Greifvogelfedern und Recht

Diskutiere Greifvogelfedern und Recht im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Guten Tag alle miteinander, ich bräuchte in einer bestimmten Sache etwas Rat und habe mich gefragt, ob vielleicht die Falkner unter euch...

@Heliman
:
Die Sache ist insofern durchaus noch "aktuell", da der Fall nach wie vor im Gange ist.
Weitere Anmerkungen und Gedanken sind daher immer gerne willkommen.

Schön, dann sind meine Beiträge zu einzelnen Punkten vielleicht nicht ganz nutzlos...:)

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Zum Status Quo:
Mein Kumpel hat mittlerweile einen Anwalt für Strafrecht konsultiert, der sich um diese Angelegenheit kümmert (inklusive Akteneinsicht, etc.). Ist zwar kostspielig, aber er meint, dass er den Schritt allein schon wegen der beruhigten Nerven nicht bereut (mittlerweile konnte er sich auch mithilfe des Bekannten, der ihm die Federn ursprünglich geschenkt und geschickt hat, eine schriftliche Bestätigung vom hiesigen Zoo einholen, dass die Federn von eben diesem Tierpark stammen. Ob das "reicht", bzw. mit einer ausdrücklichen Erlaubnis zur Verschenkung von Federn im Allgemeinen gleichzusetzen ist, sei dahin gestellt, aber was man hat, das hat man).
Das mit dem Anwalt war vielleicht etwas voreilig, zumindest ist es wie du selber angemerkt hast, kostspielig. Und es ist praktisch auch ein Eingeständnis bzw. eine Bestätigung der Einwilligung seitens deines Freundes/Bekannten die Federn sich wissentlich zusenden zu lassen.

Mein ''Weg'' wäre gewesen, zu der sicher vorgeschlagenen Anhörung zu gehen. Sich vorher in solchen Foren wie diesem, wo Leute (wenn auch nur sporadisch, so wie ich) verkehren die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder von Leuten mit eben solchen Problemen aus erster Hand Informationen haben (so wie ich:))
Da hätte man seitens der Beamten dann aus erster Hand erfahren was einem konkret vorgworfen wird. Und hätte trotzdem nicht zwangsläufig alle Fragen beantworten müssen. (Ich persönlich, auch wenn es 25 Jahre her ist, als ich damals noch Greifvogelpräparate und nicht wie jetzt Federn sammelte, habe damit gute Erfahrungen gemacht.

Letztendlich kommt es auf das persönliche Auftreten dort an, auf plausible Argumente, die man sich natürlich vorher schon zurecht lege kann)

Allerdings kenne ich die Gesetzeslage in der CH nicht. Was schriftlich festgehaltene Schenkungen von artgeschützten Exponaten angeht. Sondern bilde mir ein nur die in DE einigermaßen zu kennen...

Es ist auf jedem Falle sicher nicht von Nachteil dass die Legitimität (und auch die legale Herkunft) der Federn somit geführt werden kann. Aus dem erwähnten Schreiben als Herkunftsnachweise geht wohl automatisch auch die Einwilligung des Besitzers (des Zoos) mit ein. Ein nicht unwesentlicher Punkt wie ich finde.

Wen die Beamten jetzt ein Auge zudrücken was das Zollvergehen angeht - da kann es wieder von Nachteil sein dass man da mit Anwalt auftaucht, kann muss aber nicht automatisch, je nach der Befindlichkeit der mit den Ermittlungen betrauten Beamten - dann kann das Ganze recht glimpflich enden.
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Mal sehen, wie lange sich das Prozedere noch hinziehen wird. Danke an Heliman für die Infos. Dass nun zusätzlich zu der Artenschutzgeschichte nun eventuell auch Zollvergehen mit ins Spiel kommt, wird bei meinem Kumpel nicht gerade für Euphorie sorgen...

Ich werde auf jedenfall zukünftig nochmal Feedback dalassen und berichten, wie es ausgegangen ist.
Dafür sind solche Foren wie dieses schließlich da, nicht wahr.:)


Das wäre auf jeden Fall interessant zu erfahren, wie die Geschichte letztendlich geendet hat.

