zu bekommen mach das. Der Haken ist aber das sich Federn nicht zweifelsfrei identifizieren lassen, wenn die Beamten schlechte Laune haben könnten sie theoretisch darauf rumreiten, deshalb würde ich freundlich bleiben und Entgegenkommen signalisieren.
Den Hinweis alles zu verweigern habe ich auch schon oft auf Seiten von Anwälten gesehen, meistens mit dem Zusatz ihre Kanzlei sei die besste für Schwierigkeiten mit der Polizei... Zufall?
Was mir noch einfällt, kannst du auch einen schriftlichen Nachweis bekommen das die Federn ein Geschenk waren? Andernfalls werden eventuell noch Steuern fällig. Ich betone hier aber nochmal das ich KEIN Jurist bin.
 
In solchen Fällen wird in Deutschland in aller Regel dringend empfohlen, sich einen entsprechend fachkundigen Anwalt zu nehmen und selbst die Klappe zu halten. Es geht hier formal nicht um eine Bagatelle, sondern um eine Straftat, die eine empfindliche Strafe nach sich ziehen kann. Bei illegalen Importen von Adlerfedern aus der Schweiz sind die deutschen Behörden ziemlich empfindlich, denn es soll hier einen erheblichen illegalen Markt geben.

Ich könnte mir vorstellen, dass dann das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages (z. B. an eine gemeinnützige Einrichtung) eingestellt wird.

So blöd das klingen mag, aber aufrichtiges Selbst-Auftreten wird in aller Regel nicht empfohlen, weil das meist nach hinten los geht.

VG
Pere ;)
 
Ich weiß nicht ob die Sache noch aktuell ist, bin eben auf diese Diskussion hier gestoßen. Un dmöchte mir erlauben ein paar Anmerkungen zu machen. Hierzu werde ich Beiträge in diesem Thread stellenweise zitieren.
 
Hallo,

um Federn von welchen Vögeln handelt es sich denn überhaupt und wie ist deren Schutzstatus?.

In dem geschilderten Falle ist der Schutzstatus eher sekundär das Problem meiner Einschätzung nach. Denn bei (offiziellen) Schenkungen, die in Schriftform (formlos) festgehalten werden sollten (!) ist der Status vollkommen irrelevant. Denn vom Gesetzt her dürfen Anhang A sowie auch Anhang B Arten jederzeit vom nachgewiesenen Vorbesitzer verschenkt werden!

Ich denke ich brauche es nicht näher ausführen dass der spendierfreudige Tierpfleger in dem Zoo in der Schweiz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der BesItzer der betreffenenden Vögel und daher auch nicht der Federn war. Und sich juristisch betrachtet sich die betreffenden Federn (und weitere vermutlich auch) unrechtmässig angeeignet hat (was zu disziplinarischen Maßnahmen und rein rechtlich auch zur Kündigung führen könnte!). Daher ist diese Schenkung illegal! Vom Gesetz her wohlgemerkt.

Primär besteht zum Einen erst einmal das Problem dass die Schweiz ein Non-EU Staat ist. Und die Federn, vom Gesetz her gleich gestellt mit den jeweiligen lebenden wie auch toten Tieren/Vögeln. Und so offiziell ein und ausgeführt werden hätten müssen!

Ergo haben wir es genau genommen nicht nur mit einem artenschutzrechtlichen Problem, sondern auch mit einem Zollvergehen zu tun!
Seitens des beschuldigten Adressaten der Federn.
 
Ich denke die einzige Möglichkeit da glimpflich rauszukommen ist wenn ihr nachweisen könnt das die Federn aus einem Zoo stammen (Teile von BIC Tieren sind legal).

Wie im vorherigen Post ausgeführt, müßte die legale Schenkung durch den Besitzer der Vögel und damit auch der Federn - sofern das Zoopersonal nicht die ausdrückliche Erlaubnis vom Zoo bzw. der Einrichtung hat Federn an sich nehmen zu dürfen - nachgewiesen werden. Und so wie der Fall geschildert wurde durch den/die TE dürfte dies schwierig werden...
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Antworten! Das sind ja schon einmal etwas bessere Anhaltspunkte, an denen man sich weiterhangeln kann (mit etwas Glück sollte es tatsächlich möglich sein, sich den Nachweis zu holen, dass die Federn aus dem hiesigen Zoo stammen). Die Arten sind auch bekannt; zwei der Federn fallen unter Anhang B und eine unter Anhang A.

Die Frage, die sich des weiteren stellt: Soll er sich nun wirklich einen Anwalt dazunehmen? Der Fall ist halt dermaßen absurd/abstrakt, dass die Frage um einen Anwalt sich entsprechend übertrieben anfühlt (aber andererseits - er hat nunmal eine Anzeige am Hals). Oder würde es eventuell ausreichen, der Polizei den entsprechenden Nachweis bezüglich der Herkunft der Tiere zukommen zu lassen? (ich selber würde ihm tatsächlich abraten, zur Vernehmung zur erscheinen, da man erstens zum Erscheinen tatsächlich gar nicht verpflichtet ist und einem zweitens überall geraten wird, tunlichst vom Recht des Schweigens Gebrauch zu machen und jegliche Aussage zu verweigern (da alles, was man sagt, später gegen einen verwendet werden kann).

Recherchiert man zum Thema "Was tun bei Vorladung und Vernehmung als Beschuldigter" bekommt man sehr schnell Zweifel bezüglich des Sprichworts "Polizei: Dein Freund und Helfer"...)

