haltungsgenemigung

Diskutiere haltungsgenemigung im Forum Wachtel, Reb&Steinhühner, Frankoline im Bereich Hühner- und Entenvögel - hallo nun da man ja für rebhühner eine haltungsgenemigung braucht würde mich interessiren ob ich die auch für bambushühner,klippenhühner oder...
steffen

steffen

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hallo

nun da man ja für rebhühner eine haltungsgenemigung braucht würde mich interessiren ob ich die auch für bambushühner,klippenhühner oder rothühner braucht und ob ich die für jede art einzeln oder nur ein mal brauche
 
Hallo Steffen

Man benötigt für jede Voliere (Gartenvoliere, nicht Zimmer"voliere" :D ) in der "Wildtiere" gehalten werden eine Gehegegenehmigung nach dem Naturschutz- oder Jagdrecht (eventuell auch Baurecht - dies wird innerhalb der Behörde abgeklärt und ist, wenn notwendig enthalten).

Die Genehmigung bezieht sich im Allgemeinen auf eine bestimmte Tierart oder bestimmte Tierarten (bei mir z. B. Fasanen), da die Voraussetzungen, die diese benötigen, ja sehr unterschiedlich sind.

Nach Aussage unserer Unteren Jagdbehörde benötigt man außerdem ab einem Umsatz von 1000DM eine "tierschutzrechtliche Genehmigung".

Viele Grüße
 
Rebhühner

Da bin ich ja ganz bestürzt, hab ich doch eine Haltungsgenehmigung für meine Krummschnäbel.
Und da dachte ich, setz auch noch ein Paar Rebhühner dazu.
Volier außen ca. 4x4x3m. da muß ich mich wohl noch extra um eine Haltungsgenehmigung kümmern???
Ich glaub der Staat wird immer bürokratischer--oder
 
Ich glaub der Staat wird immer bürokratischer--oder

Hallo Dirk

Das kann sein, trifft aber in diesem Falle nicht zu. Das Jagdrecht und die Bundeswildschutzverordnung sind nicht neu. Das danach für die dort genannten Tiere eine Haltegenehmigung erforderlich ist, wissen nur wenige, bzw. wollen nur wenige wissen.

Viele Grüße
 
Thema: haltungsgenemigung
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