Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

Diskutiere Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi! ich ahbe mal eine frage da cih sehr viele greifvogelfedern von falknerein habe!!muss ich mir da eine genehmigung holen damit ich sie sammeln...
Verkauf von Greifvogelfedern bei Greifvogelflugschauen

In Falknereien sind die Vögel oft vom Vermarktungsverbot ausgenommen (nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), sodaß die Federn verkauft werden dürfen (zur Aufbesserung der knappen Kassen). Das war früher üblich.

Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)??
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
also mir selber sind falknereien bekannt wo federn verkauft werden.
da gibt es einige wo die federn mit CITES verkaufen, so wie es vorschrift ist. ich vermute auch,dass diese die CITEs für weniger geld ausgestellt bekommen als die behörden normalerweise verlangen da sie ihre federn recht günstig verkaufen.
eine freundin von mir hat selbst mal 2 uhufedern für je 25€ erstanden. für beide hat sie eine seperate gelbe Bescheinigung.ich weiss nun allerdings nicht mehr wo das genau war.ich glaub irgentwo bei stuttgart in einer burgfalknerei.
und bei uns in der nähe hat es die burg/schufalknerei augustusburg. da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen. aber ich vermute mal das auch die kontrolliert werden
 
@ helimann.

bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
(ich war selber nie bei ihm zu hause,aber ich habe das von kollegen erfahren die mal bei ihm zu besuch waren).
eines tages hiess es dann dass irgent wer ihn angeschwärzt hätte (ich würde gern wissen wer das war,aber wer weiss wer da alles zu seinem haus zutritt hatte,der war ja recht alt und einsam,der lud jeden zu sich ein...)
jeden falls wurden ihn dann sämtliche federn und präparate abgenommen und er musste ne hohe strafe bezahlen. wie es weiterging weiss ich leider nicht,denn das war damals zu der zeit kurz nachdem er in rente und somit aus der firma ging.

was ich damit sagen will:
wenn es legal wäre federn und präparate so ohne genehmigung sich aus dem wald zu holen und zu besitzen. warum wurde er dann so abgestraft??????
 
Verkauf von Greifvogelfedern auf Flugschauen

Hallo Peregrinus,

Weiß jemand, ob man bei den Falknereien auch heute noch Federn kaufen kann, und wenn ja, ob man dort eine CITES-Bescheinigung mitbekommt (was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte)???


Auf den Verdacht hin dass ich mich unbeliebt mache, wenn ich wieder mit dem leidigen Thema : Genehmigungen und Herkunftsnachweise für insbes. Greifvogelfedern beginne, aber ist deine o.g. Frage diesbezüglich beantwortet worden ?
Ich kann nur sagen, war Ende August diesen Jahres mit den Kindern auf einer Greifvogelvorführung am Rhein und habe in der Falknerei eine Feder aus der Schwinge und eine Steuerfeder eines erwachsenen europ. Seeadlers gekauft. Einen Nachweis für die Herkunft der Federn habe ich nicht bekommen !

Ich habe den Falkner auch nicht gefragt warum. Ich denke aber, er hat eine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. Dies betrifft dann auch die Vorführung des Vogels in der Öffentlichkeit. D.h. er darf den Vogel in der Öffentlichkeit für Flugschauzwecke zeigen und vorführen und somit auch dessen Federn ( Betrifft ja grob gesagt den ganzen Vogel, d.h. Erzeugnisse und Teile, aber da kennt ihr euch ja auch aus ) verkaufen. Der Falkner hat somit eine generelle Vermarktungsgenehmigung speziell für diesen Vogel. Ich denke, dass er auch auf deinen Wunsch einen formlosen Herkunftsnachweis für deine erworbene Feder ausstellt. Aber da hätte er viel zu tun, jedem Käufer einen Herkunftsnachweis auszustellen, denn ihm ist es sicherlich egal, ob du später evtl. Schwierigkeiten bekommst, wenn du keinen Herkunftsnachweis für die Federn hast.
Jetzt zur Praxis :
wenn du die Federn ohne Herkunftsnachweis erworben hast, na ja, da wird nicht gleich das der RP Darmstadt im Schlepptau mit dem Einsatzkommando vor deiner Tür stehen und mit einem Durchsuchungsbeschluss deine Wohnung rund machen ! Da hätten die Behörden aber viel zu tun !

