Haustier Pfändung

Diskutiere Haustier Pfändung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo In einer "TV serie im ZDF" wurde einer Älteren Frau ihr Papagei vom Gerichtsvollzieher Gepfändet. Ich hab eben im Google gelesen das...
Nur weil Tier in Deutschland eine SACHE sind ist das möglich.
Man (der Gerichtsvollzieher und Gläubiger) versucht aus der Sache Geld rauszuschlagen.

Wären Tiere keine Sache wäre das nicht möglich. Kinder ohne ein frau sind keine Sache. Und sie denken ja auch und haben Gefühl. Denn sonst könnte ein armer Schuldner auch seine Frau oder Kinder verpfänden. Oder vielleicht auf den Strich schicken. Das bringt ja auch Kohle. 0l
Vielleicht kommen wir auch bald da noch hin.

Armes Deutschland.

Lg Heike

PS: Ja Raptor, das ist mir keider auch bewußt. Schlimm, schlimm sag ich da nur.
 
Tja, das ist ein wirklich schwieriges Thema.

Ich kann beide Seite verstehen.

Vielleicht sollte eine Gesetzesänderung her oder man überlegt sich vorher, welchen Wert denn das Haustier haben darf. Aber wer weiß das schon vorher?

Meine Kanarien können nicht gepfändet werden, wären es Gelbstirnamazonen, dann schon. Dies stellt meines Erachtens eine Ungleichbehandlung von Tierbesitzern dar, und könnte genau auf der Basis vielleicht mal von findigen Juristen angefochten werden... ?
 
Hallo ihr!
Es kommt aber auch immer auf den Gerichtsvollzieher an!
Hab mit nem Nachbarn gesprochen, der ist Gerichtsvollzieher, ein wirklich ganz netter. Er sagt es is sein Job, außenstände irgendwie einzubringen, aber er würde NIEMALS Tiere pfänden, das kann man immer so machen das die nicht drunter leiden müssen, und die Leute wo gepfändet wird, haben in der Regel auch die Möglichkeit in kleine Raten die Schulden zu bezahlen, selbst bei hohen Beträgen. Also selbst wenn man Sozialhilfe oder so erhält, kann man 20.- Euro im Monat zahlen, und das wird auch fast immer akzeptiert, hat er zu mir gesagt.
 
Es ist ja auch so, das wenn sich jemand vor der Pfändung drücken will, er sich einfach teure Hunde,Katzen ,Vögel etc. kaufen könnte.
Dann wäre er blank, bis auf die Tiere, und keiner könnte ihn pfänden, in solchen Fällen wäre die Maßnahme gerechtfertigt, meiner Meinung nach.
Ob man Oma Müller den Papagei erntfernen muß um an fehlendes Geld zu kommen? Ich glaube das solche fälle so selten sind, das sie in die Presse kommen.

A
 
Hallo

Also, ich habe beim lesen des Thread 2 Gedanken gehabt...

1. Wenn z.B. jemand 20 Rassekatzen hat (Züchter halt) und die Zeche prellt (Es gibt auch Pfändungen weil Leute nicht einsehen, gewisse Sachen zu zahlen und meinen sie wären im Recht) und angibt, aktuell nicht zu züchten... Da würds mich schon fuchsen, wenn da Tiere im Wert von mehreren 10.000 Euro rumlaufen, aber ansonsten nix Pfändbares da ist.... Wenn man dann nen Kukuck auf die Katzen bappt, was meint ihr, in wie vielen Fällen dann plötzlich das Geld auf dem Tisch liegt? Oder z.B. Bauern, was soll man da pfänden, wenn nicht die 30 Mastrinder im Stall?

2. Wenn man wirklich kein Geld hat und es zur Pfändung kommt, wie will man in der Situation sicherstellen, das man alle Mittel hat, um ein Tier zu versorgen... ? Stellt euch mal vor, es hat einer 2 Pferde, wie will man die artgerecht halten, füttern, beschlagen, impfen lassel? Und wenn sie mal krank werden? Was ist dann? Ab zum Schlachter, weil kein Geld da ist? Okay, auch ne OP bei nem Kleintier kann recht teuer sein, aber es ist meisst doch nen Unterschied zwischen *wertvollen* Tieren und *normalen* Kleintieren beim Behandlungspreis... Udn auch im Unterhalt, ob man z.B. 3 Wellis oder 3 Aras durchfüttert ist ja auch schon nen Unterschied..

Ansonsten wünsche ich wirklich niemandem, das ihm sein (Haus-) Tier gepfändet wird...

