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Vogelfreund28
Guest
lo miteinander!
Da ich die Tage auf einen Link gestoßen bin, der mir quer im Magen liegt und ich bei der Recherche auf keinen grünen Zweig komme, möchte ich nun hier ein paar Fragen zum Artenschutz gemäß der höchsten Einstufung stellen.
Konkret geht es um dieses Angebot:
ROTHSCHILD S MYNAH Leucopsar rothschildi Pairs
Meines Wissens nach steht die Art auf Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bzw. Anhang A der äquivalenten EG VO.
Müsste dieses Angebot nicht somit illegal sein? (Einschränkung: Ich habe gelesen, dass zwecks Erhaltungszucht einige Tiere an Einheimische verteilt wurden, von deren Nachzuchten ein gewisser Anteil frei verkauft werden durfte / darf. Kann es sich hier um solche Tiere handeln?)
Eine weitere Frage zu dem Thema:
Diese Artenschutzbestimmungen regeln ja eigentlich den Handel mit geschützten Arten. Wie verhält es sich aber mit kostenloser Weitergabe? Allgemeiner: wie sehen die Formalitäten aus?
Konkrete Beispiele zu dem was ich meine:
1)
Angenommen die Tiere aus dem Angebot dürfen legal verkauft werden. In welcher Form müsste ich als Privatperson Auflagen erfüllen um legal berechtigt zu sein die Tiere nach Deutschland einzuführen und halten zu dürfen?
2)
Wie sieht es aus, wenn ich die Tiere innerhalb Deutschlands von einem anderen Halter kaufen ODER geschenkt bekommen würde?
3)
Thema Präparate:
(Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Tierpräparaten anstoßen, nur die rechtlichen Formalia theoretisch diskutieren!)
Wenn ich ein solches Tier als Präparat innerhalb Deutschlands kaufen ODER geschenkt bekommen würde: Reicht ein formloses Schriftstück des Vorsitzers über die Abgabe oder muss da mehr an Papierkram abgearbeitet werden? Muss ich den Besitz bei der örtlichen Naturschutzbehörde anmelden oder muss ich nur Zuhause Papiere haben und bei Bedarf vorlegen können?
Anderer Fall:
Ich gehe in einem Zoo spazieren und da liegt vor der Voliere eine Feder die ich eindeutig dem WA I gelisteten Vogel in der Voliere zuordnen kann und ich würde die Feder gerne ohne kommerziellen Hintergrund behalten wollen (schadet ja dem Tier nicht). Wie wäre hier die rechtlich zu 100% einwandfreie Vorgehensweise?
Ich hoffe es gibt hier jemanden, der das Hintergrundwissen hat um die eine oder andere Frage sicher zu beantworten. Leider gibt das Internet mehr Halbwissen her als verlässliche Antworten. Besonders der letzte Fall würde mich sehr interessieren, da dies wohl die wahrscheinlichste Variante ist, wie man als Privatperson legal in den Besitz von Material strengstens geschützter Vogelarten kommen kann!?
Freue mich auf eure Antworten!
Gruß
Vogelfreund
Da ich die Tage auf einen Link gestoßen bin, der mir quer im Magen liegt und ich bei der Recherche auf keinen grünen Zweig komme, möchte ich nun hier ein paar Fragen zum Artenschutz gemäß der höchsten Einstufung stellen.
Konkret geht es um dieses Angebot:
ROTHSCHILD S MYNAH Leucopsar rothschildi Pairs
Meines Wissens nach steht die Art auf Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens bzw. Anhang A der äquivalenten EG VO.
Müsste dieses Angebot nicht somit illegal sein? (Einschränkung: Ich habe gelesen, dass zwecks Erhaltungszucht einige Tiere an Einheimische verteilt wurden, von deren Nachzuchten ein gewisser Anteil frei verkauft werden durfte / darf. Kann es sich hier um solche Tiere handeln?)
Eine weitere Frage zu dem Thema:
Diese Artenschutzbestimmungen regeln ja eigentlich den Handel mit geschützten Arten. Wie verhält es sich aber mit kostenloser Weitergabe? Allgemeiner: wie sehen die Formalitäten aus?
Konkrete Beispiele zu dem was ich meine:
1)
Angenommen die Tiere aus dem Angebot dürfen legal verkauft werden. In welcher Form müsste ich als Privatperson Auflagen erfüllen um legal berechtigt zu sein die Tiere nach Deutschland einzuführen und halten zu dürfen?
2)
Wie sieht es aus, wenn ich die Tiere innerhalb Deutschlands von einem anderen Halter kaufen ODER geschenkt bekommen würde?
3)
Thema Präparate:
(Ich möchte keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Tierpräparaten anstoßen, nur die rechtlichen Formalia theoretisch diskutieren!)
Wenn ich ein solches Tier als Präparat innerhalb Deutschlands kaufen ODER geschenkt bekommen würde: Reicht ein formloses Schriftstück des Vorsitzers über die Abgabe oder muss da mehr an Papierkram abgearbeitet werden? Muss ich den Besitz bei der örtlichen Naturschutzbehörde anmelden oder muss ich nur Zuhause Papiere haben und bei Bedarf vorlegen können?
Anderer Fall:
Ich gehe in einem Zoo spazieren und da liegt vor der Voliere eine Feder die ich eindeutig dem WA I gelisteten Vogel in der Voliere zuordnen kann und ich würde die Feder gerne ohne kommerziellen Hintergrund behalten wollen (schadet ja dem Tier nicht). Wie wäre hier die rechtlich zu 100% einwandfreie Vorgehensweise?
Ich hoffe es gibt hier jemanden, der das Hintergrundwissen hat um die eine oder andere Frage sicher zu beantworten. Leider gibt das Internet mehr Halbwissen her als verlässliche Antworten. Besonders der letzte Fall würde mich sehr interessieren, da dies wohl die wahrscheinlichste Variante ist, wie man als Privatperson legal in den Besitz von Material strengstens geschützter Vogelarten kommen kann!?
Freue mich auf eure Antworten!
Gruß
Vogelfreund