Noch was :
Mir ist ein Fall bekannt, da ist aus einer illegalen Haltung ein Weisskopfseeadler sichergestellt worden. Die Behörden haben den Vogel zur Pflege einer Adlerwarte übergeben.
Die haben den Vogel aber, weil er ja so schön ist und die Resonanz der Besucher so groß war, in der Voliere ausgestellt und sogar bei Flugschauen fliegen lassen.
Da gab es bösen Ärger. Der Vogel hat nämlich soviel Aufsehen erregt, das es in der Presse stand und gleich der RP aufmerksam wurde. Der Falkner hatte nämlich keine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. D.h. er durfte den Vogel nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, nicht für Flugschauen verwenden oder auch nicht zur Schau stellen.
Ich denke in Bezug auf Federn, ohne Vermarktungsgenehmigung hätte der Falkner auch Probleme beim Verkauf von Federn bekommen.
 
@ helimann.

bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
(ich war selber nie bei ihm zu hause,aber ich habe das von kollegen erfahren die mal bei ihm zu besuch waren).
eines tages hiess es dann dass irgent wer ihn angeschwärzt hätte (ich würde gern wissen wer das war,aber wer weiss wer da alles zu seinem haus zutritt hatte,der war ja recht alt und einsam,der lud jeden zu sich ein...)
jeden falls wurden ihn dann sämtliche federn und präparate abgenommen und er musste ne hohe strafe bezahlen. wie es weiterging weiss ich leider nicht,denn das war damals zu der zeit kurz nachdem er in rente und somit aus der firma ging.

was ich damit sagen will:
wenn es legal wäre federn und präparate so ohne genehmigung sich aus dem wald zu holen und zu besitzen. warum wurde er dann so abgestraft??????

Hallo Sagany

Ich sprach in meinen, nennen wie es der Einfachheithalber Ausführungen, vom Jagdpächter - du vom Förster! Das sind bekanntlich zwei paar Schuhe.

Der Jagdpächter hat ein verbrieftes Aneigunugsrecht für jegliche Tiere aus seinem Revier. Auch wenn es sich um artgeschützte Vögel des Anhang A EGVO 338/97 handeln sollte. Der Förster hingegen gilt in dieser Hinsicht wie jeder andere auch. Wenn er nicht eine schriftliche Eralubnis vom Pächter hatte, hat er sich nicht ausreichend in den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen ausgekannt und das im wahrsten Sinne des Wortes, die Rechnung präsentiert bekommen.

Ich persönlich vermute dass er möglicherweise von den Präparaten welche verkauft hat (oder zumindest zum Verkauf angeboten hat, das reicht nach dem Gesetz bereits aus) und deswegen eine hohe Strafe bekam.


Gruß
Heliman
 
hallo,
also mir selber sind falknereien bekannt wo federn verkauft werden.
da gibt es einige wo die federn mit CITES verkaufen, so wie es vorschrift ist. ich vermute auch,dass diese die CITEs für weniger geld ausgestellt bekommen als die behörden normalerweise verlangen da sie ihre federn recht günstig verkaufen.
eine freundin von mir hat selbst mal 2 uhufedern für je 25€ erstanden. für beide hat sie eine seperate gelbe Bescheinigung.ich weiss nun allerdings nicht mehr wo das genau war.ich glaub irgentwo bei stuttgart in einer burgfalknerei.
und bei uns in der nähe hat es die burg/schufalknerei augustusburg. da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen. aber ich vermute mal das auch die kontrolliert werden
Die EU-Bescheinigungen bzw. die Bearbeitungs- und somit Ausstellungsgebühren werden nach dem jeweiligen Landesgebührenkatalog berechnet und somit dürften sie für alle Antragsteller gleich sein. Allerdings variiert dieser von Bundesland zu Bundesland. Bei uns in Baden/Württemberg richtet sich die nach dem Wert des Tieres oder Exponates. In anderen Bundesländern ist eine gleichbleibende Pauschalgebühr zu entrichten beispielsweise.

Übrigens, rein von den Gesetzen her dürfen Falknereien zwar Greifvogelfedern verschenken, müssen dafür aber eigentlich eine formlose Schenkungsbestätigung ausstellen. (Wenn später jemand behaupten würde, sie haben ihm die Federn ohne Papiere - und mit Papiere sind die ausschließlich dafür bestimmten EU-Bescheinigungen gemeint, und nicht etwa alte und für den Verkauf ungültige CITES - dann bekommt die Falknerei mächtig Ärger...)
 