Aus eigener Erfahrung - speziell jetzt mit Federn, die aus der Schweiz nach DE auf dem Postwege gesendet werden - können da ganz unterschiedliche Dinge passieren. Je nachdem wohl welche Beamten da gerade Dienst schieben bei der Zollabfertigung.
 
Besitzverbot für Greifvogelfedern bzw. Sammlungen von solchen?!? Das wäre mir neu!
In DE gibt es weder ein Besitzverbot noch eine Meldepflicht oder vergleichbares was solche Sammlungen angeht!!

Ich lasse mich aber gerne mit entsprechenden (hier einsehbaren) Quellennachweisen eines Besseren belehren.:)

§ 44 Abs. 2 i. V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 c) BNatSchG .

VG
Pere ;)

Netter Versuch, Pere...

Wie man es aus Gesetzestexten gewohnt ist/kennt, fußen die Absätze in den jeweiligen Paragraphen auf den zuvor aufgeführten.

In dem Fall ''fußt'' der von dir angeführte Absatz 2 auf den chronologisch vorherigen. Ergo Absatz 1!

Ich erlaube mir zu zitieren,§ 44; Absatz 1; Punkt 1:
''wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten...''

Ich weiß jetzt nicht ob es Richter oder meinetwegen Zollbeamte gibt, die Tiere aus Zuchthaltung, aus Zoos oder sogenannten Greifvogelparks als ''wildlebend'' betrachten, so wie du offenbar.

Jedenfalls hatte den gleichen ''Bauerntrick''schon mal meine Behörde vor 24 Jahren bzgl. meiner damaligen Präparatesammlung probiert (und mir mit einer Geldbuße bis 100 000 DM gedroht).
Ich habe denen die eigenen Paragraphen dermaßen um die Ohren gehauen dass ihnen wohl schwindelig wurde. Und dabei auch solche Begriffe wie ''fachliche Inkompetenz in einer Behörde'' verwendet...

Ich solle das vorherige Schreiben der Behörde als Gegenstandslos betrachten war das einzige was man sich seitens der Behörde abringen konnte als Reaktion darauf, in der für sie etwas peinlichen Sitation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmals vielen Dank, Heliman!

Heliman schrieb:
Sich vorher in solchen Foren wie diesem, wo Leute (wenn auch nur sporadisch, so wie ich) verkehren die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder von Leuten mit eben solchen Problemen aus erster Hand Informationen haben (so wie ich:))
Das war ja auch die Idee gewesen, als ich damals den Thread hier gestartet habe, damit mein Kumpel nichts überstürzt. Weder ich noch mein Freund noch irgendwer aus dem Bekanntenkreis wusste, wie man sich in einem solchen Fall am Besten zu verhalten hat. Und wenn man dann plötzlich einen Brief von der Polizei erhält und erfährt, dass man als Beschuldigter zu einem Verhör bestellt wird...puh. Ist sicher schon ein ziemlicher Schock, der einen überfordern kann. Die anschließende Blitzrecherche hat leider auch nur zu noch mehr Verwirrung geführt, weil die Meinungen diesbezüglich mitunter quasi diametral zu einander stehen.

Leider musste dann alles auch sehr schnell gehen (da ein unmittelbarer Urlaub in den Startlöchern stand und sowieso alles zeitlich eher bescheiden und eng wurde) und da musste man dann eine Entscheidung fällen.

Aber gut, mein Freund sagte selbst, dass es die Erfahrung als solche ist, die er aus der ganzen Sache als Nutzen ziehen wird und da ist sicher was dran. Bzw. können Threads wie diese hier vielleicht denen Hilfestellung geben, die einmal in eine ähnliche Lage geraten sollten...
 
Nochmals vielen Dank, Heliman!


Das war ja auch die Idee gewesen, als ich damals den Thread hier gestartet habe, damit mein Kumpel nichts überstürzt. Weder ich noch mein Freund noch irgendwer aus dem Bekanntenkreis wusste, wie man sich in einem solchen Fall am Besten zu verhalten hat. Und wenn man dann plötzlich einen Brief von der Polizei erhält und erfährt, dass man als Beschuldigter zu einem Verhör bestellt wird...puh. Ist sicher schon ein ziemlicher Schock, der einen überfordern kann. Die anschließende Blitzrecherche hat leider auch nur zu noch mehr Verwirrung geführt, weil die Meinungen diesbezüglich mitunter quasi diametral zu einander stehen.