Da es sich nachweislich nicht um eine (klassische) und somit nachweisliche Internetbestellung handelt, und der Adressat in DE auch (angeblich) nichts dafür bezahlt hat, könnte er sich auch einfach hinstellen und behaupten dass er von so einer Lieferung nichts wisse. Und seine Adresse hinterlassen hätte wenn die Möglichkeit bestehen würde legal Federn von dem Zoo bzw. dessen bevollmächtigten in der Schweiz zu erhalten. Und würde somit auch keinen finanziellen Verlust erleiden.

Wenn jetzt nicht eine (vorherige) Zahlung in die Schweiz mittels Banküberweisung nachweisbar ist, kann dieser Behauptung in einem Ermittlungsverfahren bzw. einer mündlichen Anhörung vorher auch nichts vor Gericht verwendbares entgegen gebracht werden seitens der mit der Ermittlung betrauten Beamten, meiner persönlichen Auffassung nach.
 
@Heliman: Die Sache ist insofern durchaus noch "aktuell", da der Fall nach wie vor im Gange ist. Weitere Anmerkungen und Gedanken sind daher immer gerne willkommen.

Zum Status Quo:
Mein Kumpel hat mittlerweile einen Anwalt für Strafrecht konsultiert, der sich um diese Angelegenheit kümmert (inklusive Akteneinsicht, etc.). Ist zwar kostspielig, aber er meint, dass er den Schritt allein schon wegen der beruhigten Nerven nicht bereut (mittlerweile konnte er sich auch mithilfe des Bekannten, der ihm die Federn ursprünglich geschenkt und geschickt hat, eine schriftliche Bestätigung vom hiesigen Zoo einholen, dass die Federn von eben diesem Tierpark stammen. Ob das "reicht", bzw. mit einer ausdrücklichen Erlaubnis zur Verschenkung von Federn im Allgemeinen gleichzusetzen ist, sei dahin gestellt, aber was man hat, das hat man).

Mal sehen, wie lange sich das Prozedere noch hinziehen wird. Danke an Heliman für die Infos. Dass nun zusätzlich zu der Artenschutzgeschichte nun eventuell auch Zollvergehen mit ins Spiel kommt, wird bei meinem Kumpel nicht gerade für Euphorie sorgen...

Ich werde auf jedenfall zukünftig nochmal Feedback dalassen und berichten, wie es ausgegangen ist.
 
Ich sehe das anders. Ich bin aber auch kein Jurist oder sonstwas. Es handelt sich hierbei um meine persönliche Meinung. Der Tierpfleger schenkt seinem Praktikanten ein paar Federn und soll jetzt mitbelangt werden nur weil der meint die ohne Dokumente nach Deutschland zu schicken? Das finde ich unfair. Natürlich hätte er die garnicht erst verschenken dürfen ohne Papiere oder sonst was. Hätte er gewusst das sein Praktikant auf die Idee kommt die nach DE zuschicken hätte er die vermutlich eher weggeschmissen.

Wie bereits ausgeführt, dürfte dem Tierpfleger die Berechtigung fehlen sich Eigentum seines Arbeitgebers anzueignen!

Dessen sollte er sich, auch ohne Jura studiert zu haben, durchaus bewusst (gewesen) sein.

Eine formelle, formlose Schenkunsgbestätigung hätte zumindest hier in DE augereicht. Vom Schenkunsgberechtigten wohlgemerkt!

------------------

Ich verstehe nicht warum dein Freund nicht einfach dazu steht und es gut sein lässt. Ich würde vermutlich auch nicht zu der Anhörung gehen und einfach mal abwarten. Eventuell wird es dann eh eingestellt. Aber die andern beiden da jetzt auch noch reinzuziehen finde ich total unnötig:

Das Verfahren, es steht ja auch ein Zollvergehen im Raum, wie ich bereits ausgeführt hatte, dürfte meiner Einschätzung nach nicht so einfach eingestellt werden. Weil da mehrere Vergehen ineinander einfließen. Genaugenommen.

Daher könnte das ''dazu stehen'' nicht die optimalste Strategie sein. Bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!
 
Schaut beide bitte erst mal was die Gesetze sagen. In der Schweiz ist das sammeln und verschenken von Federn ohne Nachweis legal. Illegal wurden die Federn erst in Deutschland (besitzverbot).

Besitzverbot für Greifvogelfedern bzw. Sammlungen von solchen?!? Das wäre mir neu!
In DE gibt es weder ein Besitzverbot noch eine Meldepflicht oder vergleichbares was solche Sammlungen angeht!!

Ich lasse mich aber gerne mit entsprechenden (hier einsehbaren) Quellennachweisen eines Besseren belehren.:)
 
Besitzverbot für Greifvogelfedern bzw. Sammlungen von solchen?!? Das wäre mir neu!
In DE gibt es weder ein Besitzverbot noch eine Meldepflicht oder vergleichbares was solche Sammlungen angeht!!

Ich lasse mich aber gerne mit entsprechenden (hier einsehbaren) Quellennachweisen eines Besseren belehren.:)
§ 44 Abs. 2 i. V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 c) BNatSchG .

VG
Pere ;)
 
Thema: Greifvogelfedern und Recht

Ähnliche Themen

Wolfsblood
Antworten
4
Aufrufe
824
holyhead
H
R
Antworten
3
Aufrufe
1.116
buteo
buteo
G
Antworten
37
Aufrufe
8.756
Regalis
Regalis
B
Antworten
6
Aufrufe
1.483
Baumfalke
B
Zurück
Oben