Ich kann nur sagen, war Ende August diesen Jahres mit den Kindern auf einer Greifvogelvorführung am Rhein und habe in der Falknerei eine Feder aus der Schwinge und eine Steuerfeder eines erwachsenen europ. Seeadlers gekauft. Einen Nachweis für die Herkunft der Federn habe ich nicht bekommen !

Ich habe den Falkner auch nicht gefragt warum. Ich denke aber, er hat eine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. Dies betrifft dann auch die Vorführung des Vogels in der Öffentlichkeit. D.h. er darf den Vogel in der Öffentlichkeit für Flugschauzwecke zeigen und vorführen und somit auch dessen Federn ( Betrifft ja grob gesagt den ganzen Vogel, d.h. Erzeugnisse und Teile, aber da kennt ihr euch ja auch aus ) verkaufen. Der Falkner hat somit eine generelle Vermarktungsgenehmigung speziell für diesen Vogel. Ich denke, dass er auch auf deinen Wunsch einen formlosen Herkunftsnachweis für deine erworbene Feder ausstellt. Aber da hätte er viel zu tun, jedem Käufer einen Herkunftsnachweis auszustellen, denn ihm ist es sicherlich egal, ob du später evtl. Schwierigkeiten bekommst, wenn du keinen Herkunftsnachweis für die Federn hast.
Nun, die Feder vom angesprochenen Seeeadler sind in deinem Besitz, rein nach dem Gesetz illegal. Da hilft es auch nichts dass der Falkner eine Vermarktung hat! Die Vermarktung beschränkt sich auf den Vogel an sich, und nicht auf Teile davon. Er muß eiegntlich für jede Feder (oder mehrere zusammen) eine EU-Bescheinigung vorweisen wenn es diese Federn veräußert. Und diese auch dem neuen Besitzer aushändigen!

Er hätte/ hat sicher viel damit zu tun, mit den Herkunftsnachweisen. Wesentlich mehr würde auf ihn zukommen wenn die Zollbehörden (als ermittelnde Instanz vorgesehen) ihm die Veräußerung ohne die entsprechenden Papiere nachweisen. Im übrigen muß auf dieser formlosen Bescheinigung die er zweifelsohne ausstellen kann wenn er den Vogel gemeldet hat, eindeutig hervorgehen, dass die Federn unentgeldlich weitergegeben wurden!! (Wenn er klug ist, rein was das Vermeiden von jeglichem behördlichem Ärger angeht, läßt er sich die Schenkung quitieren.)

Aber wie üerall gilt - wo kein Kläger auch kein Richter
 
@ Heliman

Das ist richtig. Rein rechtlich gesehen ist die Feder illegal in meinem Besitz. Denn ich kann ja nicht nachweisen, wie ich an die Feder gekommen bin.
Gedanken diesbezüglich habe ich mir aber erst gemacht, als ich eure umfangreichen Threads hier im Forum darüber gelesen habe.
Vermarktet hat der Falkner die Feder auch nicht direkt, bzw. wäre ihm schlecht nachzuweisen, denn als ich ihm das Geld in die Hand drückte, gab er mir zu verstehen, dass er dies als Futterspende für die Vögel verbuche.
Also ist es wohl eine Art Schenkung im Gegenzug für eine Futterspende.
Aber wie du gesagt hast... Wo kein Kläger, da kein Richter...
Ich kann trotzdem noch gut schlafen.
Und wenn demnächst hier der RP Darmstadt vor der Haustür steht und mir die Stoßfeder sicherstellt und ich eine Anzeige am Hals habe wegen Aneignung und Besitzes von Teilen artgeschützter Tiere, dann werde ich zumindest angeben, dass die Feder von einem europ. Seeadler namens "Herrmann" stammt und wenn ich Glück habe, erkennt der Falkner ja, dass es eine Stoßfeder seines Adlers ist und kann mir nachträglich noch eine Schenkungsbescheinigung ausstellen....... :D
 
@ helimann.@ sagany
[/QUOTE]bei uns in der nähe , in einem dorf da gibt es einen förster. ich kannte bzw. kenne den mann auch selbst da er mal in der firma von uns gearbeitet hatte.
der hatte in seinem revier federn und tote exemplare von greifvögel gesammelt gehabt. die federn hatte er in seiner wohnung ausgestellt und die greife hatte er sich präparieren lassen und hingen auch in seiner wohnung.
Ich muß jetzt mal dumm Fragen :
- Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.

- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.

Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....

