greifvogelpräparate

Diskutiere greifvogelpräparate im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - hi ich suche greifvogel- und eulenpräparate die evt. gratis oder recht günstig abgegeben werden. kennt ihr jemanden oder habt ihr vielleicht...
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red*tailed*hawk

Guest
hi
ich suche greifvogel- und eulenpräparate die evt. gratis oder recht günstig abgegeben werden.
kennt ihr jemanden oder habt ihr vielleicht selbst welche die ihr nicht mehr braucht???
die vögel sollten aber entweder papiere oder älter sein als 50 und eine bestätigung dafür haben.
nehme auch andere vögel (ausnahme tauben, wasservögel ;-) )

würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet ;)
mgfg
red*tailed*hawk
(niki)
 
Warum gehst du nicht einfach zu einem Präparator in deiner Nähe und fragst ihm?

Ruperswil ist doch so weit ich weiss in der Schweiz nicht wahr?
Und da die nicht zur EG gehören könnte es da Probleme geben.
Insofern dass die meisten User hier aus Deutschland oder ggf. auch Österreich sind und für die Ausfuhr und einfuhr in ein nicht EU-Land von Teilen geschützter Tierarten bräuchte es dann zunächst einmal eine Ausfuhr- und einfuhrgenehmigung die dir der jenige dann bei der http://www.bfn.de/ ausstellen lassen müsste ,dies kostet erstmal viel zeit und natürlich auch geld, nicht weniger als 40€.
Dies ist immerhin Zollpflichtige Ware.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mit papieren ist das soviel ich weiss und mitbekommen habe nicht so ein grosses problem und wenn ich zu einem präparator gehe wird das total teuer, wenn ich mal vergleiche kosten die hier sicher doppelt soviel.
wie viel zahlt ihr für einen wanderfalken (falco peregrinus) :?
lg
red*tailed*hawk
 
sorry aber dieser satz hier ergibt keinen sinn,was meinst du damit?

mit papieren ist das soviel ich weiss und mitbekommen habe nicht so ein grosses problem

Bei uns kostet ein Wanderfalke zwischen 300-500€
 
ich meine wenn man dafür papiere hat, ist es nicht so schwer in zu bekommen, soviel ich das weiss, ich kenn mich da nicht so aus.
desshalb wäre ich froh um hilfe !
 
Hallo,

ich will dir ja nicht die Lust nehmen aber ein gutes Präperat kostet nicht viel weniger wie ein lebender Vogel!!
Dazu kommt noch das wir ja überall für die Präperate die Cites-Bescheinigung benötigen ( hier ca. 40 - 100 euro je nachdem wie teeur der Vogel ist), deshalb wird dir kaum jemand ein Präparat schenken oder billig lassen was ihn doch ganz schön Geld gekostet hat.
Gruß
Marco
 
hi regalis
tja, da siehst du, das wusste ich nicht.
bei uns ist halt doch alles völlig anders als bei euch, irgendwie :-(
 
Hallo Marco,

kennst Du die genaue Bestimmung über das Alter von Präparaten, ab welchem eine CITES-Bescheinigung nicht benötigt wird?

LG
Pere ;)
 
Ja Regalis hat Recht.
Gerade Greifvogelpräparate sind begehrt und teuer.
Wer sich mal einen Greif hat anfertigen lassen mit allen drum und dran wird nicht weniger als 300€ dafür bezahlt haben( das kann bis in die tausende gehen) und hat sich sicher etwas dabei gedacht und wird dann zum anderen Tag nicht einfach sagen "Hach jetzt habe ich keine Lust mehr auf den,jetzt verschenk ich ihn mal eben",das ist in etwa so als ob ich mir heute einen Mercedes aus der S-Klasse kaufen würde und ihn morgen an irgend jemanden den ich nicht kenne verschenken würde:D
Natürlich kann es trotzdem sein dass jemand seine Stücke mal nicht mehr haben will und sie dann verkauft aber dann wird er sie für nicht weniger als den Neupreis verkaufen,denn anders als bei anderen Sachen schwindet der Wert von Präparaten mit dem Alter nicht, sondern er steigt,das heisst der Verkäufer könnte sogar noch mehr Geld dabei herausschlagen als er selber bezahlen musste,und es wird immer Abnehmer (Zu Hauf)für diese geben,wer will da also auf das Geld verzichten und so ein Stück lieber verschenken?
Selbst die illegalen Greifvogelpräparate werden leider Gottes noch teuer an den Mann gebracht,siehe Ebay8(
Da wird also keiner was zu verschenken haben.
Gut,ich könnte mir vorstellen wenn du mal einen alten Förster kennen lernen solltest oder Jäger dass er vielleicht noch ein 40 Jahre uraltes verstaubtes und kaputtes Mäusebussard,Habicht,Turmfalken oder Sperberpräparat da hat was er dir schenken würde,aber davon hast du ja sicher nichts,oder?

