Hallo Eric,
hab' nicht unterstellt du seiest Zeugen Jehova, habe auf eine Analogie hingewiesen in deinen Reaktionen:
Glaubenssätze verkünden ==> Erwarten andere übernehmen sie, was für dich dann "verstehen" wäre, folgen sie den Glaubenssätzen nicht, "verstehen" sie halt nichts.
Das ist was anderes als Unterstellung du seiest Zeugen Jehova. So eine Unterstellung wäre ja auch aus den Texten hier vollkommen unbegründbar.
Aber wie ich lese sind ja Sprüche wie "Offenbar begreifen immer noch Leute hier nicht,..." von dir nicht so gemeint, dass dir widersprechende Sichten anderer damit rethorisch disqualifiziert werden sollen.
Dann werde ich das in Zukunft als Floskeln wie "Hallo" behandeln und nicht speziell darauf reagieren.
Also wieder in entspanntem Modus:
Ich darf vielleicht nochmal darauf hinweisen, dass du immer wieder wie in einem Automatismus Äußerungen
wie "Nebenbei ist das Freisetzen von diversen Arten sogar strafbar." schreibst, die suggerieren,
es ginge hier um die Frage der Freisetzung von bisher nicht ansässigen Arten.
1. Es geht hier nicht! darum, sondern um die Frage, warum es ethisch vertretbar sein soll, eine hier etablierte Art auszurotten, nämlich den Halsbandsittich
2. Es geht hier nicht" eigentlich darum, was der momentane Gesetzesstand ist
3. Ist der Hinweis auf ein aktuell! gesetzliches Fakt nicht geeignet eine ethische Fragestellung entscheidend abzuschließen.
Übrigens ist auch gesetzliches Fakt:
"als heimisch gilt eine wild lebende ... Art auch,
wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte ...(Individuen)... der betreffenden Art
im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten." - s.o. -
Dieses trifft gesetzlich unbestreitbar auf den Halsbandsittich zu.
Willst du also gesetzliche Fakten als entscheidend für die ethische Fragestellung betrachten, müssten wir uns einig sein,
dass man den Halsbandsittich nicht in Gegenposition zu "heimischen Arten" stellen kann, denn lt. Gesetz ist er eindeutig eine heimische Art!
Oder?
Begriffe wie Exoten und ähnliches kennt zumindest der $10 des Gesetzes gar nicht.
Dafür den Begriff "gebietsfremde" Arten, womit jede! Art gemeint ist, die in den letzten 100 Jahren nicht (mehr) in freier Wildbahn vorkommt.
Schaffen wir es z.B. durch massenhaften Abschuss der Rabenkrähen diese 100 Jaher von deutschem Gebiet fern zu halten,
so gilt ab diesem Moment die Rabenkrähe als gebietsfremd im Sinne des "Naturschutz"-Gesetzes.
Das würde auch für den Steinadler gelten, hätten die Jäger es geschafft diesen "Konkurrenten" 100 Jahre aus Deutschland fern zu halten.
Danach wäre jeder Versuch diese Arten wieder anzusiedeln grundsätzlich erst einmal strafbar nach "Naturschutz"-Gesetz.
Und damit wären alle Arten die vor 100 Jahren mal ausgestorben sind grundsätzlich nach Gesetz nie wieder hier ansiedelbar.
Das ist Gesetz.
Aber wie gesagt, es geht nicht um die aktuelle Gesetzgebung.
In unserem Zusammenhang bleibt es also wieder bei folgendem (aus meiner Sicht):
1. Halsbandsittiche sind eine etablierte Art in Deutschland, sowohl in naturwissenschaftlich biologischer Sicht wie in gesetzlicher. In gesetzlicher Sicht gehören sie damit eindeutig in die Klassifizierung "heimisch".
2. Es gibt keine nennenswerten Schäden, die von Halsbandsittichen verursacht werden
Meine ethische Sicht:
Gezielte Ausrottung von Arten (gebietsbezogen) ist ethisch nicht vertretbar ohne einen grafierenden nachvollziehbaren Grund.
Ich kann diesen Grund nicht erkennen,
hier im Thread wurde bisher keiner genannt und die Gründe die in den Meinunsgbildungversuchen der öffentlichen Medien wenn überhaupt angegeben wurden sind entweder vollkommen überzogen oder schlicht komplette Falschbehautungen.
Daher! ist die Forderung nach Ausrottung der Halsbandsittiche in Deutschland (egal nach welcher Methode: Schießen, Gift, Feuerwerfer, Bruten zerstören oder was auch immer einem einfällt)
ethisch nicht zu vertreten!
{Es ist vom Konzept her die gleiche Sicht mit der die Jäger immer versucht haben die Ausrottung des "bösen Raubzeugs" zu begründen.}
(Schlichtmodus an
Ich hab' was dagegen dass Schießwütige wieder mal einen Freibrief kriegen.(Schlichtmodus aus):
@Jörg:"Nein!"
Soll ich's nochmal versuchen?
Ich tendiere eher dazu es zu lassen und zu akzeptieren, dass es mir nicht gelungen ist verständlich zu machen,
dass ich mit dem Link deutlich machen wollte Fremd=Böse insbesondere böse für heimsich und heimisch=Gut aus Sicht der "heimischen" Tiere ganz anders "bewertet" wird.