Gruß
 
Noch was :
Mir ist ein Fall bekannt, da ist aus einer illegalen Haltung ein Weisskopfseeadler sichergestellt worden. Die Behörden haben den Vogel zur Pflege einer Adlerwarte übergeben.
Die haben den Vogel aber, weil er ja so schön ist und die Resonanz der Besucher so groß war, in der Voliere ausgestellt und sogar bei Flugschauen fliegen lassen.
Da gab es bösen Ärger. Der Vogel hat nämlich soviel Aufsehen erregt, das es in der Presse stand und gleich der RP aufmerksam wurde. Der Falkner hatte nämlich keine Vermarktungsgenehmigung für den Vogel. D.h. er durfte den Vogel nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen, nicht für Flugschauen verwenden oder auch nicht zur Schau stellen.
Ich denke in Bezug auf Federn, ohne Vermarktungsgenehmigung hätte der Falkner auch Probleme beim Verkauf von Federn bekommen.
Auf der EU-Bescheinigung gibt es unter Punkt 19 nur 3 Unterpunkte:
19.1 = zur Bestättigung dass das (wieder) auszuführende Exemplar unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der betreffenden Art erworeben wurde. (Keine Vermarktungsgenehmigung)
19.2 = zur Befreiung von Exemplaren der Arten in Anhang A vom Verbot der koomerziellen Tätigkeiten gemäß Artikel 8 Abs. 1 der EGVO 338/97 (Befreiung vom Vermarktungsgebot)
19.3 = zur Genehmigung der Verbringung... (Transportbescheinigung, keine Vermarktung)

Ergo gibt es lediglich generell nur einen Vermarktungs-Passus! Wobei es nebensächlich ist ob diese Vermarktung einer Zurschaustellung (Flugvorführung) oder einer sonstigen Form (Verkauf des betreffenden Exemplares) dienlich ist
 
Ich muß jetzt mal dumm Fragen :
- Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.

- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.

Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....

Gruß

Hallo Corneli

Es spielt eigentlich keine Rolle ob Staatsforst oder Privatforst. Er ist nicht die rein rechtliche, sprich zur Aneignung, berechtigte Person!

Er kann sich aber jederzeit eine Erlaubis des Aneignungsberechtigten, schriftlich am besten, ausstellen lassen. Da kann auch nichts behördlich konfisziert werden.

Und im benachbarten Revier, eines privaten Pächters, hat er ohne Erlaubnis überhaupt nichts aufzuheben (rein rechtlich jetzt)...

Wie es konkret im Staatswald ist, bzgl. Aneignungsrecht, weiss ich, wie ich zu meiner Schande gestehen muss (:o ), nicht definitiv. Da gehe ich eher logisch an die Sache ran. Obwohl Bürokratie in den seltensten Fällen, wie wir alle wissen, etwas mit Logik und Rationalität zu tun hat...
 
@ Heliman

Und wenn demnächst hier der RP Darmstadt vor der Haustür steht und mir die Stoßfeder sicherstellt und ich eine Anzeige am Hals habe wegen Aneignung und Besitzes von Teilen artgeschützter Tiere, dann werde ich zumindest angeben, dass die Feder von einem europ. Seeadler namens "Herrmann" stammt und wenn ich Glück habe, erkennt der Falkner ja, dass es eine Stoßfeder seines Adlers ist und kann mir nachträglich noch eine Schenkungsbescheinigung ausstellen....... :D
Wenn der Falkner das dann macht ist ja gut. Ob er das macht, bei Fremden, erst recht wenn er (möglicherweise) weiß dass der Zoll schon mit drin steckt, ist eine andere Frage.

Zudem ist die Frage ob er auch der Besitzer ist vom Vogel?!? Wenn nicht wäre dies sogar ein Kündigungsgrund, denn dies wäre rein rechtlich Diebstahl, wenn er eine Feder von einem fremden Vogel, und sei es ein Greifvogelpark oder eine Falknerei, verschenkt. Ohne Wissen und ausdrückliche Duldung des Besitzers...

Und da wird er mit irgendwelchen Bescheinigungen bzw. Ausstellungen selbiger eher spartanisch umgehen...
 
...da verkaufen sie auch federn ihrer adler usw. an die gäste für so 8-10€/stk. aber ohne papiere.das habe ich gesehen!! keine ahnung ob die sowas dürfen.
Sie dürfen nicht! De facto...

Aber auch hier gilt - wo kein Kläger auch kein Richter...

