Habichtfang

Diskutiere Habichtfang im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Da dieses Thema hier ja öfters vorkommt und immer die Jäger und Falkner die "Bösen" sein sollen, hier einmal eine hübsche Seite eines...
Eine Tierart paßt Ihren Bestand an den Lebensraum an. Erhöht sich die Lebensraumkapazität, erhöht sich der Bestand. Verschlechtert sich die Kapazität, gehen auch die Bestände zurück.

Wird durch ein Überangebot an Tauben das Nahrungsangebot und damit die Lebensraumkapazität erhöht, passen sich die Prädatoren ein Stück weit an. Aber eben nur bis zu einer bestimmten Grenze.


VG
Pere ;)

Es muß nicht unbedingt gleich eine Bestanderhöhung durch ein Überangebot an Tauben durch die anwesenden BP von Greifvögel die Folge sein, sondern es können sich auch einzelne Expl sich auf die Tauben spezialisieren die ebend nichts anderes mehr jagen.
 
Es muß nicht unbedingt gleich eine Bestanderhöhung durch ein Überangebot an Tauben durch die anwesenden BP von Greifvögel die Folge sein, sondern es können sich auch einzelne Expl sich auf die Tauben spezialisieren die ebend nichts anderes mehr jagen.
Verschiebung des Beutespektrums, genau! :zustimm:

Aber es wird dann in der Folge - sofern die neue Nahrungsquelle leicht verfügbar ist - zunächst zu einer Anpassung der Bestände kommen. Natürlich nur dann, wenn die Zunahme der "neuen" Art nicht auf Kosten eines bisherigen Beutetieres geht, sprich, wenn sich das Gesamtangebot erhöht ohne daß sich gleichzeitig der Zugang verschlechtert.

VG
Pere ;)
 
Pressemeldung 31.08.2012
Taubenzüchter wegen "Aufruf zu Vogelmord" im Internet verurteilt
Berliner Habicht-Hasser muss 1.350 Euro zahlen

Berlin. Der Vorsitzende eines Berliner Taubenzuchtvereins muss wegen des Aufrufs zum Vogelmord im Internet eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze á 15 Euro) zahlen. Das Amtsgericht Tiergarten sah es heute als erwiesen an, dass der Mann auf der Homepage seines Verbandes Tipplerclub Deutschland e.V. zum Fang und zur Tötung streng geschützter Greifvögel aufgerufen hatte und bestätigte einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.
 
Jetzt wäre noch interessant, woher das Komitee den Tip zur Anzeige bekommen hat. Vielleicht sogar von hier? Man weiss ja nie.
 
Das Urteil lässt hoffen. Leider stehe ich auch alleine gegen Tauben- und Hühnerzüchtern, die den Habichten, Bussarden und unserem Turmfalkenpärchen nachstellen. Dreckszeugs nannte der Nachbar die Greife, die angeblich seine Hühner holten.

Die Greife haben seit jeher hier nichts zu lachen, da wird auch mal einer vom Himmel geholt. Wenn was bei uns greift, sinds die vielen, vielen verwilderten Katzen, die von den Tauben- und Hühnerzüchtern gefüttert werden. Fang ich zwei ein, sind nächsten Tag wieder drei neue da. Aber von den Anwohnern traut sich niemand, etwas zu machen. Weil - die Greife holen sich die kleinen Kinder ..
 
Leider stehe ich auch alleine gegen Tauben- und Hühnerzüchtern, die den Habichten, Bussarden und unserem Turmfalkenpärchen nachstellen. ...
Die Greife haben seit jeher hier nichts zu lachen, da wird auch mal einer vom Himmel geholt.

Schon das Nachstellen ist eine Straftat nach § 44 i.V.m § 71 Bundesnaturschutzgesetz. Wenn Du konkrete Anhaltspunkte hast, solltest du das anzeigen.
 
Ich war damals bei der Polizei. Aber ohne toten Greif haben die nichts unternommen. Lustig haben sie sich gemacht, als ob "man nichts Wichtigeres um die Ohren hätte". Das Habichtweibchen jedenfalls war nie mehr zu sehen.
 
. Wenn was bei uns greift, sinds die vielen, vielen verwilderten Katzen, die von den Tauben- und Hühnerzüchtern gefüttert werden. Fang ich zwei ein, sind nächsten Tag wieder drei neue da. Aber von den Anwohnern traut sich niemand, etwas zu machen. Weil - die Greife holen sich die kleinen Kinder ..