Grüsse

's Mohrenköpfchen
 
Hmmmmm, seltsame Angelegenheit die es noch mal zu überprüfen gilt. Tiere gelten in Deutschland eben nicht mehr als Sache sondern als Mitgeschöpfe. Dieser Begriff wurde gewählt, um die enge Verwandtschaft von Mensch und Tier deutlich zu machen und aufzuzeichnen das das höherstehende Tier (Wirbeltiere) Empfindungen und Bedürfnisse hat wie der Mensch und deshalb Analogien hergestellt werden können.Neben der allgemeinen Gesetzgebung (Grundgesetz Artikel 74 Abs. 1 nr. 20 existiert noch das -Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht- von 1991 !!! (BGBl. S. 1762. Danach sind Tiere im Zivilrecht keine Sachen mehr und können z.B. nicht mehr gepfändet werden. Allerdings erhielten sie damit keine dem Menschen vergleichbare Rechtsstellung, vielmehr sind auch jetzt die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. BGB V. Aneignung § 958-960.

Ob hier und da einiges abgeändert wurde, ist mir nicht bekannt, aber in diesem Land ist ja alles möglich wenn es nur um Kohle geht. Eine Trennung des Tieres vom Eigentümer z.B. kann für dieses Stress und auch seelische Konsequenzen nach sich ziehen. Das wäre laut Tierschutzgesetz wiederum Tierquälerei und ist somit verboten. ich werde den Verdacht nicht los das selbst Gerichte und Anwälte sich nicht in der gebotenen Form mit diesen Gesetzen befassen bzw auskennen. Das ist jedoch meine rein private Meinung ohne Anspruch darauf Recht zu haben. Hatte selbst mal einen prozess den ich verlor, erst als ich mir einen Anwalt nahm (ich bezeichne ihn mal als Umweltanwalt) bekam ich recht.

MfG
 
Hallo an alle!

Ich wohne, wie die meisten wissen in einer wirklichen "Bananenrepublik". Hier gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage zum Pfänden, wenn die Sachen oder Tiere (Vieh zB.) nicht ausdrücklich als Sicherheit für einen Kredit angegeben wurden.
Abgesehen davon muss ich ganz ehrlich sagen, bei allen emotionalen Härten im Einzelfall, plädiere ich für das ganze Gegenteil von allem bis jetzt Gelesenem. Wenn keine 250,- Euros (das war die Summe glaube ich), durch den Verkauf von anderen Sachen zusammenkommen, verkauft das Tier!!!!! Und das so schnell wie möglich!!! Was passiert, wenn das Tier krank wird??? Sparen wir dann beim Vet. oder besser am Futter? Was wenn (beim Hund zB.) die Impfung, oder die Haftpflicht fällig wird?
Ein Tier zu halten hat etwas mit Verantwortung zu tun, bei aller Tierliebe. Dazu gehört auch die Möglichkeit bei Krankheitsfällen oder Futterkosten finanziell aufkommen zu können. Wenn eine Person nicht in der Lage ist für sich selbst zu sorgen, welche Voraussetzungen sind dann degeben für eine andere Kreatur zu sorgen?

Ob Tiere als Sache oder "Mitgeschöpfe" behandelt werden ist eine andere Frage.

Erlauben Sie mir bitte eine andere, sicher nicht gern gehörte (oder gelesene), Bemerkung zu machen, bevor ich hier kommentarisch gesteinigt werde.
Es wird sich so viel über die Gefühle und das Selenheil unserer Mitgeschöpfe gesorgt, was für mich ein Zeichen menschlicher und emotionaler Grösse ist. Doch lebe ich in einem Land wo es immer noch Kinder mit Unterernährung gibt, die kilometerweit barfuss zur Schule gehen und arbeiten müssen, wo es Gegenden (zB. Indianerreservate) gibt, die keine ausreichende medizinische Versorgung haben. Wir diskutieren über grausame Eizeltierhaltung, Tierquälerei weil das Futter nicht abwechslungsreich genug ist, oder Tier unwürdige "Rundkäfige" etc..
Ich bin nicht die indikate Person, um irgendjemanden zu kritisieren, es ist auch nicht meine Absicht zu beleidigen oder provozierend zu wirken. Denkt blos mal drüber nach!

MFG Gute Nacht
Jens
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Halli hallo!

In Österreich liegt da die Rechtslage mit dem Pfände wie in Deutschland. Außerdem weiß ich, dass auch das Gericht so reagiert wie in Deutschland.

Eine Pfändung ist immer etwas extrem blödes und unangenehmes, aaaber ich möchte dazu sagen, dass JEDER der tatsächlich den Pfänderer am Hals hat selbst schuld ist.