Leider musste dann alles auch sehr schnell gehen (da ein unmittelbarer Urlaub in den Startlöchern stand und sowieso alles zeitlich eher bescheiden und eng wurde) und da musste man dann eine Entscheidung fällen.

Aber gut, mein Freund sagte selbst, dass es die Erfahrung als solche ist, die er aus der ganzen Sache als Nutzen ziehen wird und da ist sicher was dran. Bzw. können Threads wie diese hier vielleicht denen Hilfestellung geben, die einmal in eine ähnliche Lage geraten sollten...

In der Regel ist dies kein Verhör sondern eine Anhörung. Die kann als Zeuge oder als Beschuldigter erfolgen.
Man kann dieser ''Einladung'' folgen oder auch nicht. Ein Nachteil darf sich deswegen für denjenigen der dieser Einladung/Vorladung nicht Folge leistet, nicht ergeben. So will es das Gesetz.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird (in der Regel wurde von Amtswegen ein solches eingeleitet, um eine Anhörung überhaupt durchführen zu können) oder das Ganze letztendlich mit einer Anklage und einer damit einhergehenden Gerichtsverhandlung endet.

Man hätte sich auch mit der ermittelnden Dienststelle telefonisch in Verbindung setzen können, und nach Schilderung der Umstände (Urlaub) eine Verlegung des Anhörunsgtermins erreichen können. Das wäre vermutlich kein Problem gewesen.

Diese Anhörungen - hatte selbst 2 oder 3 solcher Termine in puncto Artenschutz (zuletzt vor 15 Jahren) wahrgenommen, als Zeuge oder auch weil Leute Mist gebaut haben und ihren Hals auf meine Kosten letztendlich aus der Schlinge ziehen wollten, was ihnen in keinem der Fälle gelang - laufen in der Regel absolut korrekt und ohne irgendwelche Vorbehalte seitens der ermittelnden Beamten ab. (Bei Gewaltverbrechen beispielsweise könnte dies natürlich auch anders sein...)
Die Beamten tun auch nur ihre Pflicht letztendlich.So zumindest meine persönliche Erfahrung.
 
In dem Fall ''fußt'' der von dir angeführte Absatz 2 auf den chronologisch vorherigen. Ergo Absatz 1!

Ich erlaube mir zu zitieren,§ 44; Absatz 1; Punkt 1:
''wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten...''
Da kann ich den Ball gleich zurück spielen: Sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen, bauen zumindest die deutschen Gesetze nicht auf dem Vorgängerabsatz auf. "Wildlebend" ist daher nicht auf die Teile von Tieren zu beziehen, somit ist Absatz 1 für Absatz 2 irrelevant. Es sind zwei parallel und unabhängig voneinander bestehende Verbotstatbestände. Sonst wären ja Federn aus illegaler Haltung legal (dann wäre der Vogel nämlich nicht wildlebend und weitere Nachweise damit hinfällig). Das ergäbe keinen Sinn.

Aber mit entsprechend forschem Auftreten kann man jeden beeindrucken, der in seiner Materie nicht sattelfest ist, auch Behörden vor 24 Jahren ...

VG
Pere ;)
 
Da kann ich den Ball gleich zurück spielen: Sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen, bauen zumindest die deutschen Gesetze nicht auf dem Vorgängerabsatz auf. "Wildlebend" ist daher nicht auf die Teile von Tieren zu beziehen, somit ist Absatz 1 für Absatz 2 irrelevant. Es sind zwei parallel und unabhängig voneinander bestehende Verbotstatbestände. .

Das ist Unsinn, mit Verlaub!!!

Falls du es noch nicht mitbekommen haben solltest (???) im Artenschutzrecht sind generell Teile von Tieren mit den Tieren selbst gleichgestellt!
Falls du tatsächlich das Gegenteil behaupten möchtest, dann bitte den entsprechenden, unmissverständlichen Gegenbeweis mit Quellenangabe führen!!! (Damit sind nicht deine etwas exklusiven Auslegungen gemeint...)

