Hallo,
> Reicht als Herkunfsbescheinigung ein Schriftstück aus, welches von dem Vorbesitzer am Pc verfasst wurde aus, in dem angegeben wird, welchen Vogel mit welcher Ringernummer er wann und wo nachgezüchtet hat?
Ist der Vorbesitzer der Züchter des Tieres? Hört sich nach deiner Formulierung so an. Dann ist er registriert, führt ein Zuchtbuch, und eine Behörde kann jederzeit ermitteln, welche Ringe mit welchen Nummern wann an diesen Züchter ausgegeben wurden. Ob der Züchter dir diese Daten handschriftlich, per Schreibmaschine oder per PC erstellt gibt, ist schnuppe. Hauptsache, du hast den Vogel mit Ring x plus den Kaufnachweis des Vogels mit der Ringnummer x. Und der Kaufnachweis sollte, wie jede Rechnung, schon vom Verkäufer unterschrieben sein.
> Muss das Schriftstück als original oder als Kopie eingereicht werden?
Frag' deine Behörde. So lange Vogel und Ausdruck übereinstimmen, wird's da keine Probleme geben. Ich würde den Kaufnachweis im Original nicht aus der Hand geben. Meintswegen kann die Behörde eine beglaubigte Kopie bekommen. Aber das Original bleibt bei mir.
Viele Grüße, Stefan