Also ich bin Kleintierzüchter sagen wir so ab dem 12. Lebensjahr. Mit Katzen pflegte ich schon damals einen anderen Umgangston. Ich hielt Rebhühner, Fasane, Wildkaninchen und viele mehr im Freilauf. Durch das DDT lagen die Habichte damals am Boden, insofern möchte ich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich hatte in dieser Zeit nie einen Verlust durch einen Greifvogel, wäre heute anders. Aber durch Katzen, Katzen, Katzen. Ich kenne in meinem Umfeld keinen !!! Kleintierzüchter der n i c h t Probleme mit Freigängerkatzen gehabt hat. Das diese von Tauben- und Kleintierzüchtern gefüttert werden, naja der Herrgott hat einen großen Tiergarten.... vielleicht in Berlin, da ist vieles anders.....oder liegt das Futter in einer Kastenfalle, da gehört es auch hin!
 
Schon das Nachstellen ist eine Straftat nach § 44 i.V.m § 71 Bundesnaturschutzgesetz. Wenn Du konkrete Anhaltspunkte hast, solltest du das anzeigen.
Schon komisch: Warum wird denn immer nur das Naturschutzgesetz herangezogen? Bei einem toten Habicht fallen mir zunächst mal das Strafgesetzbuch (§ 292) sowie das Bundesjagdgesetz (§ 38 ) ein. Dann erst das Naturschutzgesetz.

VG
Pere ;)
 
Schon komisch: Warum wird denn immer nur das Naturschutzgesetz herangezogen? Bei einem toten Habicht fallen mir zunächst mal das Strafgesetzbuch (§ 292) sowie das Bundesjagdgesetz (§ 38 ) ein. Dann erst das Naturschutzgesetz.

VG
Pere ;)

Jede Form der Nachstellung, etwa durch das bloße Aufstellen von Fallen oder die Tötung von Greifvögeln oder anderer streng geschützter Arten, stellt gemäß § 71 in Verbindung mit den §§ 69 Abs. 2 Nr.1, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (in der Fassung vom 29. Juli 2009, in Kraft seit 1. März 2010) eine Straftat dar. Darüber hinaus erfüllt die Tötung eines Wildvogels stets gleichzeitig (tateinheitlich im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB) den Straftatbestand des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz („Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“). Dies gilt für alle Greifvögel und Eulen.
Bei jagdbaren Vogelarten mit ganzjähriger Schonzeit (z.B. Greifvögel, aber keine Eulen) kommt zusätzlich die tateinheitliche Begehung einer Jagdwilderei gemäß § 292 StGB oder Jagdfrevel gemäß § 38 Bundesjagdgesetz in Betracht.

Die Tateinheitlichkeit nach § 52 StGB liegt immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder auch dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird dann nur auf eine Strafe erkannt. Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Und dies ist hier mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren nun mal das BNatschG, das StGb gibt hier "nur" 3 Jahre vor.

Insofern kann ich die Komik hier nicht erkennen, es sei denn, die Jägerschaft kriegt Komplexe, weil "Ihr" Jagdrecht nicht hinreichend gewürdigt wird. Das hätte dann schon was Komisches.
 
Die Tateinheitlichkeit nach § 52 StGB liegt immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder auch dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird dann nur auf eine Strafe erkannt. Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Und dies ist hier mit einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren nun mal das BNatschG, das StGb gibt hier "nur" 3 Jahre vor.
Ich weiß schon, wie die Rechtsfolge zu handhaben ist. Aber angezeigt wird wegen Verstoßes gegen drei Gesetze gleichzeitig.

Übrigens sind sowohl das StGB als auch das BJagdG ebenfalls mit einer Strafandrohung bis 5 Jahre belegt. :zwinker:

Insofern scheint mir die Komik durchaus erkennbar.

VG
Pere ;)
 
Ich denke, dass sich der Habicht auf Brieftauben spezialisiert liegt daran, dass die Brieftauben öfter in großen Schwärmen fliegen, als die Ringeltauben, von denen es hier ja eine Menge gibt?! Somit machen die Tauben total auf sich aufmerksam und sind dann ein leichtes Ziel für den Habicht. Ich habe meine Tauben jeden Tag kontrolliert fliegen, Einmal hat der Habicht versucht mir einen Vogel zu schlagen, ist aber gescheitert, da sich mein Schwarm (19 Vögel) vor einer Hauswand geteilt hat. Auch wenn ich schon Verluste durch Greife hinnehmen musste, finde ich sie faszinierend.
Gruß, Finn
 
Jetzt müssen wir doch einmal einige Sachen hier klarstellen...


Zuerst...seit wann jagen Wanderfalken als "übervölkerte Population" (sinngemäß übersetzt) gezielt Brieftauben?
Irgendwie will sich mir der Sinn solcher Aussagen nicht erschließen...da die meisten unserer Wanderfalken Stadtbewohner sind, gehen die gezielt auf STADTtauben...klar, sind ja auch genügend von da.
Und wer hat Schuld? ...richtig, die Taubenzüchter und -halter weltweit.
Dass da auch mal Brieftauben drunter sind, ist ja auch ganz klar, schließlich vergesellschaften sie sich mit ihren Verwandten.