Pass aber bitte auf was ebay betrifft,falls du da mal auf die Idee kommst was zu kaufen,dort werden häufig Präparate angeboten von Greifvögeln wo folgender Satz dabei steht:
:"Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung(EG) Nr. 338/97 (01.06.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäischen Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden.(Art.8 ( 1 ) i.V.m. Art. 8 ( 3 ) der Verordnung (EG) Nr. 338/97,i.V.m. Art. 32 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 i.V.m. Art. 2 Buchstabe w) der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Die Stücke die dort angeboten werden und wo dieser Satz vermerkt ist sehen eigentlich nie so aus als wären sie mindestens 59 Jahre alt(Wer rechnen kann: ...die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung ->welche 1997 erlassen wurde,erworben wurden...dh. also mind. von 1947 stammen und somit jetzt 59 jahre alt sein müssten)
Was die Verkäufer dort machen ist Betrug und illegal,sie verkaufen illegale Präparate von vielleicht einem alter von 15,maximal 30 Jahren und meinen es wäre legal wenn sie diesen Satz darunter klatschen.
Es gibt in der Tat solch eine Ausnahmeverordnung,aber deswegen kann noch lang nicht jeder einfach so solch ein präparat ins internet setzen, zunächst muss das Präparat zu einem gutachter der bestätigen muss dass es tatsächlich mindestens 59 jahre alt ist ,danach kann anhand des gutachtens eine freie verkaufsbescheinigung bei der zuständigen behörde beantragt werden,erst dann darf so ein stück veräußert werden.
Das heisst so einfach wie es dort steht ist es wiederum garnicht,denn du brauchst auch hier,egal wie alt das Präparat ist eine Behördliche Vermarktungsgenehmigung die dich wieder zeit,geld und nerven kostet.
Alle Päparate ohne Papiere dürfen nicht verkauft oder besessen werden.
pass da also bitte auf,okay?;)
und eine Ein und ausfuhrbescheinigung für ein nicht EU-Land braucht es so oder so,also egal ob papiere vorhanden sind oder nicht.
Die genauen Preise für das Ausstellen lassen der Papiere sind hier verzeichnet:
http://www.bfn.de/04/0402.htm
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
danke viel mal sagany und alle anderen, hast mir echt licht ins dunkle gebracht und im ebay kaufe ich die sicher nicht auf einem foto kann alles gut aussehen ;-)
keine angst, dem vertraue ich eh nicht ;-)
lg
red*tailed*hawl
(niki)
 
Hier mal übrigents noch das *Kleingedruckte* dass die lieben ebayer immer so gerne weglassen:
http://www.bfn.de/04/0406_antiq.htm
Zitat:
Definition "Antiquitäten" gem. Art. 2 w Verordnung (EG) Nr. 338/97 :

"Exemplare, deren ursprünglicher natürlicher Zustand zur Herstellung von Schmuckstücken, Dekorationsgegenständen, Kunstgegenständen, Gebrauchsgegenständen oder Musikinstrumenten mehr als fünfzig Jahre vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung signifikant verändert wurde und bei denen sich die Vollzugsbehörde des betreffenden Mitgliedsstaates vergewissern konnte, dass sie unter solchen Umständen erworben wurden. Solche Exemplare werden nur als verarbeitet betrachtet, wenn sie eindeutig einer der erwähnten Kategorien angehören und zur Erfüllung ihres Zwecks keiner weiteren Schnitzerei, handwerklichen Fertigung oder Verarbeitung bedürfen."

Dürfte eigentlich schon alles beantworten:D
 
Peregrinus schrieb:
Hallo Marco,

kennst Du die genaue Bestimmung über das Alter von Präparaten, ab welchem eine CITES-Bescheinigung nicht benötigt wird?

LG
Pere ;)

Auch wenn ich mich jetzt unaufgefordert melde (;) ),kann dir geholfen werden...

Wobei ich jetzt davon ausgehe dass du mit "CITES" die derzeit geltenden EU-Bescheinigung meinst?!! (Wobei die CITES,welche ja bis zum July 1997 ausgestellt wurden,für den Eigenbedarf weiterhin ihre Gültigkeit behalten und erst bei Veräußerung auf EU-Papiere umgeschrieben werden müssen)

Eigentlich brauchst du laut Behörde (wir beide haben übrigens dieselbe;) ) für jedes Präparat eine EU-Bescheinigung wenn du es veräußerst!

