Harris Hark, fliegen?

Diskutiere Harris Hark, fliegen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Liebe zuchtfreunde und greifvogel liebhaber. Ich hätte mal eine frage und die da lautet, darf ich mit dem harris fliegen die beizjagd ausüben wie...
D

Daniel W.

Mitglied
Beiträge
83
Liebe zuchtfreunde und greifvogel liebhaber.
Ich hätte mal eine frage und die da lautet, darf ich mit dem harris fliegen die beizjagd ausüben wie sieht es mit falknerischer anbiendehaltung bei diesem aus (Deutschland)? Und könnte mir jemand bilder von seiner anlage speziel die einzelnen gegenstände wie Hohe reck, mauserkammer innen und ausen, flugdratanlage, ect. schicken.

Währe echt Net

MfG
Daniel
 
Hi Daniel
Du darfst einen Harris Hawk zwar käuflich erwerben, brauchst aber einen Sachkundenachweis.
Ohne Falknerschein darfst Du ihn weder fliegen, noch aufschirren und schon gar nicht mit ihm beizen.
liebe Grüße,buteo
 
Also wenn du es schaffst MIT dem Harris zu fliegen: Hut ab :D
Das möcht ich unbedingt sehen!
 
nicht so eindeutig

Hi Daniel
Du darfst einen Harris Hawk zwar käuflich erwerben, brauchst aber einen Sachkundenachweis.
Ohne Falknerschein darfst Du ihn weder fliegen, noch aufschirren und schon gar nicht mit ihm beizen.
liebe Grüße,buteo

es gibt auch die möglichkeit bei artgerechter Unterbringung einen harris ohne Falknerschein zuhalten,liegt an der zuständigen behörde:+klugsche
 
Ja Polarfalke, sag ich ja
aaaaber: nicht aufschirren, nicht fliegen lassen und schon gar nicht beizen.
Halten ja.
Habs mißverständlich ausgedrückt, sry
liebe Grüße,buteo
 
Danke für eure Rückmeldung,
Wenn ich den Falknerschein habe, darf ich dann mit dem Harris in Deutschland ÜBERHAUPT fliegen und ihn zur Beizjagd einsetzen????? :? Mein zuständiges Veteterinäramt hat nämlich gesagt, dass ich mit dem Harris in Deutschland grundsätzlich nicht fliegen darf. Wie ich ihn zu halten habe (Mauserkammer,etc) habe ich bereits schon erfahren und weiß bescheid.
Es geht mir hauptsächlich nur ums fliegen und ums beizen.
 
Gibt ja viele die den Harris einsetzen. Wüsste nicht was da dagegen sprechen sollte.
Als nicht einheimischer Greif, kein Problem.
Und sorry wegen meiner Bemerkung wegen dem fliegen, ist mir grad so rausgerutscht.
 
Bei unserer Behörde hatte ich mich vor 1 Jahr mal wegen sowas erkundigt.
Da hiess es:
Dass man den Vogel in einer Voliere halten darf, dazu brauchte s einen Sachkundenachweis und die anlage muss genehmigt werden.
Wenn man ihn fliegen will ,egal ob nur so aus spass oder zur beizjagt dann braucht es den falknerschein und den jagdschein.
man darf ihn dann auch an der flugdrahtanlage halten. oder aber am block,dann aber auch mit voliere,damit er nicht nur am block ist.
bei ersterem darf man ihn aber nur in der voliere halten.
 
Bei unserer Behörde hatte ich mich vor 1 Jahr mal wegen sowas erkundigt.
Da hiess es:
Dass man den Vogel in einer Voliere halten darf, dazu brauchte s einen Sachkundenachweis und die anlage muss genehmigt werden.
Das kann in der Schweiz durchaus sein, keine Ahnung. In Deutschland geht das aber nicht ohne Sachkundenachweis.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

sorry Pere aber ich darf dich berichtigen,m in Hessen darf jeder ohne Sachkundenachweis einen ausländischen Greif in einer genug großen Voliere halten, keine Scheine, das kann ich dir versichern da ich so damals mit Greifen angefangen habe!!! Aber fakt ist auch das es bei den verschiedenen Behörden auf die Auslegung ankommt, ich kenne Greifvogelhalter in NRW ( dort wird normal die Falknerprüfung als Sachkunde verlangt) die halten seit Jahren ohne jegliche Scheine ausländische Greife.
Gruß
Marco
 
Äh ich wohn aber nich in der Schweiz (Zum Glück:k ), Peregrinus sondern in Deutschland...
 
Also so schlimm ists bei uns jetzt auch wieder nicht.
Hier gilt für eine reine Haltung: Volieregrösse nach Vorschift einhalten und dann den Vertreter des Veterinäramtes überzeugen, dass man eine Ahnung hat.
 
:D Ja die Schweizer, die haben solche lustigen Nummernkonten.