Bei der ganzen Diskussion sollten wir vielleicht auch nicht vergessen dass es sich um Federn handelt. Ein Abfallprodukt gewissermaßen. Auch wird wohl auch kein Greifvogel geschädigt werden wegen seiner Federn.

Daher möchte ich meine Ausführungen hier im Forum, gerade in diesem Thread, auch diesbezüglich bewertet wissen - als die Theorie gewissenmaßen! Rein nach den Gesetzesvorlagen.

Dass die Praxis anders aussieht wissen wir auch. Allerdings sollte man sich, daher meine vielleicht etwas trocken klingenden Ausführungen hier im Forum,durchaus der Theorie bewußt sein. Denn dann wenn einem unbewußt Probleme ins Haus stehen könnten (wenn man beispielsweise Federn weitergibt, verkauft, von denen man denkt sie wären legal und sie sind es nicht)

Also, man sollte sich zumindest bewußt sein, auf was man sich in den jeweiligen Fällen einläßt. Den auch hier gilt, vor dem Gesetz - Unwissenheit schützt vor (einer evtl. Strafe oder Bußgeld) nicht.
 
Der Pächter hat das Jagdausübungs und das Aneignungsrecht für tote Wildtiere also sprich Abwurfstangen, Federn, etc., die in SEINEM Revier anfallen.
Macht er es außerhalb seines Revieres, ist es Jagdwilderei. Soweit so gut.

- Der Förster ist doch im Staatsforst- oder Staatswald, wie auch immer, tätig.

Ist er im Staatsforst nicht berechtigt, sich verendetes Wild oder Vögel, Abwurfstangen etc., anzueignen ( Mit einer entsprechenden Meldung an seine Dienststelle ) ?
Darf er dies nicht auch Überregional, dass heißt, über das Gebiet des Staatsforstes hinaus ?, also auch im Revier des Pächters ?
Würde mich jetzt mal interessieren.....


Es spielt eigentlich keine Rolle ob Staatsforst oder Privatforst. Er ist nicht die rein rechtliche, sprich zur Aneignung, berechtigte Person!

Wie es konkret im Staatswald ist, bzgl. Aneignungsrecht, weiss ich, wie ich zu meiner Schande gestehen muss (:o ), nicht definitiv.
Hallo,

im Staatswald hat der zuständige Revierförster auf derjenigen Jagdfläche das Aneignungsrecht, die er auch selbst bejagt, die also nicht verpachtet ist. Er ist hier also ganz klar die zur Aneignung berechtigte Person. Darüber hinaus eben nicht, weil er selbst in einem verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirk das Aneignungsrecht des Pächters verletzen würde. Im Nichtstaatswald darf er es gleich zweimal nicht.

Aber gell, es wird im Jagdgesetzt eben vom „ausschließlichen Aneignungsrecht“ gesprochen. Und in dieser Aufzählung sind die Federn nicht genannt. Er darf sie somit zwar sich aneignen und aufgrund dieses jagdrechtlichen Aneignungsrechtes auch besitzen, kann dieses Aneignungsrecht aber gegenüber einem anderen Aneignungsberechtigten nicht geltend machen (z. B. Sammler mit Sammelgenehmigung), weil er dieses Aneignungsrecht für die Federn nicht ausschließlich hat; für tote Vögel dagegen sehr wohl.

VG
Pere ;)
 
Hi zusammen :)


Also, ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht ALLE Postings hier durchzulesen, da der Thread schon mehr als 2 Jahre alt ist.

Um es einmal deutlich zu sagen...ALLE heimischen Vogelarten fallen unter das Bundesartenschutzgesetz (egal ob es für diverse Arten Jagdzeiten gibt oder nicht).

Man benötigt (streng nach Gesetz gehend) für JEDE Feder eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutz-/Landschafts-/Artenschutzbehörde (wenn Du budnesweit sammeln willst, sogar der Bundesnaturschutzbehörde).
Für Arten, die zusätzlich zur Jagd freigegeben sind, benötigt man hier in der BRD zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde(n).

Um eine CITES für JEDE Feder zu vermeiden, hat man die Möglichkeit, sich eine generelle Sammelgenehmigung für den Geltungsbereich der jeweiligen Behörde (Stadt/Kreis, Land oder Bund) ausstellen zu lassen, egal ob Jagdpächter oder nicht!

Im Normalfall, wenn man nur Einzelfedern zuhaus hat, wird keine Behörde wegen einer einzelnen Falken- oder Bussardfeder etwas sagen, aber wenn man das ganze schon wissenschaftlich mit Vergleichssammlung und evtl. Publikationen angeht, komtm man nicht umher, sich solche AUsnahmegenehmigungen ausstellen zu lassen.

