Greivvogel haltung und genehmigung

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Fortuna_7

Guest
Hallo,

habe mir lange Überlegt ob ich es mache oder nicht! Möchte mir gerne einen Wanderfalken anschaffen. Möchte ihn Falknerisch halten. Aber nicht für die Jagt ausbilden. Komme aus Baden Wü. Muss ich um den vogel halten zu dürfen trotzdem irgendeine Prüfung ablegen oder reicht es wenn ich Ihn anmelde? Habe zuhause auch andere Tiere wie z.b Alligatoren. Diese muss man zwar nur anmelden aber man muss keine bsondere Prüfung für diese Tiere machen.

Also was muss ich machen um in Baden WÜ. einen Greifvogelhalten zu dürfen? Ohne jagtabsichten.!

Danke

Chris
 
Meines Wissens setzt die Haltung des Wanderfalken auch den Falknerschein, für den Du zunächst den Jagdschein brauchst, voraus. Die Experten hier korrigieren mich bitte, sollte dies nicht so sein. Dann aber bedarf es zumindest einer Sachkundeprüfung. Desweiteren sind Vorschriften hinsichtlich der Unterbringung (Volierenmaße etc.) einzuhalten. Diese erfährst Du bei dem für Dich zuständigen Landratsamt.

Darf ich fragen, wozu Du ihn halten möchtest, wenn Du ihn nicht falknerisch einsetzen möchtest? Kann ich nicht ganz nachvollziehen.
 
da der wanderfalke eine einheimische art ist und somit beim WA unter Anhang a fällt, musts du,um ihn zu halten-besonders falknerisch- den Jagd und Falknerschein besitzen, sonst kannst du es knicken den Vogel falknerisch zu halten.
Wenn du aber nicht mit dem Falken jagen willst,für was willst du ihn dann?!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke du meinst, dass du mit ihm nicht auf die Beizjagd gehen willst. Ihn dennoch aber fliegen lassen möchtest (Aufs Federspiel).
Das finde ich auch einen guten Gedanken von Dir. Denn kein Greif, erst recht kein Falke sollte in der Voliere versauern-sondern fliegen dürfen.
Sobald der Greifvogel jedoch aus der Voliere genommen und eben, Falknerisch gehalten werden soll. Gilt er als Jagdwaffe. Und durchaus kannst du es nicht verhindern dass er seinen Jagdtrieb ausleben,und bei einen seiner "Ausflüge" mal etwas erbeuten wird.
Daher brauchst du laut Gesetz zwingend den Falknerschein und Jagdschein (Falknerjagdschein) für diese Form der Haltung.
Für die Voliere brauchst du 2 Genehmigungen:
-Baugenehmigung
und
-Gehegegenehmigung
Für den Vogel gilt, da es eine Anhang A Art in unserer EG-Verordnung ist, dass du ihn melden musst. Wenn du ihn Dir kaufst ,achte darauf dass der Züchter oder Falkner der ihn Dir verkauft , dir auch die gelbe Besitz, und Vermarktungsgenehmigung im Originalen zu dem Vogel überreicht und dass die Nummer auf diesem Dokument auch mit der Ringnummer des Vogels übereinstimmt. Alles andere ist illegal.
Der Wanderfalke geniesst so ziemlich von jeder Verordnung den höchsten Schutzanhang. Das heisst dass du besonders unter die Lupe genomen wirst,wenn du dir einen halten willst.
Erkundige Dich zu erst bei deiner Behörde, welche Auflagen an Volierengröße ua. Haltungsbedingungen sie an dich stellen.
Ein paar Mal im Jahr dürfte dann auch ein Amtsveterinär bei dir vorbeikommen um die Haltung des Tieres zu prüfen, auch ggf. ein Beamter der Oberen oder Unteren Naturschutz oder Landschaftsbehörde.
Und da der Wanderfalke eine einheimische Art ist, darfst du so weit ich weiss auch nur ein Exemplar davon besitzen, es sei den du hast eine Sondererlaubnis, wenn ich mich irre,soll mich bitte ein Falkner hier,korrigieren!

Übrigents: Wenn du schonmal den Falknerjagdschein hast, kannst du eigentlich auch gleich mit dem Vogel beizen. Denn den brauchst du ja so oder so. Und es ist einfach artgerechter. Ein Greif will jagen! Und das wird er auch!
Pachte Dir ein Revier oder such Dir Jemanden der eines hat und Dir dort Jagderlaubnis gibt und beize,wenn vorhanden Krähen oder Elstern. Davon gibt es Vielerorts zu viele ,sie schaden den Singvogelbeständen da sie die Nester plündern und sind gerade bei Falken ein beliebes und vor allem natürliches Jagdziel.(Der Wanderfalke ist von natur aus ein Vogeljäger).
Die meisten Falkner jagen mit dem Wander Rabenvögel oder Tauben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von einheimischen Greifvögeln darf man 2 besitzen. Egal ob nun ein Steinadler & ein Habicht, oder eben 2 Wanderfalken.

sehr schön beschrieben,sagany ;)
Bzgl Beizjagd mit dem Wander: aufgrund von Mangel von Rebhuhn&Fasan bleibt ja nix mehr andres übrig ausser Rabenvögel-va Rabenkrähen und eben-je nach Bundesland- auch mal Tauben-wobei die nicht sooo oft gebeizt werden.
 
Wie siehts denn mit Möwen bei euch aus?
Bei uns sind alle geschützt.

Und zurück zum Thema:
Wesshalb denn nicht die erforderlichen Scheine machen?
Sicher ist der Weg halt ein wenig beschwehrlich, aber wenn man wirklich mit so einem Vogel umgehen will nimmt man das doch in Kauf.
Zudem kann man ja immer was dazulernen.
Im vergleich zu deinen Aligatoren: Ich nehme mal an die lässt du ja auch nicht frei laufen.
 
Wie siehts denn mit Möwen bei euch aus?
Bei uns sind alle geschützt.
In Ba-Wü ist nur die Lachmöwe bejagbar. Waller beschreibt ja, wie er mit seinem Habicht einige Silbermöwen gebeizt hat, aber zumindest hier wäre das tabu. Die Silbermöwe ist auch durchaus selten hier.

VG
Pere ;)
 
Thema: Greivvogel haltung und genehmigung

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