Denn:
Es ist nicht wichtig, ob man zahlen kann, das Einzige was wirklich zählt ist die Zahlungswilligkeit. Also ist der erste Schritt wenn man einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung bekommt gleich mal beim Absender anruft und mitteilt, dass man Zahlungswillig ist, sich aber den Betrag im Moment einfach nicht leisten kann, weswegen man nun gerne in Raten zahlen würde (egal wie hoch die Schulden sind, es gibt Schuldner die haben Schulen von mehreren Tausenden Euros und zahlen trotzdem monatlich nicht mehr als 10 Euro zurück)!!!! Aber das wichtigste ist eben erstmal SICH MELDEN!!!

Wenn man natürlich aus Angst oder Desinteresse oder was auch immer, diese Aufforderung einfach ignoriert und weder zahlt noch anruft, dann kommt es natülich zur Exekution und dann steht auch schon der Exekuter vor der Tür und beschlagnahmt alles was steht.

Und frage an alle die, welche die Beschlagnahmung von Tieren so böse empfindet: Klar es ist nicht in Ordnung, aber glaubt ihr wirklich, dass Menschen die nicht dazu in der Lage sind in kleinen Raten Schulden zurückzuzahlen wirklich ausreichen für ein Tier sorgen kann?

Schon oft hab ich von eurer Seite gelesen wenn ein User gemeint hätte ein weiterer Tierarzt besuch wäre einfach zu teuer: "Ja mit sowas muss man immer rechnen wenn man ein Tier hat, für sein Tier ist einem nichts zu teuer wenn es um seine Gesundheit geht..." Aber wenn der Schulder eben kein Geld hat, dann könnte er wenn das Tier krank ist, nicht mal zum Tierarzt gehen sondern ließe es zu Hause verrecken.. schon mal darüber nachgedacht?
 
Hallo Leute,
@ Sam: Hallo bin auch in Österreich zu Hause, Sozialarbeiterin und habe beruflich des öftern mit KlientInnen zu tun, die gepfändet werden.
bin ganz deiner Meinung!!!

Außerdem werden in Österreich (laut Nachfrage beim BG) nur Tiere gepfändet, die einen tatsächlichen Wert darstellen....(das sind Nutztiere und z. B: Gebrauchshunde- mit Ausnahme von Blinden- und Behindertenhunden ) also nicht der Papagei von Oma Müller und die Fiffi von Opa Huber!!!!

Und nochwas, die Personen, um die es bei "normalen" Tier-Pfändungen ginge, können meistens weder sich, ihre Kinder noch ihre Haustiere erhalten!!
Bevor nämlich ein bewegliches Gut gepfändet wird, kommt in Österreich die Exekution auf das Gehalt oder den Lohn zu tragen, danach Luxusgüter und erst danach Sachen des täglichen Gebrauchs (hier fallen selbst KFZ aus der Pfändung, wenn sie zum Erreichen des Arbeitsortes benötigt werden) ...also hier muß schon einiges passiert sein, wenn ein Haustier gepfändet wird!!!!
 
Pfändung von Papa's... Frage der Argumentation...

Hallo,

also hier gehen die Emotionen selbstverständlich hoch... Aba mal langsam... Wir sind ja in nem Rechtstaat und der bietet auch Rechte... Auch t.T. zum nachteil der Gläubiger...

Fakt 1: Kleintiere (dazu zählen auch Papa's...) dürfen in begrenzter Anzahl gehalten werden... 2 ist noch begrenzt, lt. Urteilen, mehr weiß ich net...

Fakt 2: Ist der Gerichtsvollzieher in der Lage, den/die Papa's bis zur Versteigerung Artgerecht unterzubringen und zu Versorgen, auf seine Bedürfnisse einzugehen???

Na, wieviele können dafür garantieren??? Wenn nicht, dürfen se die Tiere zumindest nicht mitnehmen, im schlimmsten Fall Eilantran ans Amtsgericht.

Fakt 3: Kommt auf den Richter an... Leider... Ich brauch meine Tiere als soziale Kontaktperson, die Tiere sind auf mich fixiert und dulden keinen anderen... Lässt sich bei HA auch eindrucksvoll beweisen in ner Anhörung, wenn die Tiere auf einen fixiert sind und keinen anderen dranlassen...

Beim Wert ist eh ein Problem... Wieviel ist ein Tier wert, dass schon ein paar Jahre alt und auf ein/2 Personen fixiert ist??? Das abzuschätzen erfordert schon ein Gutachten und das kostet Geld... Sollte man drauf bestehen... Vor allem die artgerechte Unterbringung dürfte 99,9% der Vollzieher überfordern. Freiflugmöglichkeit, jeden Tag Frisches Obst und Gemüse und Kochfutter etc...

Liebe Grüße

Hans und Geier
 
Thema: Haustier Pfändung

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