Anders in der freien Natur beim Peregrinus...hier holt er sich halt, was am meisten vorkommt...dies mögen je nach Umgebung Ringeltauben, Limikolen, Krähenvögel oder sonstwas sein. Die Prägung macht es dann halt...bei uns in der Näghe hatten wir bis vor 2 Jahren das Winterhalbjahr (Ende August bis Ende März) über ein altes Peregrinusweibchen zu Gast, dass sich hauptsächlich in der Zugzeit Wachtelkönig, Limikolen (Flussuferläufer, Goldregenpfeifer, Kiebitz), Wachtel, Wasserralle und noch einige Leckereien geholt hat.

Aber selbst beim Habicht gibt es Spezialisierungen...wir hatten ein Weibchen in einem Feldgehölz, das hat einen Frühling lang den Waldkauzbestand (insgesamt 5 Tiere, darunter ein adultes) dezimiert.

Natürlich gehen die Habichte in den besiedelten Gebieten auf die aussichtsreichste Beute...würden wir ja genauso machen, oder?

Ich finde es richtig gut, dass der Herr G. bestraft wurde...leider zu gering, wie ich finde...mögen ihm die Tauben durch alle möglichen Prädatoren weiterhin weggefangen werden ;)


VG, Merops
 
http://www.tippler-club-deutschland.de/de/Raubvogelproblem.htm :

" Weil er eine Anleitung zum Töten von Habichten schrieb, muss T. Gottschalk Strafe zahlen


Die Furcht ist immer da. Ein dunkler Schatten am Himmel,
nervöses Geflatter in der Luft. Tauben-Züchter Thomas Gottschalk (45)
bekommt weiche Knie. Wird er wieder einen seiner Lieblinge verlieren?
Der Taubenzüchter, der zum Vogelmord aufrief
In den letzten 27 Jahren hätten Habichte und Wanderfalken rund 4000 seiner
gefiederten Freunde (Rasse: Englischer Tippler) gerissen.
Pro Tag bis zu fünf. "Ich liebe meine Tauben", sagt er. "Deshalb ist jeder Flugtag für mich
ein Kriegstag." Groß seine aufgestaute Wut. Gewaltig die innere Mission,
die gurrenden Haustiere zu schützen. Diese Mischung hat Gottschalk jetzt
straffällig werden lassen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu 1530 Euro
wegen Aufforderung zu einer Straftat und Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz
(AZ: 335 Cs 385/11). Gottschalk hatte zum Vogelmord aufgerufen.
"Einem vermeintlich verzweifelten Brieftauben-Halter habe ich per Mail
Tipps zum Fang und zur Tötung von Habichten gegeben." Zum Beispiel diesen:
"Man befestige einer Taube mit Klebeband einen Angelhaken am Hals, lasse sie fliegen.
Greift ein Raubvogel sie an, verheddert er sich in der Angelsehne, stürzt zu Boden,
die Taube kommt heil davon." Gottschalk rechtfertigt sich: "Ich schrieb dazu: 'Das ist verboten'.
" Pech für ihn, hinter der fingierten Anfrage steckte das Komitee gegen den Vogelmord,
welches ihn anzeigte." Das waren schlimme Sätze aus der Wut heraus", sagt er, erklärt:
"Bei jedem Freiflug ist mein Puls auf 200, ich werde fast ohnmächtig vor Angst.
Wird eine Taube gerissen, ist das, als würde ein Familienmitglied sterben.
"Das Komitee gegen den Vogelmord begrüßt die Verurteilung.
"Der Mann hat mit seinem Hass auf Greifvögel viel Schaden angerichtet",
sagt Sprecher Axel Hirschfeld. "Wir sind froh, dass er einen Dämpfer bekommen hat."

Quelle Berliner Zeitung vom 07.09.2012 Freitag

Persönlich. Na eine Gebrauchsanweisung schreibt jetzt die BZ für uns.

Weiter Info folgt.

Vorsitzender Thomas Gottschalk am 25.09.2012"
 
Hallo Forelle,

Verkauf ist erlaubt-Gebrauch nicht.
Weiß eigentlich jeder, der sich halbwegs mit dem Thema auseinandersetzt.
Das Spiel mit dem Taubenzüchter sollten wir getrost in die unterste Schublade packen, wo es hingehört.
Forenteilnahme heißt nicht, jeden Tag aufs Neue eine Sau durchs Dorf jagen zu müssen.............
 
Thema: Habichtfang
Zurück
Oben