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Guest
Hallo,
hätte die Möglichkeit ein älteres Hyazinthara-Pärchen zu erwerben. Von daher stellte sich mir die Frage der Anforderungen die dabei an mich gestellt werden.
1. Der Cites - muss noch nachfragen ob die Tiere einen haben. Wenn sie keinen haben - kann man diesen irgendwo nachträglich beantragen oder sind gänzlich die Finger davon zu lassen?
2. Die Haltung - ich würde sie gerne in unserem Haus halten. Mit 800m² Wohnfläche ist sicherlich genügend Platz vorhanden um ihnen ein gutes Zuhause zu bieten. Ich habe hier allerdings eine Frage bezüglich der gesetzlichen Mindestanforderungen (weiß jemand ob diese für mein Heimatland, Österreich, sich von den Deutschen unterscheiden?) - hier ist eine gewisse Mindestgröße für die Voliere/Käfig angeführt. Kann ich aber einen kleinen Käfig verwenden in dem sie nachts schlafen können, und untertags frei in einem eigenem Zimmer fliegen lassen - oder ist dies nicht konform mit dem Gesetz?
3. Die Kontrolle - da dieses Tier im Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens angeführt ist ist lt. meinen Informationen es auch so dass regelmäßig kontrolliert wird ob die Haltungsbestimmungen auch eingehalten werden. Wer macht diese Kontrollen, und in welchem Zyklus werden diese vorgenommen?
Sollten euch noch andere nennenswerte Informationen sowie Vorschriften bekannt sein bitte ich euch diese auch anzuführen - die obigen Punkte sind nämlich nur diese die mir atok eingefallen sind.
Schöne Grüße aus OÖ,
Georg
hätte die Möglichkeit ein älteres Hyazinthara-Pärchen zu erwerben. Von daher stellte sich mir die Frage der Anforderungen die dabei an mich gestellt werden.
1. Der Cites - muss noch nachfragen ob die Tiere einen haben. Wenn sie keinen haben - kann man diesen irgendwo nachträglich beantragen oder sind gänzlich die Finger davon zu lassen?
2. Die Haltung - ich würde sie gerne in unserem Haus halten. Mit 800m² Wohnfläche ist sicherlich genügend Platz vorhanden um ihnen ein gutes Zuhause zu bieten. Ich habe hier allerdings eine Frage bezüglich der gesetzlichen Mindestanforderungen (weiß jemand ob diese für mein Heimatland, Österreich, sich von den Deutschen unterscheiden?) - hier ist eine gewisse Mindestgröße für die Voliere/Käfig angeführt. Kann ich aber einen kleinen Käfig verwenden in dem sie nachts schlafen können, und untertags frei in einem eigenem Zimmer fliegen lassen - oder ist dies nicht konform mit dem Gesetz?
3. Die Kontrolle - da dieses Tier im Anhang A des Washingtoner Artenschutzabkommens angeführt ist ist lt. meinen Informationen es auch so dass regelmäßig kontrolliert wird ob die Haltungsbestimmungen auch eingehalten werden. Wer macht diese Kontrollen, und in welchem Zyklus werden diese vorgenommen?
Sollten euch noch andere nennenswerte Informationen sowie Vorschriften bekannt sein bitte ich euch diese auch anzuführen - die obigen Punkte sind nämlich nur diese die mir atok eingefallen sind.
Schöne Grüße aus OÖ,
Georg