Haltung von Anhang 1 Tieren des Artenschutzgesetzes

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vif83

Guest
Hallo,

braucht man zur Haltung von Anhang 1 Tieren des Artenschutzgesetzes eine Sondergenehmigung? Bekannte würde gerne ein Pärchen Taubenhalsamazonen übernehmen, sind aber verunsichert, ob es Ihnen überhaupt möglich ist! Wollen sich auf die ungenaue Antwort des jetzigen Besitzers nicht verlassen. Der sagte, dass man sie an der entsprechenden Behörde anmelden muss und Besuche vom AT zu erwarten hätte. Konnte Ihnen auch keine weiteren Informationen geben und hoffe, dass Ihr weiterhelfen könnt!

Liebe Grüße,
Vif
 
huhu, ruf doch einfach mal bei deiner zuständigen unteren Naturschutzbehörde an.... die können dir weiterhelfen..... und anmelden müssen sie die Vögel eh, egal ob A oder B liste......


gruß
 
Solange auf der Cites eine Vermarktungsfreigabe vermerkt ist kann deine Bekannte die tiere kaufen und es kommt dann auch kein Ata,wie gesagt das mit der Vermarktungsfreigabe ist ganz wichtig,und natürlich das die Tiere geschlossen beringt sind,ansonsten Finger weg:-)


lg Chris
 
Hallo Dullkopp,
vielen Dank für Deine Antwort! Habe mich auch bei der Unteren Landschaftsbehörde erkundigt! Dem Kauf der beiden Taubenhalsamazonen steht nichts mehr im Wege. Die Tiere sind auch geschlossen beringt und haben alle nötigen Papiere, d.h. Cites und Sondergenehmigung vom Naturschutzbund.
Liebe Grüße,
Vif
 
Thema: Haltung von Anhang 1 Tieren des Artenschutzgesetzes

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