Normalerweise sind die Behörden recht kooperativ. Wenn Du nachweisen kannst, woher der Vogel kommt, werden die Dir bestimmt eine Genehmigung zur Nachberingung ausstellen. Dann kannst Du beim BNA oder ZZF einen Ring bestellen (vorher nach der richtigen Größe erkundigen) oder ihn chippen lassen. Sollte es allerdings Zweifel am legalen Besitz geben, kann es auch zu einer Beschlagnahmung kommen. Ich warte gerade auf eine Antwort auf meinen Antrag zur Registrierung/Beringung eines aus schlechter Haltung übernommenen Mohrenkopfpapageien, der ohne Ring und Papiere von einem privaten Züchter seinerzeit abgegeben wurde. Da ich nichts zu verbergen habe und die Herkunft nachweisbar ist, denke ich, dass das problemlos über die Bühne gehen wird. Ich finde Artenschutz und verantwortliche Papageienhaltung wichtig und möchte mich da keines Regelverstoßes schuldig machen.