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Heliman
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@Heliman:
Die Sache ist insofern durchaus noch "aktuell", da der Fall nach wie vor im Gange ist.
Weitere Anmerkungen und Gedanken sind daher immer gerne willkommen.
Schön, dann sind meine Beiträge zu einzelnen Punkten vielleicht nicht ganz nutzlos...
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Das mit dem Anwalt war vielleicht etwas voreilig, zumindest ist es wie du selber angemerkt hast, kostspielig. Und es ist praktisch auch ein Eingeständnis bzw. eine Bestätigung der Einwilligung seitens deines Freundes/Bekannten die Federn sich wissentlich zusenden zu lassen.Zum Status Quo:
Mein Kumpel hat mittlerweile einen Anwalt für Strafrecht konsultiert, der sich um diese Angelegenheit kümmert (inklusive Akteneinsicht, etc.). Ist zwar kostspielig, aber er meint, dass er den Schritt allein schon wegen der beruhigten Nerven nicht bereut (mittlerweile konnte er sich auch mithilfe des Bekannten, der ihm die Federn ursprünglich geschenkt und geschickt hat, eine schriftliche Bestätigung vom hiesigen Zoo einholen, dass die Federn von eben diesem Tierpark stammen. Ob das "reicht", bzw. mit einer ausdrücklichen Erlaubnis zur Verschenkung von Federn im Allgemeinen gleichzusetzen ist, sei dahin gestellt, aber was man hat, das hat man).
Mein ''Weg'' wäre gewesen, zu der sicher vorgeschlagenen Anhörung zu gehen. Sich vorher in solchen Foren wie diesem, wo Leute (wenn auch nur sporadisch, so wie ich) verkehren die vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder von Leuten mit eben solchen Problemen aus erster Hand Informationen haben (so wie ich)
Da hätte man seitens der Beamten dann aus erster Hand erfahren was einem konkret vorgworfen wird. Und hätte trotzdem nicht zwangsläufig alle Fragen beantworten müssen. (Ich persönlich, auch wenn es 25 Jahre her ist, als ich damals noch Greifvogelpräparate und nicht wie jetzt Federn sammelte, habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Letztendlich kommt es auf das persönliche Auftreten dort an, auf plausible Argumente, die man sich natürlich vorher schon zurecht lege kann)
Allerdings kenne ich die Gesetzeslage in der CH nicht. Was schriftlich festgehaltene Schenkungen von artgeschützten Exponaten angeht. Sondern bilde mir ein nur die in DE einigermaßen zu kennen...
Es ist auf jedem Falle sicher nicht von Nachteil dass die Legitimität (und auch die legale Herkunft) der Federn somit geführt werden kann. Aus dem erwähnten Schreiben als Herkunftsnachweise geht wohl automatisch auch die Einwilligung des Besitzers (des Zoos) mit ein. Ein nicht unwesentlicher Punkt wie ich finde.
Wen die Beamten jetzt ein Auge zudrücken was das Zollvergehen angeht - da kann es wieder von Nachteil sein dass man da mit Anwalt auftaucht, kann muss aber nicht automatisch, je nach der Befindlichkeit der mit den Ermittlungen betrauten Beamten - dann kann das Ganze recht glimpflich enden.
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Dafür sind solche Foren wie dieses schließlich da, nicht wahr.Mal sehen, wie lange sich das Prozedere noch hinziehen wird. Danke an Heliman für die Infos. Dass nun zusätzlich zu der Artenschutzgeschichte nun eventuell auch Zollvergehen mit ins Spiel kommt, wird bei meinem Kumpel nicht gerade für Euphorie sorgen...
Ich werde auf jedenfall zukünftig nochmal Feedback dalassen und berichten, wie es ausgegangen ist.
Das wäre auf jeden Fall interessant zu erfahren, wie die Geschichte letztendlich geendet hat.
Aus eigener Erfahrung - speziell jetzt mit Federn, die aus der Schweiz nach DE auf dem Postwege gesendet werden - können da ganz unterschiedliche Dinge passieren. Je nachdem wohl welche Beamten da gerade Dienst schieben bei der Zollabfertigung.