Die Frage ist eher die,auf welcher Grundlage du die Papiere beantragst/beantragen kannst. Für Präparate mit CITES kein Problem.
Hast du alte Rechnungen oder Bescheinigungen (wie ich beispielsweise) welche vor der in Deutschland eingeführten Bescheinigungspflicht für Greifvögel basieren (1984) zeigt sich die Behörde,bei uns in Baden/Württemberg zumindest,auch verständnisvoll.
Ohne die zuvorgenannten Parameter verlangt die Behörde einen Altersnachweis (von einem Fachmann,Präparator beispielsweise) der schriftlich bestätigt dass die einzelnen Präparate mindestens 30 Jahre alt sind!

Ich mache die ganze Prozedur nämlich momentan gerade durch...:~

Wenn du willst schicke ich dir per Private Nachrichten die Durchwahl des Beamten,der dafür zuständig ist beim RP Karlsruhe. Da bekommst du dann Infos aus erster Hand.


Gruss
Heliman
 
Sagany schrieb:
Ja Regalis hat Recht.
Natürlich kann es trotzdem sein dass jemand seine Stücke mal nicht mehr haben will und sie dann verkauft aber dann wird er sie für nicht weniger als den Neupreis verkaufen,denn anders als bei anderen Sachen schwindet der Wert von Präparaten mit dem Alter nicht, sondern er steigt,das heisst der Verkäufer könnte sogar noch mehr Geld dabei herausschlagen als er selber bezahlen musste,und es wird immer Abnehmer (Zu Hauf)für diese geben,wer will da also auf das Geld verzichten und so ein Stück lieber verschenken?
Sorry wenn ich dir leicht widerspreche. Aber die Preise für Greifvogelpräparate sind in den letzten Jahren doch ziemlich gesunken.

Als ich noch kräftig gesammelt habe,das ist auch schon über 12 Jahre her,da kostete ein präparierter Uhu beispielsweise umgerechnet 800 EUR,ein Wanderfalke wurde (ohne Beziehungen zur Quelle) da schon mal für 1000 EUR von den Präparatoren an den Mann gebracht...

Davon kann man heute wenn man seine Präparate wieder abgibt,eher träumen... (Das liegt daran dass halt auch die Preise für die gezüchteten Vögel seit damals ziemlich gesunken sind,für die damaligen Verhältnisse)
Wobei natürlich auch die Qualität derselben eine große Rolle spielt.

Das was du mit dem Altersnachweis und den sonstigen Bedingungen für die Ausstellung für EU-Bescheinigungen bzw. Veräußerung geschrieben hat stimmt größtenteils. Allerdings ist das Mindestalter der betreffenden Präparate,welches attestiert werden muß,auf 30 Jahre taxiert.


Gruss
Heliman
 
h heliman
danke für die antwort :) ist doch schon ein wenig ein älteres thema ;)
würde mich aber freuen wenn du mir das per pn schicken könntest :)
glg
anne
 
red*tailed*hawk schrieb:
h heliman
danke für die antwort :) ist doch schon ein wenig ein älteres thema ;)
würde mich aber freuen wenn du mir das per pn schicken könntest :)
glg
anne
Ich bin des Lesens sehr wohl mächtig,also habe ich auch gesehen dass der Thread "älter" ist. Wobei "älter" wohl eine Frage der Definition sein dürfte...

Aber,einmal davon abgesehen dass ich erst ein paar Tage mich zu den angemeldeten Usern dieses Forums zähle und ein paar Threads aufarbeite,zeigt mir dein bekundetes Interesse an meinen hier im Forum erwähnten Greifvogel-und Eulenpräparaten (siehe mein Thread) durchaus dass zumindest für dich das Thema nun doch nicht soooo alt sein dürfte...8)

Im Übrigen habe ich,wenn ich mich nicht täuschen sollte,dich ja gar nicht angesprochen in diesem Thread! Sondern andere User. (Und dabei,Beispiel re-Post an @Peregrinus,mich bemüht Infos weiter zugeben die jetzt nicht nur auf ein paar Tage terminiert,sprich gültig sein dürften,sondern auch darüber hinaus...) Und daher verstehe ich deinen Einwand nicht ganz.

PS: PN - bezüglich was?
 
Thema: greifvogelpräparate

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