Ergo sind es tatsächlich KEINE ''unabhängig voneinader bestehhende Verbotstatbestände''!!
Auch wenn du das (immer noch) glauben magst. (Die gleiche oder ähnlich gelagterte Diskussion hatten wir beide schon vor etlichen Jahren hier. Wie ich mich zu erinnern glaube...)

Oder denkst du tatsächlich dass nur Vögel in Gefangenschaft durchmausern???
Eigentlich schon, sonst würde dein Einwand mit dem ''wildlebend bezieht sich nicht auf Teile von Tieren´´ keinen erkennbaren Sinn geben!!!



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Da kann ich den Ball gleich zurück spielen: Sofern nicht ausdrücklich darauf verwiesen, bauen zumindest die deutschen Gesetze nicht auf dem Vorgängerabsatz auf. "Wildlebend" ist daher nicht auf die Teile von Tieren zu beziehen, somit ist Absatz 1 für Absatz 2 irrelevant. Es sind zwei parallel und unabhängig voneinander bestehende Verbotstatbestände.
Sonst wären ja Federn aus illegaler Haltung legal (dann wäre der Vogel nämlich nicht wildlebend und weitere Nachweise damit hinfällig). Das ergäbe keinen Sinn

Entschuldige wenn ich mir erlaube dich zu korrigieren - es muß eigentlich heißen ''Ergibt keinen Sinn''!
Das was ich da obig aus deiner Feder zitiert habe.

In mehrfacher Hinsicht gleich (also nicht nur im für mich fehlenden inhaltichen Zusammenhang bzw. der fehlenden inhaltlichen Nachvollziehbarkeit deines zu Grunde liegenden Gedankenganges!!)

Erstens bezieht sich das ''wildlebend'' juristisch in gewisser Weise auch darauf dass ein Zuchtnachweis für von Menschen gehaltenen Vögeln nicht (eindeutig) erbracht werden kann. Daher geht der Geseztgeber, sofern nicht der Gegenbeweis vom Besitzer erbracht wird, von einem Vogel aus welcher der Natur entnommen wurde (auch heute noch gänige Praxis...)

Zweitens muß für Zuchtvögel der Legalitätsnachweis bei der zuständigen Behörde geführt werden. Dabei ist es bereits eine Ordnungswidrigkeit einen legalen Vogel mit Papieren nicht in einem bestimmten Zeitfenster bei der für den Halter zuständigen Behörde anzumelden
Auf die krude Auslegung muß man erst einmal kommen dass Federn solcher Vögel rein vom Gesetz her legal sein würden/könnten (auch wenn ein möglicherweise defizitäres Textverständnis dieser Auslegung zu Grunde liegt)...

Drittens kann nicht die Feder selbst nicht illegal sein, sondern allenfalls der Besitz! Vermutlich hast du das gemeint?!?

Viertens. Wie kommst du auf die Idee, dass bei Zuchtvögeln Nachweise hinfällig werden? Siehe dein Zitat. Das könntest du mir nochmal genauer erklären, um weitere Missverständnissen vorzubeugen.


Fakt ist: Federn von illegal gehaltenen Vögeln können nicht vom Gesetz her legal sein! Weil nämlich die (belegbare) Herkunft des Vogels von dem die Feder stammt ausschlaggebend ist ob eine Feder (oder der Vogel selbst) legal sind.

Genauswenig wie die Zinserträge von Geldern eines Bankraubes legal (und damit nicht behördlich konfizierbar) wären. Um einmal den Versuch zu wagen genau so krude Beispiele zu finden wie du sie mir hier so ''forsch'' meinst unter die Nase reiben zu können, nicht wahr...

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Aber mit entsprechend forschem Auftreten kann man jeden beeindrucken, der in seiner Materie nicht sattelfest ist, auch Behörden vor 24 Jahren ..

Ich verbuche das jetzt einmal als Kompliment dich beeindruckt zu haben...:D


PS: Nur mal so am Rande, Pere, hast du persönlich eigentlich auch Erfahrungen mit Behörden bzgl. Artenschutzrecht und was dazu gehört, so wie andere Leute die sich zu dem Thema in diesem Tread gemeldet haben?






Aber mit entsprechend forschem Auftreten kann man jeden beeindrucken, der in seiner Materie nicht sattelfest ist, auch Behörden vor 24 Jahren ..
 