Wie Peregrinus schon äußerte, betrifft das nicht nur GANZE Tiere, sondern auch TEILE VON TIEREN und somit auch die Einzelfedern!


Liebe Grüße, Jörg :)


P.S.: Falls jetzt wieder so provokative, evtl. sogar teilweise hirnrissige
Antworten kommt von bestimmten Usern werde ich da mit Sicherheit
nicht weiter drauf eingehen :)
 
Moin moin,

also um es nochmals etwas zu präzisieren: Es gibt ein Bundesnaturschutzgesetz und eine Bundesartenschutzverordnung (kein „Bundesartenschutzgesetz“). Alle „europäischen Vogelarten“ sind besonders geschützt und es gilt somit ein Aneignungs- und Besitzverbot für diese Tiere selbst und „ohne weiteres erkennbare Teile“ derselben, also auch Federn.

Eine CITES-Bescheinigung ist für eine Feder grundsätzlich nicht erforderlich, da diese den Handel regelt (sowohl innerhalb EU als auch Handel mit Drittländern). Ich muß als Besitzer einer Feder aber gegebenenfalls (d. h. auf Verlangen der Behörde) die Rechtmäßigkeit nachweisen können. Das geht über eine Sammelgenehmigung, eine „Schenkungsbescheinigung“ des rechtmäßigen Vogelhalters (wenn nicht aus der freien Natur) oder auch über eine CITES-Bescheinigung (die jedoch wie gesagt nicht zwingend ist).

Greifvögel unterliegen zusätzlich zum Naturschutzrecht auch dem Jagdrecht (und zwar nur die 18 Arten, die in der Bundeswildschutzverordnung in Anlage 4 explizit aufgeführt sind; von den heimischen Arten sind das alle bis auf den Schreiadler). Der Jagdausübungsberechtigte hat das Aneignungsrecht, meiner Meinung nach aber nicht das ausschließliche (weil im Bundesjagdgesetz nicht von „Teilen“ gesprochen wird, sondern diese explizit genannt werden, und da sind die Federn nicht dabei), will sagen, dass ich mir mit Sammelgenehmigung auch eine Habichtfeder aneignen darf, ohne den Jagdausübungsberechtigten zu fragen und er die im Zweifelsfalle auch nicht rausverlangen kann. Wie im Streitfall ein Gericht entscheiden würde, ist unklar.

VG
Pere ;)


P.S.: Die "CITES-Bescheinigung" heißt seit dem 1.6.1997 nur noch "Bescheinigung".
 
Hallo Peregrinus,

Also deine Ausführungen erscheinen mir einleuchtend und für mich jetzt am leichtesten verständlich... seeeehr gut, vielen Dank dafür !
 
Hallo Peregrinus,

Also deine Ausführungen erscheinen mir einleuchtend und für mich jetzt am leichtesten verständlich... seeeehr gut, vielen Dank dafür !

Einleuchtend nach Interpretation der bestehenden Gesetzeslage vielleicht ,aber nach menschlicher Logik ein vollkommen überflüssiges und bürokratisches Monster.
Hier sollte der legale Nachweis des "Mausernden" Vogels reichen.Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:
 
Wüstenbussard WA Anhang B und EG Anhang B. Heisst es braucht nur den schriftlichen Herkunftsnachweis des Züchters. Bei den Federn ebenso. Hier reicht nur der schriftliche Nachweis des Besitzers aus,in diesem muss auch die Ringnummer mit angegeben werden.
Aber die meisten Greife sind ja Anhang A.... Das heisst generelles Vermartungsverbot für den Vogel und seine Teile. Eine EG-Bescheinigung wäre hier für den Vogel und jede einzelne Feder von Nöten um ihn oder seine Teile weitergeben oder weiterverkaufen zu dürfen.
 
Hier sollte der legale Nachweis des "Mausernden" Vogels reichen.Z.B. gibt es Greifvögel wie den Wüstenbussard der selber keine EU Bescheinigung als lebendes Exemplar braucht wie denn für dessen Federn??????:freude:

Wie ??? Es gibt Greifvögel, die nicht unter Artenschutz gestellt sind ? Dachte dass es mittlerweile alle Greifvögel der Welt betrifft....


Gruß
 
Thema: Greifvogelfedern-wie ist es mit bescheinigungen?

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