Ne also da wo ich gefragt hab war die Behörde in Thüringen.
Aber ist ja überall etwas anders und im Westen solls ja eh strenger sein als im Osten...
Aber ich glaub, bei euch in der Schweiz sind die Gesetze da etwas lockerer,oder?
 
wieso kein Geschüh

Ja Polarfalke, sag ich ja
aaaaber: nicht aufschirren, nicht fliegen lassen und schon gar nicht beizen.
Halten ja.
Habs mißverständlich ausgedrückt, sry
liebe Grüße,buteo

wieso kein aufschirren mit Geschüh?:+klugsche
ich kenne Betreiber von Greifvogel Auffang und Pflegestationen die keinen Falknerjagdschein haben und die Falken,Bussarde etc aufschirren z.b. als Pflegefälle zum Transport Behandlung beim Vet....:? :? :?
 
Hallo,

ja ich habe es ja oben geschrieben, das ist Auslegungssache der Behörden un gerade bei Auffangstationen wird das etwas lockerer gesehen da die Behörden froh sind das sich überhaupt jemand um die Tiere kümmert.
Gruß
Marco
 
so siehts eben aus:
ich hatte noch lange keinen falknerschein, als ich den ersten Pflegebussard "mein eigen " nennen konnte. Natürlich darf ich den aufschirren, davon ging ich aus.
Der Harris Hawk kam zwei Monate vor der Falknerprüfung...keiner hat was gesagt, nätürlich trägt der Geschüh.
Aber das ist Ermessenssache, ich hatte die günstigsten Voraussetzungen.
aber die Behörden können das auch unterbinden.
 
sorry Pere aber ich darf dich berichtigen,m in Hessen darf jeder ohne Sachkundenachweis einen ausländischen Greif in einer genug großen Voliere halten, keine Scheine, das kann ich dir versichern da ich so damals mit Greifen angefangen habe!!! Aber fakt ist auch das es bei den verschiedenen Behörden auf die Auslegung ankommt, ich kenne Greifvogelhalter in NRW ( dort wird normal die Falknerprüfung als Sachkunde verlangt) die halten seit Jahren ohne jegliche Scheine ausländische Greife.
Nenee, so stimmt das nicht ganz: Zweifellos sind irgendwelche Scheine nicht zwingend Voraussetzung, sehr wohl aber die Sachkunde! So sieht es jedenfalls die Bundesartenschutzverordnung vor, will sagen, es gelten für alle Bundesländer dieselben Spielregeln. Auf dieser Grundlage ist es wiederum Auslegungssache der zuständigen Behörde, was als Sachkunde anerkannt wird und was nicht.

Ein erfahrener Vogelzüchter kann durchaus als sachkundig angesehen werden, auch ohne irgendwelche Scheine. Auch ein Veterinärmediziner dürfte vor den Augen des Gesetzes als sachkundig gelten.

Auf alle Fälle darf nicht Jedermann einen nicht-heimischen Vogel halten.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

ok Pere, ich habe lediglich geschildert wie es bei mir war, ich hatte 5 Jahre Greifvögel und es war nie jemand hir der mich nach meiner Sachkunde gefragt hat aber solltest du das trotzdem besser beurteilen können bitte ich natürlich um verzeihung und habe mich da wohl vertan.
Ich kann dir auch gerne zwei bis drei telefonummern nennen von " menschen" die werder eine Sachkundenachweis noch einen Schein haben die in NRW oder Hessen wohnen und trtozdem seit zwei bis drei jahren ausländische Greife halten.
ich versuche hier nur zu sagen das es alles Auslegung der Behörden ist manchmal wird halt gefragt manchmal nicht.
Kannst du glauben oder nicht ist aber so und glaub mir bitte das ich mich mit der Gesetzeslage sehr gut auskenne und auch weiß das diese Haltungen nicht sein dürften aber ich werde diese Halter nicht anzeigen.
Gruß
Marco
 
ok Pere, ich habe lediglich geschildert wie es bei mir war, ich hatte 5 Jahre Greifvögel und es war nie jemand hir der mich nach meiner Sachkunde gefragt hat aber solltest du das trotzdem besser beurteilen können bitte ich natürlich um verzeihung und habe mich da wohl vertan.
Ich kann dir auch gerne zwei bis drei telefonummern nennen von " menschen" die werder eine Sachkundenachweis noch einen Schein haben die in NRW oder Hessen wohnen und trtozdem seit zwei bis drei jahren ausländische Greife halten.
„Bundesartenschutzverordnung § 6
Haltung von Wirbeltieren besonders geschützter Arten
(1) Wirbeltiere der besonders geschützten Arten … dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter
1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
2. über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Tiere verfügt.
Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.“

Die Rechtslage ist eindeutig (und das gilt auch für Hessen!): Der Halter muß sachkundig sein!

Was die zuständige Behörde als Sachkundenachweis verlangt bzw. wann sie eine Person als sachkundig ansieht, liegt in deren Ermessen.

VG
Pere ;)
 
Thema: Harris Hark, fliegen?

Ähnliche Themen

L
Antworten
3
Aufrufe
1.301
Booner
B
Kyla
Antworten
3
Aufrufe
1.903
harpyja
harpyja
H
Antworten
0
Aufrufe
2.619
Harris 2000
H
F
Antworten
7
Aufrufe
2.078
falconer
F
Kyla
Antworten
4
Aufrufe
2.597
wp1954
W
Zurück
Oben