Mein lieber Heliman, ich weiß nicht, ob wir in der Vergangenheit mal die Schwerter gekreuzt haben. Aber selbst wenn, ich pflege mich im Regelfall auf der Sachebene zu bewegen. Du scheinst hier irgend ein altes Kriegsbeil ausgraben zu wollen - das hilft niemandem hier.

So kompliziert ist es ja nun nicht: Wenn ich eine Feder besitze, so muss ich eine Legitimation dafür haben, und zwar nicht nur für Federn wildlebender Arten, sondern für Federn aller Arten, die das Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt einstuft, nicht nur für diejenigen, die in Deutschand wildlebend sind oder wild lebend vorkommen können. Nicht mehr und nicht weniger. Das ergibt Sinn und lässt sich auch nicht durch unzulässigen Bezug auf den Vorgängerabsatz rausinterpretieren.

VG
Pere ;)
 
Mein lieber Heliman, ich weiß nicht, ob wir in der Vergangenheit mal die Schwerter gekreuzt haben. Aber selbst wenn, ich pflege mich im Regelfall auf der Sachebene zu bewegen. Du scheinst hier irgend ein altes Kriegsbeil ausgraben zu wollen - das hilft niemandem hier.

Es ist löblich wenn du dich bemühst auf der Sachebene zu bewegen werter Pere. Deinen Diskussionspartnern würde das sicher auch leichter fallen wenn du zuweilen ein wenig mehr Sachkenntnis an den Tag leben würdest bzgl. der Themen an denen du dich beteiligst und weniger grotesker Beispiele konstruieren würdest um recht zu behalten...:)

Wenger Spekulationen, dafür mehr nachvollziehbare (belegbare) Argumente täten deinem Diskussionsstil auf Sachebene sicher gut, werter Pere.

Wie die des ''ausgrabens eines vermeintlichen Kriegsbeils'', wo du dich doch nicht einmal an eine Diskussion erinnern kannst...

Hast du jetzt eigentlich eigene Erfahrungen mit Behörden in puncto Artenschutz oder nicht?
Die Frage hast du leider nicht beantwortet. Jeder hat eine zweite Chance verdient, Pere. Also?

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So kompliziert ist es ja nun nicht: Wenn ich eine Feder besitze, so muss ich eine Legitimation dafür haben, und zwar nicht nur für Federn wildlebender Arten, sondern für Federn aller Arten, die das Bundesnaturschutzgesetz als besonders geschützt einstuft, nicht nur für diejenigen, die in Deutschand wildlebend sind oder wild lebend vorkommen können.

VG
Pere ;)

Das stimmt alles.

Hättest du genau das vorher geschrieben Pere, und NICHT anderen Leuten die sich evtl. besser mit Gesetzeslage auskennen (und auch praktische Erfahrungen zu dem Thema mitbringen) eben diese erklären wollen, dann wäre die vorherige Diskussion diesbezüglich in diesem Thread sicher um einiges kürzer ausgefallen...:0-

In diesem Sinne, schönen Sonntag noch...
 
Hast du jetzt eigentlich eigene Erfahrungen mit Behörden in puncto Artenschutz oder nicht?
Ja, hab ich!

Hättest du genau das vorher geschrieben Pere, und NICHT anderen Leuten die sich evtl. besser mit Gesetzeslage auskennen (und auch praktische Erfahrungen zu dem Thema mitbringen) eben diese erklären wollen ...
Bis jetzt hat sich hier aber noch keiner gemeldet, der sich besser auskennt. Und wenn es stille Mitleser hier geben sollte, auf die das zutrifft, mögen sie sich bitte gerne zu Wort melden.

VG
Pere ;)
 
Bis jetzt hat sich hier aber noch keiner gemeldet, der sich besser auskennt. Und wenn es stille Mitleser hier geben sollte, auf die das zutrifft, mögen sie sich bitte gerne zu Wort melden.

VG
Pere ;)

Jetzt hör´ wieder auf mit deinen Komplimenten, Pere, alter Schwede. Sonst denkt ''der stille Mitleser'' hier noch du willst dich bei mir einschleimen...:D
 
Thema: Greifvogelfedern und Recht

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